Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Sunshine997S

Sunshine997

@Sunshine997
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Sunshine997
  4. Beiträge
Über
Beiträge
384
Themen
3
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Entschädigung bei fehlerhafter Unterbringung??
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich verstehe sehr gut, dass Du Dich ärgerst.... aber ich fürchte, das ist einfach dumm gelaufen für Euch.... Versehen können einfach passieren ...
    Das Reiserecht sieht nun mal vor, dass man einen Mangel sofort melden und Abhilfe verlangen muss, um (wenn keine Abhilfe erfolgt) Ansprüche zu haben.

    In Deinem Fall ist die Abhilfe ja sofort nach der Reklamation erfolgt.

    Wenn Du in den 8 Tagen vorher keinen Mangel gemeldet hast, konnte der Reiseveranstalter ja nicht wissen, dass was nicht passt. Deshalb denke ich, dass Du leider keine reiserechtlichen Ansprüche ggü. dem Veranstalter hat ... 

    Es hätte sich natürlich für einen guten Hotelier gehört, dass man Euch irgendwie kulant entschädigt für das Versehen, vielleicht in kostenlosen Ausflügen, Wellnessbehandlungen oder was auch immer... da hättet ihr vielleicht vor Ort etwas hartnäckiger sein sollen, dann wären die vielleicht auch kulanter gewesen ... aber auch das Hotel wird sagen, wenn ihr sofort zurück an die Rezeption gekommen wärt und eine richtige Suite verlangt hättet, hättet ihr sie gleich bekommen ... wie gesagt, Versehen können immer und überall passieren ...
    Und sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich eine Suite buchen würde, würde mich vorher schon interessieren, wie groß die ist (insbesondere wenn 5 Personen darin wohnen sollen) und wie sie ausgestattet ist. Gerade bei mehr als 2 Personen ist es doch sehr wichtig zu wissen, ob es mehrere Schlafräume gibt und ob jeder ein richtiges Bett hat (oder jemand auf dem Schlafsofa oder einem Zustellbett schlafen muss). Und mit diesem Wissen hättest Du ja auch entsprechend früher reklamieren können...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hilfe - Namenskorrektur 750 Euro
    Sunshine997S Sunshine997

    Was steht denn in den AGBs Eures Reiseveranstalters zum Thema Namensänderungen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchungsschutz
    Sunshine997S Sunshine997

    Es ist keinesfalls ein 100% Schutz, denn den gibt es nicht. Wenn ein Hotel überbucht ist (und das passiert immer wieder), werden Gäste in andere Hotels umgebucht (und müssen dann nach Reiserecht ggf. entsprechend entschädigt werden, je nachdem, in welches Hotel sie kommen)
     
    Aber es kann jedenfalls nicht schaden , wenn der RV schon mal vorab weiss, dass es mit diesem Gast Ärger gibt, wenn er in ein anderes Hotel muss ... 😄    
    Und wenn Du die Unterlagen hast, in denen die örtliche Agentur aufgeführt ist, kann es auch nicht schaden, dieser das zusätzlich ein paar Tage vor Reisebeginn per Fax mitzuteilen.

    Im schlechtesten Fall landen Deine Schreiben im Papierkorb. 
     
    Wenn sie gelesen werden, wirst Du zwar nicht der Liebling der Reiseleitung sein, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Reiseleiter, wenn sie wissen, dass "schwierige" Gäste kommen, versuchen, deren Wünsche, sofern nicht zu abstrus, zu erfüllen, um sich Probleme vom Leibe zu halten. Der nette, zurückhaltende Gast ist dann leider oft der dumme ...

    ... aber Vorsicht, zu schwierig darf man als Gast auch nicht werden, denn Reiseleiter sind auch nur Menschen, und dann kann das Ganze auch ins Gegenteil umschlagen marke "egal, der klagt nach der Reise sowieso" .... 😉   
     
      

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug verpasst wegen verspätete Beförderung durch den Reiseveranstalter
    Sunshine997S Sunshine997

    Find ich seltsam, dass der RV einen so frühen Flug gebucht hat.

    Es kann so vieles passieren: Schiff kommt zu spät an oder wie hier langsame Behördenabfertigung.
     
    Aber hier haben die Reisenden ja großes Glück gehabt, dass auf einen anderen Flug umgebucht werden konnte. Mit Schadenersatz wird's schlecht aussehen: ihr seid ja am gleichen Tag angekommen wie gebucht. Bei Fernreisen kann man meines Wissens nach erst nach 8 Stunden Verspätung was vom RV verlangen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts-Kosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Die getrennte Anreise sollte kein Problem sein. 

    Aus der Reisebestätigung muss auf jeden Fall genau hervorgehen, dass die Reisenden zusammengehören und nur gemeinsam (oder gar nicht) reisen können.
    Und da es so ein besonderer Fall ist, würde ich eine schriftliche Anfrage an beide Versicherungen stellen und mir bestätigen lassen, dass das von der Versicherung abgedeckt ist. Bevor die anschließend mit irgendwelchen Klauseln aus dem Kleingedruckten kommen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • falscher Ort gebucht.. calella mal zwei ;-)
    Sunshine997S Sunshine997

    So ärgerlich es ist, aber in so einem Fall eine Preisminderung zu erreichen ist aussichtslos, denn für Preisminderungen ist der RV zuständig, und der hat ja die gebuchte Leistung vollständig erbracht. Da hast Du wirklich Glück gehabt, wenn Du vom RV aus Kulanz was erhalten hast.
     
    Man könnte natürlich noch das RB wegen falscher Beratung verklagen, aber die Chancen dürften da gleich Null sein, da, wie Du schon selbst festgestellt hast, Aussage gegen Aussage steht. Da müsstest Du schon schriftliche Beweise haben, z.B. ein vom Reisebüro geschriebenes Angebot, in dem der Ort Calella beschrieben ist. Oder eine schriftliche Anfrage Deinerseits, was genau Du von Deinem Urlaubsort erwartest. Aber selbst mit solchen Beweisen wird es schwierig.
     
    Also abhaken, als Lehrgeld betrachten und künftig besser aufpassen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Fluggästen
    Sunshine997S Sunshine997

    ... und auch trotz dieses Urteils wage ich zu bezweifeln, dass alle Airlines freiwillig zahlen, denn der Kunde entsprechende Ansprüche hat.
     
    Viele Airlines werden Zahlungen trotzdem erstmal ablehnen und sich z.B. bei unvorhersehbaren Technikproblemen auf höhere Gewalt berufen  in der Hoffnung, dass nur ein Bruchteil der betroffenen Kunden dann zum Anwalt rennt ...
     
    Was wir wirklich bräuchten, wäre eine "Auszahlungstelle" direkt an den Flughäfen ... aber davon muss ich wohl noch länger träumen ...
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    Sunshine997S Sunshine997

    @ bernardo2001

    Warum der RV einen Gutschein geben könnte/sollte?

    Als Marketing-Instrument. Der Kunde Marcel ist nach derzeitigem Stand sehr verärgert. Er wird wahrscheinlich nicht mehr mit JT Touristik reisen und auch noch "Negativwerbung" betreiben, wenn er im Bekanntenkreis über JT Touristik schimpft.
     
    Wenn er aber den Betrag als Gutschein ersetzt bekäme, ist er zumindest etwas besänftigt, da sich der RV des Problems angebommen hat, und wird nicht mehr ganz so viel "Negativwerbung" betreiben, vielleicht wird er sogar positiv berichten. Und wenn er den Gutschein einlöst, ist er als Kunde erhalten. Wenn die nächste Reise problemlos ist, vielleicht sogar als Stammkunde. 
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    Sunshine997S Sunshine997

    Dass Du gar nicht mehr online gegangen wärst, da Du die Unterlagen ja schon hattest, ist arg weit her geholt ...
     
    Denn Du musst ja dem Veranstalter die Möglichkeit geben, Dich auch nach Erhalt der Reiseunterlagen über Änderungen zu informieren (hätte ja auch was Gravierendes wie Flugzeitenänderungen sein können). Früher wurde man da vom Reisebüro angerufen oder erhielt die Info per Post (da hätte ja auch niemand behauptet, er hätte den Brief nicht bekommen, weil er nach Erhalt der Unterlagen nicht mehr den Briefkasten geleert hat).
     
    Heutzutage, wenn man eine Online-Reisebuchung tätigt und seine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse für die Unterlagen angibt, kann der Reiseveranstalter schon davon ausgehen, dass man einigermaßen regelmäßig seine Mails abruft und zumindest kurz vor Reisebeginn nochmal reinschaut, ob es was Wichtiges zur Reise gibt.
     
    Ich an Deiner Stelle würde mich auch schwarz ärgern. Aber wie gesagt, ich denke nicht, dass Du einen Rechtsanspruch auf Erstattung hast.  Das ist wohl einfach sehr blöd gelaufen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    Sunshine997S Sunshine997

     
    Frage zu den neuen Reiseunterlagen: Wie sahen die denn aus? Optisch exakt wie die alten oder anders? Waren die neuen Unterlagen gar ausführlicher?
     
    War der Satz mit dem Online-Einchecken im Kleingedruckten versteckt oder schon hervorgehoben?
     
    Ein Reiseveranstalter muss schon davon ausgehen können, dass Du Dir die aktuellsten Unterlagen genau anschaust, denn Änderungen kann es immer mal geben.
     
    Ich stimme Dir natürlich zu, dass es besser wäre, wenn der Reiseveranstalter die Unterlagen zweimal verschickt, dann beim zweiten Mal dazu schreibt, was sich geändert hat... aber ist hier wohl nicht so gewesen ...
     
    Einen Rechtsanspruch wirst Du meiner Meinung nach nicht haben, denn der Reiseveranstalter hat Dich informiert. Vielleicht gibt es aus Kulanz einen Gutschein.
     
     
     
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Sunshine997S Sunshine997

    @ mosaik

    Vielen Dank! Es ist schön zu sehen, dass es in diesem Forum auch noch Teilnehmer gibt, die vernünftige Antworten geben.
    (Bevor sich jetzt wieder welche auf den Schlips getreten fühlen ... natürlich gibt es außer mosaik auch noch andere, deren Antworten lesenswert und vernünftig sind ... aber manchmal nervt es halt schon, wenn auf ganz normal gestellte Fragen nur dämliche Gegenfragen oder polemische Ratschläge kommen ... )

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
    Sunshine997S Sunshine997

    @ curiosus

    ich war gerade noch mal bei meinem Nachbarn, der das o.g. Emirates-Ticket FRA-DXB-BKK gekauft hat (DXB ist nur Umsteigen, kein Stop).
    Ich habe sein Ticket selbst gesehen. Im Ticket sind EUR 45- Luftverkehrsabgabe als OY-Steuer enthalten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Sunshine997S Sunshine997

    bernhard707 wrote:
    Hmm, erst "... Meine Freundin war..."und dann "...Welche Chancen hat er, von einer evtl. abgeschlossenen Gepäckversicherung was zu bekommen?..."
    ❓

    Da ich auf den geschilderten Fall keine Antwort bekam, wollte ich das Ganze etwas verallgemeinern ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Sunshine997S Sunshine997

    Leider keine Antwort auf meinen Beitrag ... 😞
     
    Deshalb noch mal etwas allgemeiner: es geht jetzt um Gepäckschäden auf einer Pauschalreise, die NICHT auf dem Flug passiert sind (sondern z.B. im Bus, Hotel).  
     
    Wie kann ein Reisender das beweisen, wenn der Reiseleiter sich weigert, etwas zu bescheinigen? 
     
    Welche Chancen hat er, vom Veranstalter was zu bekommen?
    Welche Chancen hat er, von einer evtl. abgeschlossenen Gepäckversicherung was zu bekommen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ticketsteuer
    Sunshine997S Sunshine997

    .... also ich habe gehört, dass bei Umsteigeverbindungen das Endziel der Reise besteuert wird ...also zum Beispiel bei Emiratesflug FRA-DXB-BKK muss die Steuer für Fernziele gezahlt werden ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Sunshine997S Sunshine997

    Diese ganze EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist das Papier (fast) nicht wert, auf dem sie steht, da die Airlines sich nicht daran halten ...
     
    Bei Überbuchung zahlen die Airlines meist sehr kulant, da können sie sich auch nicht rausreden ...  bei technischen Defekten zahlen sie im Normalfall einfach nicht, auch wenn das Gesetz was anderes sagt ...
     
    Mich würde mal interessieren, welche Forenmitglieder, die hier gerne die Zahlen in Euro nennen, die einem Geschädigten theoretisch zustehen, tatsächlich schon mal nach einer berechtigten schriftlichen Forderung wegen einer Verspätung aufgrund eines technischen Defekts OHNE Einschaltung eines Anwalts eine Entschädigung von einer Airline nach der EU-Verordnung erhalten haben ...
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    Sunshine997S Sunshine997

    @ privacy

    Nur leider zahlen die Airlines meist trotzdem nicht freiwillig ...  da kann man so viele Briefe schreiben wie man will ... betrifft auch sehr große DEUTSCHE Airlines ...
    die lassen es darauf ankommen, dass man vor Gericht zieht ... dann folgt (habe ich zumindest schon mehrfach gehört) kurz vor dem Urteil ein außergerichtlicher Vergleich (denn ein Urteil zu ihren Ungunsten wollen die Airlines nicht).
     
    Da viele Fluggäste wegen ein paar hundert Euro nicht klagen, lohnt sich diese Strategie für die Airlines sehr.
     
    Dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern in der Verantwortung der Airlines liegt, ist doch gerichtlich festgestellt, oder? Frage an die Anwälte hier im Forum: Kann man eigentlich Airlines auch abmahnen, wenn sie (berechtigte) Forderungen ihrer Fluggäste einfach abweisen und die Fluggäste für dumm verkaufen wollen?  

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Sunshine997S Sunshine997

    Hallo! Heute brauche ich mal Euren Rat:

    Meine Freundin war auf einer Busrundreise in Kanada. Eines Abends stellte sie fest, dass ihr Hartschalenkoffer beschädigt war (kleiner Riss); der Schaden ist wahrscheinlich beim Verladen in oder aus dem Bus passiert, evtl. auch durch die Gepäckträger im Hotel. Genau weiss sie es nicht, denn der Koffer wurde früh abgeholt von ihrem Zimmer und am Abend wieder aufs Zimmer (im nächsten Hotel) gebracht.

    Sie meldete den Schaden bei der Reiseleitung. Die Reiseleitung war ziemlich schnippisch und meine Freundin fühlte sich fast als Betrügerin; obwohl die Reiseleitung es nicht aussprach, vermittelte sie meiner Freundin das Gefühl, da könne ja jeder kommen mit einem Schaden, der schon länger bestehe. Meine Freundin hat also nicht Schriftliches in der Hand.

    Nach Hause gekommen schrieb sie an den Reiseveranstalter, der ihr gleich antwortete und um ein von der Reiseleitung aufgenommenes Schadensprotokoll bat ...
    Ach ja, der kleine Riss wurde täglich etwas größer; den Hartschalenkoffer kann sie inzwischen also wegwerfen (oder kennt jemand irgendwelche Spezialkleber?)

    Meine Fragen:

    1. Hat meine Freundin noch eine Chance, vom Reiseveranstalter den Schaden ersetzt zu bekommen?
    2. Was hätte sie denn vor Ort noch tun können? Die Reiseleitung zwingen was zu schreiben geht ja schlecht.
      Zeugen, dass der Koffer unterwegs einen Riss hatte, hätte meine Freundin. Aber keiner von denen könnte bezeugen, dass der Koffer bei Reisebeginn total unversehrt war...
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise nicht rechtzeitig bezahlt
    Sunshine997S Sunshine997

    @ Mosaik 

    Und wie sieht es dann mit den Stornogebühren aus?
    Nehmen wir mal folgendes an:
    30 Tage vor Reisebeginn ist vereinbarter Restzahlungstermin
    20 Tage vorher ist immer noch nicht bezahlt; Reiseveranstalter setzt (per Einschreiben) Frist bis 14 Tage vorher und fordert den Kunden auf, sich zu melden. Kunde rührt sich nicht (z.B. weil er im Krankenhaus ist oder im Ausland und den Restzahlungstermin  einfach "verschwitzt" hat und das Einschreiben nicht erhalten hat).

    Wenn der Reiseveranstalter die Reise nun 14 Tage vorher storniert:

    • welche Stornogebühren kann er verlangen? Die bei Stornierung am 30. Tag vor Reisebeginn oder die vom 14. Tag vor Reisebeginn? Die dürften sich in der Höhe sehr unterscheiden
    • und was würde passieren, wenn der Reisepreis nach der Stornierung, sagen wir mal am 7. Tag vor Reisebeginn überraschend komplett beim Veranstalter eingeht und der Kunde zeitgleich anruft und darauf besteht, reisen zu wollen. Hat er Anspruch darauf? Was, wenn's nicht mehr geht (weil Flüge voll)? Muss der Kunde dann trotzdem die Stornogebühren zahlen?
       
        
        
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei wem Flugverspätung reklamieren?
    Sunshine997S Sunshine997

    Bei einer Pauschalreise kannst Du nur beim Veranstalter reklamieren, da Du mit diesem den Reisevertrag hast.
     
    Der LastMinute-Schalter ist ein Reisebüro (also Vermittler), die Dame kann da gar nichts tun (außer auf Wunsch Deine Beschwerde weiterleiten - aber ich würde sicherheitshalber lieber selbst per Einschreiben/Rückschein an Veranstalter schreiben - 1-Monatsfrist nicht verpassen!).
     
    Aber ganz ehrlich, wenn Ihr vor Ort nicht reklamiert habt, sind Eure Karten schlecht ... vielleicht gibt's aus Kulanz nen Gutschein ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag