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  • Leistungsänderung
    schatzerleS schatzerle

    lieber holzwurm... wie bereits gesagt - österr. u deutsces recht sind sehr ähnlich...

    vergleiche einmal § 879 ABG und § 138 BGB

    hier

    § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    
    selsbt der nicht kundige auf dem gebiet der juristerei kann feststellen dass dieser § hier nicht anzuwenden ist. 
    
    allein schon deshalb weil der vertrag ja einwandfrei zu stande gekommen ist, der RV will diesen ja ändern. und unser frauwerwolf ist ja nicht unerfahren, zeigt willensschwäche etc. sonst hätte er sich ja hier nicht hergewandt. 
    
    bei den §§ geht es darum dass du wem übertölpelst... du verkauft einen laien im kunstgeschäft mit minderer intelligenz eine kinderzeichnung für 3.000€. 
    
    hätten wir nun das auch geklärt. viell wäre es sinnvoll, dass man nicht mit §§ um sich schmeißt die nicht zutreffen.
    
    nicht dass ich immer recht habe, aber zumindest habe ich davon eine gewisse ahnung. 
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Leistungsänderung
    schatzerleS schatzerle

    @ holzwurm

    ich weiß ja nicht woher du deine quellen hast, aber sittenwidrig ist was anderes... alles andere

    was du viell meinst: §897 Abs 1 Z4 ABGB

    " 4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschw�che,
    Unerfahrenheit oder Gem�tsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet,
    da� er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung
    versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der
    Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht."

    (das ist ein teil des "Sittenwidrigkeitsparagraphen")

    dass das obige nicht zutrifft ist auch klar

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Leistungsänderung
    schatzerleS schatzerle

    @ holzwurm

    man kann den vertrag gar nicht einseitig ändern. das weiß ich 😉
    darum kann man vom "alten" vertag auch nicht zurück treten. weil das "nue" eh nicht gilt. genau so hab ich es geschrieben.

    --> und das hab ich auch gesagt. der "alte" vertrag gilt.

    und woher hast du deine quellen?? wenn du es für nötig hälst meine richtigen aussagen zu bemängeln bzw meine infos aus meinem studium?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche RRKV ist ohne Selbstbehalt?
    schatzerleS schatzerle

    @ erika???

    ist ja auch kein problem.. dann halt bei 4 leuten ca 4.000,-

    nur: die versicherung rechnet da meist den gesamtpreis. dann müsste man eben zb auf 2x buchen und immer ein kind zu einem erwachsenen...
    nur dann sind das 2 reisen-- und wenn zb nur ein kind krank wird dann kann eben nur die eine reise storniert werden...

    eben deshalb rechnet die versicherung in gesamtpreisen... weil wenn dann wird ja für jeden storniert... und das risiko ist viel höher.

    darum kann man eben nicht 4.000,- pro person rechnen...

    das ist klar, oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche RRKV ist ohne Selbstbehalt?
    schatzerleS schatzerle

    aha und wo steht das mit dem krankheitsfalle??

    was ausser krankheitsfalle soll einem sonst von einer reise fern halten??

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Leistungsänderung
    schatzerleS schatzerle

    @ holzwurm

    wieso kann man da vom vertrag zurück treten?? sehe ich nicht so

    wenn dem so ist, dass es vertragsbestandteil war, dass man den innenpool etc KOSTENLOS benützen kann, dann kann der RV das nicht ändern... dan gilt sein wichiwaschi-änderungszeug halt nicht.
    aber stornieren kann man nicht

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!
    schatzerleS schatzerle

    das mit deinem vater tut wir leid, das ganez überhaupt.

    dennoch hat die versicherung nicht ganz unrecht.
    keine versicherung will von vorn herein ein großes risiko. sonst könnten sie auch nicht den preis halten.

    wenn du beim anwalt bist dann wird der dir sicher helfen können.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche RRKV ist ohne Selbstbehalt?
    schatzerleS schatzerle

    @ holzwurm

    SICHER was heißt denn

    "Reisestorno Deckung

    • Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
      (plus Ersatz der Buchungsgebühren)

    bis zum gewählten Reisepreis

    • Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung"

    normal kein selbstbehalt... die wenigsten versicherung haben angebote für 15.000 €. viell kommt daher der selbstbehalt...

    im allgemeinen ist das aber nicht so.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tui-Reiseangebot unter 50 Euro/ Eingabefehler
    schatzerleS schatzerle

    @ chiara...

    wenn der fragesteller eine falsche meinung hat ist das ja ok - darum fragt er...

    das problem war aber, dass welche FALSCH geantwortet haben und auch nicht mal dazu gesagt haben dass sie nicht sicher sind nur ihre "hausverstandsmeinung" vertreten haben.

    das ist wohl genauso schlecht.

    die wenigsten wissen, dass ein "internetangebot" (UMGANGSSPRACHLICH) KEIN ANGEBOT IM JURISTISCHEM SINNE IST (meistens zumindest).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Namensänderung durch Heirat , Flugticket jetzt ungültig?
    schatzerleS schatzerle

    normalerweise macht man ja eine namensänderung weil eine andere person reist. und da dann der mehraufwand ist.

    hier reist doch keine andere person. dann hat man eben sich versprochen beim reisebüro und teilt diesem das versorechen mit.

    ich hoffe jeder weiß jetzt was ich meine.

    was wäre gewesen wenn ans ich wirklich versprochen hätte ?? dann wäre eine änderung auch möglich gewesen.


    und die wahrscheinlichkeit dass man mit einem doppelnamen nicht fahren kann - wo ja der richtige name enthalten ist ist doch wohl gering

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche RRKV ist ohne Selbstbehalt?
    schatzerleS schatzerle

    ich kann persönlich nur die "EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG" empfehlen.

    --> findet man im internet wenn man genau diese eingibt (ich schreib mal den link wegen werbung nicht hier her).

    ich arbeite neben dem studium bei einer sehr namhaften versicherung im innendienst und wir verkaufen ausschließlich diese.

    der preis der versicherung richtet sich dach dem preis des urlaubes.

    hier eine leistungsübersicht (auszug aus inet)
    Leistungsumfang

    Reisestorno Deckung
    * Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
    (plus Ersatz der Buchungsgebühren)

    bis zum gewählten Reisepreis  
    
    * Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung
    
    bis zum gewählten Reisepreis  
    

    Diese Leistungen gelten bei Versicherungsabschluss am Tag der Reisebuchung vom Versicherungsabschluss bis zum Reiseantritt - wenn Sie die Versicherung später abschließen erst für Ereignisse (ausgenommen Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse), die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.


    Reiseabbruch Deckung
    * Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen

    bis zum gewählten Reisepreis 
    
    * Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten
    
    bis zum gewählten Reisepreis
    
    
    ACHTUNG:
    der \"KOMPLETT-SCHUTZ\" (reiserücktrittsversicherung UND die reiseversicherung selbst) sind billiger aks die RRV! 
    
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tui-Reiseangebot unter 50 Euro/ Eingabefehler
    schatzerleS schatzerle

    meine meinung als jusstudent (bürgerliches recht bereits abgeschlossen)

    • wenn irgentwo ein reiseangebot mit 50,- steht ist das eine INFORMATION und kein angebot. will man diese reise, dann macht man selbst ein ANGEBOT dem reiseveranstalter. nimmt dieser das angbeot an, dann entshet der vertrag.

    dies ist ja nicht geschehen, also ist schon mal kein vertrag über 50,- zu stande gekommen.

    • WÄRE einer zustande gekommen: dann wäre das dann VIELLEICHT ein irrtum. ohne vertrag auch kein irrtum.
      aja: beim irrtumsanfechtung hat "ex tunc" - wirkung (rückwirkend). es ist also so als hätte es nie einen vertrag gegeben.

    • ist über einen anderen preis ein vertrag zu stande gekommen?? NEIN!
      warum? wie gesagt: der kunde macht ein angbot über 50.- der reiseveranstalter bucht zb mit 500--.
      für einen vertrag braucht man übereinstimmende willenserklärungen, welche hier eindeutig nicht vorliegen.
      rein rechtlich macht der RV seinerseits nur ein NEUES ANGEBOT.

    normalerweise müsste man da ja nicht mal stornieren... das ist das pech des RV.

    hoffe ich konnte unklarheiten beseitigen.

    
    allgemein: warum darf er sowas nicht fragen?? wenn ich was billig "kaufe" will ich das auch haben. und nicht jeder studiert jus und kennt sich da genau aus. 
    
    wie man sieht kennen sich nicht viele aus, sonst würden da nicht welche mit "irrtum", "anspruch", "storno möglich?" , "neuer vertrag kommt zustande" daher kommen.  ist ja auch ok, schließlich kann nicht jeder alles wissen. 
    
    es war eine frage und ich denke man kann das noch fragen. 
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ultrasun - Sonnencreme, Rat erforderlich!
    schatzerleS schatzerle

    die eigenmarke von DM hat lt stiftung warentest sehr gut.

    ich persönlich finde die gut un dpreiswert ist sie auch

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Welcher reiseführer am besten für Rhodos?
    schatzerleS schatzerle

    es gibt eine private - aber extrem gute - inetseite über rhodos.

    gib RHODOS INFO bei google ein und dann ist die 1. seite diese gg

    da gibts super tipps, bilder, fahrpläne, karten und auch einen reiseführertipp

    Rhodos

  • Suche das Ultralastminute
    schatzerleS schatzerle

    inet seite darf man nicht veröffentlichen-

    aber ltur - österreich. da gibts jetzt ein SUPERlastminute (72h vorher).

    manche hotels sind echt nicht schlecht - manche ein "dreck"

    Allgemeine Fragen

  • auslandskrankenschutz
    schatzerleS schatzerle

    @ erika.. da ist reisekoffer und so ein zeug auch dabei- auch ein anwalt wenn man im urlaubland eingesperrt wird gg

    alles möglihe. weiters kommt es auch auf die höhe des schutzes an

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Wien Tips, Wien Karte?
    schatzerleS schatzerle

    man muss beim CM wissen was man isst. für einen studenten ideal. auch für mailien die hunger haben und nicht viel ausgeben wollen.

    Städtereisen Wien

  • auslandskrankenschutz
    schatzerleS schatzerle

    viell hilft hier ein auszug der Europäischen Reiseversicherung weiter

    
     Medizinische Leistungen 	  	Deckung
    
        * Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/
          Verlegungstransport
    
    	bis 100 % 
    
        * Ambulante Behandlung
    
    	bis 100 % 
    
        * Stationäre Behandlung
          oder wahlweise Krankenhaustaggeld
    
    	bis € 220.000,-
    pro Tag € 50,-
    insgesamt bis € 1.500,-
     
    
        * Medikamententransport
    
    	bis 100 % 
    
        * Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
    
    	bis 100 % 
    
        * Ehestmögliche Rückreise nach 3 Krankenhaus-aufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
    
    	bis 100 % 
    
        * Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt
          von mehr als 5 Tagen
    
    	Hin-/Rückreise bis 100 % Nächtigung bis € 300,- 
    
        * Nächtigungskosten für einen Mitreisenden
    
    	pro Tag € 75,-
    insgesamt bis € 375,-
     
    
        * Heimreise einer mitversicherten Person
    
    	bis 100 % 
    
        * Kinderrückholung
    
    	bis € 3.700,- 
    
        * Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
    
    	bis 100 % 
    
        * Maximalleistung für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden
    
    

    ergo -> ist ein mitreisender im KH, darf zb der partner dort bleiben und es wird bezahlt.
    genaue reisebedingungen sind auch auf der homepage, konnte die aber momentan nicht runter laden.

    ich arbeite nebenbei bei einer namhaften versicherung im innendienst und da wurde immer die europäische verkauft.
    hab mich auch mit den bedingungen etc beschäftigt. die sind mehr als ok.

    ein reiseschutz würde zb für 10 tage im euro 25€ kosten.
    für die famile zb 53€.

    ich denke angesichts dessen, dass ich versichert bin ist das ok.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Brand im Hotel
    schatzerleS schatzerle

    @ erika.. noch einmal:

    1. mängel dürfen nicht zum zeitpunkt des vertragsabschlusses bestanden haben. das war nicht so. sind nachher aufgetreten

    2. reiserecht ist hier verbraucherrecht

    oder gehts hier um ne firma??????
    verbraucher = konsument

    Allgmein nur für euch: § 31e KSchG (österr. Recht, wohl aber wegen EU annähernd ident mit D)
    
      § 31e. (1) Ergibt sich nach der Abreise, daß ein erheblicher Teil
    der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder
    nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches
    Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die
    Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche
    Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Reisenden aus
    triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne
    zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige
    Möglichkeit zu sorgen, mit der der Reisende zum Ort der Abreise oder
    an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen
    ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder
    mangelhafter Erfüllung des Vertrags dem Reisenden zur Überwindung von
    Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
      (2) Der Reisende hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrags, den
    er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten
    des Veranstalters mitzuteilen, wenn ihm ein solcher bekanntgegeben
    wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar
    ist und wenn ihn der Veranstalter schriftlich auf diese Obliegenheit
    und darauf hingewiesen hat, daß eine Unterlassung der Mitteilung die
    Gewährleistungsansprüche des Reisenden nicht berührt, sie ihm
    allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann (§ 1304 ABGB).
      (3) Wenn der Reiseveranstalter einen erheblichen Teil der
    vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht hat und dies auf
    einem dem Reiseveranstalter zurechenbaren Verschulden beruht, hat
    der Reisende auch Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen
    Urlaubsfreude. Bei der Bemessung dieses Ersatzanspruchs ist
    insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des
    Verschuldens, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des
    Reisepreises Bedacht zu nehmen.
    
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brand im Hotel
    schatzerleS schatzerle

    @ erika. das wird er ja wohl kaum dem rv so sagen 😐 😐

    reiserecht = verbraucherrecht. zumindest hier. oder ist es eine firmenreise?? 😉

    weiters " die gewährleistung ist für den mangel auch ausgeschlossen, wenn er bei VERTRAGSABSCHLUSS bekannt ist. "

    ergo nach vertragsabschluss egal.

    es sei denn man kann sagen sie haben einen neuen vertrag (mit hinigen hotel) geschlossen. ❓ ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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