Naja, bei einer Rate von 30% Erkrankter zur identischen Reisezeit winken Gerichte durchaus schon mal eine Minderung durch - da nich für!
Das wissen auch die Veranstalter und lassen es nicht auf Spitz und Knopf ankommen - i.e. man muss dann nicht zwingend einen entsprechenden Laborbefund vorweisen, vielmehr wird die Wahrscheinlichkeitsvermutung angewandt.
Schließlich ist es nicht grad förderlich für die allgemeine Beleumundung, in einem Rechtsstreit wegen beschissener Hygieneverhältnisse in einem Hotel des Portfolios im www durchgereicht zu werden ...
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Üblicherweise ermittelt man die Rate jedoch vor Ort, beispielweise im Austausch mit anderen Betroffenen, nicht im Nachgang über ein Reiseforum.
Ich habe ehrlich gesagt wenig Hoffnung für diese Methode.