Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!
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Hi,am letzen Tag meiner Türkeireise wurden wir von unserem Transferbus abgeholt.
Dieser baute dann einen Unfall mit einem Kleinwagen,bei welchem der Fahrer frontal durch die Scheibe flog.Überall Blut ect. DerSchock bei allen im Bus, so wie auch bei mir saß tief. Die Erholung war natürlich dahin. Alle haben beim weiterfahren bei jedem Bremsmanöver gezuckt.Zusätzlich habe ich mir auch noch mein Knie geprellt.Dies hab ich auch bei FTI vor Ort gemeldet!Nun meine Frage. Wie sieht es mit einer Reisekostenrückerstattung aus?An wen kann ich mich wenden.Wie formuliere ich das ganze gegenüber FTI?!
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für einen Urlaub zu bezahlen, aus dem ich geschockt/verletzt u nicht erholt zurückkomme!Vielen vielen Dank für die Antworten...
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Was willst Du rückerstattet haben? Du hast doch den kompletten Urlaub konsumiert???
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Wenn ich z.B. ein Zimmer bekomme,dass schimmlig ist und ich da eine Woche hausen muss habe ich ebenfalls den gesamten Urlaub konsumiert ? Läuf da Ungeziefer rum ect ebenfalls!
Was soll das für eine Aussage sein? -
...für mich ist allein die Frage unfassbar.

Schlimm genug, daß es einen Verletzten(?) beim Unfall gab, aber aufgrund von alltäglichen Gefahrensituationen, denen Du auch auf dem Weg vom Heimatflughafen nach Hause begegnet bist, eine Rückforderung in Betracht zu ziehen, finde ich mehr als zynisch... :? -
billyatwork wrote:
Wenn ich z.B. ein Zimmer bekomme,dass schimmlig ist und ich da eine Woche hausen muss habe ich ebenfalls den gesamten Urlaub konsumiert ? Läuf da Ungeziefer rum ect ebenfalls!
Was soll das für eine Aussage sein?In so einem Fall kannst Du ein anderes Hotel erstreiten, das ist eindeutig ein Reisemangel, aber was willst Du in Deinem Fall fordern, einen Euro für jeden vergossenes Blutstropfen des Fahrers??
Dir ist ja nicht geschehen, das Knie lass ich mal ausser acht.
Sorry, das find ich echt zum K... -
Ähmm nun ja er war nicht angeschnallt & hat soweit ich mitbekommen habe die Vorfahrt missachtet...ist schlimm,aber hat er anscheinend selbst verschuldet...
Der Weg war vom Hotel zum Flughafen in Antalya und nicht auf meinem persönlichen Heimweg in Deutschland.
Verletzten...ja mich ebenso aber halt nicht schwer...aber ich habe mir mein im letzten Jahr operiertes Knie geprellt und fand das ehrlich gesagt weniger lustig...ebenfalls hat sich eine ältere Dame das Handgelenk gestaucht...von anderen Gästen weiß ich nichts...
Man kann ein anderes Hotel erstreiten...aha...in 4 tagen.Das will ich sehen!
Ist es keine Reisemangel,wenn der Busfahrer der Reisegesellschaft zu schnell fährt u somit ein Verletzung von anderen aufs Spiel setzt...Kein Reisemangel...es gibt eine ewig lange liste an einzuklagenden Mängeln...deshalb wollt ich nur wissen wie es hiermit aussieht...
Ich verstehe die moralischen Einwände nicht...wenn euch z.B. jmd ins Auto fährt und sich dabei verletzt wollt ihr keinen Schadensersatz,weil der Fahrer ja verletzt ist??? -
@billyatwork: So ein Unfall ist mit Sicherheit nicht sonderlich lustig und sicherlich auch sehr bedauerlich für dein Knie.
Aber das ist doch jetzt wohl nicht dein Ernst das du dir die Reisekosten zurückerstatten lassen willst?? Melde das deiner Reisekrankenversicherung, die werden sich sicherlich aufopferungsvoll um dich kümmern.
Ganz ehrlich, ich fragte mich nach deinem Eröffnungsposting, ob der 1. April ist und habe ganz erschrocken auf den Kalender geschaut. Wäre ich FTI Mitarbeiter und würde sowas reinkriegen, ich glaub, ich würde kündigen...... -
...für Deine Prellung kannst Du versuchen Schmerzensgeld zu bekommen, aber entgangene Urlaubsfreuden ganz sicher nicht. Im übrigen kannst Du die "Gesetzmäßigkeit" des deutschen Straßenverkehrs wohl kaum auf den türkischen übertragen... :?
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Ich muss hier ja wohl nicht für dumm verkaufen lassen...!!
Netter Haufen seid ihr...
Ich hatte echt Angst,dass mein Verletzung wieder aufgebrochen ist...Ich lach mich z.B. über Leute kaputt die sich drüber aufregen,dass nicht jeden Tag die laken gewechselt werden,ein flug mal 30 minuten verspätung hat,die Klima mal nciht funktioniert oder nciht so sauber geputzt wird...vor allem ,wenn ich mir die Wohnungen dieser lustigen Leute anschaue...
Aber ok lasst das antworten einfach und closed und löscht das Thema!
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Und die Angst, Deine Verletzung sei wieder aufgebrochen willst Du jetzt vom Veranstalter bezahlen lassen?
Verklag doch den Fahrer des Busses, das würde ich eventuell noch einsehen, Dein Erlebniss ist sicher bedauerlich und kein glücklicher Urlaubsabschluss, aber solche Dinge geschehen nun mal, der Veranstalter hat daran aber keine Schuld und Deinen Urlaub hast Du bis zu dem Zeitpunkt doch genossen???OT, Danke, ich finde auch das wir ein netter Haufen sind

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Warum urteilt man über den TO so negativ ? Ich gehe davon aus, das er wie alle anderen Betroffenen auch erstmal zufrieden ist, das es wohl relativ glimpflich abgelaufen ist.
Nun zur rechtlichen Seite:
selbstverständlich hat er m.M. nach einen Anspruch an den RV, das dieser ihn unfall- und schadensfrei von seinem Hotel zum Flughafen bringt. Sollte auf dem Weg was passieren -wie hier wohl unstreitig geschehen- ist der Reisende aussen vor, wie wg. des Vorfalls die Schadensfestlegungen und die Schadensverantwortlichkeit festgelegt wird. Dagegen hat sich der RV zu versichern. Wie dann die Versicherungen sich unter Berücksichtigung des Landesrechts einigen ist nicht seine Sache.
Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen. Das ist natürlich in Deutschland anders. Unstreitig ist ein Schmerzensgeld wg. der Knieschmerzen, aber auch die müssen von einem Arzt attestiert werden. Aber Verlust der Urlaubsfreude ? Wie äussert sich das ? Angstzustände und nächtliches Aufwachen, weil das Unfallereignis nicht verdrängt werden kann ? Ich will das als Problem nicht verniedlichen, wüsste aber im Moment nicht, wie das juristisch quantifiziert und eingefordert werden könnte.
Ich könnte mir vorstellen, das der RV ein "Friedensangebot" machen wird, und würde als erstes den ganz normalen Kontakt zu ihm suchn.
Gruss Gabriela
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Sala,
ich find nicht, dass HC ein netter Haufen ist, hätten wir doch darauf hinweisen müssen, dass eine lebenslängliche und darüber hinaus andauernde Bus-Phobie eine Schadensersatzklage in ungeahnter Höhe möglich machen könnte, zumal wenn eine Knieprellung das Übrige tut.
Ich denke, alles in allem, wenn es dem Kleinwagenfahrer, der frontal durch die Scheibe flog, wieder besser geht, der Busfahrer seine Bremsmanöver in den Griff kriegt, und die Insassen wieder Vertrauen in den türkischen ÖPNV gewinnen, alles wieder gut wird, und billy seine nächste Reise selber überweist.
Schönen Urlaub
Heiko -
gabriela : "Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen."
Wo war er noch gleich, der TO ???? -
billyatwork wrote:
Ich hatte echt Angst,dass mein Verletzung wieder aufgebrochen ist...Ist sie aber nicht, wie du selbst gesagt hast. Was soll das Gezeter also? Wofür Geld? Ein Schmerzensgeld dürfte so gering ausfallen, dass sich der Prozess nicht lohnen würde dafür. Vierstellig würde das mit Sicherheit nicht!
Entschädigung für verlorene Erholung? Mach mal bitte einen Punkt. Offensichtlich ist die Sache - den Umständen entsprechend entsprechend - noch halbwegs glimpflich ausgegangen. Keine Toten (oder?). Sowas hat man in der Regel nach max. 2 Tagen "verarbeitet". Es sei denn, du stellst die Ausnahme dar?!
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Es geht nicht darum, wo er war, es geht darum, gegen wen er Ansprüche geltend machen kann. Und das habe ich genau so geschrieben "in Deutschland ist das anders". Sein RV ist ein deutsches Unternehmen.
Ganz davon abgesehen: ich halte es wirklich für abwegig, wenn ein amerikanisches Gericht gegen ein Unternehmen xy ein Urteil zugunsten eines Kaffeetrinkers spricht, der sich aus dem Kaffeeautomat in einem Pappbecher einen heissen Kaffee zieht, sich daran die Finger verbrennt, weil er nicht darüber sofort erkennbar informiert worden ist, das d e r K a f f e e h e i s s ist.
Aber bezogen auf hier: ich verdamme den TO nicht, möchte ihn aber gerne darauf hinweisen, das solche nicht ganz leicht zu "verifizierenden und damit auch zu quantifizierenden" Schadensersatzforderungen in Deutschland vor Gericht ganz schwer durchsetzbar sind.
Gruss Gabriela
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@billyatwork
Dass Risiko in einen Verkehrsunfall zu geraten ist in der Türkei wie in Deutschland gegeben. Alltägliches Risiko des Lebens, o.ä., betiteln das die Juristen. Allein dafür also den vollen Reisepreis rückzufordern, ist machbar, aber wohl aussichtslos.Ich meine mal gelesen zu haben, dass man als Veranstalter das Recht resp. der Reisende die Pflicht zur Aufklärung über besondere körperliche Eigenschaften hat. Schwangerschaft, Prothesen und vielleicht auch ein "sensibles" Knie könnten hierunter fallen. In diesem Punkt wäre eine anwaltliche Beratung aber wirklich angebracht. Da reicht ein Forum, selbst mit Fokus auf rechtliche nicht mehr aus!
Genug der nüchternen Aussagen. Emotional und moralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eine Wiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach dem Motto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Sie bald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie mit einem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken."
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Hallo,
ohne Zweifel ist, dass der RV die Reiseleistungen frei von jedem Mangel zu erbringen hat. Dazu zaehlt auch die Auswahl des Unternehmens, dass fuer ihn die Transfere Flughafen zum Hotel und zurueck durchfuehrt.
Baut also der Fahrer eines beauftragten Transferunternehmens einen Unfall wegen ueberhoehter Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt, dann ist das ganz sicher ein Mangel, denn so etwas geht schon in die Knochen.
In welcher Hoehe sich daraus ein Anspruch auf Rueckzahlung ableiten laesst ist, jedenfalls meiner Auffassung nach, schwierig zu beantworten und duerfte von der Intensitaet der erlittenen Verletzung abhaengen. Als Anspruchsteller wird man da nicht nur einen cleveren Anwalt, sondern auch einen verstaendnisvollen Richter brauchen. Beispiel: Urteil Beinaheabsturz.
Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Naja...,
wir Deutsche sind halt ein empfindliches Völkchen. Wir wollen für unser "Schockerlebnis" im Urlaub entschädigt werden. Außerdem habe ich für meinen Urlaub so viel bezahlt... da muss der doch perfekt sein
.
Anstatt jetzt eine Monate lange Klage in Kauf zu nehmen, gönn dir lieber auf den "Schock" ein paar Tage Erholung in der Heimat. -
bernardo2001 wrote:
Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.Viele Gruesse
bernardo2001Na wenigstens ein paar Leute hier,die sich wie in einem Forum üblich verhalten...
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Genug der nüchternen Aussagen. Emotional undmoralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eineWiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach demMotto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Siebald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie miteinem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken.""Genau so etwas würde mir ja auch reichen.Ich habe nie behauptet,dass ich den gesamten Reisepreis zurück möchte...
Aber erst die Leute fragen ob alles ok ist...dann die Beschwerden aufzuschreiben und sich nciht mehr zu melden finde ich von FTI sehr schwach !! Finde sowas selbstverständlich...muss nicht mal ein Sachwert sein...aber ne kleine schriftliche Entschuldigung fände ich nicht verwerflich...!