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  • Reise wird jetzt günstiger angeboten
    Sunshine997S Sunshine997

    chepri wrote:
    @sunshine997

    Lies bitte mal die §§ 145 BGB (Bindung an den Antrag), 146 BGB (Erlöschen des Antrags),  147 BGB (Annahmefrist) und 148 BGB (Bestimmung einer Annahmefrist).Ich denke, dann dürfte einiges klarer sein. Und wie mosaik schon darstellte, ist nicht nur der Kunde an ein Angebot gebunden, sondern jeder der irgendein Angebot abgibt. Diese §§ stehen im allgemeinen Teil des BGB und gelten für alle Arten eines Vertrags, es sei denn, es gibt irgendein lex specialis. Dann treten natürlich dessen Vorschriften an die Bestimmungen des BGB. Aber darum geht es hier nicht, Reiserecht ist hier (Zustandekommen eines Vertrags) dem allgemeinen Vertragsrecht unterworfen.

    In der Theorie mag das ja sein ...
     
    ... in der Praxis wird der RV dem Kunden mitteilen, dass auch das zweite Angebot inzwischen ausgebucht sei (und ggf. ein 3. Angebot abgeben)...

    ... und ich glaube kaum, dass ein Kunde dann auf die Idee kommt, diesen RV zu verklagen (worauf eigentlich genau? Einhaltung des seiner Meinung nach zustandegekommenen Reisevertrags? Schadensersatz wegen Nichterfüllung?)...
     
    Der zeitliche Aufwand und auch das Risiko, kostenpflichtig zu verlieren (wenn ein Richter das in dem speziellen Fall des Kunden doch anders sieht) sind doch viel zu groß ... da schaut sich der Kunde doch lieber schnellstens bei einem anderen RV nach seiner Traumreise um ... und schreibt über den RV was "Nettes" in HC ...
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wird jetzt günstiger angeboten
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich denke, der Reisevertrag ist auch hier erst geschlossen, wenn der Reiseveranstalter bestätigt. Kann ja sein, dass das neue Angebot ausgebucht ist, bis sich der Kunde entscheidet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baustelle Hotelneubau
    Sunshine997S Sunshine997

    Wann soll die Reise denn sein? Vielleicht hofft der Veranstalter ja, dass die Baustelle bis dahin beendet ist ... 

    Und bist Du denn sicher, dass die Baustelle den Urlaub beinträchtigen würde?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchungsschutz
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich schließe mich Lexilexi an, gute Vorbereitung ist der beste Schutz!!!

    Man sollte wissen, welche Alternativhotels es gibt, mit denen man leben könnte und wann Rückflüge gehen.
     
    Ich gehe noch einen Schritt weiter: Man kann auch Hotels einer besseren Kategorei vorschlagen und signalisieren, dass man dafür einen kleinen Aufpreis (natürlich weniger als im Katalog) zahlen würde, wenn es die eigene Kassenlage erlaubt. Evtl. bekommt man so ein 5-Sterne-Hotel zum Schnäppchenpreis. Oder sich überlegen, welche Gratis-Extras (Verpflegung, Ausflüge, Wellness) einem ein Alternativhotel versüßen könnten.
     
    Mit dem Reiseleiter unter 4 Augen verhandeln, freundlich (!!!) sein, Verständnis für seine Lage zeigen (der wird an solchen Tagen oft genug angeschrien) und signalisieren, dass man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist ... und wenn's klappt (das tut es oft, wenn man ein bisschen flexibel ist) , das Beste draus machen und den Urlaub genießen ... und wenn nicht, kann man immer noch  toben und auf sofortigem Rückflug bestehen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchungsschutz
    Sunshine997S Sunshine997

    @Kourion 

    Natürlich funktioniert das ... denn was soll der Pauschalurlauber denn auch machen???
     
    Selbst wenn er schreit und tobt, nicht in das andere Hotel ziehen will und auf sofortigem Rückflug besteht ... in der Praxis würde dann der Reiseleiter die Leute wohl einfach stehen und sich selbst überlassen  (was sollte er auch sonst tun? er muss sich ja gleichzeitig noch um viele andere Urlauber kümmern ) ...
     
    Und was dann? Ich denke, die meisten Pauschalurlauber wären damit restlos überfordert ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
    Sunshine997S Sunshine997

    Und ab den nächsten Katalogen ist das ja eh kein Thema mehr, weil die Steuer da in den Gesamtpreis eingeschlossen sein muss (das verlangen die VErbraucherschützer). Da wirst Du nie erfahren, wieviel der VA aufgeschlagen hat. Nur derzeit wird die Steuer auch bei Pauschalreisen mancher VA noch separat ausgewiesen, weil sie so plötzlich kam und nicht mehr in den Gesamtpreis einfließen konnte.
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
    Sunshine997S Sunshine997

    @ valfrie

    Du hattest gefragt, was "richtig" ist.
     
    Rechtlich korrekt ist die Vorgehensweise von Neckermann auf jeden Fall.
     
    Ob sie moralisch oder im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit korrekt ist, mag jeder selbst beurteilen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kostenerstattung?
    Sunshine997S Sunshine997

    Eine Reisepreisminderung (1 Tagesreisepreis bei 24 Stunden Verspätung) muss der Reiseveranstalter Dir bei einer Pauschalreise auch bei höherer Gewalt gewähren (es sei denn, er hätte den Reisevertrag gekündigt, was er ja anscheinend nicht hat).
     
    Zusätzlichen Schadensersatz gibt es nicht bei Höherere Gewalt.
     
    Ein paar Monate (!) musst Du einem großen Reiseveranstalter schon Zeit geben, bis Du was hörst, ich denke, die werden mehrere ähnliche Reklamationen auf dem Tisch haben. Und eine EIngangsbestätigung, dass Du fristgerecht reklamiert hast, hast Du ja.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro leitet Reklamation nicht weiter
    Sunshine997S Sunshine997

    Eine Frage habe ich an den TO:
    WANN hat der Kunde die Reklamation im RB abgegeben? 
    Innerhalb eines Monats nach Rückkehr oder erst später?
    Der Veranstalter hat ja argumentiert, dass die Frist abgelaufen sei.
    Hat das Reisebüro das Teil direkt weitergeleitet oder erst mal wochenlang liegengelassen, so dass die Frist versäumt wurde?
     
    Ich sehe hier schon eine Schuld bei dem sehr unfähigen Reisebüro.
    Es hätte die Reklamation zwar nicht annehmen müssen. Es hätte dann zu seinen Sorgfaltspflichten gehört, dem Kunden zu sagen, dass er sich direkt an den Veranstalter wenden muss.
    ABER wenn das Reisebüro die Reklamation freiwillig annimmt (und den Kunden in dem Glauben lässt, dass sich ordnungsgemäß darum gekümmert wird), dann muss es sich auch um umgehende Weiterleitung kümmern!!!
     
    Aber der Kunde wird hier keine Chance haben, weil er nicht nachweisen kann, WANN die Reklamation dem Reisebüro übergeben wurde.
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wird jetzt günstiger angeboten
    Sunshine997S Sunshine997

    @chsule

    Nimm's sportlich, dieses Mal hast Du einfach Pech gehabt.

    Nächstes Mal hast Du vielleicht Glück, und der Preis wird nach Deiner Buchung teurer oder die WUnschreise ist kurz danach ausgebucht. Preise sowohl von Pauschalreisen als auch von Nur-Flügen und Kreuzfahrten ändern sich ständig ...

    Und wenn Du Deinen Reisepreis vor Ort mit dem anderer Gäste vergleichst, wirst Du eigentlich immer welche finden, die weniger und welche, die mehr bezahlt haben. Deshalb rate ich von diesem "Sport" des Vergleichens immer ab, denn entweder Du ärgerst Dich oder Du versaust jemandem anderen die Ferien (gut, es soll bösartige Menschen geben, die an letzterem Spass haben...).

    Du schreibst, Du bist reisetechnisch "Anfänger". Du wirst bald lernen, dass in einem Flugzeug mit 150 Passagieren, die alle das gleiche erhalten, nur wenige Passagiere sitzen, die jeweils den gleichen Preis gezahlt haben, von Pauschalreisen ganz zu schweigen.

    Mag man gut oder schlecht finden, ist halt so, können wir nicht ändern.

    Das einzige, was Du in Zukunft tun kannst, ist, Preise so intensiv zu vergleichen, dass Du ein gutes Gefühl dafür bekommst, welcher Preis wofür günstig ist und welcher nicht. Aber auch da kann es immer passieren, dass ein günstiger Preis noch günstiger wird. Aber das ist, wie die Vorredner schon schrieben, ja auch in anderen Branchen normal.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • gebuchte rundreise wirde teurer
    Sunshine997S Sunshine997

    @kourion

    Privatreisen gibt es vor allem in Ländern mit niedrigem Lohnniveau, z.B. in vielen Ländern Asiens, aber auch Südamerika und Afrika. Du findest sie bei kleinen Veranstaltern (die die oft individuell zusammenstellen), aber auch (nach festen Routen) bei fast allen größeren Reiseveranstaltern mit Baukastenprinzip, z.b. Dertour, TUI, FTI etc.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • gebuchte rundreise wirde teurer
    Sunshine997S Sunshine997

    @ RalphMartina

    Ich glaube nicht, dass das "Masche" ist, um Kunden grundsätzlich zu einer (teureren) Privatreise zu überreden ...

    Welche Mindestteilnehmerzahl war denn für die Rundreise ausgeschrieben? Ich denke schon, dass es dem Veranstalter auch lieber wäre, wenn diese erreicht worden wäre; ich nehme an, dass er da dann mehr verdient hätte.
     
    Stellt sich nur die Frage, ob es realistisch vom RV war, zu denken, für alle Termine die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. Aber auch wenn nicht, ist es dem RV egal. Entweder die Mindestteilnehmerzahl wird erreicht und er verdient gut daran ... oder eben nicht, dann verdient er nichts (wenn ihr absagt) oder er verdient an Eurer Privatreise (wenn ihr die nehmt).

    Das ist vollkommen rechtens und auch üblich ... um das zu vermeiden, hättet Ihr ja eine Reise mit garantierter Durchführung ab 2 Personen (gibt es bei vielen Veranstaltern) buchen können ... die ist wahrscheinlich etwas teurer als Eure, denn da haben die RV das Risiko, die Tour nur für 2 Personen durchführen zu müssen, schon eingepreist...

    Was uns wahrscheinlich alle interessieren würde, um die Preise realistischer einschätzen zu können: In welchem Land ist denn die Rundreise? Und, wie schon mal gefragt, wie hoch ist die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl? Und wieviele Termine bietet der RV in der Ausschreibung an (wöchentlich? 2 x im Monat, 1 x im Monat?)
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter
    Sunshine997S Sunshine997

    omali wrote:
    Sunshine997 hat viel über die Vorteile einer Pauschalreise geschrieben.
    Hört sich gut an und sollte sicher auch so sein.
    Durch viele Beiträge im Forum wird aber aufgezeigt, daß zwischen Theorie und erlebter Praxis teilweise Welten liegen.
    ..........

    In dem Beitrag wird nur von Vorteilen gesprochen, Nachteile bleiben unerwähnt. Diese füllen aber unzählige Seiten im Forum!

    Richtig, lieber Omali, ich habe nur die Vorteile/Rechte aufgezählt ... und zwar deshalb, weil der TO gefragt hat, welche Rechte er als Pauschalreisender hat, die er als Individualreisender nicht hätte ... und die habe ich ihm genannt ...

    Dass Pauschalreisen auch Nachteile und  Individualreisen auch Vorteile haben, sei unbestritten ... 😉    Es muss halt jeder selbst für sich selbst abwägen (nach eigener Persönlichkeit, Risikobereitschaft, nach Zielgebiet und Saisonzeit und natürlich nach dem Preis), was besser für ihn ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Du eine Pauschalreise buchst, hat das schon Vorteile:

    Du bekommst einen Reisepreissicherungsschein, das heisst, Dein bezahltes Geld kann bei Insolvenz des Veranstalters (oder auch einer der Leistungsträger, denn dann muss der Veranstalter Dich entsprechend umbuchen) nicht weg sein. Wenn Du dagegen für ein Hotel im Ausland anzahlst und dieses pleite geht, ist Dein Geld höchstwahrscheinlich weg; ebenso wenn Du einen Flug bei einer Airline buchst, die pleite geht; im "worst case", wenn die Airline pleite geht und Du noch am Zielort bist, musst Du Dir sogar selbst ein neues Rückflugticket kaufen. 

    Es gilt deutsches Reiserecht. Wenn es z.B. in Deinem Hotel im Ausland Mängel gibt, kannst Du über den deutschen Veranstalter Abhilfe verlangen und, wenn es keine Abhilfe durch den RV gibt, nach der Reise einen Teil des Reisepreises zurückfordern (Reisepreisminderung), bei ganz extremen Mängeln sogar zusätzlichen Schadensersatz. Auch muss der Reiseveranstalter haften, wenn Du Dich z.B. im Hotel verletzt und für die Ursache des Unfalls das Hotel (und in der Folge der RV) haftbar ist. Gerichtsstand ist in Deutschland. Ein Hotel im Ausland zu verklagen dürfte dagegen wenig Sinn machen.

    Und wenn es mal wieder eine Aschewolke o.ä. gibt und die Reise deswegen komplett ausfällt, bekommst Du Dein Geld für die Pauschalreise problemlos komplett zurück. Wenn Du alles einzeln gebucht hast, bekommst Du zwar das Geld für Dein Flugticket wieder, wenn der Flug nicht starten konnte und es auch keine Alternativen gab (z.B. eben bei mehrtägiger Sperrung der Airports), aber das Geld für Hotels im Urlaubsland kann weg sein, wenn der Hotelier nicht kulant ist. Verpflichtet ist er zu nichts, denn er würde ja das Zimmer zur Verfügung stellen. Im April 2010 haben einige, die bis dato auf Selbstorganisieren schworen, die Vorteile einer Pauschalreise wieder erkannt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • gebuchte rundreise wirde teurer
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Reiseveranstalter die Reise bei Nichterreichen bis zu einem bestimmten Termin (meist 3-6 Wochen vor Reisebeginn, muss in den AGBs stehen) absagen. Das ist dann absolut rechtens. Es war Dir vorher bekannt, Du hättest ja nicht diese Reise buchen brauchen (es gibt genügend Veranstalter, die Rundreisen mit garantierter Durchführung ab 2 Personen anbieten).

    Die Reise für EUR 90,- Aufschlag als Privattour anzubieten, empfinde ich schon als großes Entgegenkommen. Ich denke, die tatsächlichen Kosten dürften höher liegen (hängt natürlich von der Dauer ab). Daher tut dieser Veranstalter meiner Meinung nach viel für die Kundenzufriedenheit ...  zu verschenken hat in der Touristikbranche aufgrund der geringen Margen kein Veranstalter was.

    Und wenn Du nicht willst, musst Du das Angebot ja nicht annehmen. Vielleicht gibt es ja bei einem anderen Veranstalter eine ähnliche Rundreise oder eine Privatreise zu einem günstigeren Preis.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
    Sunshine997S Sunshine997

    Manche Veranstalter berechnen die Steuer in der Höhe, wie sie auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Andere Veranstalter schlagen noch was drauf, das ist deren freie Entscheidung bei der Buchung einer Pauschalreise. So wie es Deine freie Entscheidung ist, bei wem Du eine Pauschalreise buchst ...

    Insbesondere die Reiseveranstalter, die ihre Reisen größtenteils über Reisebüros vertreiben, schlagen fast alle was drauf, weil die Reisebüros ihre Provision auf den Gesamtreisepreis incl. aller Steuern erwarten. Außerdem entstehen den Veranstaltern durch die neue Steuer, zumindest in der Anfangszeit, verwaltungstechnische Zusatzkosten. Und da Pauschalreisen wegen des enormen Preisdrucks sehr knapp kalkuliert sind (was ja ein Vorteil für die Reisenden ist), haben die Veranstalter keinen finanziellen Spielraum, um Zusatzkosten einfach so aus Kulanz zu übernehmen.
     
    Die Argumentation von Neckermann ist absolut korrekt und auch rechtens ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rundreisen Brasilien/TUI & DerTours
    Sunshine997S Sunshine997

    Richtig ... und wenn man eine Privatreise bucht, tut man das ja auch bewusst (und zahlt sogar Aufpreis, weil einem die Vorteile wichtig sind)

    Das Dumme ist nur, wenn man lieber in einer Gruppe reisen will ... und dann vor Ort überrascht wird, wenn keiner weiter da ist ...

    Reiseveranstalter

  • In Buchungsbestätigung steht Herr statt Frau.... :/
    Sunshine997S Sunshine997

    Also für einen Rundflug sollte das überhaupt kein Problem sein ...
     
    Bei einem USA-Ticket müsstest Du Dir da schon eher Gedanken machen ... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • durchchecken nach koh samui
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Du in Berlin Dein Ticket bis Koh Samui vorlegst, kannst Du im Normalfall auch durchchecken.

    Wenn Du nur ein Ticket bis Bangkok hast, dann natürlich nicht. Wie die anderen schon sagten, das liegt in diesem Fall dann am Reiseveranstalter (nicht am Reisebüro). Wenn der Dir das Weiterflugticket erst in Bangkok gibt, kannst Du eben nicht Durchchecken.
     
     

    Airlines

  • Mietwagenvermittler - welche Bedingungen sind maßgebend?
    Sunshine997S Sunshine997

    Leider ist es manchmal so, dass PKW-Vermieter den Urlaubern noch Dinge aufschwatzen wollen, für die die Kunden bereits in Deutschland an den Vermittler bezahlt haben (z.B. Zusatzversicherungen, erste Tankfüllung, Navi etc.). Wir hatten da auch schon so manche Diskussion an Anmietstationen im Ausland. Da muss man wirklich gut aufpassen, sonst zahlt man doppelt.

    Bei vielen Vermittlern in Deutschland steht übrigens im Kleingedruckten, dass man da selbst aufpassen muss und dass es keine Rückerstattung gibt, wenn man was aus Versehen doppelt zahlt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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