steiniger Strand
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Hallo,
wir haben Urlaub auf Fuerteventura gemacht. Vor dem Hotel war kein Strand, es war eine einzige Steinschicht vorhanden. Es stand zwar im Katalog, wenige Meter zum Sandstrand, aber diesen konnte man nur bei Ebbe und sonst mit Kletteraktionen über Felsen, die nicht ungfährlich waren, erreichen.
Zudem kam noch das die vorhandene Klimaanlage im Restaurant, Fitness und Wellnessbereich die ganze Zeit über kaputt war. Es stand zwar nichts von der Klimaanlage im Katalog, aber sie war vorhanden. Ich vergleiche das mit dem Licht im Zimmer. Es ist ja auch vorhanden, wird aber nicht seperat im Katalog beschrieben, aber wenn man kein Licht hat, kann man es doch bemängeln, oder?
Vielleicht kann mir jemand bei den zwei Themen helfen.
Gruß Gabi
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bezüglich Klimaanlage ist es leider nicht so wie mit dem Strom.
Sie muss nur funktionieren, wenn sie der Reiseveranstalter in seinem Katalog angeführt hat.
Anders rum: der Veranstalter haftet nur für Leistungen, die er verspricht.
Alle anderen Punkte könnten einen Reisemangel darstellen, vorausgesetzt, man hat sich bei der örtlichen Reiseleitung beschwert und Abhilfe verlangt.
Anders rum: wenn man selbst nicht ins Fitnessstudio gehen wollen, nur gesehen hat, dass es nicht in Ordnung war, bekommt man noch kein Geld zurück.
Gruß
Peter -
"mosaik" wrote:
Anders rum: wenn man selbst nicht ins Fitnessstudio gehen wollen, nur gesehen hat, dass es nicht in Ordnung war, bekommt man noch kein Geld zurück.Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...
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[/quote]Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...[/quote]
Das ist zwar ein logischer Einwand - aber genauso logisch wäre es, daß man bei der Reiseleitung das nicht nutzbare Fitnessstudio meldet, wenn man es wirklich nutzen will, und um Abhilfe (z. B. Reparatur, Nutzung des Fitnessstudios im Nachbarhotel, Hotelwechsel, etc. Auch eine Kompromisslösung wie z. B. 2 Tage Mietwagen, 1 Ausflug, ein gewisser Geldbetrag, welcher bar von der Reiseleitung ausgezahlt wird, etc. ist möglich.) bittet. Erst, wenn das Abhilfeverlangen nicht erfüllt werden kann, besteht ein Erstattungsanspruch. So sehen das jedenfalls die hiesigen Gerichte. Dem Reisenden obliegt also eine Schadensminderungspflicht, d. h., er muss dem Reiseveranstalter die Chance geben, in angemessener Zeit (in der Regel 24 Stunden) Abhilfe zu schaffen. Wird das fehlende Fitnessstudio vor Ort nicht oder erst kurz vor der Abreise angezeigt, ist davon auszugehen, dass der Gast es auch nicht nutzen wollte.
Anderes Beispiel:
Wenn ein kinderloses Ehepaar in seinem Urlaub feststellt, daß die im Katalog ausgeschriebene Kinderanimation nicht stattfindet, besteht kein Erstattungsanspruch, da das "kinderanimationsfähige Alter" in hiesigen Kulturkreisen bei Ehepaaren meist deutlich überschritten ist. Hätte es ein Kind dabei gehabt, bestünde sehr wohl ein Anspruch.
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"jaykayham" wrote:
Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...Der Unterschied liegt darin:
reklamiert ein Kunde vor Ort bei der Reiseleitung, dass er den Fitnessraum nicht benutzen kann, steht ihm eine Entschädigung wegen Reisemangel zu. Der Veranstalter kann da nicht mehr überprüfen, ob er tatsächlich wollte oder nicht.Reklamiert aber ein Kunde erst zu Hause im Rahmen anderer Mängel, die er von der Reiseleitung bestätigt bekommen hat, kann er nur die reklamierten Mängel geltend machen.
Theoretisch natürlich schwer auseinander zu halten. Aber es ist so.
Gruß
Peter -
Bei uns war es so, das wir die Mängel zwar am zweiten Tag gemeldet haben, aber es uns erst schriftlich am vorletzten Tag haben bestätigen lassen. Jetzt sagt der Veranstalter, am ersten Tag hätte man noch Abhilfe schaffen können, in dem man das Hotel wechselt. Wir haben ja Bescheid gegeben, aber haben es halt est schriftlich vom vorletzten Tag. Pech gehabt sagt der Veranstalter.
Das Hotel hieß übrigens Barlovento , Fuerteventura, Costa Calma.
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Ja, das ist blöd. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Meldung alleine noch nicht ausreicht (...), sondern man muss auch Abhilfe verlangen.
Da haken natürlich die Veranstalter dann gerne ein. Meldung ja, aber ihr habt ja nichts verlangt...
Daher mein Rat: bei einer Meldung eines Mangels stets im selben Atemzug ABHILFE verlangen! DANN muss auch eine spätere schriftliche Bestätigung sich auf die erste Meldung mit Verlangen nach Abhilfe beziehen.
Gruß
Peter -
"mosaik" wrote:
Ja, das ist blöd. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Meldung alleine noch nicht ausreicht (...), sondern man muss auch Abhilfe verlangen.Da haken natürlich die Veranstalter dann gerne ein. Meldung ja, aber ihr habt ja nichts verlangt...
Daher mein Rat: bei einer Meldung eines Mangels stets im selben Atemzug ABHILFE verlangen! DANN muss auch eine spätere schriftliche Bestätigung sich auf die erste Meldung mit Verlangen nach Abhilfe beziehen.
Gruß
Peter@ Peter mosaik
Also, Entschuldigung, wenn ich mich mal wieder einmische!
Es kann ja sein, daß es so gehandhabt wird, Peter, daß ein Veranstalter dann einen seiner Rechtsverdre äh anwälte vorschickt, um sich mit einem solchen Mätzchen aus der Verantwortung zu ziehen.Aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir wirklich der Kamm. Wenn ein Reisegast zu Beginn seines Urlaubs einen Mangel rügt, dann dürfte doch wohl klar sein, daß er das tut, damit der Mangel behoben wird. Sonst könnte er es ja lassen. Wenn ich solche Spiegelfechtereien lese, verstehe ich die Welt des Pauschalurlaubs überhaupt nicht mehr, soll eigentlich jeder Pauschalurlauber, bevor er losfährt, einen Kurs in Reiserecht belegen, um die Finten der Veranstalter parieren zu können?
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...da kann ich eine passende geschichte erzählen. Hatte einen netten urlaub mit einem großen reiseveranstalter aus hannover (3 buchstaben
)- und bei mir das gleiche...Habe gleich die Mängel bei der Reiseleitung gerügt (kein strom im zimmer, keine klimaanlage etc.) und dem Reiseleiter eine Mängelliste zukommen lassen! Der hat ganze 2 woche gebraucht um diese liste mir unterschrieben zurückzugeben; mal im Büro vergessen, mal im Auto liegen gelassen und nie das versprechen eingehalten, dass die liste am nächsten tag an der rezeption liegt! Geschweige sich um mich gekümmert! Trotzdem hat der Reiseveranstalter ein einsehen gehabt und hat mir für die Tage ohne Strom/Klimaanlage etc. eine Entschädigung gezahlt!
Schreib doch noch einmal der veranstalter an und schilder den dein problem! Das du nicht wusstest, dass du auf einen Wechsel BESTEN MUSS- du dachtest einfach, der Reiseleiter kümmert sich um dein Anliegen- aber von dem hast du ja nichts mehr gehört (oder?)!
PS: habe mir den katalogtext von alltours auf der zunge zergehen lassen:
1.Klimaanlage: du hast keinen Anspruch da im Katalog steht, Speisesaal klimatisierBAR! es ist also möglich, aber der Hotelier kann nach eigenem Ermessen die Klimaanlage an-oder ausschalten!
2.Strand, wenig Chancen auf Erfolg. Es steht im Text: Hotel liegt am Meer, Strand 400m... man hat damit keinen anspruch auf einen strand vor der Tür. im Katalog-Deutsch wir "am meer" auch mit "auf klippen", oder "an der (steil-)küste" übersetzt...
3.Fitneßraum: gute chancen, da der im katalogtext angepriesen wird! allerdings reichen schon Hanteln und Springseil aus, um einen Fitneßraum einzurichten! -
"Gabi01" wrote:
Das Hotel hieß übrigens Barlovento , Fuerteventura, Costa Calma.
Hallo Gabi,
ich habe 4x im ehemaligen RIU-Hotel nebenan gewohnt und kenne die Strandverhältnisse dort. Einmal, ich glaube das war Weihnachten 1998, hatten sich so viele Gäste bei der TUI-Reiseleitung über die Steine beschwert, dass die Schecks über 150 DM Entschädigung ausgehändigt haben...
Statt dort stundenlang Schlange zu stehen, bin ich lieber - wie gewohnt - zum großen Strand gegangen und habe mir abends erzählen lassen, wie es war...
Nach meiner Rückkehr habe ich dann im Reisebüro Bescheid gesagt, die mir diesen Scheck ohne Mühe besorgt haben, ohne dass ich dafür eine Beschwerde bei der Reiseleitung eingereicht hatte...
Ob sowas heutzutage noch klappt, halte ich für unwahrscheinlich.
Gruß
Jürgen -
"salvamor41" wrote:
Aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir wirklich der Kamm. Wenn ein Reisegast zu Beginn seines Urlaubs einen Mangel rügt, dann dürfte doch wohl klar sein, daß er das tut, damit der Mangel behoben wird. Sonst könnte er es ja lassen....aber leider ist es eben genau so nicht!
Nur hingehen und sagen: bei mir geht das Wasser nicht - reicht, nach den Buchstaben des Gesetzes - nicht als Mängelrüge.
Es muss noch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass man Wasser haben will, sprich Abhilfe verlangen.Wir waren ja nicht beim Kunden dabei: ..hallo Sie, Reiseleitung, also das und das ist eigentlich nicht so wie ich es mir vorstellte... also, das Essen ist grauenhaft... Sie, der Tennisplatz schaut aber schlimm aus...
--> in den Augen des Kundens mögen solche oder ähnliche Aussagen ja Reklamationen sein, aber es kommt eben darauf an, dass man eine Änderung auch tatsächlich haben will.
Ich sehe das so: der Konsument verlangt Sicherheit für seine gebuchten Leistungen. Gut. Der Gesetzgeber schreibt ihm aber "tätige Mithilfe" vor. Auch gut. Und wenn das eben nicht geschieht, hat der andere das Recht, sich auf diese Unterlassung zu berufen. Der Kunde hat ja seinerseits in anderen Fällen wiederum das Recht, sich auf die Unterlassung beim Reiseveranstalter zu berufen (fehlende Informationspflichten, kein Hinweis auf Reisepreisänderungsmöglichkeiten usw.).
Also in meinen Augen: gleiches Recht für alle.
Auch lasse ich das Argument "dann muss ja jeder vorher Reiserecht" studieren, nicht gelten:
a) die Kunden wissen ganz genau ihre Rechte, wenn es um ihre Vorteile geht - da zitieren sie dir seitenweise Gesetze. Also müssen sie auch BGB lesen können:
§ 651 c
[Abhilfe]
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) 1 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. 2 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
b) Wir kennen unsere Rechte bei Wahlen, beim Autokauf, beim Umtauschen von Waren usw. --> nur beim Reisen, wo wir oft wesentlich höhere Beträge ausgeben, möchten wir auf einmal sagen: ja, das können wir ja nicht wissen.
c) mal wirklich ganz einfach: ich habe ein Zimmer mit Bad gebucht, bei mir fehlt es, ich will aber ein Zimmer mit Bad!-----> reicht schon aus, um Mangel zu melden und Abhilfe zu verlangen.
Gruß
Peter -
@ mosaik
§ 651 und alle anderen juristischen Finessen, die Du anführst, in allen Ehren, Peter. Wir wissen ja, daß Du als gelernter Reiseverkehrsfachmann dich damit aufgrund spezieller Kenntnisse des Reiserechts auskennst. Aber glaubst Du denn wirklich, daß sich jeder Pauschalreisegast vor Antritt seiner Reise über diese Details informiert? Ist es den Reisegästen wirklich zuzumuten, daß sie vor den schönsten Wochen des Jahres in die Niederungen der juristisch relevanten Reiseparagraphen hinabsteigen, nur um vorzubeugen, von dem Veranstalter am Ende nicht über den Tisch gezogen zu werden?
Sollte das, was Du da geschrieben hast, wirklich die Gesinnung der Reiseveranstalter/Reisebüros wiedergeben, die Kunden nach dem Motto "Wie Du mir, so ich Dir" oder "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu behandeln, dann wird endgültig klar, warum sich immer mehr Urlauber mit Grausen abwenden und lieber ihre Reisen individuell gestalten und buchen.
Was ist das für eine verschrobene Gesinnung von "Lieferanten", die nicht einsehen wollen, daß sie von den Kunden leben und nicht umgekehrt. Was ist das für ein Geschäftsgebaren, das die Kunden bei ihren berechtigten Reklamationen in den Dickicht der Paragraphen reinzieht, anstatt sich den Anliegen der Kunden wohlwollend zu öffnen?
Dirty Harrys Spruch "Häftlinge und Pauschalurlauber haben eines gemeinsam, bei beiden ist der häufigste Satz: "Ich will meinen Anwalt sprechen!" bekommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung. Der Spruch ist Kabarett, aber trotzdem muß er ja irgendwo herkommen.
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ja, ja, salvamor, die Wahrheit kann manchmal grausam sein...
wenn die Garantie abgelaufen ist, kann ich mich auch nicht darauf berufen, nicht aufs Datum geschaut zu haben...
Aber ich verstehe dich schon: man will ja Urlaub machen. Trotzdem: die Fahrkarte muss am Entwerter vor Fahrtantritt entwertet werden, wer keinen gültigen Fahrschein hat - auch als Ausländer (Vorsicht in Rom!!!) - der muss ebenso Strafe zahlen; Falsch parken in andren Ländern - wenn der Polizist vorbei kommt, wird man zahlen müssen: Ausländer hin - Fremdsprache her...
Lass also nicht den Kopf hängen - auch ich weiß nicht alle Fallen, in die der Mensch reinfallen kann...
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
ich gebe mich geschlagen, Du hast gewonnen! Ihr Österreicher schafft es immer wieder, mit Charme und Schmäh zu punkten.

Aber warte, beim nächsten Mal wieder....
Gruß Salvamor