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Flugraumsperrung, wer zahlt was?

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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    bernardo2001 wrote:
    ...Und wenn samanas noch ein bisschen rausschlagen moechte, kann er den Staat Island verklagen, dass sich dieser Vulkan auf seinem Staatsgebiet befindet und Petrus, dass der die Windrichtung so gelegt hat, dass die Wolke auf Europa zutreibt. Da ist bestimmt ne Mio drinn...

    Die Klage gegen Petrus erscheint aussichtsreicher, denn Island hat ja bekanntlich keine "Asche" mehr 😉

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • bernardo2001B Offline
      bernardo2001B Offline
      bernardo2001
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Doch, die haben reichlich davon!!! Haben die Asche sogar als Wolke zu uns geschickt!! 😆

      Viele Gruesse
      bernardo2001

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      • didili1D Offline
        didili1D Offline
        didili1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Sollte gestern nach Tunesien fliegen.Bekomme ich vom Reiseveranstalter meinen
        gesammten Reisepreis zururück,wenn sich die Lage nicht ändert und wir nicht fliegen können.??

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • BienekindB Offline
          BienekindB Offline
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Thomas Cook schreibt auf seiner Website dieses:*"Die Thomas Cook AG wird daher für ihre Veranstalter Neckermann Reisen, Thomas Cook Reisen, Bucher Last Minute und Air Marin bis Montag, den 19. April 2010 um 14 Uhr, keine Flugreisen durchführen. Die von den Streichungen betroffenen Reiseaufträge werden vom Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt gekündigt und die Kunden erhalten den Reisepreis zurück. Alternativ können die Kunden kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Die Kunden werden gebeten, nicht am Flughafen zu erscheinen, sondern sich auf den Websites der Thomas Cook Veranstalter über die aktuellste Entwicklung zu informieren."*Somit ist der Fall für uns geklärt.
          LG, Bienekind

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            na, dann brauchte ich ja nicht noch mal einen Zusatzkommentar schreiben, wonach der Urlauber sogar noch auf Kulanz des RV angewiesen wäre, eine Stornierung zu erreichen.

            Bei einer gebuchten Pauschalreise liegt das Transportrisiko beim RV. Höhere Gewalt schützen ihn lediglich vor Schadensersatzforderungen. Der Reisevertrag gestattet auf Grund der AGB lediglich Änderungen von Flugzeiten am Reisetag. Niemand ist gezwungen, seine Reise um 1 Tag plus x zu verkürzen, unter der üblichen Vergütung der Tagessätze der Hoteliers, wenn ein Fall von höherer Gewalt wie hier vorliegt. Im Sinne der Vernunft wegen des geplanten Urlaubes ist aber trotzdem eine Vereinbarung schon sinnvoll. Aber das sind dann neue Reiseverträge.

            Übrigens: auf Kulanz sind diejenigen angewiesen, die Flug und Hotel getrennt gebucht haben. Kulanz beim Hotelier. Dann liegt das Transportrisiko bei ihnen selbst, und der Hotelier darf selbstverständlich den gebuchten Hotelaufenthalt berechnen.

            Das nur für die, die immer den Weg der getrennten Buchung als höchstempfehlenswert und Alterative zum Pauschalurlaub anpreisen. Sollte man auch mal drüber nachdenken, gibt ja auch noch z.B. das Streikrisiko.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Jetzt muß ich doch tatsächlich mal ergänzen 😉 . Auch bei den Individualbuchungen bieten die Airlines Umbuchungen oder Stornierungen kostenfrei an. Und wer sein Hotel direkt bucht oder über einen Reiseveranstalter, kann natürlich auf Kulanz hoffen.

              Oder gleich sein Hotel so buchen, daß er noch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren kann. Das ist dann absolut risikolos. Man braucht noch nicht mal auf die Rückerstattung des Hotelpreises zu warten. Denn gezahlt wird erst bei Ankunft vor Ort. Also, für alles gibt es Möglichkeiten genug.  Man muß nur vor der Buchung drüber nachdenken. Der Vulkan kann jederzeit wieder ausbrechen ...

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                ......oder es kann gestreikt werden.

                Über den Flug wie hier bei höherer Gewalt brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber Kulanz erhoffen oder eine Rechtsposition einzufordern ( die Stornierung ) sind zwei paar Stiefel. Ich habe Urlaube nie separat gebucht, daher kenne ich die Hotelbedingungen nicht. Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder. Direkt beim Hotel gebucht, klar, zahlt man bei der Abreise oder macht beim
                Einchecken einen Abdruck seiner Kreditkarte. Nur: lassen sich in Urlaubsgebieten Hoteliers darauf ein, bis zum Anreisetag noch kostenfrei stornieren zu dürfen ? Ich kenne das eigentlich nur aus meiner beruflichen Tätigkeit innerhalb Deutschlands, aber wie gesagt, das kann ich wirklich nicht beurteilen.

                Ich bin wahrhaftig kein Freund der ( AGB der ) RV, aber in dieser Sachlage steht es glaube ich 0.5 zu 0 für sie. Oder liege ich falsch ?

                Gruss Gabriela-

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                • papaya46P Offline
                  papaya46P Offline
                  papaya46
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo,
                   
                  wir sollten am Samstag ab Berlin fliegen, haben Flug indiv. bei Airlines gebucht und das Hotel online bei Thomas Cook.
                  Die Airlines hat uns kostenfrei auf nächsten Sonntag umgebucht und RV hat für uns  Hotelaufenthalt  den neuen Termin angepasst. Wir haben zwar 45; € p.P. Umbuchunsgebühr bezahlt, trotzdem sind wir Thomas Cook dankbar , dachten schon : das Geld ist weg.
                   
                  m.f.G.
                  Peter

                  suum cuique

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Aus meiner Sicht und Erfahrung her ganz klarer Punkt für Buchungen über Hotelportale. Gebündelte Einkaufskraft und optimale Konditionen. Natürlich muß man vor Buchung die Stornobedingungen prüfen, aber speziell in Europa gibt es diese Möglichkeit der kostenfreien Änderung und Stornierung sehr oft.

                    Auch Streiks sind da kein Thema. Andere Buchungsvarianten kommen für mich wegen benötigter Flexibilität nicht infrage, genauso wie Pauschalreisen. Aber da hat jeder seine eigene Philosophie.
                    In solchen Fällen wie aktuell kann man es nicht besser treffen.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • bernardo2001B Offline
                      bernardo2001B Offline
                      bernardo2001
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Ich hatte doch schon darauf hingewiesen, dass bei Pauschalreisen die gesetzliche Regelung greift, siehe auf Seite 2 dieses Threads.

                      Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.

                      Zahlt er nicht habe ich ja immer noch den Sicherungsschein. Wird dann zwar komplizierter, aber letztendlich bekomme ich mein Geld zurueck.

                      Viele Gruesse
                      bernardo2001

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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @Bernardo2001:

                        das hast du völlig missverstanden oder wolltest es nicht verstehen. Es ging um die Direktbuchung des Fluges und des Hotelaufenthaltens, und letzteres über einen RV. Und nicht um die Rückerstattung der Kosten für eine Pauschalreise. Was habe ich denn immer gesagt ? Stornierung absolut rechtens und Rückerstattung der gezahlten Kosten.

                        Aber um das noch mal auch aus meiner kritischen sicht klarzustellen: hier ist die Branche gefordert, es ist ein "worst case" szenarium, und die Branche wird das in Bezug auf Kulanz wo immer es geht möglich machen.

                        Gruss Gabriela

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                        • June2J Offline
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                          June2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Alexa33A Offline
                            Alexa33A Offline
                            Alexa33
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            bernardo2001 wrote:
                            Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.

                            Hier ging es um die separate Buchung. Beispiel: Du buchst Dir einen Lufthansa-Flug nach Barcelona und das Hotel mit "Eigenanreise" über Neckermann oder wen auch immer. Das Hotel musst Du meist gleich bezahlen.
                            Wenn der Lufthansa-Flug nun ausfällt, interessiert das Neckermann kein Stück. Und wenn es Höhere Gewalt war, hast Du auch Lufthansa gegenüber kein Recht auf eine finanzielle Entschädigung für das bezahlte und nicht genutzte Hotel.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sonne&mehrS Offline
                              Sonne&mehrS Offline
                              Sonne&mehr
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              samanas wrote:
                              Bin auch gerade zurück vom Flughafen Leipzig, wir wollten heute morgen nach Monastir, hatten das Gepäck auch schon eingesteckt und wurden dann wieder nach Hause geschickt. Wir "dürfen" kostenfrei stornieren. Hat man bei einer Pauschalreise noch das Recht auf irgendeine andere Art der Entschädigung? Ich hörte gerade im Fernsehen, bei ntv oder n24, dass es eine 50/50 Reglung gäbe?

                              Die Veranstalter wie auch die Fluggesellschaften zahlen viele Dinge gerade aus reiner Kulanz und fahren damit Millionen Verluste ein. Es sollte sich nun jeder Fragen, ob es angebracht ist, in der jetztigen Situation nach einer Entschädigung zufragen.
                              Zudem besteht im Falle von höherer Gewalt kein Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • demiD Offline
                                demiD Offline
                                demi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                June2 wrote:
                                wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?

                                jau... können sie
                                alle Pauschalreisende, deren Verträge von den Veranstaltern gekündigt werden, haben zwar weiterhin Anspruch auf einen Rückflug in die Heimat. Doch für die zusätzlichen Kosten, die dabei etwa für Umbuchungen oder Fahrten zu entfernten Flughäfen entstehen, müssen die Urlauber laut Gesetz zur Hälfte selbst aufkommen.

                                Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Bei TC/Neckermann und Bucher.de werden aus Kulanz bis auf weiteres die Unterbringungskosten übernommen.

                                  Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo Wally/x,

                                    das liest sich hier bei Focus aber anders

                                    Demnach hat gerade Thomas Cook die Kosten nur bis heute, Sonntagabend, übernommen und ansonsten die Reiseverträge gekündigt.

                                    Diese Urlauber müssen danach für Übernachtungen selbst aufkommen, wie Thomas Cook mitteilte. Auch müssen sie die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen.

                                    Gruß  privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      demi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      und so steht es auch in der FAZ---> klick

                                      Was machen Pauschalreisende, die an ihrem Urlaubsort festsitzen?
                                      Reisende, die am Urlaubsort auf ihren Rückflug warten, werden von der jeweiligen Reiseleitung betreut und bis auf weiteres in ihrem Hotel untergebracht, wie die Unternehmen TUI, Thomas Cook, DERTOUR, Meier“sWeltreisen und ADAC Reisen mitteilten. TUI übernimmt aus Kulanz die Kosten gestrandeter Gäste für die Hotelübernachtung von Freitag bis Montag. Andere Anbieter, wie etwa Thomas Cook, zahlten Zimmer nur bis Sonntagabend. Danach müssen Reisende für Übernachtungen selbst aufkommen und die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen. Außenminister Guido Westerwelle(FDP) wies alle deutschen Botschaften an, Reisenden in individuellen Notlagen konsularische Hilfe zu leisten.

                                      Grüße
                                      demi

                                      Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • GuterGastG Offline
                                        GuterGastG Offline
                                        GuterGast
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hallooo,wir haben einen 7-Tage-Urlaub auf Djerba gebucht. Abflug soll Dienstag, der 27.4., sein. Ob wir die Reise werden antreten können, ist aus heutiger Sicht fraglich. Ebenso ist unsicher, ob wir zum Urlaubsende, am 4.5., den Rückflug antreten können. Die vulkanischen Aktivitäten und Flugsperren sind ja kein Tagesereignis. Die Vulkantätigkeit kann nach Expertenmeinung noch Wochen andauernd. Das Wetter und damit die Windrichtung (infolgedessen die Flugasche) ändert sich auch ständig.Insofern besteht die große Gefahr, dass wir vielleicht nach Djerba fliegen können, dass aber der Rückflug ausfällt oder mit erheblicher Verspätung erfolgt. Vermutlich werden wir dann seitens des RV eine Kündigung des Reisvertrages auf Djerba erhalten und uns um den Rückflug selbst bemühen sowie dessen Kosten selbst übernehmen müssen. Wir sind berufstätig und müssen bereits den Tag nach regulärer Ankunft an unseren Arbeitsplätzen erscheinen. Auf Grund der Personalplanung ist es uns nicht möglich, auch nur einen Tag später zu kommen.Wir stellen uns die Frage, ob es unter diesen Umständen und Unwägbarkeiten besser sei, die Reise nicht anzutreten. Es stellt sich aud die Frage, ob ein RV uns ein solches Risiko bzw. ein solches Sammelsurium von Unwägbarkeiten bei einem klaren formulierten Vertrag zumuten kann. Haben wir schon jetzt die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren bzw. von ihm zurückzutreten??? Selbstverständlich ohne, dass für uns Kosten entstehen und dass wir unseren vollen Reisepreis auch zurück erhalten.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Die Information ist auch erst gestern gegen 19 Uhr auf der Seite von Neckermann.de aufgetaucht und wurde uns gegen 20 Uhr vom Reiseleiter bestätigt.

                                          Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

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