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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Ja, ja, schon gut ihr beiden ... ich klopfe euch beiden jetzt mal auf die Schulter und sage zu euch: Ihr habt das toll gemacht und ihr beiden habt natürlich recht.
     
    Warum sage ich das? Weil mir mal ganz ehrlich total egal ist, was "sagnix" mit ihrem Urlaub macht.
     
    Dir checker geb ich noch was mit auf die Reise: Was wäre wenn .... ergibt immer eine ganz neue Bewertung. Denn dann hätte sagnix Anspruch auf eine Übernachtung gehabt, für die ihr Reiseveranstalter gerade stehen hätte müssen. Aber der Sachverhalt ist nun mal:****


    Wir sind Planmäßig am 15.07.11 um 22:05 Uhr von Tegel mit Tailwind Airline abgeflogen und am 16:07 um 02:00 Ortszeit gelandet. 
    Alles andere interessiert nicht für einen Anspruch.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    checker-pit wrote:
    mit der wirren Meinung stehst du aber allein da ! 😉

    Ja? Warum?

    Du buchst eine Reise bei der du explizit am 16. ankommen sollst. Woher beziehst du deinen Anspruch, dass das Hotel bereits am 15. ein freies Zimmer haben soll?

    Wenn du am 16. anreist, ist deine erste Nacht vom 16. auf den 17. und das Zimmer muss dir ab 14 Uhr am 16. zur Verfügung gestellt werden.

    So ist die Reise angeboten und gebucht worden.
     
    Wenn jemand andere Ansprüche findet, nur zu.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Checker, da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.
     
    Die Reise war so ausgeschrieben, dass die Ankunft für den 16. definiert war. Daraus ergibt sich der Hotelanspruch auch erst für den 16. und da eben ab ca. Mittag oder halt 14 Uhr
     
    Wäre es eine Flugverschiebung gewesen, also von früh 7 Uhr auf Abflug 22 Uhr, wäre es ein ganz anderer Sachverhalt.
     
    Deshalb: Genau lesen. Wort für Wort und Zeile für Zeile, dabei den Anspruch definieren und sich nicht beirren lassen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Hier nochmals der Sachverhalt:
     
    Wir sind Planmäßig am 15.07.11 um 22:05 Uhr von Tegel mit Tailwind Airline abgeflogen und am 16:07 um 02:00 Ortszeit gelandet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    @Tripple
    Wir sind Planmäßig am 15.07.11 um 22:05 Uhr von Tegel mit Tailwind Airline abgeflogen und am 16:07 um 02:00 Ortszeit gelandet.
    Das sind die Fakten laut Reisendem. Also besteht natürlich erst Anspruch auf ein Zimmer am 16. und da ab ca. Mittag.
     
    Ich denke, ich liege richtig, oder wie kommst du darauf, dass das Zimmer schon am 15. hätte frei sein sollen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @Tripple
    Nein, da liegst du falsch. Die Zimmer müssen am Anreisetag (das ist der 16.) ab 14 Uhr (Internationale Regel) bereit stehen. Dies ist der Tag der Anreise.
     
    Wann der Hotelgast irgendwo auf der Welt gestartet ist, spielt keine Rolle. Er könnte aus der Nachbarschft 5 Minuten rüber laufen oder aus Nowosibirsk schon 2 Tage unterwegs gewesen sein.
     
    Wenn also keine explizite Zusicherung des Veranstalters (was ich mir nicht vorstellen kann) vorliegt, dann ist es so, wie oben beschrieben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @Bernhard
    Wo ist dein Problem? Was sollte der unternommen haben. Der kann einfach losfliegen, denn er bzw. seine Frau haben alles, was sie brauchen: gültiges Ticket, gültigen Reisepass, Rückflugticket. Wenn die nun noch den Gegenwert von 25US$ bei der Einreise pro Person zahlen, dann haben die auch noch ein gültiges Visum.
     
    Bernhard, wann warst du eigentlich das letze mal in Kenia? Und, warum gibst du deinen Fehler nicht zu?

    Archiv

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @franky
    Wie schon geschrieben, die Reise ist rechtlich einwandfrei, da kannst du nichts ändern.
     
    Wenn allerdings der Veranstalter pleite gehen sollte, dann ist deine Reise hinfällig, wenn du keinen Reisesicherungsschein erhalten hast. Was dir dann bleibt, ist das Strafrecht. Hilft dir aber nicht wirlich für einen Urlaub nächste Woche.
     
    Bleib du mal am Montag dran und schau, dass du deine Unterlagen bekommst. Hast du die Reise per Lastschrift abbuchen lassen? Dann hol dir eventuell das Geld schnell zurück. Auch bei KK-Zahlung hast du noch Möglichkeiten. Wenn du überwiesen hast, dann wird es eng.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @sagnix
    Du bist am Reisetag losgeflogen und am ersten Urlaubstag angekommen. International üblich ist, dass dir das Zimmer am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung stehen muss. Hast du bekommen, sogar mit dem kleinen Bonbon, dass du vorzeitig um 9 Uhr dein Zimmer beziehen durftest.
     
    Am Abreisetag stehen dir die Leistungen des Hotels bis max. 12 Uhr zur Verfügung. Nun, du bist bereits um 3 Uhr abgereist. Eine Frühstückstüte hättest du zumindest bekommen sollen.
     
    Nein, du hast keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Deine Reise war rechtlich einwandrei durchgeführt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Ich würde sagen ... Bernhard, dir gehen die Argumente aus und dein Stolz lässt es nicht zu, dass du deinen Fehler einräumst.
     
    Ja, die Airlines sind zur Kontrolle der "Einreisefähigkeit" verpflichtet. Und so, wie man es in Deutschlande mit einem REISEPASS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND nachweisen kann, kann man diesen REISEPASS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND auch in Thailand zu selbigem einsetzen.
     
    Warum gibst du nicht einfach zu, dass du dich getäuscht hast? Mach dich doch nicht noch mehr zum Affen.

    Archiv

  • CONDOR Fliegenpreise - was ist daraus geworden ...
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    @carsten
    Was gefällt dir an meinem Schreibstil nicht? Dass ich so manches rumgeeiere mit falschen Zahlen von einer Einzelperson so nicht stehen lasse? Und wenn ja, was stört dich daran?
     
    Hier nun mal der Überblick
     
    Kurz war 18 € jetz mindestens 98 €
    Mittel war 59 € jetzt mindestens 198 €
    Lang war 198 € jetzt mindestens 498 €
     
    Ich finde schon, dass die "neuen" Fliegenpreise nichts mehr mit den "alten" Fliegenpreisen zu tun haben. Das kann man auch nicht mit Preissteigerung oder Steuern argumentieren.
     
    Für mich ist nur der Name geblieben - der Preiswert ist ein ganz ein anderer!

    Airlines

  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    fernweh1957 wrote:
    @Steinerlein
    .... wenn diese schon geantwortet hat und auf einer Namensänderung besteht?...

    Woher nimmst du diese Annahme? Im Eingangsthread steht:

    Das habe ich beim Reiseveranstalter auch angezeigt, und es kam prompt die Antwort das Condor für die Namensänderung eine Stornierung und Neubuchung des Fluges berechnen will.
     
    Ich kann daraus nicht lesen, dass Condor den Sachverhalt auch wirklich in der richtigen Form übermittelt bekam.
     
    Und nein, ich rate niemandem, mit einem auf einen anderen Namen ausgestellten Reisepass zu fliegen. DER REISEPASS IST AUF DEN GEBURTSNAMEN UND DEN NEUEN NAMEN AUSGESTELLT!
     
    Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Ihr unterstellt hier allen Ländern dieser Welt, dass sie zu blöd sind, einen REISEPASS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND lesen zu können. Was um Himmels willen haben all diese Mitarbeiter auf der ganzen Welt verbrochen, dass ihr sie für so blöd haltet?

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  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Bernhard, nun hast du wirklich alles getan, dass man dich für einen Trottel hält. Dir "Dummheit" zu unterstellen wäre zu viel Lob.
     
    Bei der Einreise nach Thailand (Aufenthaltsdauer max. 30 Tage) sind notwendig: Ausgefüllte Einreisekarte und Reisepass (noch 6 Monate gültig) UND ein Rückflugticket.
     
    Das Rückflugticket wird eigentlich nie überprüft und wenn doch, dann reicht wiederum der Pass für den Nachweis aus, dass dies dein Rückflugticket ist. Ja, auch dann, wenn das Ticket auf den Mädchennamen ausgestellt ist. Und nein, wenn der erste kleine Beamte am Counter das nicht entscheiden kann, dann zumindest der nächste Vorgesetzte oder dessen Vorgesetzter.
     
    Ihr schreibt hier Tausende von Beiträgen ... nur das Hirn, das lasst ihr offensichtlich gerne mal ruhen.

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  • CONDOR Fliegenpreise - was ist daraus geworden ...
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    mabysc wrote:
    Wie soll man denn, den von Dir genannten (früheren) Preis von 58.-€ als Vergleich nehmen können, wenn heute, die seit 2011 geltende Steuer schon 50.-€ ausmacht (2x25.-Euro).

    Hach, warum suchst du dir nicht ein Thema, von dem du wenigstens etwas Ahnung hast. Die Steuer wird nur beim Abflug aus Deutschland fällig. Also, es sind 1 x 25 € ... du darfst somit auch gerne nach einem Flug für 84 € Return auf der Mittelstrecke suchen.

    Airlines

  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Deine selbstgefällige Polemik lassen wir mal auser acht! Du bist ein ganz toller, das habe ich schon gemerkt und dir deshalb auch schon auf die Schulter geklopft und dir gesagt, dass du richtig was kannst.
     
    Zu Thailand. Ich komme also aus dem Flugzeug und muss dort meine Einreisekarte und meinen Pass vorlegen. Und dazu noch meine Bordkarte? Helf mir mal, ich kenne mich da nicht aus.

    Archiv

  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @Bernhard
    Was willst du mit dem "Family Name"? Auf der Einreisekarte UND im Pass ist dieser identisch! Wozu bitte die Bordkarte? Wo bitte legst du diese bei der Imigration vor?
     
    @Fernweh1957
    Was soll das jetzt? Welcher Beamte in Kenia? Das ist die Tante am Check In, die das Ticket mit dem Reisepass abgleicht. REISEPASS das ist dieses Dokument, ausgestellt von der Bundesrepublick Deutschland, welches eindeutig die Identität nachweist!
     
    Und nun sind wir wieder so weit. Ihr klopft euch mal schön auf die Schulter und ich mach da gleich mit und sage wieder mal: "Ihr könnt was"

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  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Hier schäumt aber ganz schön viel Überheblichkeit auf!
     
    Um auf deine Beiträge einzugehen:
     
    CheckIn: Es wird sicher gestellt, dass nur die Person den Flug antreten kann, die auch auf den Flug gebucht ist. Dazu ist ein neuer Reisepass mit Name und Geburtsname ausreichend.
     
    Einreisekarte -> Dazu hat man zumindest mal den Flug hinter sich gebracht, konnte also mit seinem Pass einchecken, auch wenn das Ticket auf den "Mädchennamen" lautet. Man kann hier also jederzeit den derzeit gültigen "neuen" Namen angeben.
     
    Imigration -> Hier werden alle Daten vom Pass ausgelesen, nicht nur Name und Vorname.
    Eventuell werden noch seperat Bilder aufgenommen (kennst du ja aus Thailand) und der Pass eingescannt. Mancherorts wird noch ein Visum verlangt, das schon vor Reiseantritt ausgestellt werden muss. Dieses ist dann zwingend im neuen Pass notwendig.  Hast du jemals bei der Einreise deine Bordkarte oder dein Ticket vorzeigen müssen?
     
    Hätte der Fragesteller explizit nach einer USA-Reise gefragt, dann hätte ich alle o.g. Aussagen nicht gemacht - diese Land hat für alles ganz eigene, seltsame Vorschriften. Es ging aber um Kenia. Bei Kenia hätte ich am allerwenigsten Angst, dort bleiben zu müssen, denn am Mombasa-Airport gehen die Leute vom Check In auch mal zur Flugbegleiterin und diese notfalls zum Kapitän um sich dies oder das bestätigen zu lassen.
     
    Mir scheint, dass du krampfhaft versuchst, Argumente für deine Aussagen zu finden. Ich kenne deine Intention nicht, vieleicht kannst du uns hier mal Auskunft geben? Ist es Dummheit? "Nicht wissen" ist keine Schande.

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  • Condor Langstrecke - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    Dein "Beweis" beruht auf einem Irrtum.
     
    Und nein, mir ist nur so viel Dummheit von einzelnen Leuten zuwider. Wenn hier jemand der Meinung ist, dass ein von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Reisepass von anderen Nationen oder von Airlines nicht zur Identifikation anerkannt wird, dann möchte ich einfach nicht mehr weiter diskutieren - da klopfe ich demjenigen lieber auf die Schulter und sage: "Du kannst was"

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  • CONDOR Fliegenpreise - was ist daraus geworden ...
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @gastwirt
    Ok, ich habe mich wohl doch etwas falsch ausgedrückt. Dass es diese Kurzstrecken für 98 € gibt, hatten wir ja schon auf der letzten Seite. Die gibt es ja auch nach Malle. Nur, die kosteten früher eben nur 18 € - und das war wirklich geschenkt.
     
    Bei 98 € sind wir ja schon bei einem (sehr günstigen) normalen Preis. Air Berlin bietet diese Strecke von verschiedensten Airports zum Normalpreis von 160 € an.
     
    Aber du kannst ja mal suchen, ob es auch noch Mittelstrecke für 98 € gibt (früher lagen die bei 58 € )

    Airlines

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    SchluckbrunnenS Schluckbrunnen

    @franky28x
    Vieleicht solltest du noch mal darüber nachdenken, wo du hier bist. In einem Forum! Du hast hier Auskunft über deine rechtliche Situation bekommen (die ich im übrigen teile). Wenn du der Meinung bist, dass du trotzdem einen Rechtsanspruch hast, dann nimm dir einen Anwalt deines Vertrauens und klage diesen Anspruch ein. Du muss allerdings damit rechnen, dass du hier auf deinen Kosten sitzen bleibst. Wahrscheinlichkeit: 100%
     
    Der einzige Rat, den ich dir geben kann: Akzeptiere die Flugzeiten und die Airlines so, wie sie sind und mach das Beste aus deinem Urlaub.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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