@posbis sagte:
Mein reiseverantstalter teilt mir heute mit, das meine gebuchten 10 Tage wegen Ausfall des Fluges nicht gehen.
Er bietet mir 7 Tage oder 14 Tage an, mit auf bzw. Minderung.
Das ist ein rechtschaffenes Angebot.
Ich glaube ja, dass das mit dem Ausfall nur eine ausrede ist, da er wahrscheinlich nur 7 oder 15 im hotel selber buchen kann... und bei 10 Tage müsste er 4 Tage selber bezahlen.
Das wiederum ist ziemlicher Mumpitz! Veranstalter können auch einen einzelnen Tag buchen und anbieten.
Okay... ich könnte stornieren...
Ergo: Vertragliche Pflichten erfüllt. Es sei denn, du planst in Kürze (14 Tagen oder weniger) abzureisen.
aber kann ich den verklagen wegen Ausfall von urlaub?
Nein (ausgenommen sh. oben). Eine Klage auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit ist nur möglich, wenn die Änderung sehr kurzfristig erfolgt (oder aus Gründen, die hier nicht in Betracht kommen).
Fazit: Gerade die Bedarfsfluggesellschaften (aka Charter) in Richtung Urlaubsziele passen ihre Flugpläne dynamisch an die Nachfrage an. So werden aus geplanten X Abflugtagen von und zu bestimmten Destinationen gelegentlich auch mal X - n, und es ergibt sich eine 7/14 Tage Frequenz. Ferner kann es sein, dass über einen Fluggeber gebucht wurde und dieser sein Angebot angepasst hat.
Der Vortrag deines Veranstalters ist also durchaus glaubhaft.
Last not least würde dein Sachverhalt besser in das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" passen, wo sich zudem Betrachtungen zu ähnlichen Fällen finden lassen.