Die Angabe "Unterführung" ist nicht zwingend mit dem Vorhandensein
einer Straße, dazu noch einer vielbefahrenen gleichzusetzen.
An der Costa Brava z.B. geht es häufig um Bahnlinien-
Unterführungen. Da fährt zwar auch alle paar Minuten
ein Zug, aber eben keine "permanente Lärmberieselung".
Auch als Verbindung, um Kanäle und Flüsse zu unterqueren oder beispielsweise lange Wege zum Strand aufgrund geografischer
Gegebenheiten abzukürzen.
Na ja, das nachfolgende Amtsgericht hat jedenfalls entschieden,
dass Straßenlärm nicht hinzunehmen ist. Wie immer der Hinweis,
dass Details (Urteilsbegründungen) beim zuständigen Gericht
angefordert werden können und jedes Gericht frei in seinen
Entscheidungen ist. Soll heissen, es kann auch anders entscheiden.
Urteil "Straßenlärm" = 5 Prozent Minderung