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  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    Genau - wers glaubt wird selig.....
    War heute in einem echten Reisebüro. Praktiken wie diese sind hinlänglich bekannt....

    Es ist außerdem faszinierend welche Routen im Internet angeboten werden. Beispiel MSC: man kann das gleiche Schiff zum selben Zeitpunkt auf verschiedenen Routen finden! Nach Rückfrage bei MSC haben wir die einzige richtige Route erfragt - man kann aber andere buchen. Für einige "kompetentes" Reisebüro echt der Hohn 😂

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    @ von Schmeling:
    Gem. AGB ist die Beweislast für einen geringeren entstandenen Schäden ja tatsächlich beim Kunden. Aber ist das aus rechtlicher Sicht überhaupt haltbar? Sämtliche Buchungen und Nachweise laufen über den Tisch von mK - der Kunde hat keinen Einblick und kann ohne Dokumentation daher gar nichts gegenteiliges beweisen. Damit wird eine deutliche Benachteiligung gegenüber dem schwächeren Vertragspartner gestellt.
    Von meinem Rechtsverständnis ist es durchaus legitim, und der Vertragspartner verpflichtet, im konkreten Fall entsprechende Nachweise vorzulegen.
    Es ist nachvollziehbar dass ein Schaden von der anderen Partei abgewendet werden soll. Wenn die Forderung diesen aber erheblich übersteigt, dann bereichert man sich daran. Und das kann nicht im Sinne des Gestzgebers für Schadensersatz im Einklang stehen.

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    Ein paar Hinweise zu den AGB:

    Thema Anzahlung: In den AGB von Mein Kapitän sind 20% als Anzahlung definiert. Der Verfasser scheint also zu wissen, dass Anzahlungen größer 20% unzulässig sind (BGH-Urteile vom 9. Dezember 2014, AZ: X ZR 85/12, AZ: X ZR 147/13, AZ: X ZR 13/14). Auch im Reisesicherungsschein wird eindeutig darauf hingewiesen, dass keine höheren Zahlungen zu leisten und abgesichert sind. Dennoch wird in der Rechnung eine  Anzahlung über 40% eingefordert. Immer nach dem Motto: probieren kann man es ja mal.....

    @ Banana Rules
    Thema Stornierungskosten: die pauschalierten Staffelungen sind anfechtbar. Siehe hierzu folgende Ausführungen:

    ....Dementsprechend hat z.B. das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14 die Klausel eines Reisevertrages mit dem Wortlaut "Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises" für unwirksam erachtet.
    Ähnlich entschieden hat auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.12.2014, X ZR 85/12. Laut Pressemitteilung des BGH waren "auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen unwirksam, da die beklagten Reiseveranstalter nicht ausreichend dargelegt haben, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe anfallen.
    Je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reiseantritt müssen Veranstalter angemessene Stornopauschalen kalkulieren, die im Einklang mit §§ 651 i, 309 Nr. 5 a und b BGB stehen (Urteil des BGH vom 09.12.2014; AZ: X ZR 13/14). So untersagten Gerichte zum Beispiel Reiseveranstaltern, eine Rücktrittspauschale von 40 Prozent des Reisepreises zu verlangen, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt (Urteil des LG Berlin vom 23.11.2012; AZ: 15 O 253/12).

    Sie sollten daher den Anbieter auffordern, die Entschädigung konkret zu begründen; dies insbesondere, da der Mindestsatz mit vorliegend 60 % noch über den Mindestsätzen des zitierten OLG-Urteils liegt. Maßgeblich ist dann die gesetzliche Regelung des § 651i BGB.
    Im Streitfalle ist der Reiseveranstalter hier beweisbelastet. Muss also aufzeigen, warum er wo nichts weiter ersparen konnte (Gebühren, Steuern, Flüge). Dieser ist nämlich auch zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Reiseveranstalter nicht nach einem Rücktritt zurücklehnen soll, weil er trotz Nichtantritt des Reisenden genug verdient hat.

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    @ Bananarules:
    Im übrigen ist der Paragraph mit den Stornierungskosten angreifbar. Pauschalierte Stornierungskosten - und auch in dieser Höhe sind nicht zulässig. Dazu gibt es verschiedene Urteile. D.h. es muss dann in Folge wiederum nachgewiesen werden, dass ein Schaden aufgetreten ist (kurioserweise ist der Kunde in der Beweislast das Gegenteil zu beweisen).
    Nachdem ihr bereits drei Tage nach der Buchung storniert habt - und die Reise noch weit in der Zukunft liegt (deutlich mehr als die 30 Tages Grenze), ist davon auszugehen dass bisher noch nichts gebucht wurde. D.h. es sind z.B. keine Buchungs- bzw. Stornierungskosten für das Reisebüro angefallen. Auch kann die Reise weiterhin anderweitig verkauft werden, dies ist auch gegen zu rechnen. Und letztlich ist jeder Vertragspartner gesetzlich zur Schadensminimierung verpflichtet. Außer ggf. administrativer Bearbeitung ist also wahrscheinlich nichts passiert. In jedem Fall kann man den Nachweis verlangen entstandene Stornierungskosten Dritter aufzuzeigen. Falls das nicht der Fall ist, sind die in pauschalierten Sätze nicht gerechtfertigt. Welcher Schaden über 60% des Reisepreises wäre tatsächlich entstanden? Das Gesetz sieht Schadensersatz vor, um den Vertragspartner vor Verlust zu schützen - aber nicht als Freifahrtsschein um sich zu bereichern.

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    Das mit den AGB zum Thema Anzahlung kann ich auch bestätigen. Es ist erstaunlich wie man wissentlich gegen seine eigenen AGB verstößt. Diese Forderung ist gegen jegliche Rechtsprechung. Selbst im Reisesicherungsschein steht, dass man keinesfalls mehr als 20% anzahlen soll..
    Leider wird dadurch aber der Vertrag nicht ungültig da eine salvatorische Klausel (letzter Paragraph) enthalten ist.

    Ich verstehe das Büro und die Mitarbeiter nicht (ja damit seid ihr gemeint die das offensichtlich mitlesen). Es können mal Fehler passieren, aber versucht man dann nicht dies zu korrigieren? Wenn ich ein Unternehmen betreibe, will ich dann nicht zufriedene Kunden? Es ist doch eine Bestätigung für sich selbst einen guten Job zu machen. Das was hier läuft ist einfach nur ein Armutszeugnis für euch!

    Teilt weiter eure Erfahrungen - dies sind hilfreiche Hinweise. Insbesondere für Leser die noch nicht gebucht haben.

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    Danke an Sokrates - super dass ihr solche gefakten Nachrichten herausfindet und entsprechend reagiert. Großes Lob an die Administratoren!!!

    Das passt natürlich ins Bild dieses "Unternehmens". Statt einem guten Service steht Täuschung im Vordergrund. Witzig ist ja die selbsdargestellte Zufriedenheitsquote von 97% auf deren Website - man kann keine Rezensionen dazu lesen oder die Herleitung nachvollziehen.

    Alle meine bisherigen Schreiben blieben ebenfalls unbeantwortet. Es gibt keinerlei Reaktion darauf. Im übrigen ist es gar nicht so einfach den schriftlichen Nachweis zu führen: Die Einschreiben landen im Postfach, eine Fax Nummer ist weder auf der Website oder Briefkopf angegeben, Mails scheinen gar nicht gelesen zu werden.

    Es besteht anscheinend überhaupt kein Interesse sich mit dem Kunden um eine Lösung zu bemühen und Fehler zu berichtigen. Ein trauriges Bild für ein Unternehmen dass angeblich ausgezeichnet wurde und sich selbst als Marktführer sieht.

    Reiseveranstalter

  • MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
    tequillajonesT tequillajones

    Leider sammle ich auch gerade "Erfahrungen" mit diesem Unternehmen...
    Das Vorgehen und Aufbau der Rahmenbedingungen deutet immer mehr auf eine vorsätzliche Masche hin. Die Kunden werden über die AGB geknebelt, mit falschen oder keinen Informationen versorgt - während sich der Veranstalter sämtliche Rechte rausnimmt und das Risiko auf den Kunden abwiegelt.
    Vermutlich werde ich auch in einen Rechtsstreit geraten. Wer aus diesen Forum kann mir Anwälte nennen, die schon Erfahrungen mit diesem Reiseveranstalter haben? Gibt es weitere Empfehlungen bezüglich rechtlicher Unterstützung? Plant jemand eine Beschwerde über die Verbraucherzentrale. Je mehr sich ggf. anschließen desto größer die Chance auf eine Abmahnung.

    Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen!

    Reiseveranstalter
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