ägyptenflug 2032 am 07.09.2009 Streik
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Hallo ihr Lieben.
Mein Mann und ich waren auch von dem Air-Berlin Streik betroffen.Ich würde gerne mal wissen ob schon jemand was von der Air Berlin gehört hat.
Wir haben noch keine Rückmeldung bekommen ob die Unterlagen überhaupt angekommen sind.
Liebe Grüße Martina :? -
Hallo Fortuna.
Seit ihr um 23.00 ab Düsseldorf gestartet.
Wir sind nach langen hinhalten und immer wieder vertrösten dann gegen 11.00 Uhr mit Bussen nach Köln gebracht worden.
Wir konnten unsere Koffer Gott sei Dank sofort wieder aufgeben.
Eigentlich sollten wir um 23.00 Uhr ab Köln fliegen,aber gegen 20.00 Uhr wurde der Flug nochmals auf 3.00 Uhr in der Nacht verschoben. Dadurch ist uns ein ganzer Tag verloren gegangen.
Ich lasse mich echt überrachen was Air berlin sich davon annimmt.
Liebe Grüße Hasifrau (Martina) -
Hallo,
wir waren mit dem Flug AB2032 am 31.08.09 mit Verspätung durch Streik betroffen.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub haben wir bei unserem Reiseveranstalter LTOUR einen Schaden von 115,-€ geltend gemacht, der auch innerhalb von 4 Tagen mit Scheck bestätigt wurde. Mehr gab es nicht.
Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.Ab dann gibt es für jede Stunde Verspätung 5% des Tagespreises der Gesamtreisekosten als Ersatz. Bei uns waren dasca.11,5 Std.Verspätung, Tagespreis=200,-€ davon 5%=10,-€ x 11,5 Std.= 115,-€ Schadensanspruch.
Mehr wird auch nach der Frankfurter Tabelle nicht bezahlt.
Zusätzlich haben wir von Air Berlin noch 2 Gutscheine über je 25,-€ erhalten.
Wir fanden das eigentlich ok.PS: Hasifrau, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, dann solltest du dich innerhalb von 4 Wochen an deinen Reiseveranstalter wenden, denn der kommt für den Schaden auf.
Solltest du aber nur einen Flug bei AB gebucht haben, dann wirst du Pech haben. In diesem Fall gilt Europ.Recht und ein Streik ist Höhere Gewalt.
Bei Pauschalreisen wird nach Deutschem Recht abgewickelt. -
Hallo Juppimann.
Wir hatten eine Pauchalreise und ich habe den Beschwerdebrief schon nach 4 Tagen zu Air Berlin gesendet.
Nach ITS habe ich eine Abschrift des Schreibens zur Kenntnissnahme gesendet.
Habt ihr die 115 Euro pro person bekommen oder.
Liebe Grüße Hasifrau -
Hallo Hasifrau,
der Schadenersatz ist der Anteil vom Gesamtpreis egal ob 1 oder mehrere Personen gereist sind.
Melde auf jeden Fall deinen Anspruch bei deinem Reiseverantalter an. -
wir hatten auch schon panik, dass wir vom streik mit betroffen werden könnten. sind am 20. 09. von stgt los und am 27.09 von HRG wieder zurück. lief aber zum glück alles glatt.
soweit ich es mitbekam, waren aber nicht ALLE deutschen flughäfen betroffen.
meine Bekannten flogen anfang sep. auch von stuttgart und die haben dort auch fast nix mitbekommen.
hat AB jetzt durch den streik eigentlich was erreicht?
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juppimann48 wrote:
Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.
Ist das wirklich so? Ich dachte, ab zwei Stunden Verspätung stehen einem Entschädigungen in Form von Verzehrgutscheinen usw. zu. Oder gilt das nur für separate Buchungen eines Fluges, und für Pauschalreisen gilt anderes Recht? -
caribiangirl wrote:
wir hatten auch schon panik, dass wir vom streik mit betroffen werden könnten. sind am 20. 09. von stgt los und am 27.09 von HRG wieder zurück. lief aber zum glück alles glatt.soweit ich es mitbekam, waren aber nicht ALLE deutschen flughäfen betroffen.
meine Bekannten flogen anfang sep. auch von stuttgart und die haben dort auch fast nix mitbekommen.
hat AB jetzt durch den streik eigentlich was erreicht?
Betroffen waren überwiegend die Flughäfen MUC,DUS und TXL ,weil die LTU gestreikt hat. Indirekt (durch Flugplanumstellungen) waren natürlich auch andere Airports betroffen ,auch Flüge mit AB-Personal.
Was haben sie erreicht? Zumindest gibt es jetzt für das LTU-Cockpit und die Cabine einen Tarifabschluss... -
carsten79 wrote:
juppimann48 wrote:
Bei Pauschalreisen Mittelstreckenflug muß man sowieso 4 Std. Verspätung hinnehmen.
Ist das wirklich so? Ich dachte, ab zwei Stunden Verspätung stehen einem Entschädigungen in Form von Verzehrgutscheinen usw. zu. Oder gilt das nur für separate Buchungen eines Fluges, und für Pauschalreisen gilt anderes Recht?**Ja das ist wirklich so.**Hier der Auszug aus der "Frankfurter Tabelle"
**IV.**Transport
**1.**Zeitlicher verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus
5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere StundeDie Richter des Bundesgerichtshof wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass bei einer Pauschalreise nicht die EU-Gesetze bezüglich den Rechten der Fluggäste bei einer Flugverspätung gelten, sondern die Gesetze des deutschen Reiserechtes ausschlaggebend sind.
(Quelle: www.spiegel.de ->Verzehrgutscheine in Höhe von 25,-€ haben wir auch von AB erhalten.
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Hi Carsten,
hier eine offizielle Angabe:
Flugverspätung
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, können sich Passagiereden Flugpreis erstatten lassen, wenn sie den Flug nicht mehr antretenwollen. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vierStunden in der Regel zusätzlich eine Reisepreisminderung beanspruchen.Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind Mahlzeiten und Erfrischungenzu gewähren, ggf. kann auch eine Hotelübernachtung in Betracht kommen.Die Gewährung von Verpflegung richtet sich auch nach der Flugdistanz.- weniger als 1500 Kilometer: ab 2 Stunden
- weniger als 3500 Kilometer: ab 3 Stunden
- mehr als 3500 Kilometer: ab 4 StundenDer Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn derGrund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahrverursacht ist.
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Hasifrau wrote:
Hallo
Hat von euch auch noch keiner, von Airberlin bescheid bekommen.
Die lassen sich ja sehr viel Zeit na dann warten wir weiter ab.
Liebe Grüße HasifrauHallo,
hast du denn schon eine Antwort von deinem RV ITS?
Air Berlin wird wohl nicht Antworten. -
Hasifrau wrote:
Hallo Juppimann
Nein ich habe noch garkeine Antwort aber warum soll Airberlin denn nicht antworten denn ich habe sie ja direkt angeschrieben.
Its hat eine Abschrift zur Kenntnissnahme bekommen.
Liebe Grüße HasifrauHallo Hasifrau,
Air Berlin hat damit nichts zu tuen, weil du eine Pauschalreise gebucht hast und somit dein Reiseveranstalter die Entschädigung zahlen muß.
Du solltest schnellstmöglich ITS regresspflichtig machen. Deine Kopie ist nicht ausreichend.
Ich befürchte, das ITS sich aber dann auf die 4Wochenfrist zurückzieht. -
@Hasifrau
Hallo.
Nochmal: Dein juristischer Vertragspartner ist der Reiseveranstalter ITS.Mängel, Beschwerden, Ansprüche für Schadenersatz oder sonstige Forderungen mußt du dort geltend machen !!!
Gruß
Hans