Danke für deine erfreulich sachliche Antwort 
Die behauptungen habe ich alle in Fotos festgehalten die ich ebenfalls dem Veranstalter übermittelt habe (das Schreiben wurde per mail zugesand...)
Eine erste Antwort hab ich schon bekommen:
Sehr geehrter HerrB.,
wir nehmen Bezug auf IhreE-Mail vom 25.06.09.
Zunächst möchten wir unsfür die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen andie zuständigen Kollegen der Abteilung Kundenbetreuungweitergeleitet.
Die Kollegen werden denSachverhalt prüfen und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Da ggf. Rückfragen bei denLeistungsträgern vor Ort erforderlich sind,
kann die Bearbeitung desVorganges einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wir bitten um IhrVerständnis.
Für Rückfragen stehen Ihnendie Kollegen gerne auch unter folgenden
Kontaktdaten zur Verfügung:
Folgendes findet sich in den AGB von Neckermann:
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb einesMonats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichstschriftlich bei uns geltend machen.