@ Ägäisurlauber
Ihr habt den Urlaub mit ganz konkreten Vorstellungen über Hotel und Umgebung gebucht. Eure Vorstellungen wurden infolge der Überbuchung Eures Hotels völlig über den Haufen geworfen. An dieser Stelle hättet Ihr darauf dringen müssen, ein anderes Hotel, das Euren Wünschen zumindest nahe gekommen wäre, zu erhalten. Wenn das nicht möglich gewesen wäre, hättet Ihr wieder nach Hause fahren können und der Veranstalter wäre zum vollen Schadensersatz verpflichtet gewesen.
Statt dessen habt Ihr Euch mit einem Umzug in ein anderes Hotel, das überhaupt nicht Euren Vorstellungen entsprach, abspeisen lassen und durch dieses konkludente Verhalten, so heißt das bei den Juristen, dokumentiert, daß Ihr diese Lösung anstelle des ursprünglich gebuchten Hotels voll akzeptiert.
Die Tatsache, daß dieses 2. Hotel Eurer Meinung nach grobe Mängel hatte, hättet Ihr an Ort und Stelle mit der Reiseleitung besprechen und ein Protokoll darüber verfassen müssen, das von einem Vertreter des Reiseveranstalters (in der Regel ein Reiseleiter) hätte unterschrieben werden müssen. Eure Reklamation hättet Ihr binnen vier Wochen per Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter schicken müssen mit der Bezifferung Eurer Ansprüche.
Daß Ihr die einzigen Deutschen in der Anlage wart, hättet Ihr reklamationsseitig nicht verwerten können, da Euch niemand zugesagt hatte, daß nicht auch noch andere Nationalitäten dort vertreten sind.
Daß die Toiletten dreckig waren, hättet Ihr angeben können. Nicht aber, daß die Erkrankung Deines Partners aufgrund der dreckigen Toiletten ausgebrochen war. Das hätte vor Ort zumindest ein Arzt schriftlich attestieren müssen.
Bleibt der 5. Stock ohne Aufzug.
Aber.....hätte, hätte, hätte....Ihr könnt jetzt höchstens noch auf eine Kulanzregelung durch den Veranstalter hoffen.
Pauschalurlaub kann kompliziert und anstrengend sein! Gelle?