bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
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Hi Alle,
ich reise Ende Mai mit meinen Freunden nach Italien. Ich und ein anderer
Freund sind schon 18, die anderen 5 sind zwischen 16 und 17 Jahre und ein einziger ist erst 14 Jahre alt.
Von dem 14-Jährigen, fährt seine 17 jährige Schwester mit.
Wir fahren mit einem gemieteten Bus nach Italien.
Die Urlaubszeit beträgt 1 Woche.Meine Fragen sind nun folgende:
1.Welche speziellen Papiere muss der 14-Jährige mitbringen
(Personalausweis, Einverständniserklärung der Eltern etc.)2.Haften ich und/oder mein 18-jähriger Freund automatisch für den erst
14-Jährigen?
Und wenn das so ist, nur bei der Anreise (also im Bus) oder den
kompletten Urlaub über?Sprich: muss ein 18 auf den 14-jährigen "aufpassen" oder nicht?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
lg meiche
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erstmal vielen dank, dass mir jemand antwortet

aber im eigentlichen sinne fungier ich nicht als betreuer.
wir sind alle aus einem volleyball-verein und wollen nur zusammen (als freunde) in den urlaub gehen.
also ich bin nicht der trainer von allen.bin ich dann automatisch verantwortlich, wenn ich 18 bin???
lg meiche
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Wenn die erziehungsberechtigten Eltern (e.E.) in ihrer Einverständniserklärung die Aufsichtspflicht selbst behalten, dann haften die e.E. im Falle eines Schadens. Übertragen die e.E. in der Einverständniserklärung einem Volljährigen die Aufsichtspflicht, dann ist der Volljährige für den Fall eines Schadens haftbar. Der Jugendliche ansich ist beschränkt haftbar. Auf alle Fälle benötigt der Minderjährige ein schriftliches Einverständnis der e.E. – und das auch noch auf Italienisch.
Die e.E. sind verpflichtet die Aufsichtspflicht gegenüber ihres minderjährigen Kindes generell wahrzunehmen. Ist dieses jedoch entfernungsbedingt nicht möglich, müssen die e.E. die Aufsichtspflicht einem vertrauenswürdigen Volljährigen übertragen. Sprechen die e.E. diese Übertragung nicht aus, verletzen die e.E. ihre Aufsichtspflicht und handeln selber zuwider und machen sich gemäß strafbar.
Gesetzestexte, Paragraphen, Ausführungen und der Gleichen, suche ich jetzt nicht heraus.
So, nun bin ich schön müde und hoffe, nun endlich einzuschlafen zu können...
...nur gut, dass jetzt schon Freitag ist!
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...., will hier wirklich nicht als Spaßbremse auftreten: aber müßt ihr unbedingt ins Ausland? Mit einem gemieteten Bus, den ein Führerschein-Neuling fährt? Bleibt doch im Lande, sucht euch einen prima Campingplatz o.ä. und die Probleme sind nur noch halb so viel
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Der gesetzlichen Aufsichtspflicht haben die gesetzlich Aufsichtspflichtigen nachzukommen, auch wenn sich der gesetzlich zu Beaufsichtigende nicht im Dunstkreis des gesetzlich zu Beaufsichtspflichtigen befindet.
Zu den gesetzlich Aufsichtspflichtigen gehören z.B. Eltern, Lehrer, Erzieher...
Dazu kommt die Gefälligkeits-Aufsicht.
Kein Richter hat bisher die Gefälligkeits-Aufsichtspflicht einem 18jährigen (Volljährigen) auferlegt, das wäre schlicht lebensfremd. -
eigentlich muss es schon ausland sein, weil nord- und ostsee weiter entfernt sind wie venedig und am bodensee ist es auch sind sehr "cool" zu campen.

- sind wir 2 fahrer und wechseln uns ca. alle 2-3 std ab
- hab ich, wenn wir in den urlaub fahren schon über 1 jahr fahrpraxis, da ich meinem führerschein mit 17 gemacht habe und dann mit meinen eltern als beifahrer gefahren bin (baden-württemberg)
wo soll denn da das problem liegen?

ich finde "fahranfängern" zwischen 18 und 21 wird generell zu wenig zugemutet, nur weil 1mal im monat ein zeitungsbericht über einen betrunken jugendlichen am steuer, oder ähnliches kommt. :? -
...., zu 1 u. 2: dass
ich so skeptisch bin liegt wohl daran, dass mein Sohn nun schon etwas älter ist und ich heilfroh bin, dass er und seine Freunde nicht mehr solche Touren unternehmen (erstmal).
Allerdings hab ich nicht vorausgesetzt: jugendlicher Autofahrer = betrunkener Auofahrer!
Paßt auf euch auf und habt einen schönen Urlaub -
@meiche
das ist wie in jeder Lebenslage. Praxis erlernt man, und hat man nicht unbedingt durch den Erwerb eines Führerscheins. Ein jeder hier von uns hat mit großer Sicherheit nach bestandener Fahrprüfung gesagt, daß er Auto fahren kann. Können tut man das auch, nur die Beherrschung (und dies in gewissen Situationen) erlernt man im Laufe der Jahre. Denke das sollte hierbei rüber gebracht werden von gutenmorgen. -
carstenW. wrote:
@Dylan
wie will man im Ausland, wenn man als Elternteil nicht dabei ist, die Aufsicht behalten?Muss ich Dir das nun wirklich explizit beantworten. Als Gemeindejugendfeuerwehrwart und stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart sollte man doch mein Geschriebenes verstehen.

Dylan wrote:
Ist dieses jedoch entfernungsbedingt nicht möglich, müssen die e.E. die Aufsichtspflicht einem vertrauenswürdigen Volljährigen übertragen. -
Gemeindejugendfeuerwehrwart und
stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart

Ich möchte so ein paar schöne Titel haben

Und dann mit dem roten Feuerwehrhelm, oben auf dem Leiterwagen mit Tatü-tata durch die Stadt brausen

Kann man die in den Pass eintragen lassen?

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Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten! Ansonsten, paßt gut auf Euch auf!
Meine Tochter war mit 17 auf Mallorca," Betreuerin" war Ihre Freundin, die war
17 1/2
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Die Haftungsfrage mit einem 14-jährigen lässt sich offensichtlich nicht so allgemeingültig beantworten, das Thema lange Fahrt nach Italien mit 2 Fahranfängern in einem gemieteten Bus ist auch diskutabel.
Wie wärs mit einem schönen Campingurlaub in Oberfranken, da gibt es nette Gastwirte.

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gastwirt wrote:
Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten!Genau so ist es.
Eltern sind keineswegs verpflichtet, einem Volljährigen die Aufsichtspflicht zu übertragen.
Sie können ihren Kindern erlauben, alleine zu verreisen. Wenn ein Minderjähriger allein oder in minderjähriger Begleitung unterwegs ist, gibt es keine Aufsichtspflicht - die obliegt ausschließlich den Eltern.
Ein volljähriger Begleiter hat nicht automatisch die Aufsichtspflicht, man kann sie ihm nicht auferlegen.
Wenn Jugendgruppen/Vereine Reisen unternehmen, übernehmen die jeweiligen Gruppenleiter die Aufsichtspflicht bzw. lassen sie sich übertragen. Auch bei Veranstaltungen ist dies manchmal der Fall.
