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Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • billyatworkB Offline
    billyatworkB Offline
    billyatwork
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,am letzen Tag meiner Türkeireise wurden wir von unserem Transferbus abgeholt.
    Dieser baute dann einen Unfall mit einem Kleinwagen,bei welchem der Fahrer frontal durch die Scheibe flog.Überall Blut ect. DerSchock bei allen im Bus, so wie auch bei mir saß tief. Die Erholung war natürlich dahin. Alle haben beim weiterfahren bei jedem Bremsmanöver gezuckt.Zusätzlich habe ich mir auch noch mein Knie geprellt.Dies hab ich auch bei FTI vor Ort gemeldet!Nun meine Frage. Wie sieht es mit einer Reisekostenrückerstattung aus?An wen kann ich mich wenden.Wie formuliere ich das ganze gegenüber FTI?!
    Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für einen Urlaub zu bezahlen, aus dem ich geschockt/verletzt u nicht erholt zurückkomme!

    Vielen vielen Dank für die Antworten...

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    • salamander1S Offline
      salamander1S Offline
      salamander1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was willst Du rückerstattet haben? Du hast doch den kompletten Urlaub konsumiert???

      Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

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      • billyatworkB Offline
        billyatworkB Offline
        billyatwork
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn ich z.B. ein Zimmer bekomme,dass schimmlig ist und ich da eine Woche hausen muss habe ich ebenfalls den gesamten Urlaub konsumiert ? Läuf da Ungeziefer rum ect ebenfalls!
        Was soll das für eine Aussage sein?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...für mich ist allein die Frage unfassbar. 😱
          Schlimm genug, daß es einen Verletzten(?) beim Unfall gab, aber aufgrund von alltäglichen Gefahrensituationen, denen Du auch auf dem Weg vom Heimatflughafen nach Hause begegnet bist, eine Rückforderung in Betracht zu ziehen, finde ich mehr als zynisch... :?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salamander1S Offline
            salamander1S Offline
            salamander1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            billyatwork wrote:
            Wenn ich z.B. ein Zimmer bekomme,dass schimmlig ist und ich da eine Woche hausen muss habe ich ebenfalls den gesamten Urlaub konsumiert ? Läuf da Ungeziefer rum ect ebenfalls!
            Was soll das für eine Aussage sein?

            In so einem Fall kannst Du ein anderes Hotel erstreiten, das ist eindeutig ein Reisemangel, aber was willst Du in Deinem Fall fordern, einen Euro für jeden vergossenes Blutstropfen des Fahrers??

            Dir ist ja nicht geschehen, das Knie lass ich mal ausser acht.
            Sorry, das find ich echt zum K...

            Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • billyatworkB Offline
              billyatworkB Offline
              billyatwork
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ähmm nun ja er war nicht angeschnallt & hat soweit ich mitbekommen habe die Vorfahrt missachtet...ist schlimm,aber hat er anscheinend selbst verschuldet...

              Der Weg war vom Hotel zum Flughafen in Antalya und nicht auf meinem persönlichen Heimweg in Deutschland.

              Verletzten...ja mich ebenso aber halt nicht schwer...aber ich habe mir mein im letzten Jahr operiertes Knie geprellt und fand das ehrlich gesagt weniger lustig...ebenfalls hat sich eine ältere Dame das Handgelenk gestaucht...von anderen Gästen weiß ich nichts...

              Man kann ein anderes Hotel erstreiten...aha...in 4 tagen.Das will ich sehen!
              Ist es keine Reisemangel,wenn der Busfahrer der Reisegesellschaft zu schnell fährt u somit ein Verletzung von anderen aufs Spiel setzt...Kein Reisemangel...es gibt eine ewig lange liste an einzuklagenden Mängeln...deshalb wollt ich nur wissen wie es hiermit aussieht...
               
              Ich verstehe die moralischen Einwände nicht...wenn euch z.B. jmd ins Auto fährt und sich dabei verletzt wollt ihr keinen Schadensersatz,weil der Fahrer ja verletzt ist???

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • packardP Offline
                packardP Offline
                packard
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @billyatwork: So ein Unfall ist mit Sicherheit nicht sonderlich lustig und sicherlich auch sehr bedauerlich für dein Knie.
                Aber das ist doch jetzt wohl nicht dein Ernst das du dir die Reisekosten zurückerstatten lassen willst?? Melde das deiner Reisekrankenversicherung, die werden sich sicherlich aufopferungsvoll um dich kümmern.
                😆  Ganz ehrlich, ich fragte mich nach deinem Eröffnungsposting, ob der 1. April ist und habe ganz erschrocken auf den Kalender geschaut. Wäre ich FTI Mitarbeiter und würde sowas reinkriegen, ich glaub, ich würde kündigen......

                2.-8.8. Mallorca, 15.-23.8. Sylt, 14.- 16.9. München U2 (yeahhh!!),
                11.-18.10.10 Larnaca

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                • soosiS Offline
                  soosiS Offline
                  soosi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  .....gehe doch einfach zum Anwalt Deines Vertrauens.....denke der weis am besten was es für ein geprelltes Knie gibt..

                  Vaya con Dios y quiêreme como soy

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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...für Deine Prellung kannst Du versuchen Schmerzensgeld zu bekommen, aber entgangene Urlaubsfreuden ganz sicher nicht. Im übrigen kannst Du die "Gesetzmäßigkeit" des deutschen Straßenverkehrs wohl kaum auf den türkischen übertragen... :?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • billyatworkB Offline
                      billyatworkB Offline
                      billyatwork
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich muss hier ja wohl nicht für dumm verkaufen lassen...!!
                      Netter Haufen seid ihr...
                      Ich hatte echt Angst,dass mein Verletzung wieder aufgebrochen ist...

                      Ich lach mich z.B. über Leute kaputt die sich drüber aufregen,dass nicht jeden Tag die laken gewechselt werden,ein flug mal 30 minuten verspätung hat,die Klima mal nciht funktioniert oder nciht so sauber geputzt wird...vor allem ,wenn ich mir die Wohnungen dieser lustigen Leute anschaue...

                      Aber ok lasst das antworten einfach und closed und löscht das Thema!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • salamander1S Offline
                        salamander1S Offline
                        salamander1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Und die Angst, Deine Verletzung sei wieder aufgebrochen willst Du jetzt vom Veranstalter bezahlen lassen?
                        Verklag doch den Fahrer des Busses, das würde ich eventuell noch einsehen, Dein Erlebniss ist sicher bedauerlich und kein glücklicher Urlaubsabschluss, aber solche Dinge geschehen nun mal, der Veranstalter hat daran aber keine Schuld und Deinen Urlaub hast Du bis zu dem Zeitpunkt doch genossen???

                        OT, Danke, ich finde auch das wir ein netter Haufen sind 😉

                        Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Warum urteilt man über den TO so negativ ? Ich gehe davon aus, das er wie alle anderen Betroffenen auch erstmal zufrieden ist, das es wohl relativ glimpflich abgelaufen ist.

                          Nun zur rechtlichen Seite:

                          selbstverständlich hat er m.M. nach einen Anspruch an den RV, das dieser ihn unfall- und schadensfrei von seinem Hotel zum Flughafen bringt. Sollte auf dem Weg was passieren -wie hier wohl unstreitig geschehen- ist der Reisende aussen vor, wie wg. des Vorfalls die Schadensfestlegungen und die Schadensverantwortlichkeit festgelegt wird. Dagegen hat sich der RV zu versichern. Wie dann die Versicherungen sich unter Berücksichtigung des Landesrechts einigen ist nicht seine Sache.

                          Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen. Das ist natürlich in Deutschland anders. Unstreitig ist ein Schmerzensgeld wg. der Knieschmerzen, aber auch die müssen von einem Arzt attestiert werden. Aber Verlust der Urlaubsfreude ? Wie äussert sich das ? Angstzustände und nächtliches Aufwachen, weil das Unfallereignis nicht verdrängt werden kann ? Ich will das als Problem nicht verniedlichen, wüsste aber im Moment nicht, wie das juristisch quantifiziert und eingefordert werden könnte.

                          Ich könnte mir vorstellen, das der RV ein "Friedensangebot" machen wird, und würde als erstes den ganz normalen Kontakt zu ihm suchn.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BäumelchenB Offline
                            BäumelchenB Offline
                            Bäumelchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sala,
                             
                            ich find nicht, dass HC ein netter Haufen ist, hätten wir doch darauf hinweisen müssen, dass eine lebenslängliche und darüber hinaus andauernde Bus-Phobie eine Schadensersatzklage in ungeahnter Höhe möglich machen könnte, zumal wenn eine Knieprellung das Übrige tut. 😉
                             
                            Ich denke, alles in allem, wenn es dem Kleinwagenfahrer, der frontal durch die Scheibe flog, wieder besser geht, der Busfahrer seine Bremsmanöver in den Griff kriegt, und die Insassen wieder Vertrauen in den türkischen ÖPNV gewinnen, alles wieder gut wird, und billy seine nächste Reise selber überweist.
                             
                            Schönen Urlaub
                             
                            Heiko

                            Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                            Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • BäumelchenB Offline
                              BäumelchenB Offline
                              Bäumelchen
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              gabriela : "Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen."
                               
                              Wo war er noch gleich, der TO ????

                              Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                              Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • carsten79C Offline
                                carsten79C Offline
                                carsten79
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                billyatwork wrote:
                                Ich hatte echt Angst,dass mein Verletzung wieder aufgebrochen ist...

                                Ist sie aber nicht, wie du selbst gesagt hast. Was soll das Gezeter also? Wofür Geld? Ein Schmerzensgeld dürfte so gering ausfallen, dass sich der Prozess nicht lohnen würde dafür. Vierstellig würde das mit Sicherheit nicht!

                                Entschädigung für verlorene Erholung? Mach mal bitte einen Punkt. Offensichtlich ist die Sache - den Umständen entsprechend entsprechend - noch halbwegs glimpflich ausgegangen. Keine Toten (oder?). Sowas hat man in der Regel nach max. 2 Tagen "verarbeitet". Es sei denn, du stellst die Ausnahme dar?!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Es geht nicht darum, wo er war, es geht darum, gegen wen er Ansprüche geltend machen kann. Und das habe ich genau so geschrieben "in Deutschland ist das anders". Sein RV ist ein deutsches Unternehmen.

                                  Ganz davon abgesehen: ich halte es wirklich für abwegig, wenn ein amerikanisches Gericht gegen ein Unternehmen xy ein Urteil zugunsten eines Kaffeetrinkers spricht, der sich aus dem Kaffeeautomat in einem Pappbecher einen heissen Kaffee zieht, sich daran die Finger verbrennt, weil er nicht darüber sofort erkennbar informiert worden ist, das  d e r   K a f f e e   h e i s s  ist.

                                  Aber bezogen auf hier: ich verdamme den TO nicht, möchte ihn aber gerne darauf hinweisen, das solche nicht ganz leicht zu "verifizierenden und damit auch zu quantifizierenden" Schadensersatzforderungen in Deutschland vor Gericht ganz schwer durchsetzbar sind.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • AntoniaWA Offline
                                    AntoniaWA Offline
                                    AntoniaW
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @billyatwork
                                    Dass Risiko in einen Verkehrsunfall zu geraten ist in der Türkei wie in Deutschland gegeben. Alltägliches Risiko des Lebens, o.ä., betiteln das die Juristen. Allein dafür also den vollen Reisepreis rückzufordern, ist machbar, aber wohl aussichtslos.

                                    Ich meine mal gelesen zu haben, dass man als Veranstalter das Recht resp. der Reisende die Pflicht zur Aufklärung über besondere körperliche Eigenschaften hat. Schwangerschaft, Prothesen und vielleicht auch ein "sensibles" Knie könnten hierunter fallen. In diesem Punkt wäre eine anwaltliche Beratung aber wirklich angebracht. Da reicht ein Forum, selbst mit Fokus auf rechtliche nicht mehr aus!

                                    Genug der nüchternen Aussagen. Emotional und moralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eine Wiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach dem Motto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Sie bald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie mit einem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bernardo2001B Offline
                                      bernardo2001B Offline
                                      bernardo2001
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,

                                      ohne Zweifel ist, dass der RV die Reiseleistungen frei von jedem Mangel zu erbringen hat. Dazu zaehlt auch die Auswahl des Unternehmens, dass fuer ihn die Transfere Flughafen zum Hotel und zurueck durchfuehrt.

                                      Baut also der Fahrer eines beauftragten Transferunternehmens einen Unfall wegen ueberhoehter Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt, dann ist das ganz sicher ein Mangel, denn so etwas geht schon in die Knochen.

                                      In welcher Hoehe sich daraus ein Anspruch auf Rueckzahlung ableiten laesst ist, jedenfalls meiner Auffassung nach, schwierig zu beantworten und duerfte von der Intensitaet der erlittenen Verletzung abhaengen. Als Anspruchsteller wird man da nicht nur einen cleveren Anwalt, sondern auch einen verstaendnisvollen Richter brauchen. Beispiel: Urteil Beinaheabsturz.

                                      Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.

                                      Viele Gruesse
                                      bernardo2001

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Male_LadyM Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Naja...,
                                         
                                        wir Deutsche sind halt ein empfindliches Völkchen. Wir wollen für unser "Schockerlebnis" im Urlaub entschädigt werden. Außerdem habe ich für meinen Urlaub so viel bezahlt... da muss der doch perfekt sein 😉 .
                                         
                                        Anstatt jetzt eine Monate lange Klage in Kauf zu nehmen, gönn dir lieber auf den "Schock" ein paar Tage Erholung in der Heimat.

                                        **** Malediven Bathala ****
                                        Am 30. April 2012 gehts los ****

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          bernardo2001 wrote:
                                          Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.

                                          Viele Gruesse
                                          bernardo2001

                                          Na wenigstens ein paar Leute hier,die sich wie in einem Forum üblich verhalten...

                                          "
                                          Genug der nüchternen Aussagen. Emotional undmoralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eineWiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach demMotto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Siebald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie miteinem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken.""

                                          Genau so etwas würde mir ja auch reichen.Ich habe nie behauptet,dass ich den gesamten Reisepreis zurück möchte...
                                          Aber erst die Leute fragen ob alles ok ist...dann die Beschwerden aufzuschreiben und sich nciht mehr zu melden finde ich von FTI sehr schwach !! Finde sowas selbstverständlich...muss nicht mal ein Sachwert sein...aber ne kleine schriftliche Entschuldigung fände ich nicht verwerflich...!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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