Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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bernardo2001 wrote:
...Und wenn samanas noch ein bisschen rausschlagen moechte, kann er den Staat Island verklagen, dass sich dieser Vulkan auf seinem Staatsgebiet befindet und Petrus, dass der die Windrichtung so gelegt hat, dass die Wolke auf Europa zutreibt. Da ist bestimmt ne Mio drinn...Die Klage gegen Petrus erscheint aussichtsreicher, denn Island hat ja bekanntlich keine "Asche" mehr

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Doch, die haben reichlich davon!!! Haben die Asche sogar als Wolke zu uns geschickt!!

Viele Gruesse
bernardo2001 -
Thomas Cook schreibt auf seiner Website dieses:*"Die Thomas Cook AG wird daher für ihre Veranstalter Neckermann Reisen, Thomas Cook Reisen, Bucher Last Minute und Air Marin bis Montag, den 19. April 2010 um 14 Uhr, keine Flugreisen durchführen. Die von den Streichungen betroffenen Reiseaufträge werden vom Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt gekündigt und die Kunden erhalten den Reisepreis zurück. Alternativ können die Kunden kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Die Kunden werden gebeten, nicht am Flughafen zu erscheinen, sondern sich auf den Websites der Thomas Cook Veranstalter über die aktuellste Entwicklung zu informieren."*Somit ist der Fall für uns geklärt.
LG, Bienekind -
na, dann brauchte ich ja nicht noch mal einen Zusatzkommentar schreiben, wonach der Urlauber sogar noch auf Kulanz des RV angewiesen wäre, eine Stornierung zu erreichen.
Bei einer gebuchten Pauschalreise liegt das Transportrisiko beim RV. Höhere Gewalt schützen ihn lediglich vor Schadensersatzforderungen. Der Reisevertrag gestattet auf Grund der AGB lediglich Änderungen von Flugzeiten am Reisetag. Niemand ist gezwungen, seine Reise um 1 Tag plus x zu verkürzen, unter der üblichen Vergütung der Tagessätze der Hoteliers, wenn ein Fall von höherer Gewalt wie hier vorliegt. Im Sinne der Vernunft wegen des geplanten Urlaubes ist aber trotzdem eine Vereinbarung schon sinnvoll. Aber das sind dann neue Reiseverträge.
Übrigens: auf Kulanz sind diejenigen angewiesen, die Flug und Hotel getrennt gebucht haben. Kulanz beim Hotelier. Dann liegt das Transportrisiko bei ihnen selbst, und der Hotelier darf selbstverständlich den gebuchten Hotelaufenthalt berechnen.
Das nur für die, die immer den Weg der getrennten Buchung als höchstempfehlenswert und Alterative zum Pauschalurlaub anpreisen. Sollte man auch mal drüber nachdenken, gibt ja auch noch z.B. das Streikrisiko.
Gruss Gabriela
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Jetzt muß ich doch tatsächlich mal ergänzen
. Auch bei den Individualbuchungen bieten die Airlines Umbuchungen oder Stornierungen kostenfrei an. Und wer sein Hotel direkt bucht oder über einen Reiseveranstalter, kann natürlich auf Kulanz hoffen.Oder gleich sein Hotel so buchen, daß er noch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren kann. Das ist dann absolut risikolos. Man braucht noch nicht mal auf die Rückerstattung des Hotelpreises zu warten. Denn gezahlt wird erst bei Ankunft vor Ort. Also, für alles gibt es Möglichkeiten genug. Man muß nur vor der Buchung drüber nachdenken. Der Vulkan kann jederzeit wieder ausbrechen ...
Gruß privacy
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......oder es kann gestreikt werden.
Über den Flug wie hier bei höherer Gewalt brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber Kulanz erhoffen oder eine Rechtsposition einzufordern ( die Stornierung ) sind zwei paar Stiefel. Ich habe Urlaube nie separat gebucht, daher kenne ich die Hotelbedingungen nicht. Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder. Direkt beim Hotel gebucht, klar, zahlt man bei der Abreise oder macht beim
Einchecken einen Abdruck seiner Kreditkarte. Nur: lassen sich in Urlaubsgebieten Hoteliers darauf ein, bis zum Anreisetag noch kostenfrei stornieren zu dürfen ? Ich kenne das eigentlich nur aus meiner beruflichen Tätigkeit innerhalb Deutschlands, aber wie gesagt, das kann ich wirklich nicht beurteilen.Ich bin wahrhaftig kein Freund der ( AGB der ) RV, aber in dieser Sachlage steht es glaube ich 0.5 zu 0 für sie. Oder liege ich falsch ?
Gruss Gabriela-
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Hallo,
wir sollten am Samstag ab Berlin fliegen, haben Flug indiv. bei Airlines gebucht und das Hotel online bei Thomas Cook.
Die Airlines hat uns kostenfrei auf nächsten Sonntag umgebucht und RV hat für uns Hotelaufenthalt den neuen Termin angepasst. Wir haben zwar 45; € p.P. Umbuchunsgebühr bezahlt, trotzdem sind wir Thomas Cook dankbar , dachten schon : das Geld ist weg.
m.f.G.
Peter -
Aus meiner Sicht und Erfahrung her ganz klarer Punkt für Buchungen über Hotelportale. Gebündelte Einkaufskraft und optimale Konditionen. Natürlich muß man vor Buchung die Stornobedingungen prüfen, aber speziell in Europa gibt es diese Möglichkeit der kostenfreien Änderung und Stornierung sehr oft.
Auch Streiks sind da kein Thema. Andere Buchungsvarianten kommen für mich wegen benötigter Flexibilität nicht infrage, genauso wie Pauschalreisen. Aber da hat jeder seine eigene Philosophie.
In solchen Fällen wie aktuell kann man es nicht besser treffen.Gruß privacy
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Ich hatte doch schon darauf hingewiesen, dass bei Pauschalreisen die gesetzliche Regelung greift, siehe auf Seite 2 dieses Threads.
Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.
Zahlt er nicht habe ich ja immer noch den Sicherungsschein. Wird dann zwar komplizierter, aber letztendlich bekomme ich mein Geld zurueck.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
das hast du völlig missverstanden oder wolltest es nicht verstehen. Es ging um die Direktbuchung des Fluges und des Hotelaufenthaltens, und letzteres über einen RV. Und nicht um die Rückerstattung der Kosten für eine Pauschalreise. Was habe ich denn immer gesagt ? Stornierung absolut rechtens und Rückerstattung der gezahlten Kosten.
Aber um das noch mal auch aus meiner kritischen sicht klarzustellen: hier ist die Branche gefordert, es ist ein "worst case" szenarium, und die Branche wird das in Bezug auf Kulanz wo immer es geht möglich machen.
Gruss Gabriela
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wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?
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bernardo2001 wrote:
Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.Hier ging es um die separate Buchung. Beispiel: Du buchst Dir einen Lufthansa-Flug nach Barcelona und das Hotel mit "Eigenanreise" über Neckermann oder wen auch immer. Das Hotel musst Du meist gleich bezahlen.
Wenn der Lufthansa-Flug nun ausfällt, interessiert das Neckermann kein Stück. Und wenn es Höhere Gewalt war, hast Du auch Lufthansa gegenüber kein Recht auf eine finanzielle Entschädigung für das bezahlte und nicht genutzte Hotel. -
samanas wrote:
Bin auch gerade zurück vom Flughafen Leipzig, wir wollten heute morgen nach Monastir, hatten das Gepäck auch schon eingesteckt und wurden dann wieder nach Hause geschickt. Wir "dürfen" kostenfrei stornieren. Hat man bei einer Pauschalreise noch das Recht auf irgendeine andere Art der Entschädigung? Ich hörte gerade im Fernsehen, bei ntv oder n24, dass es eine 50/50 Reglung gäbe?Die Veranstalter wie auch die Fluggesellschaften zahlen viele Dinge gerade aus reiner Kulanz und fahren damit Millionen Verluste ein. Es sollte sich nun jeder Fragen, ob es angebracht ist, in der jetztigen Situation nach einer Entschädigung zufragen.
Zudem besteht im Falle von höherer Gewalt kein Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung. -
June2 wrote:
wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?jau... können sie
alle Pauschalreisende, deren Verträge von den Veranstaltern gekündigt werden, haben zwar weiterhin Anspruch auf einen Rückflug in die Heimat. Doch für die zusätzlichen Kosten, die dabei etwa für Umbuchungen oder Fahrten zu entfernten Flughäfen entstehen, müssen die Urlauber laut Gesetz zur Hälfte selbst aufkommen. -
Hallo Wally/x,
das liest sich hier bei Focus aber anders
Demnach hat gerade Thomas Cook die Kosten nur bis heute, Sonntagabend, übernommen und ansonsten die Reiseverträge gekündigt.
Diese Urlauber müssen danach für Übernachtungen selbst aufkommen, wie Thomas Cook mitteilte. Auch müssen sie die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen.
Gruß privacy
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und so steht es auch in der FAZ---> klick
Was machen Pauschalreisende, die an ihrem Urlaubsort festsitzen?
Reisende, die am Urlaubsort auf ihren Rückflug warten, werden von der jeweiligen Reiseleitung betreut und bis auf weiteres in ihrem Hotel untergebracht, wie die Unternehmen TUI, Thomas Cook, DERTOUR, Meier“sWeltreisen und ADAC Reisen mitteilten. TUI übernimmt aus Kulanz die Kosten gestrandeter Gäste für die Hotelübernachtung von Freitag bis Montag. Andere Anbieter, wie etwa Thomas Cook, zahlten Zimmer nur bis Sonntagabend. Danach müssen Reisende für Übernachtungen selbst aufkommen und die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen. Außenminister Guido Westerwelle(FDP) wies alle deutschen Botschaften an, Reisenden in individuellen Notlagen konsularische Hilfe zu leisten.Grüße
demi -
Hallooo,wir haben einen 7-Tage-Urlaub auf Djerba gebucht. Abflug soll Dienstag, der 27.4., sein. Ob wir die Reise werden antreten können, ist aus heutiger Sicht fraglich. Ebenso ist unsicher, ob wir zum Urlaubsende, am 4.5., den Rückflug antreten können. Die vulkanischen Aktivitäten und Flugsperren sind ja kein Tagesereignis. Die Vulkantätigkeit kann nach Expertenmeinung noch Wochen andauernd. Das Wetter und damit die Windrichtung (infolgedessen die Flugasche) ändert sich auch ständig.Insofern besteht die große Gefahr, dass wir vielleicht nach Djerba fliegen können, dass aber der Rückflug ausfällt oder mit erheblicher Verspätung erfolgt. Vermutlich werden wir dann seitens des RV eine Kündigung des Reisvertrages auf Djerba erhalten und uns um den Rückflug selbst bemühen sowie dessen Kosten selbst übernehmen müssen. Wir sind berufstätig und müssen bereits den Tag nach regulärer Ankunft an unseren Arbeitsplätzen erscheinen. Auf Grund der Personalplanung ist es uns nicht möglich, auch nur einen Tag später zu kommen.Wir stellen uns die Frage, ob es unter diesen Umständen und Unwägbarkeiten besser sei, die Reise nicht anzutreten. Es stellt sich aud die Frage, ob ein RV uns ein solches Risiko bzw. ein solches Sammelsurium von Unwägbarkeiten bei einem klaren formulierten Vertrag zumuten kann. Haben wir schon jetzt die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren bzw. von ihm zurückzutreten??? Selbstverständlich ohne, dass für uns Kosten entstehen und dass wir unseren vollen Reisepreis auch zurück erhalten.
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Die Information ist auch erst gestern gegen 19 Uhr auf der Seite von Neckermann.de aufgetaucht und wurde uns gegen 20 Uhr vom Reiseleiter bestätigt.