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Aktuell

  • Booking.com
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    Solche unterschiedlichen Stornierungsbedingungen gibt es auch bei anderen Portalen, z.B. HRS.

    Insbesondere zu absoluten Top-Terminen (Events, Messen etc.) wird sofort bei Buchung die Kreditkarte belastet und wenn man stornieren muss, ist alles weg (außer man hat eine RRV und storniert aus versichertem Grund).

    Aber ich kenne es bei allen großen Portalen nur so, dass unmißverständlich angegeben wird, welche Stornobedingungen für das betreffende Hotel gelten ... das genaue Hinschauen des Users wrd aber vorausgesetzt ... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mängelmeldung fehlerhafter Transfer
    Sunshine997S Sunshine997

    So nervig das ganze sicherlich für Dich war, bei 2 Stunden verspäteter Ankunft im Hotel sind das maximal 5- 10 % des Tagesreisepreis (also wenn Du z.B. für die 1 Woche 700 EUR bezahlt hast, wären das EUR 5 bis maximal EUR 10,-). Maximal, wenn überhaupt! 2 Stunden können auch einfach als Unannehmlichkeit gewertet werden.
    Plus ggf. tatsächlich entstandene und belegbare Telefonkosten, um Deinen Weitertransport in das andere Hotel zu organisieren.

    Wenn Du nochmal mit dem Veranstalter verreisen willst, schreib hin, denn wahrscheinlich werden die Dir einen kleinen Reisegutschein schicken. Wenn nicht, überleg Dir, ob Du das Porto nicht lieber sparen willst ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung wegen Unfall am Abfluggate
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Ihr schon eingecheckt hattet, ist das keine Stornierung, sondern ein Reiseabbruch.

    Habt Ihr eine Reiseabbruchversicherung?
    (ist in vielen Reiseversicherungspaketen automatisch enthalten)

    Der Veranstalter muss jedenfalls nur das ersetzen, was er sich durch Euren Reiseabbruch gespart hat. Das ist im Normalfall nur das Essen vor Ort ... 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Strafe wegen Toll Road - Fehlinfo durch Alamo - zahlen?
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    Wir sind sehr häufig in den USA mit einem Mietwagen unterwegs (meist nehmen wir Alamo oder Avis)... und Toll (egal ob Bridge oder Road) haben wir bisher immer bar bezahlt (so viel ist das ja auch nicht) ... hat noch nie ein Problem gegeben ...

    Sonstiges USA

  • Mextrotter, Mexiko Reise, Mexiko Rundreise Spezialist, wer hat Erfahrungen mit denen?
    Sunshine997S Sunshine997

    Ooops, wie peinlich, natürlich meine ich die MAXIMALteilnehmerzahl ... 😉

    Da war ich wohl vorhin zu schnell ...

    Danke für den Hinweis!

    Reiseveranstalter

  • Mextrotter, Mexiko Reise, Mexiko Rundreise Spezialist, wer hat Erfahrungen mit denen?
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist ja wirklich ärgerlich, wenn eine an sich tolle Reise durch zu beengte Platzverhältnisse so getrübt wird. Vor allem, wenn man das Gefühl hat, dass das kein Einzelfall ist, sondern mit System gemacht wird.

    16 statt 12 Teilnehmer, das ist eine Überbuchung um 33 %!

    So etwas muss man nicht hinnehmen!

    Ich erinnere mich an einen Fall vor ein paar Jahren bei dem Veranstalter, bei dem ich damals gearbeitet hatte, da war eine Gruppe um fast 50 % über der Mindestteilnehmerzahl (aufgrund von Reiseleiterengpässen bei der Zielgebietsagentur).

    Ein Ehepaar hatte meinen damaligen Arbeitgeber verklagt. Und der Richter sprach denen 10 % des Reisepreises zu ALLEIN wegen der deutlichen Überschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Es gab keine weiteren Mängel, denn die Gruppe bekam im Gegensatz zu Euch einen großen Bus mit genug Platz für alle. Aber der Richter meinte, allein die Überschreitung einer versprochenen Mindestteilnehmerzahl ist ein Reisemangel, der eine entsprechende Reisepreisminderung rechtfertigt.

    Reiseveranstalter

  • Unerwarteter Flugsicherheitsmangel
    Sunshine997S Sunshine997

    Was ist denn ein "unerwarteter Flugsicherheitsmangel"?

    Eine vornehme Umschreibung für "technisches Problem"?

    Wenn ja, stehen Dir die EUR 600,- zu. Dass die Airline ohne Klage zahlt, ist aber unwahrscheinlich.

    Wenn ein Sturm über dem Atlantik schuld war, stehen sie Dir nicht zu, denn das wäre "Höhere Gewalt".

    Aber wenn die Airline freiwillig EUR 250,- anbietet, dann war es bestimmt ein technischer Defekt ... und da der, egal wie unerwartet er auftritt, in den Verantwortungsbereich der Airline fällt, muss sie die EUR 600,- zahlen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro führt Buchung nict durch
    Sunshine997S Sunshine997

    Ein Reisevertrag zwischen Dir und dem Reiseveranstalter ist definitiv nicht zustande gekommen. Du hast also keinen Anspruch ggü. dem Reiseveranstalter.

    Die Zwischenauskunft des Reisebüros "Die von ihnen ausgewählte Reise ist noch frei" ist in der Tat sehr seltsam. Man könnte daher über eine Pflichtverletzung des Reisebüros nachdenken. Aber was hat das für Folgen? Ein Recht, dass Dir die Reise so wie von Dir angefragt bestätigt wird, hast Du definitiv nicht, denn der Reiseveranstalter hat keine Pflichten Dir gegenüber. 
    Du könntest durch eine Pflichtverletzung des Reisebüros höchstens Anspruch auf Schadenersatz vom Reisebüro haben, da Du im Vertrauen darauf, dass Deine Reise noch frei ist, nichts anderes gebucht hast und dir dadurch Schnäppchen durch die Lappen gegangen sind, die, als Du erfahren hast, dass Deine Reise ausgebucht war, auch ausgebucht waren und Du dadurch Mehrkosten hast, wenn Du nun was teureres buchen musst.

    Aber dadurch, dass die Absage innerhalb von 3 Stunden kam, wirst Du es schwer haben, einen Schaden nachzuweisen. Und außerdem hat das Online-Reisebüro ja auch darauf hingewiesen, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch den RV zustande kommt.

    Meine Meinung: Du hast Recht, so sollte ein Online-Reisebüro nicht arbeiten. Wenn eine Reise extra abgefragt und als "frei" bezeichnet wird, sollte sie auch frei sein. Aber sich jetzt mit dem Reisebüro zu streiten, wäre verlorene Zeit und nicht sehr erfolgversprechend. Also am besten diess Online-Büro abhaken und künftig woanders buchen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Generalstreik Spanien 14.11. Rückreise 1 Tag später
    Sunshine997S Sunshine997

    Herzlichen Glückwunsch!!!

    Ja, da hast Du Recht, dass der VA es hätte einfacher und billiger haben können...

    Aber jetzt überleg mal: Viele sind nicht so hartnäckig wie Du ... für viele Veranstalter und vor allem Airlines (ich denke da an die Fluggast-VO) ist es bei der Masse von berechtigten Reklamationen aufgrund von Verspätungen rechnerisch einfach günstiger, nur den hartnäckigsten was zu zahlen (PLUS deren Anwaltskosten) und der großen Masse, die irgendwann aufgibt, gar nichts ... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • originalrechnungen bei reisereklamationen?
    Sunshine997S Sunshine997

    @ vonschmeling

    Also in den verschiedenen Unternehmen, in denen ich gearbeitet habe, wurden den Kunden auch Beträge aufgrund von Kopien erstattet, wenn
    a) die Forderung an sich berechtigt war
    b) die Höhe angebracht war (man kann davon ausgehen, dass ein RVA weiss, was ein Taxi im Zielgebiet vom Airport zum Hotel kostet)

    Nur wenn uns Zweifel kamen (z.B. dass mehrere Kunden, die zusammen ein Taxi genommen hatten, es jeder einzeln abzurechnen versuchte) oder wenn wir selbst Originalbelege brauchten für Regressforderungen an Leistungsträger (z.B. Bordkarten bei Downgrading), haben wir Originale verlangt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • originalrechnungen bei reisereklamationen?
    Sunshine997S Sunshine997

    Aus langjähriger Touristik-Erfahrung:
    Im ersten Schreiben an den RVA reichen KOPIEN völlig aus.

    Den Sachverhalt und die ungefähre Höhe von möglichen Auslagen kennt der Veranstalter sowieso. Originale sind daher beim Erstkontakt nicht wirklich wichtig und meist werden sie auch gar nicht gefordert (natürlich sollte man darauf hinweisen, dass man sie bei Bedarf gerne nachreicht). Das ist in der Touristik etwas lockerer als z.B. bei Krankenkassen ...

    Und wenn der RVA ablehnt oder gar nicht reagiert, wirst Du froh sein, die Originale noch zu haben ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTI-Anschlussflug in Miami verpasst
    Sunshine997S Sunshine997

    @ Peter und vonschmeling

    Das mit der Eigeninitiative ist so eine Sache ...   :?

    Auf die Schnelle hab ich ein interessantes Urteil zu einem Nur-Flug gefunden:
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reiserecht-airline-muss-fluggaeste-mit-baldigem-abflug-bevorzugt-abfertigen-a-473880.html

    Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter haften, da die Airline sein Erfüllungsgehilfe ist ...

    Bei der Airline kann Eigeninitiative weiterhelfen, da gebe ich Euch recht, denn es ist ja auch im Sinne der Airline, wenn die Kunden wie gebucht fliegen ... aber wie gesagt, Gerichte stehen auf der Seite des Verbrauchers...

    "Eigeninitiative" bei langen Schlangen bei der US-Einreise, beim Zoll (wenn man herausgepickt wird) und bei den Sicherheitskontrollen für die Weiterreise zu zeigen kann was bringen, muss aber nicht ... auch schon selbst erlebt ...  der Reiseveranstalter kann hierfür zwar rein gar nichts, deshalb muss er auch keinen Schadenersatz zahlen für vertane Urlaubszeit, aber die Auslagen ersetzen und eine Reisepreisminderung ab der 5. Stunde wird er zahlen müssen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTI-Anschlussflug in Miami verpasst
    Sunshine997S Sunshine997

    @Rhodos-Peter
    Manchen Touristen ist der Unterschied zwischen Pauschal- undbausteinreise nicht so ganz klar, denn auch bei einer Bausteinreise können alle Einzelposten auf einer Rechnung stehen ... ich will nur sicher gehen  😉

    Der Argumentation von FTI kann man zwar folgen, tun Gerichte im Normalfall aber nicht. Hat mein früherer Arbeitgeber mehrfach leidvoll (teuer)erfahren müssen. Wenn ein Kunde seinen Weiterflug verpasste, hat der Kunde eigentlich immer Recht bekommen und Auslagenersatz und Reisepreisminderungwie oben von mir geschildert erhalten.

    P.S. Ich selbst bin bei Umsteigeverbindungen in den USA unter 2 Stunden mit Ein- und Wiederausreise auch schon mehrfach stark ins Schwitzen gekommen und hab's immer nur auf den letzten Drücker und teilweise mit Vordraengeln geschafft.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTI-Anschlussflug in Miami verpasst
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig: Auch wenn es kein direkter Fehler von FTI war (die Mindestumsteigezeit wurde eingehalten, aber aus Erfahrung sollte FTI wissen, dass sie sehr knapp ist) haftet FTI dafür, dass Ihr rechtzeitig am Urlaubsort ankommt, es sei denn es war Euer Fehler. Bei so einer knappen Umsteigezeit liegt das aber nicht an Euch.

    Hinflug: FTI schuldet Euch die Umbuchungs- und Hotelkosten PLUS eine Reisepreisminderung von 5 % pro Stunde verspäteter Ankunft ab der 5. Stunde.
    Wegen vertaner Urlaubszeit gibt es nichts, da es kein wirklicher Fehler von FTI war.

    Rückflug: Für den Stress auf der Rückreise gibt es nichts, da es letztendlich geklappt hat.

    Das Gesagte gilt NUR, wenn es eine Pauschalreise war (Gesamtpreis für alles). Wenn es eine Bausteinreise war (Hotels und Flüge haben Einzelpreise), sieht das anders aus.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erkrankt im Urlaub durch Schimmelbelastung
    Sunshine997S Sunshine997

    Im Oktober 12?

    Wieso fragst Du dann erst jetzt?

    Forderungen auf Reisepreisminderung wegen Reisemängeln muss man innerhalb eines Monats beim RVA geltend machen.

    Weitere Voraussetzungen wie Mängelanzeige/Abhilfeverlangen und Beweise/Dokumentation hat Holginho ja schon genannt.

    Oder hast Du innerhalb der Monatsfrist an den RVA geschrieben und eine lapidare Absage erhalten?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ESTA-Formular
    Sunshine997S Sunshine997

    Kommt daraf an, ob Ihr den Auftrag auf dieser Seite abgeschlossen habt (oder rechtzeitig abgebrochen habt).

    Wenn ein Vertrag zwischen denen und Euch zustandegekommen ist, werdet ihr leider zahlen müssen, denn sonst ist zu befürchten, dass die Euch ein Inkasso-Büro auf den Hals hetzen.

    Davon leben die Anbieter dieser Seiten, dass immer wieder Ahnungslose darauf reinfallen... sorry ... :?

    Die einzig korrekte Seite ist diese:
    https://esta.cbp.dhs.gov/
    und die Gebühr beträgt USD 14,- pro Person.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage an die Vielflieger ...
    Sunshine997S Sunshine997

    Die Regelung vom LBA, die ihr selbst verlinkt habt, ist doch eindeutig:
    "Herabstufung ist die Verlegung eines Fluggastes in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde. Das Luftfahrtunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten."

    Eindeutiger geht es leider nicht, da, wie ich vorab schon beschrieben habe, der zu erstattende Teil des Flugpreises nicht so einfach zu ermitteln ist. Wenn es nur einen Business-Preis und nur einen Economy-Preis gäbe, wäre es in der Tat sehr eindeutig. In der Regel gibt es aber 5 bis 10 verschiedene Businesstarife und 20-40 verschiedene Economy-Tarife. Ich nehme mal an, Ihr habt einen Business-Sondertarif gehabt, oder?
     
    Zudem kommt bei Euch hinzu, dass Ihr mit einer anderen Airline (Thai) und noch dazu nonstop geflogen wurdet, damit ihr so schnell wie möglich ans Ziel kommt. Das macht das Ganze noch schwerer vergleichbar. Ihr hättet auch einen Tag länger in Deutschland bleiben können (Hotel hätte die Airline bezahlt) und wärt dann mit der ursprünglich gebuchten Turkish Airlines über Istanbul in Business geflogen. Klar, Ihr hättet dabei einen Urlaubstag verloren und dafür keine Entschädigung erhalten (Fluggast-VO greift nicht bei schlechtem Wetter). Deshalb habt ihr das (freiwillig von TK unterbreitete; TK wäre nicht dazu verpflichtet gewesen) Angebot angenommen, mit Thai nonstop in Economy zu fliegen. Ihr hättet wie gesagt dieses Angebot auch ablehnen können und darauf bestehen, auf der nächst verfügbaren Maschine der TK über IST in Business zu fliegen.

    Insbesondere aus letzterem Grund sehe ich die Chancen für eine hohe Entschädigung als nicht besonders gut an und würde mich an Eurer Stellung mit einem Gutschein in akzeptabler Höhe zufrieden geben und mich darüber freuen, durch die flexible Reaktion der TK keinen Urlaubstag verloren zu haben. Das Wetter ist nun mal ein Risikofaktor für Flugreisen und man kann TK nicht dafür verantwortlich machen, das ist leider persönliches Pech. Aber das ist nun wieder nur eine Meinung ...

    Ich schlage vor, wir brechen hier ab und warten ab, was TK Euch antwortet. Sobald Ihr Antwort habt, sucht Ihr den Thread wieder raus und postet die Antwort hier, dann diskutieren wir weiter ... 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage an die Vielflieger ...
    Sunshine997S Sunshine997

    Es ist selbstverständlich (!; aus eigener Erfahrung, habe jahrelang in der Touristik gearbeitet), dass es für den Flug in der Economy statt in der Business eine Teilerstattung gibt. Auch wenn man wegen ausgefallenem Flug und höherer Gewalt in der Eco gelandet ist.

    Man nimmt den halben gezahlten Business-Preis (es ist ja nur auf einer Strecke passiert) und zieht davon den halben Economy-Preis ab ... und fertig, diese Differenz steht einem zu...

    Kleiner bzw. großer Haken: Wie hoch wäre der Economy-Preis gewesen? Es gibt meist 20 bis 40 Tarife ... Wenn man da den teuersten Y-Tarif zugrunde legt, ist der oft höher als ein Business-Sonderpreis ...  und auf den Tarif wird die Airline zu verweisen versuchen ... da hat das Karstadt-Reisebüro schon recht, dass es schwierig werden könnte, Geld zurückzubekommen, zumindest ohne Anwalt ...

    Für Vielflieger ist Euer Problem einfach zu lösen: die lassen sich einen Gutschein für ein kostenloses Upgrade für den nächsten Flug geben ... 😄      Selbst schon mehrfach praktiziert, da lassen sich die Airlines in solchen Fällen immer drauf ein ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nur-Hotel-Buchung, ein RT erscheint nicht
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn einer weniger kommt, passiert gar nichts. Also bloss nicht mitteilen, wenn es dadurch teurer würde ...
     
    Und selbst eine Namensänderung eines Mitreisenden im gleichen Zimmer würde ich bei einer Nur-Hotel-Buchung nicht unbedingt vornehmen lassen... Wenn man auf der absolut sicheren Seite sein will, gilt das, was meine Vorredner sagten...
    Aber ganz ehrlich, in den allermeisten Hotels muss man beim Einchecken neben dem Voucher pro Zimmer nur den Pass und die Kreditkarte EINER Person vorlegen ... die Wahrscheinlichkeit, dass jemand merkt, dass ein ganz anderer Mitreisender als ursprünglich angegeben dabei ist, ist sehr gering ... und selbst wenn, passiert im Normalfall GAR NICHTS, da der Hauptreisende und die gebuchte Personenanzahl ja  gleich bleiben (es sei denn, statt eines Kindes reist ein Erwachsener zum Kinderpreis, das wäre Betrug und kann richtig Ärger geben).

    Wichtig: Das Gesagte gilt aber nur für Hotels; bei Flügen und Kreuzfahrten müssen die Namen passen, sonst bleibt man stehen ... (dies nur zur Info, falls zu einem späteren Zeitpunkt andere Ratsuchende diesen Beitrag wieder hervorkramen)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Auf falschem Flughafen gelandet
    Sunshine997S Sunshine997

    An die Airline wirst du, wie  vonschmeling schon schrieb, keine Ansprüche aus der EU-VO haben, da der Grund für die Umleitung schlechtes Wetter war.

    Wenn es eine Pauschalreise war, hast Du evtl. Anspruch auf Schadenersatz vom Reiseveranstalter, da dieser verschuldensunabhängig, also auch bei schlechtem Wetter als Ursache, besteht. Dabei ist allerdings nicht wichtig, dass Du auf einem anderen Airport gelandet bist. Es zählt nur, wieviele Stunden später als geplant Du im Hotel warst. Mindestens vier (manche Gerichte sagen bei Fernreisen auch acht) Stunden Verspätung sind als Unannehmlichkeit hinzunehmen, für jede weitere Stunde gibt es Entschädigung (jeweils 5 % vom Tagesreisepreis).

    War es eine Pauschalreise? Wenn ja wieviele Stunden später als geplant warst Du denn im Hotel?

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