Verhalten von FTI nach Flugstopp
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Hallo, Reisegeplagte!
Ich habe heute auch eine Nachforderung von BigXtra erhalten, die meines Wissens nach zu FTI gehören.
Wir waren im Sultan of Side inEvrenseki und mussten wegen der Aschenwolke zwei Tage länger als geplant bleiben. Der Reiseleiter vor Ort, ein Herr Koska Kaya (kann jemand den Namen bestätigen?) hatte aber alles sehr gut gemanagt und auch keine zusätzlichen Kosten in Aussicht gestellt. Eine Kündigung in irgendeiner Form gab es auch nicht, eher im Gegenteil. Herr Kaya gab immer wieder mündlich zu verstehen, dass alles beim Alten bleibt.An BigXtra habe ich deshalb einen Widerspruch formuliert. Das empfehle ich auch allen anderen Betroffenen. Bloß nicht versuchen die Sache aus zu sitzen.
Ich habe aber Verständnis für den Reiseveranstalter. Er kann für die Umstände genau so wenig, wie ich und es tut mir irgendwo auch Leid, das er auf den Kosten sitzen bleibt. Leider fällt mir das Geld auch nicht aus der Tasche und Nachforderungen in einer Höhe, die fast den Kosten des Urlaubs entsprechen kann ich auch nicht mal eben so stemmen.
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Wenn es nicht stimmt, schreib das es eine Lüge ist. Bei uns gab es einen Aushang, in dem der Vertrag aber definitiv nicht gekündigt wurde. Auch Zusatzkosten wurden nirgendwo schriftlich erwähnt.
Ich würde nochmal auf die Tatsache, dass es keine Kündigung gab und auf die "Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche" vom BMJ hinweisen. Ebenso sollte auf eine Beschwerde beim Verbrauchersschutz hingewiesen werden.
Ich vermute aber, das FTI und Co. möglicherweise nach den Vorfällen in finanziellen Schwierigkeiten stecken und nun versuchen Kapital aufzubringen. Und einem vom Bankrott bedrohten Unternehmen kann man schwer drohen. Achtung, das ist nur meine persönliche Meinung. Ich habe keinen Hinweis darauf, das dem wirklich so ist.
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Genau das stand in meinem Widerspruch. FTI behauptet allen Reisenden gekündigt zu haben u. begründet so seine Forderung. Die Frage ist wie weit geht FTI? Um an ihr Geld zu kommen muß FTI letztendlich vor Gericht u. steht dort vor der Beweispflicht.
FTI wird mahnen, dann gerichtlicher Mahnbescheid, dieser verursacht Kosten u. man kann Formlos widersprechen u. dann käme das Gericht.
Ist sich FTI seiner Sache wirklich so sicher???
Viele sind eingeschüchtert u. werden vorher zahlen.
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freerik wrote:
Ich vermute aber, das FTI und Co. möglicherweise nach den Vorfällen in finanziellen Schwierigkeiten stecken und nun versuchen Kapital aufzubringen. Und einem vom Bankrott bedrohten Unternehmen kann man schwer drohen. Achtung, das ist nur meine persönliche Meinung. Ich habe keinen Hinweis darauf, das dem wirklich so ist.Meine lieber freerik, das ist brandgefährlich , was Du da so zusammfaselst. Auch Deine eigene Meinung schützt Dich nicht vor -für Dich teuren Abmahnungen...das lass Dir bitte sagern.
Zudem sind Deine Schlußfolgerungen völlig unsinnig!
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Vielen Dank an Fti. Durch diese Verhaltensweise lehrt sie uns ein paar Paragraphen neu kennenzulernen. Wir lernen, wie ein Mahnverfahren abläuft. Und zum Schluß lernen wir auch mal das Gericht kennen. Danach können wir uns alle ein Urteil machen, wie gerecht es zugeht. Wir werden lernen, wie Bweise interpretiert werden und eine Schar von Awälten gut ernährt wird. Danke Fti. Für dieses Verhalten werden wir Alle wieder bei Ihnen buchen und Ihre zukünftigen Erträge sichern.
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Der wichtigste Punkt in einem Mahnverfahren, welches gegen einen eröffnet wird, ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist. Eine Kopie des Mahnbescheides ist schriftlich rechtzeitig an das Mahngericht incl. dem erklärten Widerspruch zurückzuschicken. Aber nur, wenn man davon überzeugt ist, daß die Forderung zu Unrecht besteht.
Wer die Frist verstreichen läßt, ohne zu reagieren, hat schlechte Karten und wird schnell mit der Vollstreckung des Betrages + Kosten Bekanntschaft machen. Da steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Bei fristgemäß eingelegtem Widerspruch bleibt dem Antragsteller (hier der Reise- veranstalter) die Möglichkeit, über das Gericht das Klageverfahren zu eröffnen, um an sein Geld zu kommen. Das Gericht wird aufgrund der Gesetze und Sachlage entscheiden.
Wird die Klage abgewiesen, hat der RV alle Kosten zu tragen.
Befindet das Gericht, dass die vorgelegten Kostenrechnungen nachweislich korrekt sind und die Situation wie Kündigung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt gegeben war und der Kunde hiervon Kenntnis genommen hatte, entstehen dem Kunden neben den eingeforderten Beträgen auch Zinsen und Gerichtskosten.
Darüberhinaus kann es auch zu einem Vergleich beider Seiten kommen, wo die
Höhe des Streitwerts und die Verfahrenskosten anteilig von beiden Seiten
zu tragen sind.Gruß privacy
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außerdem müsste fti für jedes verfahren gerichtskosten einzahlen. diese können werden sie sich zwar im obsigen wiederholen. aber bei den ganzen verfahren...ziemlich viel vorschuss.
verpasst man die frist für den widerspruch im mahnverfahren, kann man auch gegen den vollstreckungsbescheid noch rechtsmittel einlegen. allerdings könnte fti mit dem vollstreckungsbescheid schon vollstrecken. -
Anscheinend haben wir in verschiedenen Hotel's alle dasselbe erlebt. Keine Kündigung als Aushang, der Reiseleiter machte fein Werbung für die FTI, da ja alle Kosten übernommen werden u. "die anderen" das ja nicht tun.
Ca. 10 Wochen später, wie selbstverständlich die Rechnung. Auch wenn es bei uns nur um 250 Euro geht fällt es mir schwer den Betrag zu üerweisen. Das kann's doch nicht sein!!!!
Kann FTI damit wirklich durchkommen?
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Hallo an Alle,
auch wir waren zu dem Zeitpunkt des Vulkanausbruchs in Belek im Hotel Voyage Belek 5* und waren auch sehr zufrieden! Leider ist im nachhinein das gleiche passiert wie in den anderen Fällen die hier im Forum geschildert wurden.- FTI verspricht im Hotel (vertreten durch die Reiseleitung IQ Travel) 100% übernahme aller anfallenden Kosten inkl. Rückflug bis zur möglichen Heimreise.
- FTI Reiseleitung verweißt auf alle anderen Anbieter die Ihre Verträge mit den Reisenden gekündigt haben und brüstet sich damit dass FTI dies definitiv nicht tun wird.
- Alle anderen Reiseveranstalter außer TUI und FTI haben Zettel an der Infotafel im Hotel ausgehangen damit der Vertrag gekündigt ist außer die beiden oben genannten Reiseveranstalter. Es wurde weder schriftlich noch mündlich auf eine Kündigung hingewiesen sondern das komplette Gegenteil war der Fall.
Nun wurde uns im Nachgang eine Rechnung zugestellt in der wir sowohl die Heimreise als auch den Hotelaufenthalt der außerhalb der Pauschalreise aufgrund des Vulkans lag bezahlen sollen.
Wer sich ebenfalls im Voyage Belek im Zeitraum 16.04. bis 22.04. befunden hat und dies hier liest kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
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Hallo Leute,
Auch wir waren mit dem RV FTI auf Gran Canaria unterwegs und auch wir können nichts anderes berichten als das Die Reisebetreuung vorort ein Super Job gemacht hat. Auch an uns wurde nun eíne Rechnung "Weiterbelastung der entstandenen Mehrkosten" Obwohl man uns an Urlaubsort zugesagt hatte das dies alles von FTI Kostenmäßig getragen wird, kein Wort davon das man den Vertrag Kündigt oder man sich die Option offen hält später irgendetwas in Rechnung zu stellen. Hätte man uns vorort dieses nicht in dieser Form zugesagt, wären wir gleich auf eigene Kosten aufs Spanische Festland geflogen (da gab es ja kein Flugverbot) um uns dann per Bahn bis nach Deutschland durchzuschlagen. Wie gesagt das hatten wir ernsthaft überlegt für den Fall das FTI uns gesagt hätte das wir alles dann später auch bezahlen müssen.
Die Frage ist also (Anwälte vor) was man als nächstes macht wäre eine Sammelklage gegen die nun Erhaltenen Nachforderungen möglich? Oder kann das nur jeder induviduell für sich selbst verhandeln? Gibt es Fristen um gegen diesen Rechnungsbescheit wiederspruch einzulegen?
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hallo an alle fti kunden,
auch ich bekam gestern meine rechnung von fti,
im begleitschreiben steht, dass uns schon jm zielgebiet wegen höherer gewalt gekündigt wurde, dieses entpricht defenetiv nicht der wahrheit. wie kann fti so etwas behaupten?
fast hätte ich meinen nächsten türkei urlaub im november wieder bei fti gebucht, was ich jetzt ganz sicher nicht machen werde.
eigentlich regt mich ja nicht so sehr die nachzahlung auf, sondern die behauptung, dass mir der reisevertrag gekündigt wurde.
schade fti habt ihr das nötig? -
Uns u. vielen anderen ist anscheinend das Gleiche wiederfahren.
Die alles entscheidende Frage ist kommt FTI mit der Behauptung durch? Nicht wir, sondern FTI ist in derBeweispflicht. Wer kann da genaues sagen???? Reicht es aus zu behaupten, es hätte einen Aushang gegeben?
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Bitte lieber lurch--- das ist hier kein Chat---Deine Meinung kennen wir doch jetzt aus sechs anderen Beiträgen- und die kommen nur nur in dieserm Thread-- Lass mal andere ran--ok?
