@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Soweit ich das Thema Chargeback (bei Kreditkarten) verstanden habe, liegt das finanzielle Risiko dabei bei der sog. Acquirer Bank, also die Bank, die für Thomas Cook die Kreditkartenzahlungen abwickelt. Von der bekomme ich im Falle eines erfolgreichen Chargebacks mein Geld zurück, auch wenn es zwischenzeitlich bereits bei Thomas Cook gelandet und damit Teil der Insolvenzmasse sein sollte.
Aussicht auf erfolgreichen Chargeback gibt es aktuell aber nur bei Reisen ohne Sicherungsschein (Hotel/Flug only), die bereits offiziell vom RV abgesagt wurden. Bei Pauschalreisen werden Anträge scheinbar mit Verweis auf den Sicherungsschein abgelehnt.
Vielleicht habe ich das aber auch missverstanden.
