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Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
55 Beiträge 17 Kommentatoren 15.8k Aufrufe
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  • HörnchenPWH Offline
    HörnchenPWH Offline
    HörnchenPW
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    alle, die bei FTI für den Zeitraum Oktober 2009 das Hotel Evren Beach Resort gebucht haben und jetzt von denen ein Schreiben mit dem Inhalt " Anfechtung wegen Irrtums" erhalten haben, bitte schnellstmöglich an folgende Adresse mit dem Inhalt:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit weise ich Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX Mangels Vollmacht nach §174 BGB zurück.

    Freundl. Gruß

    Adresse:
    Firma
    FTI Frosch Touristik GmbH
    z.H. Herrn GF xxxxxx
    Friedenstr. 32
    81671 Münschen

    Bitte Buchungs- und Kundenummer nicht vergessen!

    Das Schreiben wurde bekanntlich vonxxxx unterschrieben. Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.

    Ihr solltet dieses Schreiben schnellstmöglich fertig machen und per Einschreibenzukommen lassen.
    Des Weiteren planen wir eine Sammelklage gegen diese Machenschaften. Alles wird über eine Kanzlei gehen, die schon in dieser Richtung mit der Firma FTI Erfahrungen hat. Auch die, die keine Rechtschutz haben, nicht scheuen. Bis jetzt könnten wir ca. 40 Leute sein!! Dann wirds natürlich nicht so teuer. Ihr solltet euch nur im klaren sein, ob ihr die Reise zu dem günstigen Tagespreis haben oder Schadensersatzansprüche stellen wollt. Bis jetzt wollen alle reisen!
    Bei Interesse bitte eine PN an mich.

    Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      In Deutschland gibt es Sammelklagen ❓

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HörnchenPWH Offline
        HörnchenPWH Offline
        HörnchenPW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Natürlich nicht in dem Sinne. Aber wenn 100 Leute in der gleichen Sache klagen, zieht das natürlich mehr. Die Masse macht es halt. Ich editiere den Inhalt noch mal

        Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Sammelklage? In Deutschland? ... nicht so einfach.

          Woher willst Du wissen, dass diese Person keine Vertretungsmacht hat, bzw. nicht im Auftrag einer Person mit dieser Vertretungsmacht handelt?

          Und was soll das Ganze hier überhaupt ❓

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HörnchenPWH Offline
            HörnchenPWH Offline
            HörnchenPW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Habe mit der Kanzlei telefoniert. Und denen ist die Frau ein Begriff.

            Und was das soll? Na die Frage erübrigt sich wohl...oder? Wenn man betroffen ist, stellt man die Frage aber nicht!!

            Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • CaptainJarekC Offline
              CaptainJarekC Offline
              CaptainJarek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Geht´s mal konkreter? Ist das jemand der gar nicht für FTI arbeitet? Oder vielleicht doch jemand der als Erfüllungsgehilfe des GF von FTI in der Lage und berechtigt ist Reiseverträge dieses Veranstalter anzufechten oder zu kündigen etc.

              Bißchen ominös das Ganze! Vielleicht solltest Du Dir auch mal Gedanken machen wie professionell die Kanzlei ist ... Stichwort: "Sammelklage"

              Und last but not least. Doch, ich stelle Dir die Frage nochmal:

              Was soll das Ganze hier im HC-Forum?!

              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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              • HörnchenPWH Offline
                HörnchenPWH Offline
                HörnchenPW
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das die gute Frau nicht berechtigt ist, ist der Kanzlei bekannt. Das Wort Sammelklage ist vielleicht auch falsch ausgedrückt. War auf meinem Mist gewachsen. Aber wir wollen halt soviele Betroffene wie möglich zusammen kriegen. Und die sind ja wohl in diesem Forum gegeben...siehe andere Themen. Es ist natürlich jedem sein Ding, wie er handelt. Ob er nun den neuen Preis annimmt, storniert oder dagegen vorgeht.

                Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!

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                • Barbara06B Offline
                  Barbara06B Offline
                  Barbara06
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Und ich finde es klasse das einem geholfen wird und das man vernünftige Tipps bekommt,danke Hörnchen !

                  Besser als neunmalkluge Antworten von Möchtegern-Juristen !

                  LG Babs

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    im Thread "Erfahrungen mit FTI" wird das aufgetretene Problem auch diskutiert.
                    Vielleicht kannst Du dort ebenfalls Betroffene per PN anschreiben. Es sind wohl einige! Reell kann diese Masche dann wohl doch nicht sein! Sowas ist nicht seriös.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • UteEberhardU Offline
                      UteEberhardU Offline
                      UteEberhard
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ja und was hat das für Folgen, dass die Frau der RA Kanzlei "ein Begriff" ist ?

                      Nur ein kleiner Hinweis, wenn du oder ihr den Geschäftsführer der FTI anschreiben wollt (wegen der Haftung), ist schon das Adressfeld in der Formulierung falsch ausgeschrieben. Stichwort Formfehler. Mehr dazu hier nicht.

                      Ohne den Sachverhalt zu kennen, beachtet wirklich, ob ihr kompetent beraten werdet.

                      Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HörnchenPWH Offline
                        HörnchenPWH Offline
                        HörnchenPW
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich hätte es machen können. Aber es geht hier um Reiserecht. Und um der ganzen Sache noch mehr Präsenz zu geben, habe ich ein neues Thema eröffnet.

                        Übrigens hier ein Link zum Thema:
                        http://kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf

                        Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • RenieR Offline
                          RenieR Offline
                          Renie
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          CaptainJarek wrote:
                          Und was soll das Ganze hier überhaupt ❓

                          weil sich hier auch schon etliche Betroffene gemeldet haben.

                          Keine Angst, wir wissen schon was wir tun, wir sind ausreichend informiert.

                          Hörnchen möchte nur helfen !!!!!

                          Gruss Reni

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarek
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ha ha, wie geil ist denn der Name des Rechtsanwaltes! Da ist der Name ja Programm. 😆

                            Hab´s mal gerade überflogen ... ist der Mann frisch von der Uni oder was? Wie kann man denn in einem solchen Schreiben das zustandekommen des Vertrages durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen erläutern und dann das Ganze mit einem Lehrbuchtext belegen wollen. ❓

                            Übrigens ganz unabhängig davon: Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
                            Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.

                            Viele Grüße.

                            Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                            • Barbara06B Offline
                              Barbara06B Offline
                              Barbara06
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Wenn Du so schlau bist wie Du tust,warum hast Du Dich nicht mal früher zum Thema geäussert??

                              An anderen rummeckern kann jeder....

                              LG babs

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarek
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich sehe bei genauem Lesen, dass es kein normales Lehrbuch, sondern der BGB-Kommentar von Dr. Tonner vom OLG München ist. Na immerhin 😉

                                Und ja, ich bin so schlau!
                                Übrigens, habe ich Dir was getan? Nicht das ich wüßte. Habe ich an jemandem "rumgemeckert". Wohl auch nicht.

                                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Barbara06B Offline
                                  Barbara06B Offline
                                  Barbara06
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich denke wenn Du alles so gut weisst hättest Du ja schon mal früher etwas Hilfestellung geben können !
                                  Hinterher den " Schlaumichel" machen finde ich etwas daneben .

                                  Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !

                                  LG babs

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • soedergrenS Offline
                                    soedergrenS Offline
                                    soedergren
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    ein zweiter Thread zum selben Thema macht die Sache nicht gerade übersichtlicher -> "Anfechtung Buchungsbestaetigung wegen Irrtums durch Veranstalter"

                                    Und zu

                                    HörnchenPW wrote:
                                    Das Schreiben wurde bekanntlich von einer xxxxxi.A. unterschrieben. Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
                                    ...
                                    Das die gute Frau nicht berechtigt ist, ist der Kanzlei bekannt.

                                    Woher nehmt ihr bzw. die Kanzlei die Kenntnis? Nur weil die Vollmacht nicht beiliegt, heisst das nicht, dass die gute Dame nicht vertretungsberechtigt ist.

                                    In der Sache ist allerdings insbesondere der Zeitfaktor bis zur Anfechtung so lang, dass die Anfechtung an sich mE keinen Bestand haben dürfte. Aber da entscheidet jeder Richter von Einzelfall zu Einzelfall anders.

                                    Gruß,

                                    soedergren

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gastwirtG Offline
                                      gastwirtG Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wenn man denn klagt, mit welchem Bearbeitungszeitraum muß man rechnen?
                                      Sollte die Klage bis Urlaubsbeginn nicht rechtsverbindlich geklärt sein, ist man in jedem fall zweiter Sieger, sitzt zuhause und ärgert sich. Ich würde im betreffenden Fall von meinem kostenlosen Stornorecht Gebrauch machen und mir was anderes suchen/buchen. Vielleicht bezeichnet es der eine oder andere als "einknicken" vor der großen Rechtsabteilung des Veranstalters, aber damit kann ich leben. Wenn ich mir einen Urlaub gerichtlich erstreiten müßte, hätte ich schon gar keine Lust mehr denselbigen anzutreten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • CaptainJarekC Offline
                                        CaptainJarekC Offline
                                        CaptainJarek
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Muss man sich jetzt eigentlich schon dafür entschuldigen, wenn man mal ein paar Tage unterwegs war und nicht im Forum gepostet hat? Ich hoffe nicht.

                                        Barbara06 wrote:
                                        Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !

                                        CaptainJarek wrote:
                                        Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
                                        Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.

                                        Viele Grüße.

                                        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Barbara06

                                          14:00 Uhr Erster Beitrag von @HörnchenPW

                                          14:07 Uhr Rückfrage von @CaptainJarek

                                          14:15 Uhr weitere Rückfrage von @CaptainJarek

                                          14:28 Uhr weitere, jetzt erste konkrete Info von @HörnchenPW

                                          14:36 Uhr Antwort von @CaptainJarek = ALSO NACH 8 MINUTEN !!!

                                          14.45 Uhr weitere Antwort von CaptainJarek !

                                          Und du greifst @CaptainJarek hier an, weil er aus deiner Sicht nicht zeitnah reagiert hat. ❓

                                          Manchmal fehlen einem einfach die Worte. Der Inhalt deines Beitrages (Vorwurf an @CaptainJarek) und der Umgangston ist einfach "unverschämt x 3".

                                          ohne gruß

                                          Hans

                                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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