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  • Reise stornieren kurz nach Abschluß?
    soedergrenS soedergren

    Hi Krümelchen,

    ja, die Grundfrage ist geklärt.

    Dein neues Beispiel würde allerdings auch zwei entscheidene Probleme aufwerfen:

    1.) So schlimm dies für den Einzelnen sein mag, was kann denn der RV dafür?

    2.) Warum sollte in so einem Fall jemand, bei dem die Flut 12 Tage nach Vertragsabschluss kommt, besser gestellt sein, als jemand, bei dem sie 16 Tage nach Vertragsabschluss kommt?

    Wie auch immer, das Gegenmittel heisst wie von Ronny erwähnt RRV.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • preise von ipod in london
    soedergrenS soedergren

    high street (Brit.) = die Haupteinkaufsstraße

    Ansonsten, bei Pricerunner ist z.B. ASDA mit ca. GBP 150 dabei. ASDA ist eine zu Walmart gehörende große Supermarktkette in UK... die findest du auch in London, allerdings natürlich abseits von Oxford Street, Regent Street und Co. Die anderen Ketten wie Tesco und Saisbury's haben den Ipod allerdings mit Sicherheit auch.

    Ansonsten musst du vor Ort einfach mal in die Läden reingehen, sowohl in unabhängige als auch in Ketten wie HMV.

    Großbritannien & Irland

  • Reise stornieren kurz nach Abschluß?
    soedergrenS soedergren

    Hi chepri,

    sagen wir mal so... das käme darauf an, wie es ausgestaltet wird.

    Würde man die §§651ff BGB (= Reiserecht) streichen und nur die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts plus Fernabsatzgesetz (=Widerrufsrecht) nehmen, gäbe es nach Ende des Widerrufsrecht keine Stornomöglichkeit mehr.

    Würde man ein zusätzliches Widerrufsrecht in die §§651ff nehmen, sähe dies natürlich schon wieder anders aus.

    ABER: ich bin mir sicher, dass die Lobby der großen RV sich so ein Widerrufsrecht nicht ohne "Gegenleistung" unterjubeln lassen würde. Wir haben ja heute schon im Dynamic-Packaging-Bereich deutlich höhere Stornokosten...

    Der IST-Zustand ist zudem mE kein "100%-wasserdicht", sondern eben gestaffelt nach Stornokosten ein "ab 10%-wasserdicht".

    Ansonsten sehe ich es genau wie du... da würde buchungsmäßig Chaos aufkommen.

    Ach ja, Krümelchen, ich finde, wer sich selbst nicht ausreichend informiert, ist letztlich wirklich selbst dafür verantwortlich und kann das nicht auf andere abwälzen. Ein bisschen Eigenverantwortung darf man einem mündigen Bürger doch durchaus zutrauen.

    Wie auch immer, diese Überlegung sind ohnehin rein akademisch, de facto ist es so, dass es zur Zeit kein Widerrufsrecht im deutschen Reiserecht gibt.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abfahrtsort verschoben
    soedergrenS soedergren

    250 km Busfahrt vs. 250 km Bahnfahrt ... ich sehe da keinen großen Unterschied. Eher, dass die Bahn im Zweifel einen Tick schneller ist, was dann die Umsteigezeit Bahn zu Bus wieder aufwiegt.

    Nach den zitierten AGB kann ich mir in etwa denken, um welchen RV es sich handelt. Die Reiseziele liegen da alle so, dass es kilometermäßig keinen Unterschied macht...

    Auf jeden Fall sollte der TE aber auf die zusätzlichen Ticketkosten bestehen 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • preise von ipod in london
    soedergrenS soedergren

    Dann schau doch einfach bei Pricerunner nach, um erst mal ein ungefähren Eindruck von den Preisen zu bekommen.

    Dort wirst du dann sehen, dass der IPod Nano 16 GB bei ca. GBP 130 losgeht (= ca. EUR 148).

    Nur wie chriwi schon sagte, es kommt ja drauf an, in welchen Laden du gehst. In den Highstreet-Geschäften dürfte er durchschnittlich bei etwa GBP 150 bis GBP 185 liegen.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Reise stornieren kurz nach Abschluß?
    soedergrenS soedergren

    DasKrümelchen wrote:
    Also das bedeutet, daß eine Reisevertrag nicht wie jeder andere Vertrag in Deutschland ist, bei dem man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurücktreten darf.

    Das ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht hat. Das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht gibt es eigentlich nur für eine handvoll von Verträgen (Stichworte Fernabsatz und Haustürgeschäfte, also z.B. im Versandhandel) und beileibe nicht bei allen Verträgen.

    Bei Reiseverträgen ist idR (sofern nicht freiwillig eingeräumt) kein Widerruf möglich. Stornieren kann man jederzeit, jedoch werden da je nach Stornozeitpunkt gestaffelte Stornogebühren fällig. Wenn die Reise mehr als einen Monat entfernt liegt und es sich um eine klassische Pauschalreise handelt, sind diese Stornogebühren meist relativ harmlos. Nur bei Dynamic Packaging, "nur Flug" und Stornos von Pauschalreisen kurz vor Abreise wird es teilweise deutlich teurer.

    Unabhängig davon, dass ich genau wie Berthold nicht verstehe, warum man eine Reise bucht, um diese dann gleich wieder zu stornieren, ist es mE für den Kunden sogar gut, dass das "normale" Widerrufsrecht hier nicht gilt. Würde es gelten, würde es umgekehrt nämlich auch bedeuten, dass nach Ablauf der Widerrufsfrist (idR also 14-30 Tage) gar kein Storno mehr möglich wäre, da der Vertrag nach diesen 14 Tagen dann wasserdicht wäre und nach Ablauf der Widerrufsfrist 100% Stornokosten anfallen würden. Damit wäre nur einigen wenigen geholfen, die ihre Reise sofort wieder stornieren möchten, alle anderen würden deutlich draufzahlen.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abfahrtsort verschoben
    soedergrenS soedergren

    Schadenersatz bezgl. zusätzlicher Anreisekosten (=Zugticket), mehr sehe ich da auch nicht...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abfahrtsort verschoben
    soedergrenS soedergren

    Hier muss ich der guten Gabi in der Tat in nahezu vollem Umfang recht geben (bis auf das "wie üblich" 😉 - aber ich denke mal, das kannst du mir nachsehen).

    Der RV kann nicht einfach ohne jegliche Konsequenzen den Abfahrtsort verschieben. Wenn er das schon aus welchen Gründen auch immer machen muss, muss er für den entstandenen Schaden (hier also die zusätzlichen Fahrtkosten) geradestehen.

    Der Verweis auf die nicht erfüllte Mindestteilnehmerzahl zieht hier nicht, einfach weil die Mitteilung darüber (und damit das Vertragsstorno) nach den eigenen AGB vier und nicht zwei Wochen vor Abreise hätte kommen müssen. Da der RV den Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Abreise gekündigt hat, scheidet die Nr. 4.1 seiner AGB schon einmal aus.

    Die Nr. 4.4 verpflichtet den RV zwar zur unverzüglichen Mitteilung über eine Änderung; dies entbindet ihn aber nicht von einer Schadenersatzpflicht.

    Deshalb: wie von Gabi erwähnt per Einschreiben auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Bei einer geplanten Abreise in 14 Tagen würde ich vielleicht sogar eine noch kürzere Frist setzen, 4 bis 5 Tage sollten da reichen. Für den Fall, dass der RV den Vertrag nicht einhalten sollte, auf Schadenersatzpflicht hinweisen. Und das Ganze per Fax (mit Sendebericht!) / Mail (mit Empfangsbestätigung) vorab losschicken.

    Unabhängig davon verstehe ich nicht ganz, warum der RV sich so anstellt. Als RV kann er (bzw. könnte er, wenn er halbwegs gut ist) die Bahntickets zu ganz anderen Preisen buchen (= RIT), so dass ihn selbst die Bahntickets nicht einmal soooo viel kosten würden... na ja.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt, Schweinegrippe und Celebrity Cruises
    soedergrenS soedergren

    Ich kann mich nur anschließen und sagen: genießt eure Kreuzfahrt!

    Die Medien haben die Schweinegrippe quotenstark ausgenutzt und einiges übertrieben. Zwar ist es natürlich keine harmlose Erkrankung, aber was da so alles berichtet wurde kann man teilweise wirklich nur noch als Panikmache bezeichnen. Das ging schon ganz zu Anfang los, als die Schweinegrippe "nur" in Mexiko war und die Todeszahl beinahne stündlich stiegt, bis zu 160 Tote wurden da angegeben. In der ach so seriösen deutschen Presse! Tatsächlich gab es zu diesem Zeitpunkt nur etwa 25 bestätigte Todesfälle, aber jeder bessere Schnupfen war auf einmal "die Grippe".

    Laut einer wirklich seriösen Quelle (WHO) gab es bis gestern (14. Mai) weltweit "nur" 65 bestätigte Todesfälle. Wenn's aber bis gestern weltweit nur 65 waren, können die Horrorzahlen, die das Fernsehen im Bezug auf Mexiko verbreitet hat, nicht mal annähernd stimmen.

    Das alles soll umgekehrt die Schweinegrippe nicht verharmlosen - sie ist eine potentiell gefährliche Krankheit -, aber man darf sich auch nicht verrückt machen lassen.

    Deshalb nochmal: genießt eure Kreuzfahrt und viel Spass dabei!

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • Wir wollen nach New York! Haben aber keine Ahnung.
    soedergrenS soedergren

    Tamer90 wrote:
    Ich habe bisher nur Flüge gefunden, ohne Hotel, die Pro Person bei 780€ lagen und mit Hotel finde ich kaum etwas.

    Es kommt natürlich auch darauf an, wo ihr losfliegen wollt, aber 780 EUR pro Person ist definitv zu viel. Die Flüge bewegen sich idR zwischen etwa 350 EUR und knapp 600 EUR. Die von mir herausgesuchten 444 EUR wären FRA-EWR hin 01.07-, zurück 07.07.09.

    Wenn ihr online nichts findet (obwohl das auch hier bei HC ganz gut geht), dann fragt einfach mal im Reisebüro nach. Und sucht z.B. als Zielflughafen nicht nur nach JFK, sondern nach allen New Yorker Flughäfen (z.B. LGA, EWR, oder oft allgemein NYC). Seht in Deuutschland nach mehreren Abflughäfen nach, auch wenn ihr ein Stück mit der Bahn hinfahren müßt, kann sich das lohnen. Fliegt möglichst nicht FR/SA ab, in der Wochenmitte sind die Flüge meist günstiger.

    Gruß,

    soedergren

    New York

  • Finanzielles Risiko trotz Reisepreis-Sicherungsschein ?
    soedergrenS soedergren

    Nichts für ungut, aber halte ich für übertrieben, denn dann müßte jeder wichtige Passus fettgedruckt werden und einzeln bestätigt werden... mit dem Ergebnis, dass fast die ganzen AGB fettgedruckt würden und bei Onlinebuchungen 20 Extrabestätigungen nötig wären.

    Unabhängig davon betrifft es nicht alle Versicherungsgesellschaften und damit auch nicht alle RVs.

    Und schließlich ist mir bisher auch kein Fall bekannt, bei der sich ein Insolvenzversicherer gegenüber den Reisenden tatsächlich auf zu frühe Zahlung des Reisepreises bezogen hätte und wegen dieser die Versicherungsleistung verweigert hätte. Aber wer weiß, vielleicht kommt die Versicherungswirtschaft nach Lektüre dieses Threads ja noch auf die Idee ... 😉

    Gruß,

    soedergren

    Reiseveranstalter

  • Finanzielles Risiko trotz Reisepreis-Sicherungsschein ?
    soedergrenS soedergren

    Hallo privacy,

    im Prinzip sind wir ja gar nicht so weit voneinander entfernt, ich sehe da nur zwei kleinere Probleme.

    1.) Die juristische Abgrenzung zwischen normaler Pauschalreise und anderen pauschalreiseähnlichen Reiseformen ist noch nicht abschließend. Da wird's sicherlich noch den einen oder anderen Prozeß geben.

    2.) Aus welchen Versicherungsbedingungen hast du diesen Passus genau? Ich habe mir mal unsere eigenen Vertragsbedingungen unserers Insolvenzversicherers angesehen und kann eine explizite Begrenzung dieser Art dort nicht finden. Ich denke, dass dies auch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ist.

    Bei Versicherungen, die diesen Passus in ihren Bedingungen haben, sehe ich in der Praxis rein vom Ablauf her allerdings ein Problem. Nehmen wir mal folgendes Beispiel: bei uns selbst ist die Restzahlung drei Wochen vor Abreise fällig. Ein Kunde zahlt aber bereits fünf Wochen vor Abreise. Das Geld geht 4 1/2 Wochen vor Abreise bei uns ein. Die Buchhaltung teilt mir dies mit, ich kontaktiere den Kunden, da ich für eine Rücküberweisung ja dessen Bankverbindung benötige. Ich überweise dann das zu früh gezahlte Geld zurück, es geht 4 Wochen vor Abreise bei ihm ein. Er muss es dann praktisch sofort wieder an uns erneut überweisen, damit ist 3 Wochen vor Abreise wieder auf unserem Konto ist. Und das setzt schon voraus, dass ich den Kunden sofort telefonisch erreiche und mir dieser sofort seine Bankverbindung mitteilt.

    Ich denke, dieses Procedere wäre weder für den RV noch für den Kunden wirklich zumutbar. Bei einem großen Veranstalter wäre es kaum durchführbar.

    Gruß,

    soedergren

    Reiseveranstalter

  • Südküste UK - ABER wohin?
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    😉 geht mir genauso, Kent und Sussex sind eigentlich immer nur Durchgangsstationen. Dover bei Tageslicht habe ich das letzte mal Anfang der 90er Jahre gesehen.

    Immerhin hab ich gerade im März am ganz, ganz frühen Morgen die 130 Kilometer lange Küstenstraße von Dover nach Brighton abgeklappert... da kommt man natürlich an Hastings und Eastbourne vorbei, aber schon alleine wegen der pebble beaches in Sussex gefällt mir Devon besser.

    Wie auch immer, je nach Geschmack ist die Minibahn von New Romney, Hythe und Dymchurch sicherlich sehenswert. Kurz vor Brighton würde ich einen Abstecher ins Brighton Marina Village machen - nette Pubs mit Ausblick über den Yachthafen und im Gegensatz zu Brighton selbst kostenlose Parkplätze.

    Wir haben mal vor Jahren in Peacehaven - von Osten kommend so etwa 10 Minuten vor Brighton - übernachtet, das war für eine Nacht ganz nett, mehr aber auch nicht. Einzige "Sehenswürdigkeit" war der Null-Meridian, der direkt durch den Ort geht. Immerhin gibt's auch hier 'nen ganz netten Pub 😉

    Ansonsten würde ich an eurer Stelle mal überlegen, die Fahrt vielleicht wenigstens noch ein Stück bis in die Nähe von Bournemouth auszudehnen.

    Oder ihr kommt doch wie SevenofNine vorgeschlagen hat, wieder nach Süd-Devon. Dartmouth ist auf jeden Fall nett, auf der anderen Seite von Torquay empfehlen sich Shaldon, Teignmouth und - mein persönlicher Favourit - Dawlish. Wenn nicht diesmal, dann vielleicht nächstes Mal 😉 Und den "geschmeidigen Köter" für die Unterkünfte kennst du ja, oder? Ansonsten, PN.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Finanzielles Risiko trotz Reisepreis-Sicherungsschein ?
    soedergrenS soedergren

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe jetzt zwar leider nicht die Fundstelle parat, aber ich meine einmal ein (BGH-?) Urteil gelesen zu haben, nach denen grundsätzlich zwar 20% als allgemeine angemessene Obergrenze angesehen wurden, jedoch in Einzelfällen auch durchaus höhere Anzahlungen erlaubt seien, etwa bei besonderen Dschungelsafaris von Kleinveranstaltern, bei denen allein durch die Linienflugtickets schon höhere Anfangskosten entstehen. Aber wie gesagt, ich habe die Fundstelle nicht parat und es ist durchaus möglich, dass sich an dieser Rechtslage schon wieder etwas geändert hat.

    Bei normalen Pauschalreisen ist spätestens nach dem aktuellen BHG-Urteil jedoch klar, dass mehr als 20% nicht rechtens sind.

    Wie ADEgi weiter oben schon geschrieben hat, ging es hier jedoch um eine Jugendreise mit dem Bus und damit um eine normale Pauschalreise mit relativ geringem Risiko für den Veranstalter. Man kann dieses Urteil deshalb nicht auf alle Reisearten ausdehnen.

    Das Problem dabei ist beispielsweise, dass die Dynamic Packaging Angebote zumindest von Veranstalterseite meistens nicht als normale Pauschalreise angesehen werden. Viele dieser "40%-Anzahlungs-Veranstalter" operieren ja gerade in diesem Bereich. Und ich denke, dass ich mich da nicht all zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich behaupte, dass sich daran bis zu einem weiteren Verfahren nicht viel ändern wird.

    Dazu muss man nur mal nach "Reisepreis Höhe der Anzahlung 40%" zu googlen und man wird seitenweise AGB-Treffer mit 40% Anzahlung finden. Zur Zeit sind diese 40% offensichtlich alles andere als unüblich.

    Problematisch finde ich in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass ausgerechnet die Fluggesellschaften zur Zeit machen können, was sie wollen und in der Regel bei bezahlbaren Tarifen 100% des Ticketpreises sofort fällig sind. Das heisst unter dem Strich nichts anderes, als dass man sich aufregt, wenn ein Hobby-Ferienhausvermieter für eine Ferienhausvermietung im August eine Anzahlung von 40% verlangt, es aber vollkommen okay ist, wenn die Lufthansa sofort 100% für einen Flug ebenfalls im August verlangt. Womit wir dann auch wieder gleich beim Problem Dynamic Packaging sind...

    Unter dem Strich bleibt nur, dass da wohl noch einige Verfahren auf uns zukommen werden, bis die Sache in allen Einzelheiten und für alle Einzelfälle geklärt ist. Für die Reisenden bleibt bis dahin nur, bei der Buchung nicht nur auf den Preis und schöne Katalogfotos zu achten, sondern etwas genauer hinzuschauen.

    Gruß,

    soedergren

    Reiseveranstalter

  • KoralBlue Airlines
    soedergrenS soedergren

    Hi sveni,

    danke, aber... mal abgesehen davon, dass deine Übersetzung lediglich sinngemäß stimmt (eigentlich heisst's ja nur "Flotte der Fluggesellschaft", nur hier im Zusammenhang kann man von "Flotengröße" sprechen), wo hab ich denn das Gegenteil behauptet? Ich hab mir den ganzen Thread hier noch mal "angetan", ich kann nix finden 😉

    Gruß,

    soedergren

    Airlines

  • Fähre oder Eurotunnel - was lohnt sich mehr, was ist teurer
    soedergrenS soedergren

    Na, dann wünsch ich Euch viel Spaß in Kent 😄

    Bei Dünkirchen wäre noch wichtig zu erwähnen, dass die Fähren vom Industrihafen Dünkirchen-West abfahren (bei Loon-Plage), man also von Deutschland kommend an Dünkirchen ein Stückchen vorbeifährt.

    Großbritannien & Irland

  • Fernabsatzgesetz???
    soedergrenS soedergren

    geezerpl wrote:
    (1) Na ja, aber was wenn die Reisebestätigung vom versprochen (Kategorie) abweicht ??

    Das hatte ich bereits geschrieben... dann besteht gar kein Vertrag!

    Allerdings wirfst du leider dauernd RV und RSB durcheinander. Die haben direkt nichts miteinander zu tun. Wenn dir das RSB tatsächlich eindeutig die 5*-Kategorie zugesichert hat, dann musst du dich an die wenden - und du selbst wärst dann auch auf der sicheren Seite.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverspätung - Preisminderung?
    soedergrenS soedergren

    In diesem und ähnlichen Fällen vielleicht ganz hilfreich:

    LBA Fluggastrechte und Muster-Formulare

    Wichtig ist allerdings noch folgendes: "... soweit es Flüge betrifft, die von deutschen
    Flughäfen ausgehen bzw. Flüge aus Drittstaaten, die Flughäfen in Deutschland zum Ziel haben und von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden."

    Grup,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fernabsatzgesetz???
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    also, zunächst einmal, mit "Sozialismus pur" hat das schon mal rein gar nichts zu tun. Das ist stinknormales Vertragsrecht, nicht mehr und nicht weniger.

    So, und dann hab ich mir mal die Mühe gemacht, mir ein paar polnische Onlinereisebüros anzusehen. Der Hauptunterschied scheint mir da eher zu sein, dass in der Tat auch bei Onlinebuchungen eine tatsächliche Unterschrift nötig ist. Ansonsten steht auf jeder polnischen RSB-Seite, die ich gefunden habe, in etwa folgender Satz:"Veröffentlichte Materialien, Informationen und Preise auf der Website xyz.pl Materialien stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.". Das ist vom Prinzip her nicht viel anders als in Deutschland.

    Wie CaptainJarek in dem anderen Thread bereits geschrieben hat, sind in Deutschland Katalogbeschreibungen sehr wohl verbindlich. Und wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen.

    Die Katalog- bzw. Onlinebschreibung sagt ja hier "Unterbringung in einem Teilbereich des Hotels". Hier wird nirgendwo defintiv zugesagt, in welchem. Schwierig wird es jetzt mit der Email des RSB. Da müsste man den genauen Wortlaut kennen. Ohne diesen zu kennen, würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.

    Grup,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Holland America
    soedergrenS soedergren

    Kimo wrote:
    In Livorno solltet ihr entweder einen Ausflug machen oder an Bord bleiben. Livorno an sich lohnt nicht wirklich.

    Volle Zustimmung! Livorno ist ein absolut nichtssagender Industriehafen. Aber mit dem Zug gehts in einer Stunde z.B. nach Florenz, und von 07.00h bis 20.00h habt ihr dafür auch definitiv genug Zeit. Oder nehmt einen der offiziellen Ausflüge, da wird von Livorno meistens Pisa und Florenz angeboten.

    Kreuzfahrten
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