Zum Thema Kreuzfahrt ohne Gepäck.
Wenn es sich beim Flug um einen Bestandtteil einer Pauschalreise gehandelt hat, liegt hier ein Reisemangel vor, den der Reiseveranstalter zu vergüten hat. Je Tag, an dem man kein Gepäck zur Verfügung hatte, kann man einen gewissen Prozentsatz eines Tagespreises verlangen.
Bei dem verspäteten Abflug kann man nach jüngster Rechtsprechung eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung von der Fluglinie verlangen (nicht vom Reiseveranstalter!).