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  • Vertippt beim Reisedatum. 60% Stornogebühren?!
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich buche häufig Flüge und Hotels über das Internet. Sicherheitshalber prüfe ich GEMEINSAM mit meinem Partner die Daten, bevor ich sie abschicke, denn ich weiss, welche Probleme es gibt, wenn was nicht passt ... wenn er mal nicht da ist, schaue ich lieber 3x drüber (und ja, die Daten haben sich auch bei mir schon mal verändert ... das passiert manchmal bei "mitdenkender EDV", wenn man noch was ändert an der Buchung, dass sich anderes gleich mitändert, ohne dass man das will).
     
    Was die AGBs betrifft: Die lese ich auch nicht komplett, aber ich schaue IMMER vor der Buchung kurz auf die Stornobedingungen. Ich habe zwar eine JahresRRV, aber es kommt  häufiger vor, dass ich aus nicht versicherten Gründen nicht kann/will, und da will ich natürlich wissen, wie es dann aussieht.

    Und wenn ich feststelle, dass sehr hohe Kosten anfallen würden im Stornofall, dann überlege ich es mir noch gründlicher, ob ich wirklich buche bzw. überlege, ob es die Leistung bei einem anderen Anbieter mit für mich besseren Konditionen auch gibt.

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  • Vertippt beim Reisedatum. 60% Stornogebühren?!
    Sunshine997S Sunshine997

    @ Kourion
    Stimmt ... 😄

    Manche (wie anscheinend der TO) scheinen (noch) nicht zu wissen, wie Xler arbeiten, und vermuten da noch lauter fleissige Menschen dahinter, die die Buchungen vornehmen ... 
     
    Das wird ja in den Fachzeitschriften laufend von den Bossen der großen traditionellen RV kritisiert, dass eigentlich jeder (entsprechendes Kapital vorausgesetzt) einen Xler gründen kann, wenn ihm jemand die passende Software installiert (das ist jetzt etwas arg überspitzt ausgedrückt...).
     
    Aber böse gesagt, wenn niemand bei den Xlern buchen würde, könnten die wieder zu machen ... aber die Umsätze der Xler steigen rapide an ... weil die Reisenden die Flexibilität (bei der Auswahl vor der Buchung) und die günstigen Preise wollen ...

    Aber es gibt halt keine Vorteile ohne Nachteile ... Hätte der TO bei einem klassischen Veranstalter gebucht oder Flug und Hotel einzeln im Reisebüro, wäre ein solcher Fehler, wenn er so schnell (= am gleichen Tag!) bemerkt wird, meistens kostenlos oder gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr wegen des Zeitaufwands behebbar ...
    Ein Reisebüro kann z.B. JEDES non-refundable Ticket, dass es über spezielle Reisebürobuchungssysteme (z.B. Amadeus) gebucht hat, am gleichen Tag kostenfrei wieder rausnehmen.

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  • Vertippt beim Reisedatum. 60% Stornogebühren?!
    Sunshine997S Sunshine997

    Es gibt tatsächlich Reiseveranstalter, bei denen alles "vollautomatisch" läuft, d.h. wenn der Kunde online bucht, bucht der Kollege Computer beim RV zeitgleich Flüge und Hotels fest und es werden zeitgleich die Tickets ausgestellt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kunde die Flüge auch zum gebuchten Tarif bekommt. Würde erst Stunden später ein Mensch drüberschauen und die Buchung dann erst bei der Airline vornehmen, würde es häufiger vorkommen, dass es den vom Kunden gebuchten Platz nicht mehr oder nur zu einem höheren Preis gibt, und das gäbe dann ja auch nichts als Ärger ...
     
    Wie das bei deinem RV ist, weiß ich nicht, aber bei 60 % Stornokosten so frühzeitig ist es sicher ein Xler und die Xler arbeiten meist vollautomatisch. Die größeren Xler haben eine 6stellige Teilnehmerzahl pro Jahr und jeder Gast hat was individuell zusammengestelltes (Dynamic Packaging), das schaffen die nur automatisch.

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  • Vertippt beim Reisedatum. 60% Stornogebühren?!
    Sunshine997S Sunshine997

    @ omali

    Ich habe lange bei verschiedenen Reiseveranstaltern gearbeitet und ich kann Dir verlässlich sagen, dass es GANZ UNTERSCHIEDLICH ist, welche Kosten den RVs im Einzelfall entstehen.

    Hotels: Manche Hotels verlangen ab 30 Tage vorher 100 % Stornokosten, manche verlangen schon ab der Buchung 25 %, manche nehmen 50 % Stornokosten 60 Tage vorher ... und manche verlangen gar nichts bei Stornos bis 2 Tage vor Anreise. Manche verlangen Vorkasse mehrere Wochen vor Reisebeginn, manche schicken ihre Rechnungen erst nach Monaten...
     
    Airlines:
    Wenn ein RV der Airline ein festes Kontingent an Sitzplätzen abnimmt, hat er im Einzelfall gar keine Stornokosten, sondern kann den Platz weiterverkaufen. Stornokosten entstehen erst, wenn ein Platz gar nicht (mehr) verkauft werden kann. Das Kontingente abgenommen werden, kommt aber immer seltener vor. Am ehesten noch bei wöchentlichen Belegungswechsel in der Hauptsaison am Mittelmeer. Oder bei Sondergruppen.
    Wenn ein RV einzelne Plätze bei einer Airline einkauft, ist es ganz unterschiedlich, was vereinbart ist.
    Bei manchen Airlines/Tarifen brauchen die Tickets erst 1 Monat o.ä. vor Reisebeginn ausgestellt werden, vorher entstehen dem RV keine Kosten.
    Bei manchen Airlines/Tarifen muss der RV in der Tat das Ticket sofort ausstellen und bezahlen und kann es nicht erstatten lassen (bis auf die Steuern). Das ist häufig bei Xlern der Fall, die tagesaktuelle Preise nehmen und die Tickets sofort ausstellen und bezahlen müssen. Das erklärt deren hohe Anzahlungen und rigide Stornobedingungen. 
    Und wenn ich Airlines/Tarife schreibe, meine ich damit, dass auch bei der gleichen Airline für den Veranstalter verschiedene Bedingungen gelten können, je nachdem, in welcher Buchungsklasse er (bzw. sein Buchungscomputer, bei Xlern geht das vollautomatisch)freie Plätze findet für das Wunschreisedatum seiner Kunden.

    Off Topic: Bei meinen früheren Arbeitgebern haben wir uns über manche Stornos sehr gefreut, wenn wir lt. AGB die Pauschalen berechnet haben und selbst überhaupt keine Kosten hatten. Über andere Stornos haben wir uns mächtig geärgert, weil wir da draufgezahlt haben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vertippt beim Reisedatum. 60% Stornogebühren?!
    Sunshine997S Sunshine997

    @ bj
     
    Ich muss Carsten79 recht geben ...
    Reisen sollte man nicht "einfach mal schnell" buchen, sondern genau hinsehen, was man bucht...

    Dass ein Reiseveranstalter eine nachträgliche Änderung nicht akzeptiert, kann zweierlei Gründe haben:

    1. Aus Prinzip. Stell Dir mal vor, jeder könnte nach Buchung nach Belieben umbuchen/stornieren ... wenn das ginge, würde das häufig genutzt werden (nicht nur bei Fehlern wie bei dir, sondern z.B. von vielen, wenn sie auf ein besseres Angebot stoßen) ... der Arbeitsaufwand wäre für den RV nicht zu bewältigen, denn das, was er pro Reise verdient, ist sehr knapp bemessen.
    2. Weil er gar nicht kann, weil ihm tatsächliche Kosten entstanden sind. Wenn direkt nach Deiner Buchung das Flugticket ausgestellt wurde, muss der RV das an die Airline bezahlen und kann es nicht ändern oder weiterverkaufen.
       
      Ob die Rücktrittskosten zu hoch sind oder nicht, kann nur ein Gericht entscheiden. Diese 25 % bis 31 Tage vor Reisebeginn werden zwar immer wieder gerne angeführt, sind aber ein Wunschtraum von Verbraucherschützern. Denn der RV hat das Flugzeug ja nicht im Vollcharter und kann Deinen Platz also nicht weiterverkaufen. Er storniert ihn bei der Airline und bekommt bei Sondertarifen nur die Steuern zurück. Klar, die Airline kann Deinen Platz weiterverkaufen. Und das ist höchst unfair. Aber der RV kann es nicht und hat also die Kosten zu tragen, die er dann von Dir verlangt.

    Der Ausgang eines Prozesses, in dem man die Höhe der Stornokosten als sittenwidrig anfechtet, obwohl man die AGBs akzeptiert hat, ist höchst ungewiss und ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht wagen.
    Und selbst wenn Du erreichst, dass der Richter sagt, 60 % als Pauschale sind unangemesen hoch und können nicht pauschal ohne Nachweis verlangt werden, kann der RV dann stattdessen die tatsächlichen Stornokosten für Deinen Fall verlangen, wenn er sie nachweist. Und die können, wenn er die entsprechenden Airline- und Hotelrechnungen vorlegt, theoretisch sogar höher sein.
    Aber wenn Deine Versicherung das Risiko tragen will, why not... halt uns auf dem laufenden, das ist immer sehr spannend, was im Einzelfall rauskommt ...

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  • Stornierung/Rücktritt von Pauschalreise durch Anbieter [TUI]
    Sunshine997S Sunshine997

    Bei sehr kurzfristiger Änderung (und keiner Möglichkeit mehr, den Urlaub irgendwie anders sinnvoll zu nutzen) hat vonschmeling sicherlich recht.
     
    Aber es sind ja noch einige Wochen hin bis zu Eurem Reisetermin ... da wird die TUI auf jeden Fall argumentieren, dass die urlaubszeit anders genutzt werden kann.
     
    Wie Eure Chancen stehen, kann wirklich nur ein Anwalt sagen.

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  • Stornierung/Rücktritt von Pauschalreise durch Anbieter [TUI]
    Sunshine997S Sunshine997

    Meine Meinung:

    Die TUI kann nicht vom Vetrag zurücktreten.
     
    Aber die TUI hat Dir Änderungen mitgeteilt, die Dir das Recht geben, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten.  TUI ist verpflichtet, Dir dann Alternativen aus dem TUI-Portfolio anzubieten. Wenn Dir keine davon zusagt, befürchte ich, dass das einfach Pech ist. Flüge, die die TUI sonst nie anbietet, muss sie nicht anbieten, das wäre reine Kulanz.
     
    Wenn Du nicht zurücktrittst, bleibt der Vertrag mit den mitgeteilten Änderungen bestehen.

    Wenn Du zurücktrittst: Außer der Erstattung der Anzahlung wirst du voraussichtlich keinen Schadenersatz erhalten, jedenfalls nicht freiwillig. vielleicht aus Kulanz einen Reisegutschein.
    Welche Aussichten eine Klage hätte, kann ich nicht beurteilen. Da müsstest Du aber einen Schaden belegen können, d.h. z.B. die Reise woanders buchen und wenn sie dort teurer ist, die Mehrkosten von der TUI verlangen.

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  • Ratte im Zimmer
    Sunshine997S Sunshine997

    Auch wenn es in einer sauberen, guten Hotelanlage sehr unwahrscheinlich ist: Es KANN immer und überall mal eine Ratte geben (denn niemand hat die nachbarlichen Grundstücke über mehrere qkm im Griff). Natürlich sollte das nicht sein. Und ich denke wir können uns sicher sein, dass eine Ratte im Zimmer eines Urlaubers einem seriösen Hotelchef sehr viel peinlicher ist als sie evtl. beim Gast Panik verursacht hat.
     
    Worauf ich hinaus will:
    Man muss immer genau hinsehen und nachfragen, insbesondere seit es das Internet gibt. Man stelle sich mal vor, das passiert einmal in 30 Jahren in einer seriösen Bungalow-Anlage. Wenn das dann im Netz und in den anderen Medien aufgebauscht wird, hat der Hotelier ein großes Problem, denn immer wenn man nach seiner Anlage googelt, kommen unzählige Rattenstorys ...  Fändet ihr DAS fair?

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  • Ratte im Zimmer
    Sunshine997S Sunshine997

    Also wenn man bedenkt, dass in unserem sauberen Deutschland in den Städten zahlenmäßig jeweils mindestens 2 Ratten (und das sind vorsichtige Schätzungen) auf einen Einwohner kommen und auch hier (trotz Rattenfallen) immer mal wieder eine Ratte in einem Wohngebiet/einer Wohnanlage gesehen wird, ist das nicht so unwahrscheinlich, dass dem auch in anderen Ländern so ist...  
     
    Ich wurde bereits in zahlreichen Urlaubsländern beim Hotel-Check-In darauf hingewiesen, keine Essensreste herumliegen zu lassen wegen Kakerlaken, Mäusen und eben auch Ratten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ratte im Zimmer
    Sunshine997S Sunshine997

    Es stellt sich natürlich die Frage, WARUM eine Ratte im Zimmer ist.
     
    Bei einem verdreckten, versifften Zimmer mit Ungeziefer ist eine Ratte natürlich "die Krönung" und es gibt ziemlich sicher eine Reisepreisminderung.
     
    Aber stellen wir uns nun mal eine Bungalow-Anlage vor. Es gibt immer wieder unvorsichtige Urlauber, die auf der Terrasse Lebensmittel/Essensreste liegen lassen. Das lockt Ratten an. Und wenn dann nun die Terrassentür einen Spalt offen ist ... schwupps ist die Ratte auch im luxuriösesten Bungalow drin ...
     
    Also wird man schon ein paar sehr aussagekräftige Fotos und ggf. auch Aussagen von anderen Hotelbewohnern brauchen, wenn man Geld zurück will.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein der Hanse Merkur
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich finde das Urteil super 😄

    Es wird zwar die Reisepreise evtl. minimalst verteuern, aber dafür können sich Verbraucher nun darauf verlassen, dass der Sicherungsschein im Insolvenzfall auch wirklich sicher was nützt.

    Und für die Versicherer wird es Anlass sein, noch genauer hinzuschauen, welche Reiseveranstalter sie versichern, was ja auch wieder ein zusätzlicher Schutz für die Verbraucher ist.

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  • Pauschalierte Rücktrittskosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Damit kann dieser Thread eigentlich geschlossen werden, denn die Frage, WARUM der Satz in den AGBs der Reiseveranstalter steht, ist geklärt.

    Und die Frage, ob es SINN macht, dass der Gesetzgeber so etwas fordert, werden wir hier sicher nicht abschließend beantworten können, denn dazu hat jeder eine eigene Meinung ... sei sie ihm/ihr gegönnt ...  (und wie vonschmeling schon sagt, der Satz schadet ja niemandem) ... jedes weitere Nachdenken über den Sinn ist für den Normalbürger in Holidaycheck Zeitverschwendung (Juristen und Philosophen können ja in eigenen Foren über Sinn und Unsinn von Gesetzen/Vorschriften  diskutieren) ... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalierte Rücktrittskosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Ganz allgemein und nicht nur auf Reiserecht bezogen:
    Der Gesetzgeber hält Kunden ggü. Unternehmen informationstechnisch für unterlegen ... und die schwächere Vertragspartei verdient besonderen Schutz ...
    deshalb verpflichtet er Unternehmen dazu, Kunden in den AGBs darüber zu informieren, welche Rechte sie ggü. dem Unternehmen haben...

    Sicherlich ist gerade dieses Recht, über das wir hier sprechen, für den Kunden meist wertlos, da er keine Beweise hat ... aber der Gesetzgeber will eben, dass ALLE Kundenrechte genannt werden ...

     

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  • Pauschalierte Rücktrittskosten
    Sunshine997S Sunshine997

    Der vom TO kritisierte Satz IST reine Augenwischerei ...

    ... zumindest heute ... früher (im letzten Jahrtausend) gaben Verbraucherzentralen den Tipp, man solle kurz vor der Reise unter falschem Namen beim RV anfragen, ob noch was frei ist ... und wenn nicht, sei dass der Beweis, dass die Reise weiterverkauft werden konnte ...  das mag bei einem Vollcharter und festen, nicht zurückgebbaren Kontingenten in der guten alten Zeit zugetroffen haben... im Zeitalter von tagesaktuellen Preisen und dynamisch paketierten Reisen wäre das Quatsch ...
     
    Warum steht der komische Satz dann trotzdem in den AGBs ALLER Pauschalreiseveranstalter?  Weil es der Gesetzgeber so will !!!! ... ein Anwalt hat mir mal erklärt, wenn dieser Satz in den AGBs fehlen würde, wären die pauschalierten Stornosätze ungültig, weil der RV den Kunden auf dieses Recht, das er hat, eben hinweisen MUSS ...

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  • Reise zur Steubenparade 2014 oder 2015
    Sunshine997S Sunshine997

    Versuch's mal bei www.orbis-reisen.de, das ist ein Direktveranstalter, der u.a. auf Gruppenreisen zur Steubenparade spezialisiert ist.

    Reiseveranstalter

  • Hotel ändert all-inclusive kurzfristig zu HP
    Sunshine997S Sunshine997

    Hi,
     
    wenn AI ausdrücklich versprochen war, darf das Hotel nicht einfach so zu HP ändern. Wenn AI versprochen wurde, muss AI geleistet werden oder es gibt einen Teil des Preises zurück.
     
    Was genau stand denn in der Auktion?
    Und was genau steht auf dem Gutschein?
    Gibt es da irgendwas "Kleingedrucktes", das dem Hotel die Option der Änderung offen hält?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Reiserücktrittsversicherung bei bekannter Krebserkrankung
    Sunshine997S Sunshine997

    Als "Vorerkrankung" in der Reiserücktrittskostenversicherung zählt z. B. bei der ERV alles, was in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise ärztlich behandelt wurde. Alles andere gilt als unerwartet und wird bedingungsgemäß reguliert.
    Da Eure Freundin noch in Behandlung ist, würde die RRV der ERV bei einem Rückfall und daraus resultierender Stornierung also nicht leisten.
    Ich nehme an, bei anderen Versicherungen ist es nichtviel anders.
     
    Das Einzige, was ich Dir raten kann, ist mit den Servicecentern der großen Versicherungen selbst zu sprechen und zu fragen, ob sie deine Freundin nicht doch versichern (gegen höhere Prämie und/oder aktuelles ärztliches Attest, dass sie nach derzeitigem Stand reisefähig sein wird). Und wenn das klappen sollte, auf jeden Fall detailliert von der Versicherung bestätigen lassen, wasgeprüft wurde und was versichert ist.

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  • Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
    Sunshine997S Sunshine997

    Das auch ... aber noch eher um die Zinsgewinne, die die RV machen, wenn sie die Anzahlungen anlegen ... ist zwar pro Kunde nur "Kleinvieh", aber bei Großveranstaltern macht das eine Menge Mist ...  😉
     
    Normalerweise entspricht die Anzahlung auch gleichzeitig dem niedrigsten Stornosatz lt. AGB, um sich den Stress des Eintreibens der Stornokosten im Falle einer Stornierung zu ersparen.
     
    Auch bei denStornokosten ist die Rechtslage unklar: Tenor der Reiserechtler ist, dass mehr als 1 Monat vor Reisebeginn nicht mehr als 20 % Stornokosten als Pauschale verlangt werden dürfen.

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  • Falsche Alter bzw. Geburtsdatum.
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Du aufgrund der falschen Altersangabe eine Dir nicht zustehende Ermäßigung erhalten hast, solltest Du das dringend korrigieren lassen ... sonst kann es mächtig Ärger geben ...
     
    Ebenso, wenn Du Dich z.B. als Jugendlicher volljährig gemacht hast und ohne Eltern reist (dann solltest Du Du das ebenfalls korrigieren und die Einwilligung der Eltern vorlegen).

    Wenn Du ein Erwachsener bist und den normalen Preis zahlst ... dann ist es egal, ob da 25 oder 24 oder 26 steht ... zumindest bei einer Ägypten-Reise.
     
    Bei Flugtickets in die USA müssen dagegen die absolut korrekten Geburtsdaten angegeben werden, da von den Behörden verlangt.

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  • Buchung mit verkehrten Daten - Konsequenz?
    Sunshine997S Sunshine997

    Es KANN sein, dass Du Glück hast und damit durchkommst, wenn keiner genau hinschaut  ...  aber ich würde mich nicht darauf verlassen, sondern lieber den RV informieren, die bestätigung korrigieren lassen und den korrekten Preis bezahlen... 
     
    Denn was Du "aus Versehen" gemacht hast, machen leider einige mit Vorsatz ... und deshalb gäbe es, wenn es während der Reise auffliegen würde, mächtig Ärger ... ob es dann mit dem Nachzahlen der Differenz getan wäre, wage ich zu bezweifeln ... u.U. müsstest Du dann auch mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen ...

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