@rmouillard
1.) Ich habe geschrieben "relativ", warum ? Nun @curiosus hat die Antwort bereits gegeben. Insofern ist es kein grundsätzliches Verbot. Besteht allerdings der Verdacht des vorsätzlichen, erwerbsmässigen Handelns greift der Zoll schon zu.
(In DUS wurde mal ein Täter mit mehreren tausend Lacoste Aufnähern erwischt.)
2.)"....................logischerweise zur Folge, dieses Produkt in einem anderen Land wieder einzuführen. Egal, ob so oder so.......................................................
Auch diese Aussage von Dir ist falsch und nur reduziert "zu Ende gedacht". So wie oben beschrieben, besteht in diversen Ländern diese gesetzliche Regelung nicht ! Da kannst du an Plagiaten einführen was Du willst. Stört dort keinen Zollbeamten.
Insofern ist der Verkauf und die Ausfuhr in Ägypten keinesfalls ein Verstoß gegen geltendes Recht. Die Einfuhr ist immer das Thema. Allerdings kommt es auf das Land an. Weiterhin gibt es Länder, da ist die Einfuhr offiziell untersagt, aber man schaut "sehr darüber hinweg". Es wird bei Touristen geduldet.
Diese Länder liegen aber alle ausserhalb der EU. Aber auch nicht jeder Tourist in Ägypten kommt aus der EU.
Gruß
Hans
ps In Solingen gibt es bereits ein Museum für Plagiate und verschiedene Einrichtungen und Institute beschäftigen sich mit dem Thema Plagiate. Zum besonderen Thema wird das noch für die Türkei. Aber das ist hier OT!