Auch wenn es vielleicht nervt - es gilt:
"Neben den sonstigen Bestimmungen für Handgepäck gelten auch folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen für alle Abflüge innerhalb der EU sowie in vielen weiteren Ländern – hierunter u. a. Schweiz, Russland, Island, Kroatien, Israel, Ägypten, Marokko, Tunesien, Norwegen:
Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen oder Wasserflaschen) sowie wachs- oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden.
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Diese Flüssigkeiten bzw. Stoffe müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Inhalt) vollständig geschlossen, verpackt sein. Da keine entsprechenden Plastikbeutel an unseren Check-in Schaltern erhältlich sind, muss der Fluggast diese vorher erwerben, beispielsweise als Gefrierbeutel im Supermarkt.
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Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung dürfen weiterhin im Handgepäck transportiert werden, wenn der Fluggast nachweisen kann, dass diese während des Fluges benötigt werden."
Quelle - Germanwings
Es wird eindeutig dagegen verstoßen und führt zu unnötigen Gefährdungen!
