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  • Kundengeldabsicherung der Veranstalter
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    @burton- sagte:

    Aber mit anderem Geschäftsjahr als bei TC, das würde ein schönes Gerechne! 😆

    Ist dann aber wohl recht eindeutig, dass es hinsichtlich der Einordnung der Versicherungsfälle auf den Beginn der Reise ankommt, so dass bei TC eine gewisse Splittung eintreten würde und faktisch ab 01.11. nochmal 110 Mio. zur Verfügung stünden...

    Würde ich so nicht sagen. Da sind zum Beispiel 2 Jahre angebracht... Da steht, diese 2 Jahre sind die Gültigkeit des Sicherungsscheins (maßgeblich dafür der Reisebeginn). Dieser Zeitraum hat nichts mit dem Geschäftsjahr von Zürich zu tun (anderer Monat und nur 1 Jahr statt 2).

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mucmuli sagte:

    Der war echt gut. Wahrscheinlich auch noch die volle Summe plus entschuldigung von Frau Berk.

    Auch zu dir, bitte im Zusammenhang mit dem Zitat lesen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @burton- sagte:

    Der war gut! 😂

    Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mucmuli sagte:

    Die 110 Mio sind pro Jahr. Ab 1.11. sind "neue" 110 Mio drin. In § 651 r Abs 3 BGB steht eindeutig pro Geschäftsjahr drin.

    Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

    Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @wuelfi71 sagte:

    @Cliffdeo: Eurowings hat von Lufthansa sämtliche Linienflüge außerhalb der LH Hubs übernommen, na klar sind die auch Linienfluggesellschaft, ich fliege vom DUS regelmäßig mit direkt bei Eurowings gebuchten Tickets Linie. Das hat doch nichts mit Zugehörigkeiten bei Allianzen zu tun.

    Wobei ich Dir recht gebe, dass die meisten hier gegenständlichen Flüge wohl den Charterverkehr betreffen dürften. Gibt halt nicht nur schwarz und weiß, sondern auch grau 😉 Aber das gehört m.E. nicht hier hin, sondern -wenn überhaupt- in den Eurowings Thread.

    Danke, er will mir nicht glauben, obwohl die Fakten eindeutig sind (zu Eurowings).

    Hat hier keiner Bekannte bei Reiseveranstaltern, die es eindeutig belegen können? In welchen Fällen welche Flugtickets durch RV storniert werden können.

    Dass sie es können, sieht man in den Urteilen, das war sogar der Rückflug, der angeblich nicht storniert werden kann.

    Ich weiß auch nicht, warum mir hier Stimmungsmache unterstellt wird. Ich weise auf ein Risiko, das in Kauf genommen werden muss. Ist man bereit, zur Not schnell selbst Tickets zu kaufen, ist es doch kein Problem, die Tickets zu nutzen.

    Nur darf man sich nicht auf irgendwelche Aussagen von Usern verlassen, die sagen, es wird schon.

    Wie heißt es so schön, man kann alles machen, man muss nur die Konsequenzen dafür tragen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Cliffideo
    Ich weiß, du ignorierst es jedes Mal, aber Eurowings macht keine Charterflüge, sondern Linienflüge.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Das steht zum Beispiel hier :
    https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/reiseinformationen/aktuelle-meldungen.jsp

    Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September Insolvenz angemeldet. Wie alle anderen (!) Fluggesellschaften darf auch Condor deshalb keine Reisenden, die eine Pauschalreise mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, zu ihrem Urlaubsort befördern.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Regina B

    "Letztendlich muss sowieso jeder für sich selbst die für Ihn beste Entscheidungen treffen."

    Da sind wir einer Meinung. Nachdem man die nötigen Informationen hat, kann man eine Entscheidung treffen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mauseknatschi
    Du redest vom Tarif, in welchem die Stornierung ausgeschlossen ist, im Sinne keinen Ticketpreis zurückzahlen.

    Ich habe schon zig Mal geschrieben, dass es nicht darum geht. Sondern dass man absolut jeden Tarif stornieren kann, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, den Text dazu habe ich gepostet.

    Die einzige Frage war, ob der RV es technisch tun kann, nachdem das Ticket ausgestellt war. Und laut Urteilen haben die RV es in diesen Fällen tun können.

    Ob es bei jeder Fluglinie geht, weiß ich natürlich nicht.

    Ich sage auch nicht, es wird passieren. Sondern nur, man sollte es berücksichtigen und nur fliegen, wenn man zur Not selbst Rückflug bezahlen könnte, wenn es doch passiert.
    Oder wie bei den Urteilen, beim Check-In damit leben kann, dass der Flug doch storniert wurde.

    Jeder trifft seine eigene Entscheidung. Ich würde vielleicht darauf ankommen lassen und zur Not selbst schnell Tickets kaufen. Aber man muss dazu bereit sein.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @regina-b sagte:

    Ich habe hier fast alles mitgelesen und möchte mich hier zum Thema Flug antreten ja oder nein äußern.
    Soweit der Flug bezahlt ist (Antwort erhält man von der Airline, Linienflüge sind i.d.R. bezahlt, bei kurzfristigen Buchungen kann es natürlich sein, dass TC die noch nicht bezahlt hatte) ist der Flug nutzbar. Eine Stornierung des Fluges durch den RV bzw. derzeitiger Insolvenzverwalterin, würden entsprechend dann zu Entschädigungen laut der Fluggastrechtsverordnung führen. Hierzu das folgende Urteil lesen Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch RV begründet Ausgleichsanspruch:
    https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-115516-22_Nichtbefoerderung-aufgrund-Stornierung-des-Fluges-durch-Reiseveranstalter-begruendet-Ausgleichsanspruch.news24389.htm

    Ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaften dieses Urteil kennen und alle TC Betroffene mit einem durch den RV bereits bezahlten Flugticket befördern. Wir werden auf jeden Fall unsere Tickets bei Edelweiß in Anspruch nehmen. Hotel haben wir neu gebucht und reisen dann Mitte Oktober.

    Als Weiteres tritt hier auch der Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB ein „Dadurch kommt es für den Reisenden dazu, dass diesem unmittelbare Erfüllungsansprüche gegenüber dem Leistungsträger zustehen.“ Der Leistungsträger ist hier entsprechend die Fluggesellschaft. Faktisch auch die Hotels, aber diese wurden ja alle nicht von TC bezahlt.

    Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, dass sind nur meine eigenen Gedanken und Fakten zu diesem Thema.

    Auch, dass der Sicherungsschein bei Antritt des Fluges nicht mehr genutzt werden kann, ist nicht richtig. Sollte man bereits mehr bezahlt haben, als der Flug wert ist, kann man den Restbetrag beim Sicherungsschein einreichen. Bei uns auf der Rechnung sind Hotel und Flug separat ausgezeichnet. War die bisher geleistete Anzahlung geringer als der Flugpreis wird sicherlich irgendwann eine Nachforderung kommen. Hier könnte man dann seinen evtl. Schaden aufrechnen bzw. gegenrechnen (höhere Hotelkosten, eigener Transfer zum Hotel etc.) und von der Nachforderung abziehen. Das wäre dann aber ein eigenes Thema zu Aufrechnungsansprüchen bei Insolvenz.

    Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
    https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htm

    Auch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.

    Was im zweiten Link eindeutig vorlag.

    Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mucmuli sagte:

    Entschuldigung. 30.8. - du hast vollkommen Recht!

    Wir wären heute geflogen.

    Es tut mir wirklich sehr leid für euch! 😞

    Glückwunsch zu Hochzeit nachträglich!

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @towi1802 sagte:

    Ich melde leichte Zweifel an.

    Stimmt, er meinte bestimmt 30.8. Dann war es vielleicht eine Grenze oder so. Oder eben KK.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mucmuli sagte:

    Wurde tatsächlich bei vielen nicht mehr abgebucht? Bei mir hat NEC am 30.9. noch ~4800 Euro abgebucht (KK).

    Bei Lastschrift haben hier viele geschrieben, dass nicht abgebucht wurde.
    Unsere Restzahlung wäre am 04.09. gewesen.
    Hier wurde erklärt, dass Banken wegen unsicherer Lage die Genehmigung entzogen haben oder ähnliches. Weiß nicht mehr genau, wurde vor paar Tagen erklärt.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mauseknatschi sagte:

    Wann hattet ihr die Reise
    gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
    Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

    Bei den meisten hier wurde die Restzahlung seit Ende August nicht als Lastschrift abgebucht.
    Habt ihr per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Cliffideo
    Dass Eurowings eine Billigfluggesellschaft ist, habe ich dir selbst geschrieben. Du hast behauptet, es wäre eine Bedarfsfluggesellschaft im Gegensatz zu Ryanair und Easyjet, die auch Billigfluggesellschaften sind.

    Ich gebe auf zu hoffen, dass du deine Behauptungen irgendwie belegen kannst.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Cliffideo
    https://www.urlaubsguru.de/lexikon/charterflug/

    Ich sehe nichts, was auf Eurowings zutrifft. Eurowings ist eine normale Fluggesellschaft mit Flugplänen für Linienflüge. Man kann die Tickets für die gleichen Routen kaufen wie bei Pauschalreisen.

    Ist eine Billigfluggesellschaft und Tochter von Lufthansa.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @cliffideo sagte:

    @Sonnestrand75, was ist an diesem Satz für Dich nicht verständlich?
    Selbstverständlich kannst DU DEIN Ticket stornieren, nur warum sollte ein Insolvenzgeschädigter das machen?

    @S.D.1974 Wozu braucht man denn dann den Sicherungsschein, dessen Wert eh in den Sternen steht?
    Das Hotel und Transfer zahlt man eh selbst, Hin- und Rückflug sind gesichert, wenn nicht die Fluggesellschaft nicht auch noch mit in die Insolvenz rauscht wie es wohl bei Brussels Airlines aktuell leider ausschaut.

    Sicherlich setzt man die Erstattung des gebuchten Hotels aufs Spiel, was dann aber eben wie bei allen Nur-Hotel-Buchungen beim Insolvenzverwalter eingereicht wird und nicht bei der Zurichversicherung. Keiner weiß aktuell, wieviel und bei welcher Alternative es mehr Rückerstattung gibt. Eventuell ist dann auch ein Teil-Chargeback für die Hotelkosten bei den Kreditkartenbezahlern möglich, da die Teilleistung Hotel nicht erbracht wurde und dies nicht über einen Sicherungsschein versichert ist.

    Was für mich nicht verständlich ist?

    Genau das, was ich gefragt habe - wie du darauf kommst, dass es ein "Fakt" sei.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Cliffideo
    "Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen."

    Ich habe gerade extra nachgeschaut, ich habe nirgendwo 100% Stornogebühren gefunden. Sie sind immer gestaffelt nach Zeitpunkt der Absage.
    TC hatte bis 30 Tage 25%.
    FTI hat neuerdings 40% bei Linienflügen, aber erst seit diesem Jahr.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Cliffideo
    Hast du auch Quellen für diese "Fakten"?
    Vor allem auch, wo es steht, dass Eurowings keine Linienfluggesellschaft ist? Ich habe dazu nichts gefunden.

    Ich habe hier die Aussage gelesen, dass LH-Mitarbeiter sagte, RV könnte noch stornieren.

    Da du die Fakten kennst, dass es nicht möglich sei, kannst du es mir bitte zeigen? Wo steht das?

    Ich habe hier auch außer Ryanair und Easyjet von keinem gelesen, dessen Reise abgesagt wurde und der trotzdem geflogen ist. Du?
    Alles, was hier geschrieben wurde, sind Vermutungen.

    Edit:
    Ach, übrigens, die Aussage war, niemand könne die Tickets stornieren, auch nicht RV. Das impliziert, auch der Fluggast könne es nicht und das stimmt einfach nicht. Das ist nämlich wirklich Fakt.

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