Noch ein Tipp für die Vermeidung von Gepäckverlustängsten: Wenn man nicht alleine reist jeweils essentielle Dinge gemischt / für beide in die Koffer laden. Falls dann "die Hälfte" erst einmal mitkommt ist man vor Urlaubsort nicht ganz gelackmeiert.
vonschmeling
Beiträge
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Condor (DE) -
Schauinsland Teil II@schaumalnach sagte:
Da steckt wohl system hinter um hunderte von Euro ohne jegliche Leistung einzustecken. Null kulanz
Wie kommst du denn zu der Behauptung?
Die Leistung (namentlich "Flug von A nach B") wird tadellos erbracht, eure Ankunftszeit ändert sich um weniger als 2h und ist auch nicht auf Unzeiten verlegt. Außerdem handelt es sich um einen Direktflug, da ihr nicht umsteigen müsst.
ERGO: Vertraglicher Anspruch in Gänze erfüllt!
Wie soll deiner Ansicht nach "das System" funktionieren und wo siehst du "hunderte von Euro" in undurchsichtigen Kanälen verschwinden?
Es wäre ratsam, dich mal über die Produktion von Pauschalreisen anno 2025 zu informieren.
Das läuft heute dynamisch ab, indem aus verschiedenen Datenbanken die einzelnen Bausteine im Moment der Buchung kombiniert werden - vollautomatisch. Und nicht etwa sitzt da Fred Schlauinsand, der halbseidene Neffe des Firmengründers, und telefoniert mit Corleone Timbre die Airlines ab mit den Worten "Ich mache Ihnen einen Angebot, das Sie nicht ablehnen können!" um dich nach erfolgter Buchung so richtig auf´s Kreuz zu legen.
Entgegen landläufiger Gerüchte sind die Bereicherungsmöglichkeiten der Reiseveranstalter äußerst limitiert, und last not least ist das beileibe keine Geschehen, welches allein kennzeichnend wäre für Schlauinsand.
Also immer erst einmal informieren und dann poltern - just my 2 cents! -
Condor (DE)Und vollkommen richtig: Es ist nicht der passende Thread ...

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Was hört Ihr gerade?DAS (Ritchie Blackmore´s Rainbow - Catch the Rainbow") hat mich heut echt aus den Socken gehauen! Höre mal wieder SWR1 Hitparade und suche Schätze aus der Vergangenheit.
Sie haben die Studioversion gespielt, fand ich trotzdem MEGA!
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Was zahlt Ihr denn für euren nächsten Türkei- Urlaub ??Was denn nun? Habt ihr´s gebucht oder nicht?

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Was hört Ihr gerade?In memoriam Klaus Doldinger ... "Das Boot"
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Was hört Ihr gerade?

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Was hört Ihr gerade?NO MORE KING :neckbeard:
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Fehlende Flex-Option@tammi11 sagte:
Ich gehe weiterhin davon aus, dass HC den Fehler bei sich einräumt und an einer kundenfreundlich Lösung interessiert ist.
Du kannst davon ausgehen, dass man sich um eine kundenfreundliche Lösung bemüht.
Letzten Endes ist es aber deine Obliegenheit, das Angebot zumindest auf die für dich so maßgeblichen Parameter prüfen musst bevor du dein Angebot abgibst.
Gut möglich, das im Reisebüro ein Fehler gemacht wurde, besser aber er fällt dir rechtzeitig auf! Dabei spielt es wirklich nur eine untergeordnete Rolle, wie viele Male du zuvor Parameter beibehalten oder geändert hast.
So die rein rechtliche Betrachtungsweise, um die es ja unter dem Threadtitel geht.
Ein anderes Thema ist die Bereitschaft von HC als OTA zur Kundenzufriedenheit beizutragen. Da darfst du glaub ich zuversichtlich sein.
Ich teile übrigens die Einschätzung, deine "Position" spräche "für dich" nicht - zumindest nicht in dieser Klarheit. -
Fehlende Flex-OptionEs ist an dir, das Angebot genau zu prüfen bevor du auf "jetzt verbindlich buchen" klickst.
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Hotelübernachtung wegen frühen flug am Vorabend auschcken@Hilma
Ich verstehe es so, dass eure Reise noch bevorsteht - ist das korrekt?
Dann kommt es darauf an, wie lange vor dem Start in den Urlaub euch die Änderung bekannt gegeben wurde. 14 Tage vorher - kein Anspruch, später - Anspruch gegenüber der Airline.
Ferner ist zutreffend, dass "eine Nacht" als gewährt gilt, wenn ihr nach 12 Uhr mittags auscheckt.
Eindeutig liegt allerdings eine "empfindliche Störung der Nachtruhe" vor, ihr könntet demnach vom Reisevertrag zurücktreten und den gesamten Reisepreis beanspruchen ohne Stornierungsgebühren.
Wollt ihr das nicht, könnt ihr um Nachbesserung bitten - Ansprechpartner ist eurer Reisebüro, ganz gleich ob OTA oder stationär. Die sollen dem Veranstalter mitteilen, dass ihr nicht einverstanden seid mit der Änderung. Findet sich keine bessere Lösung und ihr reist dennoch zu den usseligen Konditionen könnt ihr im Nachgang der Reise eine Reisepreisminderung geltend machen etwa in Höhe von 8x 5% eines Tagessatzes des Gesamtpreises (berechnet wird dies mit der Regelung ab der 5. Stunde je 5% eines Tagessatzes). Diese wäre dann direkt beim Veranstalter vorzutragen.
Mit Widerstand seitens des Veranstalters ist zu rechnen, gerne behaupten diese nämlich, eine solche Änderung sei "zumutbar". Ist sie jedoch gem. üblicher Spruchpraxis nicht, und ihr könnt euch auf die bereits erwähnte "erhebliche Störung der Nachtruhe" berufen, was in diesem Fall ja noch untertrieben ist!
Sachlich bleiben, selbstbewusst vortragen und sich nicht abwimmeln lassen. -
Hilfe bei Land mit 2:58 H VerspätungDu kannst die Behauptung des LFU bestreiten. Allerdings basiert die Aussage auf der offiziellen Erfassung der sogenannten Actual In Block Time (aibt), die im Rahmen der Flugdatenerfassung exakt dokumentiert ist und als Grundlage für Forderungen / oder eben deren Ablehnung gilt.
Nach üblicher Spruchpraxis sehe ich ein erhebliches Risiko des Scheiterns, du bleibst dann auf den Prozesskosten sitzen. -
Nile Air - Erfahrungen... und daher auch keine Gebühr am Airport erhoben wird

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Hilfe bei HotelsucheGönnt euch den Robinson Pamfilya. Liegt je nach Abflugort vielleicht ein wenig über deinem Wunschbudget, ist es m.E. aber absolut wert.
Wenn´s ein ganz neue Gegend sein darf empfehle ich Sarigerme. Auch da gibt es einige Hotels, die deinen Ansprüchen genügen sollten. -
Mega Saray oder TUI Magic Life Masmavi@Daniel Düsentrieb1
Gib mal deinen Reisezeitraum an, das ist wirklich ein ganz wichtiger Aspekt! -
Der Fußball-Thread!Das war dann eher Warmduschen für die Jungz ... mal sehen wie das dann gegenüber echten Gegnern ausschaut?!?

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TUI & XTUI Teil IINoch eine Betrachtung zu den diversen Angebotsaktionen verschiedenster Provenienz:
Da ist maximaler Traffic, und maximaler Traffic führt wahrlich niemals nie und nimmer zu minimalen Preisen!
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Warnung: Schmuck-Kauf in der TürkeiErste Maßnahme: Sofort widerrufen, schriftlich ggf. auch per WhatsApp, falls du da einen Kontakt zum Verkäufer hast.
Zweite Maßnahme: TUI Reiseleiterin ansprechen, sie über deinen Gemütszustand informieren und über deinen Wunsch zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wichtig für dich: In der Türkei gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht auch bei stationären Käufen. Tritt als selbstbewusst auf, das Recht ist auf deiner Seite. -
Warnung: Schmuck-Kauf in der Türkei
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Warnung: Schmuck-Kauf in der Türkei@adamski9 sagte:
Leider liest man hier erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ...
Daher gibt es auch leider keine besonderen Hinweise mehr, die zu beachten wären.
Was meint der Laden mit "Zahlung wurde an Buchhaltung gegeben, Belege würde man dir zukommen lassen"?
Du hast soweit alles richtig gemacht. Berichte doch mal über die Fortschritte und melde dich im Falle neuer Fragen.
Viel Erfolg!