Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
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Hallo,
alle, die bei FTI für den Zeitraum Oktober 2009 das Hotel Evren Beach Resort gebucht haben und jetzt von denen ein Schreiben mit dem Inhalt " Anfechtung wegen Irrtums" erhalten haben, bitte schnellstmöglich an folgende Adresse mit dem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit weise ich Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX Mangels Vollmacht nach §174 BGB zurück.
Freundl. Gruß
Adresse:
Firma
FTI Frosch Touristik GmbH
z.H. Herrn GF xxxxxx
Friedenstr. 32
81671 MünschenBitte Buchungs- und Kundenummer nicht vergessen!
Das Schreiben wurde bekanntlich vonxxxx unterschrieben. Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
Ihr solltet dieses Schreiben schnellstmöglich fertig machen und per Einschreibenzukommen lassen.
Des Weiteren planen wir eine Sammelklage gegen diese Machenschaften. Alles wird über eine Kanzlei gehen, die schon in dieser Richtung mit der Firma FTI Erfahrungen hat. Auch die, die keine Rechtschutz haben, nicht scheuen. Bis jetzt könnten wir ca. 40 Leute sein!! Dann wirds natürlich nicht so teuer. Ihr solltet euch nur im klaren sein, ob ihr die Reise zu dem günstigen Tagespreis haben oder Schadensersatzansprüche stellen wollt. Bis jetzt wollen alle reisen!
Bei Interesse bitte eine PN an mich. -
In Deutschland gibt es Sammelklagen

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Natürlich nicht in dem Sinne. Aber wenn 100 Leute in der gleichen Sache klagen, zieht das natürlich mehr. Die Masse macht es halt. Ich editiere den Inhalt noch mal
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Sammelklage? In Deutschland? ... nicht so einfach.
Woher willst Du wissen, dass diese Person keine Vertretungsmacht hat, bzw. nicht im Auftrag einer Person mit dieser Vertretungsmacht handelt?
Und was soll das Ganze hier überhaupt

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Habe mit der Kanzlei telefoniert. Und denen ist die Frau ein Begriff.
Und was das soll? Na die Frage erübrigt sich wohl...oder? Wenn man betroffen ist, stellt man die Frage aber nicht!!
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Geht´s mal konkreter? Ist das jemand der gar nicht für FTI arbeitet? Oder vielleicht doch jemand der als Erfüllungsgehilfe des GF von FTI in der Lage und berechtigt ist Reiseverträge dieses Veranstalter anzufechten oder zu kündigen etc.
Bißchen ominös das Ganze! Vielleicht solltest Du Dir auch mal Gedanken machen wie professionell die Kanzlei ist ... Stichwort: "Sammelklage"
Und last but not least. Doch, ich stelle Dir die Frage nochmal:
Was soll das Ganze hier im HC-Forum?!
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Das die gute Frau nicht berechtigt ist, ist der Kanzlei bekannt. Das Wort Sammelklage ist vielleicht auch falsch ausgedrückt. War auf meinem Mist gewachsen. Aber wir wollen halt soviele Betroffene wie möglich zusammen kriegen. Und die sind ja wohl in diesem Forum gegeben...siehe andere Themen. Es ist natürlich jedem sein Ding, wie er handelt. Ob er nun den neuen Preis annimmt, storniert oder dagegen vorgeht.
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im Thread "Erfahrungen mit FTI" wird das aufgetretene Problem auch diskutiert.
Vielleicht kannst Du dort ebenfalls Betroffene per PN anschreiben. Es sind wohl einige! Reell kann diese Masche dann wohl doch nicht sein! Sowas ist nicht seriös. -
Ja und was hat das für Folgen, dass die Frau der RA Kanzlei "ein Begriff" ist ?
Nur ein kleiner Hinweis, wenn du oder ihr den Geschäftsführer der FTI anschreiben wollt (wegen der Haftung), ist schon das Adressfeld in der Formulierung falsch ausgeschrieben. Stichwort Formfehler. Mehr dazu hier nicht.
Ohne den Sachverhalt zu kennen, beachtet wirklich, ob ihr kompetent beraten werdet.
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Ich hätte es machen können. Aber es geht hier um Reiserecht. Und um der ganzen Sache noch mehr Präsenz zu geben, habe ich ein neues Thema eröffnet.
Übrigens hier ein Link zum Thema:
http://kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf -
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Ha ha, wie geil ist denn der Name des Rechtsanwaltes! Da ist der Name ja Programm.

Hab´s mal gerade überflogen ... ist der Mann frisch von der Uni oder was? Wie kann man denn in einem solchen Schreiben das zustandekommen des Vertrages durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen erläutern und dann das Ganze mit einem Lehrbuchtext belegen wollen.

Übrigens ganz unabhängig davon: Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.Viele Grüße.
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Ich sehe bei genauem Lesen, dass es kein normales Lehrbuch, sondern der BGB-Kommentar von Dr. Tonner vom OLG München ist. Na immerhin

Und ja, ich bin so schlau!
Übrigens, habe ich Dir was getan? Nicht das ich wüßte. Habe ich an jemandem "rumgemeckert". Wohl auch nicht. -
Ich denke wenn Du alles so gut weisst hättest Du ja schon mal früher etwas Hilfestellung geben können !
Hinterher den " Schlaumichel" machen finde ich etwas daneben .Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !
LG babs
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Hallo,
ein zweiter Thread zum selben Thema macht die Sache nicht gerade übersichtlicher -> "Anfechtung Buchungsbestaetigung wegen Irrtums durch Veranstalter"
Und zu
HörnchenPW wrote:
Das Schreiben wurde bekanntlich von einer xxxxxi.A. unterschrieben. Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
...
Das die gute Frau nicht berechtigt ist, ist der Kanzlei bekannt.Woher nehmt ihr bzw. die Kanzlei die Kenntnis? Nur weil die Vollmacht nicht beiliegt, heisst das nicht, dass die gute Dame nicht vertretungsberechtigt ist.
In der Sache ist allerdings insbesondere der Zeitfaktor bis zur Anfechtung so lang, dass die Anfechtung an sich mE keinen Bestand haben dürfte. Aber da entscheidet jeder Richter von Einzelfall zu Einzelfall anders.
Gruß,
soedergren
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Wenn man denn klagt, mit welchem Bearbeitungszeitraum muß man rechnen?
Sollte die Klage bis Urlaubsbeginn nicht rechtsverbindlich geklärt sein, ist man in jedem fall zweiter Sieger, sitzt zuhause und ärgert sich. Ich würde im betreffenden Fall von meinem kostenlosen Stornorecht Gebrauch machen und mir was anderes suchen/buchen. Vielleicht bezeichnet es der eine oder andere als "einknicken" vor der großen Rechtsabteilung des Veranstalters, aber damit kann ich leben. Wenn ich mir einen Urlaub gerichtlich erstreiten müßte, hätte ich schon gar keine Lust mehr denselbigen anzutreten. -
Muss man sich jetzt eigentlich schon dafür entschuldigen, wenn man mal ein paar Tage unterwegs war und nicht im Forum gepostet hat? Ich hoffe nicht.
Barbara06 wrote:
Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !CaptainJarek wrote:
Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.Viele Grüße.
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14:00 Uhr Erster Beitrag von @HörnchenPW
14:07 Uhr Rückfrage von @CaptainJarek
14:15 Uhr weitere Rückfrage von @CaptainJarek
14:28 Uhr weitere, jetzt erste konkrete Info von @HörnchenPW
14:36 Uhr Antwort von @CaptainJarek = ALSO NACH 8 MINUTEN !!!
14.45 Uhr weitere Antwort von CaptainJarek !
Und du greifst @CaptainJarek hier an, weil er aus deiner Sicht nicht zeitnah reagiert hat.

Manchmal fehlen einem einfach die Worte. Der Inhalt deines Beitrages (Vorwurf an @CaptainJarek) und der Umgangston ist einfach "unverschämt x 3".
ohne gruß
Hans