Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Sunshine997S

Sunshine997

@Sunshine997
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Sunshine997
  4. Beiträge
Über
Beiträge
384
Themen
3
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Flug geht nicht, Hotel extra gebucht
    Sunshine997S Sunshine997

    Den Weg zum Flughafen kannst Du nur versichern, wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist. Ich hab da mal eine Versicherung (ich glaube bei ERV) gesehen. Wenn Du mit dem PKW zu spät zum Airport kommst, bist Du sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Nur-Flug auf die Kulanz von Airline bzw. Veranstalter angewiesen, Dich auf einem späteren Flug zu befördern. Manchmal klappt es ganz umsonst, manchmal kostet es ein bisschen was extra, manchmal ist der Aufpreis utopisch ...

    Gegen Airline-Pleiten kannst Du dich wie von Curi beschrieben versichern.

    Wenn Dein Flug wegen höherer Gewalt ausfällt (Streik, Aschewolke etc.) und Du gar nicht reisen kannst, bekommst Du als Pauschalreisender vom Veranstalter den kompletten Preis zurück bzw. eine Minderung, wenn Dein Hinflug deutlich später ist.
    Bei Nur-Flug erhältst Du bei Flugausfall aufgrund von Höherer Gewalt nur die Ticketkosten von der Airline zurück. Für Hotel oder Rundreise oder Kreuzfahrt hast Du keinen Anspruch auf Rückerstattung (oder maximal 10-15 %, je nachdem, was die AGBs bei Nichtantritt so sagen); bei der Aschewolke waren viele Hotels, Bausteinveranstalter, Reedereien kulant, aber wie gesagt ohne Rechtspflicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Blödheit
    Sunshine997S Sunshine997

    @ bäumelchen

    Na wie war das Gespräch mit Muttern?

    Du scheinst mir ja ein besonders liebenswerter Zeitgenosse zu sein, und wie Du dich um Deine Mutter und ihre Befindlichkeiten kümmerst, ist wirklich rührend ... aber ganz ehrlich:  Das ist too much. Deine Mutter will nun doch nicht mitreisen, ok, ihr gutes Recht, aber dann muss sie auch für den entstehenden Schaden aufkommen. Das weiss deine Mutter doch sicher, dass man mit einem Vertragsschluss an eine Reise gebunden ist (bzw. nur gegen Zahlung von Stornokosten wieder rauskommt) , und sie hat dich ja gebeten, besser gesagt gedrängt, die Reise zu buchen. Oder ist Deine Mutter so weltfremd oder hat sie schon einen Anflug von Alzheimer? (Die Frage ist nicht respektlos gemeint, sondern ganz ernsthaft, ob sie noch weiss, was sie will, ob sie häufig ihre Meinung ändert, ob sie sich bewusst ist, dass Dir durch die Sache Kosten entstehen).

    Wenn ich mir vorstelle, das wäre mit meiner Mom passiert, das wäre der sooo peinlich, die würde sich 100x entschuldigen und ganz selbstverständlich alle Kosten übernehmen.

    Aber das gehört jetzt wirklich nicht mehr zum Reiserecht ... die rechtliche Seite (kein Anfechtungsgrund vorhanden) wurde ja schon beantwortet ...

    Ich drück Dir die Daumen, dass entweder der RV super kulant ist oder Muttern Einsicht zeigt (und reist oder die Stornokosten zahlt) odersich eine Ersatzperson findet ...  jedenfalls dass Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst und für Deine Nettigkeit zahlen musst ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisemangel Ja oder Nein ???
    Sunshine997S Sunshine997

    Meerblick bedeutet, dass man das Meer sehen können muss, zumindest ein bisschen. Wenn nicht explizit "frontaler Meerblick" versprochen ist, kann es auch sein, dass man nur einen seitlichen blick hat, das Meer nur vom balkon aus sehen kann oder der Blick durch Bäume etwas eingeschränkt ist. Aber es MUSS was vom Meer zu sehen sein.

    Meerseite bedeutet, dass man Richtung Meer wohnt, der Blick aber sehr sehr eingeschränkt sein kann und man so gut wie gar  nichts sieht.

    Wenn Du Meerblick gebucht hast und gar nichts vom Meer siehst, reklamiere bei Rezeption und Reiseleitung und verlange ein Zimmer mit besserem Blick.
    Wenn Du das nicht bekommst, wäre das selbstverständlich ein Reisemangel, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornofristen
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn in den AGBs nur Stornopauschalen ab 14 Tage vor Anreisedatum genannt sind, kann man vorher in der Tat kostenfrei stornieren, wenn in der Reisebestätigung/Reservierungsbestätigung keine Sonderregeleung getroffen ist.

    Es geht um eine Nur-Hotel-Reservierung, oder? (denn bei Reiseveranstaltern wären kostenfreie Stornos sehr ungewöhnlich)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Optionsbuchung bindend für Reisebüro?
    Sunshine997S Sunshine997

    Ein Reisevertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Reiseveranstalter (in diesem Fall die Reederei) zustande. Ich kenne z.B. Optionsbestätigungen von RCCL und NCL, die, wie panguitch ebenfalls schrieb, bereits wie eine Bestätigung aussehen und die man dann  innerhalb einer bestimmten Frist (manchmal ist es sogar 1 Woche) genauso fest machen kann. Und da ist der Reiseveranstalter/Reederei dann auch dran gebunden.

    Ein Reisebüro ist ja nur ein Vermittler. Es kann also gar nicht gezwungen werden, Dir eine Reise zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. 

    Wenn es Dich nachweislich (!!!) falsch beraten oder sonstige Fehler gemacht hat, könnte man höchstens über Schadenersatz nachdenken (z.b. ihr bucht die teurere KF und zahlt an die Reederei den entsprechenden Preis; die Differenz, die ihr ja als Schaden habt, klagt ihr beim Reisebüro ein). Aber wie schon gesagt,  bei DER Beweislage keine Chance ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Optionsbuchung bindend für Reisebüro?
    Sunshine997S Sunshine997

    Ganz ehrlich, mit dieser Wischi-Waschi-Bestätigung der Optionsbuchung werdet ihr keine Chance haben. 
    Wie wollt ihr denn beweisen, dass Euch EUR 998,- für genau diese 19-Tage-Route genannt worden waren und genau diese Reise optioniert war?

    Scheint einfach s...dumm gelaufen zu sein ... vergesst es und sucht Euch ein anderes Reisebüro und eine andere kreuzfahrt ....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise: Verzicht auf Anreisepaket
    Sunshine997S Sunshine997

    Normalerweise storniert die AIRLINE den Rückflug, wenn der Passagier auf dem Hinflug ein No-Show ist ...

    Deshalb also unbedingt vor der Abreise (am Besten schon bei der Buchung) mit AIDA sprechen, was Du planst, und Dir schriftlich bestätigen lassen, dass das ok geht, damit Du keine unliebsame Überraschung erlebst (sollte aber Dein Reisebüro für Dich erledigen)...  und wenn AIDA "nein, geht nicht" sagt, dann auf das komplette An-/Abreisepaket verzichten und selbst einen Heimflug buchen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zu Abholung nachts
    Sunshine997S Sunshine997

    Und nebenbei bemerkt. Wenn Ihr Euer Zimmer um 2 Uhr verlassen habt, konnte das Hotel es ja für diese Nacht nicht anderweitig verkaufen.

    Mir hat ein Reiseveranstalter in einem ähnlichen Fall auf den Malediven die Wahl gelassen (ich wurde kurz nach der Buchung angeschrieben und über beide Optionen informiert):

    • ob ich die letzte Nacht noch mit zahlen möchte (und dafür bis Abholung im Zimmer bleiben könnte und auch noch bis dahin All inclusivehätte)
    • oder ob ich die letzte Nacht nicht bezahlen möchte; dann müsste ich aber das Zimmer am Vortag um 11 Uhr verlassen und hätte keine Verpflegung mehr gehabt und mein Handgepäck an der Backe etc. )
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug und Hotel getrennt versichern??
    Sunshine997S Sunshine997

    Eine RRV (egal, ob nur für eine Reise oder Jahresversicherung) gilt auch für  einzeln gebuchte Flüge, Hotels etc.   Wichtig ist nur, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.

    Die versicherten Gründe für eine Stornierung werden immer umfangreicher, so zählen bei vielen Versicherern inzwischen auch Arbeitsplatzwechsel etc. dazu. Wegen Details bitte immer ins Kleingedruckte der Vers.-AGB schauen. Streiks gehören aber definitiv NICHT dazu.

    Wenn Du den Preisvorteil von individuell gebuchten Flügen/Hotels genießen willst, musst Du das Risiko, dass Du wegen eines Streiks gar nicht erst zum Hotel kommst, selbst tragen (den Flugpreis bekommst Du bei Ausfall wg Streik zurück; auf den Hotelkosten bleibst Du sitzen, weil das Hotel Dir das zimmer ja zur Verfügung gestellt hätte).
     
    Bei einer Pauschalreise trägt der Veranstalter dieses Risiko. Wenn Du wegen Streik gar nicht reisen kannst, bekommst Du den kompletten Reisepreis zurück; wenn Du später am Ziel ankommst, bekommst du eine Reisepreisminderung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechtzeitig am airport-trotzdem Flug verpasst ?
    Sunshine997S Sunshine997

    Schließe mich meinen Vorrednern an ... ichwürde auch den Zug um 9 Uhr nehmen und gemütlich Kaffee trinken in FRA ... denn Murphy's Law wird dafür sorgen, dass dieser Zug superpünktlich ist ... 😉
    Wenn du allerdings einen Zug später nimmst, wird der Herr Murphy mit einer gewaltigen Verspätung dafür sorgen, dass Du tierisch Stress hast und den Flug evtl sogar verpasst ... 😉

    Langjährige Erfahrungswerte haben das immer wieder eindrucksvoll bewiesen ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise ohne Programm zum selben Preis?
    Sunshine997S Sunshine997

    Zulässige Programmänderungen bei Rundreisen = zeitliche Abfolge der einzelnen Programmpunkte ändern, denn dadurch ändert sich der Gesamtzuschnitt einer Rundreise nicht. U.u. auch noch der Ersatz eines Programmpunkts durch einen anderen, sofern dieser gleichwertig ist (wobei man über "gleichwertig" trefflich streiten kann ...)
     
    Wenn ein Programmpunkt komplett entfällt, gibt es normalerweise schon einen finanziellen Ausgleich. Zumal es sich hier um einen der bedeutendsten Programmpunkte der Rundreise handelt. Ob sich ein Reiseveranstalter davor schützen kann (z.B. mit dem Hinweis "wetterabhängig", der hier ja anscheinend auch noch fehlte) ist höchst umstritten und muss immer im Einzelfall entschieden werden.

    Aus langjähriger VA-Tätigkeit (bei verschiedenen Rundreisenveranstaltern) kann ich Dir sagen, dass wir oft wegen entfallener Programmpunkte zahlen (= nachträglich den Reisepreis mindern) mussten, auch wenn Umstände, für die wir nichts konnten, für den Wegfall verantwortlich waren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmer mit Dreierbelegung
    Sunshine997S Sunshine997

    Zimmer mit 3er-Belegung können ganz unterschiedlich sein.
    In Europa ist es oft ein normales Zimmer mit einem Doppel- oder zwei Einzelbetten und einem Schlafsofa oder Zustellbett für die dritte Person.
    In den USA ist es meist ein Zimmer mit zwei Queen Size-Betten, das für maximal 4 Personen verkauft wird.
    Normalerweise steht in der Reiseausschreibung, was Dein RV/Dein Hotel unter einem "Zimmer mit 3er-Belegung" versteht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zug zum Flug - Tickets
    Sunshine997S Sunshine997

    Du kannst höchstens schon bei Buchung beim Veranstalter fragen, ob Du eine Ermäßigung bekommst, wenn Du das Zugticket nicht willst.

    Hängt immer davon ab, was für eine Vereinbarung der VA oder die involvierte Fluggesellschaft mit der Bahn hat und ob er was spart, wenn Du das Ticket nicht willst. Bei den großen VA wirst Du keine Chance haben, bei kleineren ist es durchaus möglich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Online-Reiseportal hat Hotel in falschem Land gebucht
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an ... schon wirklich etwas bizarr ...

    Überprüfe bitte nochmal deine Buchungsbestätigung und deinen Voucher ... wenn daraus nichts hervorgeht, was bereits auf den Fehler hindeuten könnte, dann ist die Lage wirklich eindeutig und der Veranstalter muss für den Schaden (Deine Mehrkosten) haften.

    Ich würde die tatsächlichen Auslagen plus 30 % Aufschlag für den ganzen Ärger fordern (Einschreiben/Rückschein beim Veranstalter, nicht beim Vermittler!) ... und dann mal schauen, was passiert ... bitte die Antwort hier posten, da bin ich (und andere sicher auch) wirklich neugierig ....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel wird vom Veranstalter 25 Tage vor Abflug einfach umgebucht! Welches Recht habe ich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Dir der Veranstalter kein gleichwertiges Angebot machen kann, kannst Du kostenfrei stornieren (= Geld zurück) UND Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen, denn Verträge sind einzuhalten.
    Allerdings kann man über den Begriff "gleichwertig" natürlich streiten ... und deshalb ist es auch sehr schwer, Erfolgsaussichten hierfür zu prognostizieren.

    Es tut mir sehr leid für Dich, dass es solche Probleme mit Deinem Traumurlaub gibt. Aber so etwas kommt leider ab und zu vor. Wenn Du Dich mit den Alternativen nicht anfreunden kannst, könnte es auch helfen, per anwaltichem Schreiben Druck auf den Veranstalter auszuüben. Wer am lautesten tobt, dem wird oft am schnellsten geholfen und es werden manchmal Dinge (doch) möglich, die zuerst unmöglich schienen. Eine Garantie dafür kann Dir aber niemand geben und es besteht natürlich auch das Risiko, hierbei Zusatzkosten zu erzeugen, auf denen Du dann sitzen bleibst.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung Pauschalreise ein Jahr später?
    Sunshine997S Sunshine997

    Auf ein Jahr später umzubuchen mit reduzierten Stornokosten für die alte Reise kann ich mir nur als Kulanzregelung bei kleinen Reedereien oder Studienreiseveranstaltern vorstellen, wo der Chef noch persönlich entscheidet und die Reisen für Sommer 2013 bereits jetzt fest buchbar sind.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung Pauschalreise ein Jahr später?
    Sunshine997S Sunshine997

    Und selbst das nicht unbedingt.
    Bei vielen Veranstaltern ist eine "Umbuchung" auf einen anderen Termin eine Stornierung (mit entsprechenden Kosten) plus Neubuchung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebestätigung falsch
    Sunshine997S Sunshine997

    Ist das Reiseangebot denn derzeit noch auf der Webseite buchbar?
    Wenn ja, zu welchem Preis?

    Und hast Du Dir denn gar nichts ausgedruckt?
    Normalerweise, wenn man was gebucht hat, kommt doch eine Seite mit einer Buchungsnummer und einer Auflistung dessen, was man gebucht hat. Die druckt doch eigentlich jeder aus, um zumindest was zu haben, um nachhaken zu können, falls z.B. die Bestätigungs-E-Mail verloren geht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wer kennt sich da aus ??
    Sunshine997S Sunshine997

    Wie vonschmeling schon schreibt, erst mal die Bedingungen genau lesen:

    a) RRV: Inzwischen leisten viele RRVs auch bei Arbeitsplatzwechsel, wenndieser bei Buchung der Reise nochnicht bekannt war. Die Stornierung muss zur Schadensminderung umgehend nach Bekanntwerden des Stornierungsgrundes, spätestens aber, bevor die nächste Stufe der Stornostaffel des Veranstalters erreicht wird, erfolgen. Da hast Du also noch etwas Zeit.

    b) Natürlich kannst Du auch mit deiner Tochter alleine ins Zimmer, wenn eine Person wegfällt. Viel Geld wirst Du aber nicht zurückbekommen, da das Zimmer ja genutzt wird und für das stornierte Flugticket Stornokosten anfallen. Das muss Dir das Reisebüro genau ausrechnen, wieviel es da gibt.

    c) Ersatzperson mitnehmen
    Kein Problem. Angemessene Bearbeitungsgebühr liegt bei ca. 30 EUR. Manche Veranstalter stellen sich quer, da sie selbst Schwierigkeiten haben, Flugtickets zu ändern. Aber das Reiserecht wäre auf Deiner Seite.

    d) Mutti ins Zimmer holen
    Kein Problem, aber für das EZ werden dann Stornokosten lt. Veranstalter-AGB fällig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • erweiterte Stornoversicherung
    Sunshine997S Sunshine997

    Um auf die Ausgangsfrage  zu kommen:

    Nein, so eine Versicherung gibt es nicht. Die wäre zu teuer ...
     
    Aber da heute ja schon Dienstag ist, weisst Du sicher schon mehr bzgl. Deines Urlaubs ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag