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bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?

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  • meicheM Offline
    meicheM Offline
    meiche
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi Alle,

    ich reise Ende Mai mit meinen Freunden nach Italien. Ich und ein anderer
    Freund sind schon 18, die anderen 5 sind zwischen 16 und 17 Jahre und ein einziger ist erst 14 Jahre alt.
    Von dem 14-Jährigen, fährt seine 17 jährige Schwester mit.
    Wir fahren mit einem gemieteten Bus nach Italien.
    Die Urlaubszeit beträgt 1 Woche.

    Meine Fragen sind nun folgende:
    1.Welche speziellen Papiere muss der 14-Jährige mitbringen
    (Personalausweis, Einverständniserklärung der Eltern etc.)

    2.Haften ich und/oder mein 18-jähriger Freund automatisch für den erst
    14-Jährigen?
    Und wenn das so ist, nur bei der Anreise (also im Bus) oder den
    kompletten Urlaub über?

    Sprich: muss ein 18 auf den 14-jährigen "aufpassen" oder nicht?

    Schon einmal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

    lg meiche

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    • carstenW.C Offline
      carstenW.C Offline
      carstenW.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zur Frage 1 hast Du schon die Antworten gegeben. Wenn Du als Betreuer fungierst, hast Du auch die Verantwortung. Und dies den ganzen Urlaub über.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • meicheM Offline
        meicheM Offline
        meiche
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        erstmal vielen dank, dass mir jemand antwortet 😃

        aber im eigentlichen sinne fungier ich nicht als betreuer.
        wir sind alle aus einem volleyball-verein und wollen nur zusammen (als freunde) in den urlaub gehen.
        also ich bin nicht der trainer von allen.

        bin ich dann automatisch verantwortlich, wenn ich 18 bin???

        lg meiche

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein, meiche, ich habe Dir auf Deine PN geantwortet - vielleicht möchtest Du die zunächst mal lesen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DylanD Offline
            DylanD Offline
            Dylan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn die erziehungsberechtigten Eltern (e.E.) in ihrer Einverständniserklärung die Aufsichtspflicht selbst behalten, dann haften die e.E. im Falle eines Schadens. Übertragen die e.E. in der Einverständniserklärung einem Volljährigen die Aufsichtspflicht, dann ist der Volljährige für den Fall eines Schadens haftbar. Der Jugendliche ansich ist beschränkt haftbar. Auf alle Fälle benötigt der Minderjährige ein schriftliches Einverständnis der e.E. – und das auch noch auf Italienisch.

            Die e.E. sind verpflichtet die Aufsichtspflicht gegenüber ihres minderjährigen Kindes generell wahrzunehmen. Ist dieses jedoch entfernungsbedingt nicht möglich, müssen die e.E. die Aufsichtspflicht einem vertrauenswürdigen Volljährigen übertragen. Sprechen die e.E. diese Übertragung nicht aus, verletzen die e.E. ihre Aufsichtspflicht und handeln selber zuwider und machen sich gemäß strafbar.

            Gesetzestexte, Paragraphen, Ausführungen und der Gleichen, suche ich jetzt nicht heraus.

            So, nun bin ich schön müde und hoffe, nun endlich einzuschlafen zu können...
            ...nur gut, dass jetzt schon Freitag ist! 😛

            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • meicheM Offline
              meicheM Offline
              meiche
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              hey danke...

              wow ich hätte nicht gedacht dass ich so hochwertige und konkrete antworten bekomme.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gutenmorgenG Offline
                gutenmorgenG Offline
                gutenmorgen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...., will hier wirklich nicht als Spaßbremse auftreten: aber müßt ihr unbedingt ins Ausland? Mit einem gemieteten Bus, den ein Führerschein-Neuling fährt? Bleibt doch im Lande, sucht euch einen prima Campingplatz o.ä. und die Probleme sind nur noch halb so viel

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • carstenW.C Offline
                  carstenW.C Offline
                  carstenW.
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Dylan
                  wie will man im Ausland, wenn man als Elternteil nicht dabei ist, die Aufsicht behalten? Ansonsten stimme ich Dir und gutenmorgen voll u. ganz zu.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Der gesetzlichen Aufsichtspflicht haben die gesetzlich Aufsichtspflichtigen nachzukommen, auch wenn sich der gesetzlich zu Beaufsichtigende nicht im Dunstkreis des gesetzlich zu Beaufsichtspflichtigen befindet.

                    Zu den gesetzlich Aufsichtspflichtigen gehören z.B. Eltern, Lehrer, Erzieher...

                    Dazu kommt die Gefälligkeits-Aufsicht.
                    Kein Richter hat bisher die Gefälligkeits-Aufsichtspflicht einem 18jährigen (Volljährigen) auferlegt, das wäre schlicht lebensfremd.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • meicheM Offline
                      meicheM Offline
                      meiche
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      eigentlich muss es schon ausland sein, weil nord- und ostsee weiter entfernt sind wie venedig und am bodensee ist es auch sind sehr "cool" zu campen. 😉

                      1. sind wir 2 fahrer und wechseln uns ca. alle 2-3 std ab
                      2. hab ich, wenn wir in den urlaub fahren schon über 1 jahr fahrpraxis, da ich meinem führerschein mit 17 gemacht habe und dann mit meinen eltern als beifahrer gefahren bin (baden-württemberg)

                      wo soll denn da das problem liegen? ❓
                      ich finde "fahranfängern" zwischen 18 und 21 wird generell zu wenig zugemutet, nur weil 1mal im monat ein zeitungsbericht über einen betrunken jugendlichen am steuer, oder ähnliches kommt. :?

                      Lipo!L 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ...., zu 1 u. 2: dass
                        ich so skeptisch bin liegt wohl daran, dass mein Sohn nun schon etwas älter ist und ich heilfroh bin, dass er und seine Freunde nicht mehr solche Touren unternehmen (erstmal).
                        Allerdings hab ich nicht vorausgesetzt: jugendlicher Autofahrer = betrunkener Auofahrer!
                        Paßt auf euch auf und habt einen schönen Urlaub

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • carstenW.C Offline
                          carstenW.C Offline
                          carstenW.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @meiche
                          das ist wie in jeder Lebenslage. Praxis erlernt man, und hat man nicht unbedingt durch den Erwerb eines Führerscheins. Ein jeder hier von uns hat mit großer Sicherheit nach bestandener Fahrprüfung gesagt, daß er Auto fahren kann. Können tut man das auch, nur die Beherrschung (und dies in gewissen Situationen) erlernt man im Laufe der Jahre. Denke das sollte hierbei rüber gebracht werden von gutenmorgen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • DylanD Offline
                            DylanD Offline
                            Dylan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            carstenW. wrote:
                            @Dylan
                            wie will man im Ausland, wenn man als Elternteil nicht dabei ist, die Aufsicht behalten?

                            Muss ich Dir das nun wirklich explizit beantworten. Als Gemeindejugendfeuerwehrwart und stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart sollte man doch mein Geschriebenes verstehen. 😉

                            Dylan wrote:
                            Ist dieses jedoch entfernungsbedingt nicht möglich, müssen die e.E. die Aufsichtspflicht einem vertrauenswürdigen Volljährigen übertragen.

                            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • juanitoJ Offline
                              juanitoJ Offline
                              juanito
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Gemeindejugendfeuerwehrwart und

                              stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart ❓

                              Ich möchte so ein paar schöne Titel haben 😆

                              Und dann mit dem roten Feuerwehrhelm, oben auf dem Leiterwagen mit Tatü-tata durch die Stadt brausen
                              😆

                              Kann man die in den Pass eintragen lassen? ❓

                              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gastwirtG Offline
                                gastwirtG Offline
                                gastwirt
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten! Ansonsten, paßt gut auf Euch auf!
                                Meine Tochter war mit 17 auf Mallorca," Betreuerin" war Ihre Freundin, die war
                                17 1/2 😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • juanitoJ Offline
                                  juanitoJ Offline
                                  juanito
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Und?

                                  Hat sie sich nicht verliebt?
                                  Und kam mit feuchten Augen zurück? 😄

                                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gastwirtG Offline
                                    gastwirt
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Nein! Sie kommt nach mir! Sie hat hier auch noch keinen eigenen Animateursthread! 😘

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Die Haftungsfrage mit einem 14-jährigen lässt sich offensichtlich nicht so allgemeingültig beantworten, das Thema lange Fahrt nach Italien mit 2 Fahranfängern in einem gemieteten Bus ist auch diskutabel.

                                      Wie wärs mit einem schönen Campingurlaub in Oberfranken, da gibt es nette Gastwirte. 😉 😄 😆

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • gastwirtG Offline
                                        gastwirtG Offline
                                        gastwirt
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        und Campingplätze auch! zu unschlagbaren Preisen!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Erika1E Offline
                                          Erika1E Offline
                                          Erika1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          gastwirt wrote:
                                          Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten!

                                          Genau so ist es.

                                          Eltern sind keineswegs verpflichtet, einem Volljährigen die Aufsichtspflicht zu übertragen.

                                          Sie können ihren Kindern erlauben, alleine zu verreisen. Wenn ein Minderjähriger allein oder in minderjähriger Begleitung unterwegs ist, gibt es keine Aufsichtspflicht - die obliegt ausschließlich den Eltern.

                                          Ein volljähriger Begleiter hat nicht automatisch die Aufsichtspflicht, man kann sie ihm nicht auferlegen.

                                          Wenn Jugendgruppen/Vereine Reisen unternehmen, übernehmen die jeweiligen Gruppenleiter die Aufsichtspflicht bzw. lassen sie sich übertragen. Auch bei Veranstaltungen ist dies manchmal der Fall.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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