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  • Zu Gast in England - positive und negative Erfahrungen
    soedergrenS soedergren

    Hallo,

    ich kann hema und chriwi nur Recht geben. Dies sind Einzelfälle, die zwar für den Einzelnen schlimm sind, aber überall auf der Welt passieren könnten. Man denke nur an die U-Bahn-Überfälle in München. Kann man deshalb gleich generell sagen, dass es in Deutschland lebensgefährlich ist, U-Bahn zu fahren???

    Nur mal so in Zahlen: alleine wir haben als gerademal mittelgroßer Veranstalter in unserem Hauptkursort Torquay im Jahr rund 3000 Schüler - ganze drei davon hatten letztes Jahr Probleme mit Gewalt. Von einem generellen Gewaltproblem kann überhaupt keine Rede sein.

    Einer von diesen dreien hatte diese Gewalt auch noch nicht nur provoziert, sondern sie ist von ihm ausgegangen! Die anderen waren, genau wie Evas Klassenkameraden, unvernünftig genug, allein zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein - wer würde als Minderjähriger entgegen allen Warnungen und Verboten in Deutschland schon alleine abends um 23.00h im Frankfurter Rotlichtviertel unterwegs sein??? Manchmal hilft da schon der gesunde Menschenverstand, den manche aber leider offensichtlich zu Hause gelassen haben.

    Zur Gesprächigkeit von Gastfamilien: dies ist ganz selbstverständlich von Familie zu Familie unterschiedlich. Gerade die von deutschen Schullehrern ausgewählten Familien gehören oft nicht zu den allerbesten, da die Lehrer dies nur einmal im Jahr fast hobbymäßig machen und oft nicht genau wissen, worauf sie achten müssen. Das geht oft schon mit der Auswahlt des Kursortes los...

    In Evas Familie hätte es im übrigen bei jedem halbwegs vernünftigen Anbieter dennoch einen Gastfamilienwechsel von einem Tag auf den anderen gegeben - nur leider gibt es soetwas bei Schultrips sehr selten. Wenn ich denn aber lese, dass das ganze von einer Freundin der Lehrerin so nebenher gemacht wird, dann darf man sich doch wundern.

    Oft muss ich aber auch selbst sehen, dass Gastkinder sich über die mangelnde Kommunikation mit der Gastfamilie beschweren, selbst aber keinerlei Anstalten machen, mit der Familie zu reden. Da kommt man abends nach der Schule nach Hause, sagt mühsam guten Abend und verschwindet dann sofort auf seinem Zimmer. Da kann selbst die beste Familie nicht für verantwortlich gemacht werden. Ich hab's immer wieder erlebt, wie umgekehrt Familien die Kinder dann heruntergerufen haben und ins Wohnzimmer gebeten haben, um mit ihnen zu reden. Reaktion: Null.

    Wenn man dann noch mit mehreren in der Familie ist und auch beim Abendessen untereinander nur deutsch redet, die Familie also in ihrem eigenen Haus von vornherein ausschliesst, dann darf man sich nicht wundern. Am Ende ist aber natürlich die böse Gastfamilie schuld, die kein Wort mit einem geredet hat. Zur Integeration gehören auch immer noch Zwei.

    Aber selbst solche Probleme gibt es bei besagten 3000 Schülern im Jahr gerade einmal bei maximal 10 Leuten! Auch dies ist ein verschwindend geringer Prozentsatz.

    Schließlich und endlich noch: die Verpflegung ist im allgemeinen deutlich besser, als allgemein gesagt wird. Man kann sich nicht einerseits über die bösen Engländer und deren Vorurteile gegenüber Deutschen beschweren, und dann andererseits unsere Vorurteile gegenüber den Engländern immer hübsch hochhalten (schlechtes Wetter, schlechtes Essen usw.). Das geht einfach nicht und ist in der Sache auch noch absoluter Unfug. Das Wetter ist nach der Statistik absolut identisch mit dem in Deutschland, das Essen keinen Deut schlechter, als der Aldi-Kram, den die deutsche Durchschnittsfamilie so konsumiert. Viel mehr ist das ein Problem von "wehe, wenn sie losgelassen...". Die Kids sind das erste mal allein in England, ohne die Eltern, und da ist die Verlockung groß, häufig zu McDonald's und Co zu gehen. Zu Hause darf man's ja nicht, zumindest nicht jeden Tag. Da rennt man denn in besagte Fast-Food-Läden, stopft sich voll, kommt zu spät zum Abendessen zur Familie und wundern sich dann, dass diese nicht besonders erfreut ist, umsonst gekocht zu haben. Und damit Mama und Papa zu hause nix merken, wird sich dann auch noch über das schlechte Essen beschwert.

    Es stimmt auch nicht, dass Gastfamilien fast nur sozial schwache Familie sind. Natürlich wird sich kaum der Bürgermeister melden, aber die meisten Gastfamilien sind normale Mittelklassefamilien. Das große Geld machen können sie mit Gastschülern ohnehin nicht, schon gar nicht die Familien, die von deutschen Schullehrern ausgewählt werden. Diese Familien bekommen im Schnitt nur zwischen 8 und 10 Pfund pro Tag von der deutschen Schule, davon muss dann Frühstück, Lunch und Abendessen bezahlt werden. Bleiben unter dem Strich am Tag wenn's hochkommt 3 bis 4 Pfund übrig... da kann man natürlich nicht von leben!

    Was alles nicht heissen soll, dass es keine Probleme gibt. Nur sind diese dann eben Einzelfälle und nicht ein generelles Problem.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Entschädigung nach EG-Richtlinie UND Frankfurter Tabelle?
    soedergrenS soedergren

    Hi privacy,

    das ist mir durchaus klar und soweit man nicht zusätzlich über das notwendige Fachwissen verfügt auch korrekt. Wenn man letzeres aber zusätzlich hat spricht meines Erachtens nichts dagegen, Fakten, die dort noch einmal präzise auf den Punkt gebracht werden, auch mit Google oder Wikipedia nochmals zu untermauern. Ich kann da auch keinen großen Unterschied zu dem von dir selbst (ergoogelten?) Forenlink sehen.

    Ich habe aber aus diesem Grund letzlich auch geschrieben, dass dies das ganze noch mal schön verständlich für alle jene zusammenfasst, die sich eben nicht erst durch längere Urteile quälen möchten; die juristische Sprache ist ja leider oft etwas "speziell".

    Etwas anderes ist es, wenn Leute die keinerlei Ahnung haben, irgendwo einen Link finden der möglichst noch nicht einmal wirklich passt und einen dort erläuterten Spezialfall dann auf alles ausdehen möchten. Meine Jura-Profs haben damals uns auch schon im ersten Semester gesagt, man soll immer mal die Seite umblättern, da kommt dann im Zweifel die Ausnahme.

    Unabhängig davon hat Bulgarienfan grundsätzlich recht, das Urteil betrifft nur die Ansprüche aus der Fluggastverordnung. Mögliche weitere Ansprüche blieben davon prinzipiell unberüht, wobei man allerdings davon ausgehen darf, dass jeder halbwegs gute Anwalt eines Reiseveranstalters vor Gericht auf den bereits anderweitig ersetzten Schaden hinweist. Zwar können die Ansprüche nicht grundsätzlich gegeneinander aufgerechnet werden, da die Frankfurter Tabelle aber nur eine Richtlinie ist, kann man davon ausgehen, dass die Richter bei bereits erfolgter Schadenreguliergung durch die Airline die Schadenersatzansprüche gegen den RV eher geringer ansetzen.

    Wie auch immer, im Prinzip gibt es zwei unabhängige Ansprüche gegen die Airline und gegen den RV.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung nach EG-Richtlinie UND Frankfurter Tabelle?
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    da kann ich doch privacy nur zustimmen! 😄

    Das Thema an sich hatten wir irgendwo hier in ähnlicher Form schon mal, bei Wikipedia (Stichwort Fluggastrechte) ist das ganze auch noch mal schön verständlich zusammengefasst (für diejenigen, die nicht erst lange Urteile lesen möchten).

    Unterm Strich bleibt: "Bei Pauschalreisen sind Ansprüche aus der Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ausschließlich an die Fluggesellschaft!"

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    soedergrenS soedergren

    Hallo,

    abgesehen davon, dass auch wenn es ein Verstoß gegen die AGB von Ebay wäre, dies der TE nichts bringen würde, bezweifle ich auch, dass es gegen die Ebay-AGB verstösst, denn:

    • Ebay selbst hat entsprechende Reise-Kategorien und wirbt wie folgt wörtlich damit: "eBay bietet Ihnen ein einmaliges Angebot an attraktiven und günstigen Kurzreisen sowie eine große Auswahl an Ferienwohnungen. Ersteigern Sie einen der vielen wertvollen Hotelgutscheine und bestimmen Sie selbst, wann Sie anreisen wollen. Oder verschenken Sie einen Gutschein an einen Ihnen lieben Menschen."

    • So ein Reisegutschein ist prinzipiell eine Art offenes Reiseticket. Zu Tickets heisst es in den Ebay-Grundsätzen: "Darüber hinaus ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet)."

    Danach würde ich davon ausgehen, dass diese Art Gutscheinverkauf nicht grundsätzlich gegen die Ebay-AGB verstösst.

    Aber wie gesagt, unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Ebay-AGB vorliegt oder nicht, würde dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und der TE betreffen, sondern lediglich das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Ebay. Und das bringt der TE leider gar nichts.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Lebenserhaltungskosten
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    na ja, das ist letztlich in fast allen Ländern in Touristenorten so. Obwohl, so ganz stimmt's auch nicht, denn auch in diesen Touristenorten gibt's günstige Cafes und Restaurants, man muss da ggf. nur mal in die nächste Seitenstraße sehen. Beispiel hier aus Torquay (für die, die's nicht kennen, Torquay ist eines der großen Seebäder im Süd-Westen):

    Direkt an der Promenade gibt es neben dem Princess Threatre ein Cafe, da würde man für zwei Kuchen mit zwei Kaffee auch rund 20 EUR zahlen. ABER: nur einmal schräge quer über die Straße, zwei Schritte durch die Torre Abbey Meadows, und man kommt zu einem Cafe, wo das selbe dann nur noch rund 8 EUR kosten würde.

    Sowohl in Bath als auch in St. Yves kenne ich beispielsweise genug Cafes, wo man eine Tasse Kaffee für 1 Pfund (=1 EUR) bekommt.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Reise falsch ausgeschrieben (Visum inkl.)
    soedergrenS soedergren

    Hi carlos,

    genau so ist es. Im übrigen nicht nur bei Reisen, sondern bei so ziemlich allem, also auch jedem Preisschild im Supermarkt und auch im Versandhauskatalog.

    Dies betrifft allerdings nur das reine (ggf. nicht zustandegekommene) Vetragsverhältnis, andere Dinge wie z.B. Wettbewerbsverstösse wegen irreführender Werbung usw. sind deshalb natürlich trotzdem möglich.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hat jemand Erfahrung mit Hotel-Transfer.de
    soedergrenS soedergren

    Hi, das ist durchaus kein Widerspruch. Der Knackpunkt ist: "Es ist immer Schauinsland."

    Daher:

    1. Fall: ein und die selbe Firma

    2. Fall: zwei komplett unabhängige Firmen

    Allgemeine Fragen

  • Reise falsch ausgeschrieben (Visum inkl.)
    soedergrenS soedergren

    Hallo,

    die invitatio ad offerendum (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) ist in den meisten europäischen Rechtssystemen zu finden, meines Wissens nach auch in der Schweiz; ich muss aber ausdrücklich darauf hinweisen dass ich das schweizer Recht nicht genau kenne und ich deshalb diesbezüglich nichts genaues sagen kann.

    Nach deutschem Recht ist der Katalog bzw. das "Angebot" im Internet eben kein Angebot, sondern besagte Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Kunden ist dann juristisch gesehen das Angebot des Kunden an die Firma. Die Buchungsbestätigung ist dann wiederum die Annahme dieses Angebots.

    So, technisch gesehen liegt aber keine Annahme des Angebotes vor, wenn die Buchungsbestätigung von der Buchung abweicht. Es handelt sich dann um ein neues Angebot seitens des Veranstalters. Das kann man dann als Kunde annehmen oder auch nicht. Man hat aber keinen Anspruch auf die (meist irrtümlich) falsch ausgewiesenen Leistungen der invitatio ad offerendum.

    Wie auch immer, bei CHF 70,00 sollte mE ein guter RV zumindest Kulanz walten lassen.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    soedergrenS soedergren

    Ja, sagt ja auch keiner, dass du nicht recht hast. Man muss halt nur sehen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

    Wie auch immer, ein Anwalt ist offensichtlich eingeschaltet (O-Ton caline: "Wir haben unsere Rechnung an den entspr.Rechtsanwalt geschick"), dieser muss dann prüfen:

    • wer Insolvenzverwalter ist und ggf. Ansprüche bei diesem anmelden

    • ob Straftatbestäde vorliegen und ggf. bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten

    • prüfen, inwieweit Villa Ikarus und Villa Dorothea verflochten sind (ob jetzt z.B. die Ehefrau das Geschäft unter anderem Namen fortführt)

    • und schliesslich wie Caveman bereits erwähnt ob ein eventueller Betriebsübergang vorliegt

    Das einzige, was man dann noch machen kann, ist ein bisschen hoffen, dass all das was bringt... ich befürchte aber, dass da kaum etwas zu holen sein dürfte.

    Und wenn caline bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, bleibt uns hier eigentlich nichts weiter zu tun 😉

    Sollte "der entspr. Anwalt" allerdings der Anwalt der Gegenseite bzw. der Insolvenzverwalter sein, dann würde ich mir an ihrer Stelle schnell einen eigenen Anwalt besorgen - so sich das denn bei eher mäßigen Erfolgsaussichten und einem Schaden von rund 130 EUR lohnt.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    soedergrenS soedergren

    Guten Morgen,

    auch wenn wir jetzt endgültig OT sind, kann ich dir da weitestgehend nur zustimmen. Lediglich zwei Kleinigkeiten:

    Leider verhält sich hier die RB-Branche weniger vorbildlich.

    Wie hatte ich schon weiter oben geschrieben... generell ist generell nicht gut, soll heissen, Verallgemeinerungen wie "die" Branche finde ich zu weit gefasst.

    @CaptainJarek und andere RB's zeigen dem geschädigtem User umgehend auf, welche Fehler der User gemacht hat. Das hilft dem User nicht, im Gegenteil es löst nur Frust aus, Frust der wahrscheinlich schon ausreichend vorhanden ist.

    Sagen wir mal... ein gedehntes Jein. Denn ich finde, es muss schon erlaubt sein, (konstruktiv) aufzuzeigen, welche Fehler gemacht wurden, denn nur so können sie das nächste Mal vermieden werden.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    soedergrenS soedergren

    gastwirt wrote:
    meine Schlußfolgerung; der generelle Verweis ans RB ist nicht ganz richtig! 😘 😆

    Generell ist generell nicht gut 😉
    Deshalb ja sollte es ein dann schon ein Verweis an ein gutes RSB sein.

    Aber unabhängig davon, irr ich mich, oder sind wir hier wieder mal so richtig kräftig OT??? Na, ja... wie auch immer.

    Schönen Abend noch zusammen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    soedergrenS soedergren

    Hi Marcel,

    überlegen würde ich es als Geschädigter auch, allerdings kann's nur was bringen, wenn ein Straftatbestand vorliegt (wie z.B. Insolvenzverschleppung o.ä.). Bei einer normalen Insolvenz würde das nichts bringen. Da caline ja bereits die Sache einem Anwalt übergeben hat, würde ich eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit mit diesem besprechen.

    Ansonsten ist der richtige Weg, erst mal die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Allerdings dürften die Ansprüche, um die es hier geht, da ziemlich weit hinten eingereiht werden, da da garantiert die Banken und ähnliches viel weiter oben auf der Liste stehen.

    Was die RSB-Sache angeht, gibst du die Antwort ja eigentlich schon selbst: "wenn ich als Kunde mal an ein nicht so kompetentes Büro gerate...". Das Problem ist also in erster Linie, ein kompetentes Reisebüro zu finden und auch zu erkennen. Denn natürlich gibt's wie in jeder Branche gute und schlechte. Wenn man allerdings ein gutes Reisebüro gefunden hat, dann kann man damit viele, viele Fehler vermeiden.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrtschiff hält nicht wo es soll...
    soedergrenS soedergren

    Hi, ich kann Hans hier nur recht geben... je sachlicher das formuliert wird, desto besser. Die Fram hat übrigens Eisklasse 1B; ich denke, dass sie für einen Vergleich eher nicht geeignet sein dürfte (andere Eisklasse, deutlich kleiner, usw.).

    Insgesamt schätze ich deine Chancen, hier "größere" Summen zurückzubekommen, eher gering ein - bitte nicht böse sein, aber ich denke, dass dir eine realistische Einschätzung einfach mehr bringt. Der Veranstalter wird sich bei den Inseln und Passagen darauf berufen, dass die Witterungsbedingungen einfach ein Anlanden nicht zuliessen; ihm dies zu widerlegen, dürfte schwer sein. Gerade bei Elephant Island mit einer "Anlandungsquote" von vielleicht 2 geglückten aus 50 Versuchen ist ein Paradebeispiel für diese Witterungsgeschichte.

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • Soll dieser Zettel das E-Ticket sein???
    soedergrenS soedergren

    Hi, wann war denn euer letzter Türkeiurlaub? Denn seit Mitte 2008 gibt's bei (fast) allen Linienflügen gar keine "normalen" Tickets mehr, sondern nur noch E-Tickets, d.h. selbst wenn man danach fragt und es unbedingt haben möchte, es geht einfach nicht mehr.

    Allgemeine Fragen

  • Kreuzfahrtschiff hält nicht wo es soll...
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    hmm.. das mit Elephant Island ist so eine Sache. Das Problem bei dieser Insel ist weniger die Anzahl der Passagiere, sondern vielmehr, dass eine Landung in Schlauchbooten wegen der häufig sehr widrigen Windverhältnisse nur äußerst selten gelingt.

    Die Fram ist leider kein guter Vergleich, da sie mit nur 113 Metern Länge und einer GT von rund 11.600 doch ein ganzes Stück kleiner ist.

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • Kreuzfahrtschiff hält nicht wo es soll...
    soedergrenS soedergren

    Guten Morgen Felix!

    Zur rechtlichen Lage kann ich dir leider herzlich wenig sagen, da es ja immer auf den ganz genauen Wortlaut ankommt und ich ohne den Katalog hier vor der Nase zu haben diesen einfach nicht kenne.

    Welche Insel war's denn eigentlich? Entweder ich hab Tomaten auf den Augen, oder du hast den Namen noch nicht genannt.

    Groß ist ja auch immer relativ. Die Marco Polo gehört heute ja mittlerweile mit ihren 176 Metern Länge (19.860 BRT) eher zu den kleineren Kreuzfahrtschiffen, aber das kann natürlich für den einen oder anderen Hafen trotzdem deutlich zu groß sein. Das Schiff mit dem wir selbst Antarktiskreuzfahrten im Programm haben ist mit 168 Metern Länge und 19.907 BRT ja ungefähr die selbe Größe, und zumindest an folgenden Inseln/Orten dürfen wir anlegen bzw. Passagiere ausschiffen: Half Moon Island, Hope Bay, Triangle Point, Ushuaia, Deception Island, Elephant Island, West Point und Port Stanley (Falkland Islands), Grytviken - ist da eure Insel dabei?

    Deshalb würde ich an deiner Stelle erst mal (nett) an Transocean schreiben (per Einschreiben natürlich und maximal vier Wochen nach Reiseende) und abwarten, was die selbst dazu sagen und ggf. anbieten. Wenn dir die Antwort nicht gefällt, ist immer noch Zeit, weitere Schritte einzuleiten.

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • Soll dieser Zettel das E-Ticket sein???
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    ja, es gibt ohnehin nur noch E-Tickets für die meisten Linienflüge.

    Das Thema wurde u.a. >HIER< schon ausführlich abgehandelt.

    Gruß,

    soedergren

    Allgemeine Fragen

  • Kreuzfahrtschiff hält nicht wo es soll...
    soedergrenS soedergren

    Hi Felixxx87,

    erst mal willkommen zurück aus der Kälte in der Kälte 😉

    Nach deinen Ausführungen sieht's mir eher so aus, als hätte ggf. die Route und nicht das Schiff die Erwartungen nicht erfüllt.

    Wie auch immer, für eine Beantwortung deiner Fragen wäre es ganz hilfreich, wenn du ein paar weitere Details (RV, Reederei, Schiff, Route usw.) angibst.

    Zum Beispiel: was genau stand im Katalog? Stand da das Wort "anlegen" oder wurde "nur" allgemein die Route vorgestellt. Auch für einen Hafen zu große Schiffe können ja auf Reede liegen und die Reisenden ggf. mit Tendern an Land gebracht werden. Ferner: wurde dieser Ort als Höhepunkt angepriesen oder war es einer eurer persönlichen Höhepunkte? War es der einzige Ort, der ausgelassen wurde oder gab es noch mehrere?

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • Bustransfer zum Flughafen - Flug verpasst - was kann man tun?
    soedergrenS soedergren

    Genau aus diesem Grund hatte ich in meinem ersten Posting schon geschrieben "sofern ihr Transfer und Flug nicht im Paket gebucht habt".

    Bei den beteiligten Firmen Lufthansa und Terravision ist dies aber zumindest sehr unwahrscheinlich. Terravision betreibt ganz normale Airport Shuttles an vielen Flughäfen in Europa und hat mit den Flügen und den Airlines an sich nichts zu tun.

    Insofern, angelwitch, leider falsch, bei Terravision handelt es sich nämlich gerade um einen Airport-Linenverkehr, der nach festem Fahrplan unabhängig von bestimmten Flugzeiten verkehrt.

    Unabhängig davon beschränkt Terravision in ihren AGB die maximale Haftung, selbst, wenn sie gegeben wäre (was hier kaum der Fall sein dürfte) auf 1000 Pfund, nach derzeitigem Kurs also nur ganz knapp über 1000 Euro. Schliesslich und endlich würde eine direkte Zugfahrt von Verona nach Frankfurt nur rund 160 Euro kosten, das wäre dann auch noch in Relation zu den 1400 Euro zu setzen.

    Sorry, wenn's, wofür es hier aber m.E. keinerlei Anhaltspunkte gibt, nicht doch ein Paket war, dann gibt es keinerlei Geld zurück, ob mit Verbraucherschutz oder ohne.

    Gruß,

    soedergren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bustransfer zum Flughafen - Flug verpasst - was kann man tun?
    soedergrenS soedergren

    Hi mooritz,

    auch wenn dir meine Antwort nicht gefallen wird, ich befürchte, ihr werdet sofern ihr Transfer und Flug nicht im Paket gebucht habt keinerlei Ansprüche gegen die Busfirma geltend machen können.

    Ähnlich wie andere Bahn- und Busunternehmen schuldet die Firma hier nur die Fahrt zum Flughafen; die Deutsche Bahn beispielsweise kann auch nicht für verpasste Flüge verantwortlich gemacht werden, wenn beispielsweise der ICE zu spät am Bahnhof Frankfurt Flughafen ankommt.

    Terravision selbst schreibt in seinen AGB dazu nur folgendes:
    You must allow plenty of time for a service to arrive in time to connect with other forms of transport provided by other carriers on which you are planning to travel. Where such other form of transport involves air travel we recommend you allow at least 2 hours before your flight check in time;
    (...)
    Our liability is limited to what is stated in these Conditions : Except as provided in these General Conditions of Carriage, we shall not be liable for any loss, damage, liability, or cost suffered by you as a result of any cancellation or withdrawal of any service by us, or any delay to any service, or termination of any service.

    Im Klartext: "wir sind für keinerlei Schäden, die durch Verspätungen entstehen, verantwortlich".

    Sorry.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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