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  5. ägyptenflug 2032 am 07.09.2009 Streik
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ägyptenflug 2032 am 07.09.2009 Streik

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • HasifrauH Offline
    HasifrauH Offline
    Hasifrau
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr Lieben.
     Mein Mann und ich waren auch von dem Air-Berlin Streik betroffen.

    Ich würde gerne mal wissen ob schon jemand was von der Air Berlin gehört hat.
    Wir haben noch keine Rückmeldung bekommen ob die Unterlagen überhaupt angekommen sind.
    Liebe Grüße Martina :?

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    • fortuna12F Offline
      fortuna12F Offline
      fortuna12
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      wir sind am 31.8.09 geflogen u. Air Berlin hat auch gestreikt. Ich habe einen Brief vor 1.5 Wochen, allerdings an Tui, geschreiben. Bisher haben wir auch nichts gehört.

      Fortuna

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      • HasifrauH Offline
        HasifrauH Offline
        Hasifrau
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Fortuna.
        Seit ihr um 23.00 ab Düsseldorf gestartet.
        Wir sind nach langen hinhalten und immer wieder vertrösten dann gegen 11.00 Uhr mit Bussen nach Köln gebracht worden.
        Wir konnten unsere Koffer Gott sei Dank sofort wieder aufgeben.
        Eigentlich sollten wir um 23.00 Uhr ab Köln fliegen,aber gegen 20.00 Uhr wurde der Flug nochmals auf 3.00 Uhr in der Nacht verschoben. Dadurch ist uns ein ganzer Tag verloren gegangen.
        Ich lasse mich echt überrachen was Air berlin sich davon annimmt.
        Liebe Grüße Hasifrau (Martina)

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        • juppimann48J Offline
          juppimann48J Offline
          juppimann48
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          wir waren mit dem Flug AB2032 am 31.08.09 mit Verspätung durch Streik betroffen.
          Nach Rückkehr aus dem Urlaub haben wir bei unserem Reiseveranstalter LTOUR einen Schaden von 115,-€ geltend gemacht, der auch innerhalb von 4 Tagen mit Scheck bestätigt wurde. Mehr gab es nicht.
          Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.Ab dann gibt es für jede Stunde Verspätung 5% des Tagespreises der Gesamtreisekosten als Ersatz. Bei uns waren dasca.11,5 Std.Verspätung, Tagespreis=200,-€ davon 5%=10,-€ x 11,5 Std.= 115,-€ Schadensanspruch.
          Mehr wird auch nach der Frankfurter Tabelle nicht bezahlt.
          Zusätzlich haben wir von Air Berlin noch 2 Gutscheine über je 25,-€ erhalten.
          Wir fanden das eigentlich ok.

          PS: Hasifrau, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, dann solltest du dich innerhalb von 4 Wochen an deinen Reiseveranstalter wenden, denn der kommt für den Schaden auf.
          Solltest du aber nur einen Flug bei AB gebucht haben, dann wirst du Pech haben. In diesem Fall gilt Europ.Recht und ein Streik ist Höhere Gewalt.
          Bei Pauschalreisen wird nach Deutschem Recht abgewickelt.

          MFG

          Juppimann

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • fortuna12F Offline
            fortuna12F Offline
            fortuna12
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Hasifrrau,
            wir sind am 31.8.2009 geflogen. Das was juppmann schreibt, ist uns auch von unserem Reisebüro gesagt worden. Ich bin mal gespannt.

            LG Fortuna

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HasifrauH Offline
              HasifrauH Offline
              Hasifrau
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Juppimann.
              Wir hatten eine Pauchalreise und ich habe den Beschwerdebrief schon nach 4 Tagen zu Air Berlin gesendet.
              Nach ITS habe ich eine Abschrift des Schreibens zur Kenntnissnahme gesendet.
              Habt ihr die 115 Euro pro person bekommen oder.
              Liebe Grüße Hasifrau

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juppimann48J Offline
                juppimann48J Offline
                juppimann48
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Hasifrau,

                der Schadenersatz ist der Anteil vom Gesamtpreis egal ob 1 oder mehrere Personen gereist sind.
                Melde auf jeden Fall deinen Anspruch bei deinem Reiseverantalter an.

                MFG

                Juppimann

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • fortuna12F Offline
                  fortuna12F Offline
                  fortuna12
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wir haben heute einen Entschädigungsscheck von Tui erhalten. Die Berechnungsgrundlage wurde, wie schon beschreiben, exakt eingehalten. Na ja immerhin etwas.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • caribiangirlC Offline
                    caribiangirlC Offline
                    caribiangirl
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    wir hatten auch schon panik, dass wir vom streik mit betroffen werden könnten. sind am 20. 09. von stgt los und am 27.09 von HRG wieder zurück. lief aber zum glück alles glatt.

                    soweit ich es mitbekam, waren aber nicht ALLE deutschen flughäfen betroffen.

                    meine Bekannten flogen anfang sep. auch von stuttgart und die haben dort auch fast nix mitbekommen.

                    hat AB jetzt durch den streik eigentlich was erreicht?

                    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • carsten79C Offline
                      carsten79C Offline
                      carsten79
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      juppimann48 wrote:
                      Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.
                       
                      Ist das wirklich so? Ich dachte, ab zwei Stunden Verspätung stehen einem Entschädigungen in Form von Verzehrgutscheinen usw. zu. Oder gilt das nur für separate Buchungen eines Fluges, und für Pauschalreisen gilt anderes Recht?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • WaldschratW Offline
                        WaldschratW Offline
                        Waldschrat
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        caribiangirl wrote:
                        wir hatten auch schon panik, dass wir vom streik mit betroffen werden könnten. sind am 20. 09. von stgt los und am 27.09 von HRG wieder zurück. lief aber zum glück alles glatt.

                        soweit ich es mitbekam, waren aber nicht ALLE deutschen flughäfen betroffen.

                        meine Bekannten flogen anfang sep. auch von stuttgart und die haben dort auch fast nix mitbekommen.

                        hat AB jetzt durch den streik eigentlich was erreicht?

                        Betroffen waren überwiegend die Flughäfen MUC,DUS und TXL ,weil die LTU gestreikt hat. Indirekt (durch Flugplanumstellungen) waren natürlich auch andere Airports betroffen ,auch Flüge mit AB-Personal.
                        Was haben sie erreicht? Zumindest gibt es jetzt für das LTU-Cockpit und die Cabine einen Tarifabschluss...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • juppimann48J Offline
                          juppimann48J Offline
                          juppimann48
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          carsten79 wrote:

                          juppimann48 wrote:
                          Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.
                            
                          Ist das wirklich so? Ich dachte, ab zwei Stunden Verspätung stehen einem Entschädigungen in Form von Verzehrgutscheinen usw. zu. Oder gilt das nur für separate Buchungen eines Fluges, und für Pauschalreisen gilt anderes Recht?

                          **Ja das ist wirklich so.**Hier der Auszug aus der "Frankfurter Tabelle"
                          **IV.**Transport
                            **1.**Zeitlicher verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus
                          5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere StundeDie Richter des Bundesgerichtshof wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass bei einer Pauschalreise nicht die EU-Gesetze bezüglich den Rechten der Fluggäste bei einer Flugverspätung gelten, sondern die Gesetze des deutschen Reiserechtes ausschlaggebend sind.
                          (Quelle: www.spiegel.de ->

                          Verzehrgutscheine in Höhe von 25,-€ haben wir auch von AB erhalten.

                          MFG

                          Juppimann

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • carsten79C Offline
                            carsten79C Offline
                            carsten79
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Danke juppimann. Aber bei Flügen, die nicht innerhalb einer Pauschalreise gebucht wurden, gilt doch die 2-Stunden-Regel, oder?!

                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • juppimann48J Offline
                              juppimann48J Offline
                              juppimann48
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hi Carsten,

                              hier eine offizielle Angabe:

                              Flugverspätung
                              Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, können sich Passagiereden Flugpreis erstatten lassen, wenn sie den Flug nicht mehr antretenwollen. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vierStunden in der Regel zusätzlich eine Reisepreisminderung beanspruchen.Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind Mahlzeiten und Erfrischungenzu gewähren, ggf. kann auch eine Hotelübernachtung in Betracht kommen.Die Gewährung von Verpflegung richtet sich auch nach der Flugdistanz.

                              • weniger als 1500 Kilometer: ab 2 Stunden
                              • weniger als 3500 Kilometer: ab 3 Stunden
                              • mehr als 3500 Kilometer: ab 4 StundenDer Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn derGrund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahrverursacht ist.

                              MFG

                              Juppimann

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • carsten79C Offline
                                carsten79C Offline
                                carsten79
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Danke, juppimann!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HasifrauH Offline
                                  HasifrauH Offline
                                  Hasifrau
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo
                                  Hat von euch auch noch keiner, von Airberlin bescheid bekommen.
                                  Die lassen sich ja sehr viel Zeit  na dann warten wir weiter ab.
                                  Liebe Grüße Hasifrau

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • juppimann48J Offline
                                    juppimann48J Offline
                                    juppimann48
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hasifrau wrote:
                                    Hallo
                                    Hat von euch auch noch keiner, von Airberlin bescheid bekommen.
                                    Die lassen sich ja sehr viel Zeit  na dann warten wir weiter ab.
                                    Liebe Grüße Hasifrau

                                    Hallo,

                                    hast du denn schon eine Antwort von deinem RV ITS?
                                    Air Berlin wird wohl nicht Antworten.

                                    MFG

                                    Juppimann

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HasifrauH Offline
                                      HasifrauH Offline
                                      Hasifrau
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Juppimann
                                      Nein ich habe noch garkeine Antwort aber warum soll Airberlin denn nicht antworten denn ich habe sie ja direkt angeschrieben.
                                      Its hat eine Abschrift zur Kenntnissnahme bekommen.
                                      Liebe Grüße Hasifrau

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • juppimann48J Offline
                                        juppimann48J Offline
                                        juppimann48
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hasifrau wrote:
                                        Hallo Juppimann
                                        Nein ich habe noch garkeine Antwort aber warum soll Airberlin denn nicht antworten denn ich habe sie ja direkt angeschrieben.
                                        Its hat eine Abschrift zur Kenntnissnahme bekommen.
                                        Liebe Grüße Hasifrau

                                        Hallo Hasifrau,

                                        Air Berlin hat damit nichts zu tuen, weil du eine Pauschalreise gebucht hast und somit dein Reiseveranstalter die Entschädigung zahlen muß.

                                        Du solltest schnellstmöglich ITS regresspflichtig machen. Deine Kopie ist nicht ausreichend.
                                        Ich befürchte, das ITS sich  aber dann auf die 4Wochenfrist zurückzieht.

                                        MFG

                                        Juppimann

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Hasifrau
                                           
                                          Hallo.
                                           
                                          Nochmal: Dein juristischer Vertragspartner ist der Reiseveranstalter ITS.

                                          Mängel, Beschwerden, Ansprüche für Schadenersatz oder sonstige Forderungen mußt du dort geltend machen !!!

                                          Gruß

                                          Hans

                                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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