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Reise nicht rechtzeitig bezahlt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
46 Beiträge 30 Kommentatoren 82.0k Aufrufe
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  • tops-boT Offline
    tops-boT Offline
    tops-bo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe meine Reise leider nicht wie vereinbart 30 Tage corher bezahlt sondern erst 10 Tage zuvor, weiß jemand wann die Tickets kommen oder ob überhaupt noch welche kommen.

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    • carsten79C Offline
      carsten79C Offline
      carsten79
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Diese Frage solltest du vielleicht deinem Veranstalter/deinem Reisebüro stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass du keinen Anspruch mehr auf die Reise hast.

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      • palme30P Offline
        palme30P Offline
        palme30
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Würd zunächst mal bei Deinem Veranstalter nachfragen - aber ich denke mir, sie können nicht so einfach eine Reise stornieren - es wurde ja ein "Vertrag zwischen zwei Parteien" geschlossen und ist somit rechtskräftig.......Du hättest schlimmsten Falles eine Zahlungsaufforderung erhalten - deshalb glaub ich nicht, daß sie Dir die Reise storniert haben!!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • soedergrenS Offline
          soedergrenS Offline
          soedergren
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also, wenn du keine Mahnung erhalten hast, sollte alles noch okay sein. Die Frage kann dir aber wirklich nur dein Veranstalter beantworten, ruf deshalb bei der dortigen Servicerufnummer an und frag nach.

          Wenn du aber eine Mahnung erhalten hast, kann es sein, dass der Veranstalter den Vertrag gecancelt hat, denn, palme30, natürlich gibt es einen Vertrag, in dem aber - in den AGB - fast immer eine Klausel in der Art hier steht: "Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten,(...)". Auch in diesem Fall, ruf dort an. Der Veranstalter ist der einzige, der dir hier wirklich Auskunft geben kann.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielleicht war es ja "nur eine freundliche Zahlungserinnerung!" 😛 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • carsten79C Offline
              carsten79C Offline
              carsten79
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @palme: Ob dieser Vertrag überhaupt noch gilt, ist eben die Frage, da topsbo seinen vertraglichen Pflichten eben nicht nachgekommen ist. Klären können wird es nach wie vor nur ein Anruf beim VA/RB.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hast du zuvor bereits eine Anzahlung geleistet ?
                 
                Ich gehe mal davon aus, dass ja...
                 
                Dann dazu:
                 
                "Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Inanspruchnahme des Hotels bzw. Reiseantritt zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reise- bzw. Hotelleistung..."

                Besteht demzufolge noch Hoffnung  ❓  
                 
                Ich hoffe sehr, dass du zwischenzeitlich telefoniert hast 😉

                LG

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                Antworten Zitieren
                • tina1312T Offline
                  tina1312T Offline
                  tina1312
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schade, wir scheinen nicht zu erfahren, wie es weitergeht.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @tina
                     
                    Also tops-bo hat ja spätestens am Tag des Postings gezahlt  😉 ... das war der 15.
                    Dann würde er am 25. fliegen...
                     
                    Entweder wartet er noch oder er hat telefoniert, sagt uns aber nicht der Ergebnis.
                     
                    Oder er ist schon weg ?
                     
                    Schade, hätte mich auch interessiert 😞

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mogan13M Offline
                      mogan13M Offline
                      mogan13
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Sollte es sich nicht um eine Kurzfristreise handeln, sondern um eine längerfristig gebuchte Reise bei der eine Anzahlung geleistet worden ist, wirst Du unter Umständen deine Unterlagen an Flughafen abholen müssen.

                      Bei einer kurzfristigen Buchung wo der Reisebetrag möglicherweise in einmal gefordert worden ist, kann es zu einer Stonierung gekommen sein,es sei den die Reise war eh schon Last Minute ( d.h. jetzt buchen in 10 Tagen reisen) wo Du dann den Reisepreis überweist/abbuchen lässt, ob Du dann die Unterlagen noch zugesendet bekommst oder am Flughafen abholen musst kann Dir aber deine Buchungsstelle sagen.

                      Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Möchte mal kurz klarstellen, dass ein Reisevertrag und die Zahlung zwei unterschiedliche Dinge sind. Der Reisevertrag regelt alle relevanten Dinge, darunter auch die Zahlungsbedingungen. Er bleibt aber selbstverständlich auch dann noch aufrecht, wenn man Teile davon als Kunde "verletzt". Der Veranstalter muss in so einem Fall dem Kunden eine Nachfrist zur korrekten Erfüllung seiner Pflicht(en) setzen.

                        Im konkreten Fall müsste der Veranstalter dem Kunden bei Abflug die Gelegenheit geben, zu bezahlen, damit man ihm vor Ort am Flughafen die Unterlagen aushändigt (sofern der Veranstalter eine Vertretung am Flughafen hat).

                        Somit kann ein Veranstalter eine Buchung an sich erst mit Punkt des Abflugs von sich aus "stornieren" mangels eines Willen des Kunden zur Erfüllung des Vertrages. Vorher nicht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • linglingL Offline
                          linglingL Offline
                          lingling
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also kann man zahlen, wann man will, wenn doch nichts passiert?! Da müssen sich die Leute, die brav 30 Tage vorher zahlen, doch veräppelt vorkommen.....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich denke, die xxxler ( die modernste Variante des Buchens, wie man hier sagt ) hätten mit Sicherheit was dagegen, die Zahlung möglicherweise bis ultimo ( direkt vor Abflug) zu verweigern. Eigentlich ist das vereinbarte Zahlungsziel bindender Vertragsbestandteil. Allerdings stimme ich zu, wenn Reisen z.B. 14 Tage oder vor Abflug gebucht werden, da gelten höchstwahrscheinlich aus der Praxis heraus andere Gesetze. Ich habe ja auch schon die Reiseunterlagen am Flughafen abgeholt, und sie bekommt man ja nur mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @gabriela_meier
                               
                              Ich gehe davon aus, tops-bo hat gebucht, eine Anzahlung geleistet und dann den Zahlungstermin verpasst.
                               
                              Er wird aber nicht erst am 15. gezahlt haben (Tag seines Postings). Denn warum sollte er sich unverzüglich Sorgen über die Zusendung der Reisepapiere machen ?
                               
                              Demzufolge hat er vor dem 15. gezahlt, sich gesorgt, als nix kam - und dann hier gepostet...
                               
                              Und jetzt ? Ist er wahrscheinlich in Urlaub 😆 weil es wohl - zumindest ähnlich -
                              so abgelaufen ist wie mosaik schreibt 😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @anne49:

                                mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf das darüber stehende posting. Aber ich gebe zu, ich bin mit der Auslegung von mosaik auch nicht so ganz einverstanden. Die von ihm geäusserte "theoretische" Vorhaltepflicht der Reiseunterlagen durch den Veranstalter gegfl. bis kurz vor Abflug geht mir zu weit. Ob das ein RV tun müsste, wenn der Reisende avisiert, er würde den Reisepreis bei Abholung der Unterlagen bezahlen kann ich mir nicht vorstellen. Ich störe mich an der "Pflicht", eine gegenseitige Vereinbarung dieser Übergabekriterien ist verhandelbar und daher denkbar.

                                Und ist Nachsicht im Vertrag vorgesehen bzw. vereinbart ? Kann natürlich gewährt werden, hängt aber m.M. nach nur vom Wohlwollen des Vertragspartners ab. Gibt es Vertragsbedingungen 1. und 2. Klasse ? Im Vertragsrecht eigentlich nicht, es sei denn, es wurde vereinbart.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Zunächst einmal: in Österreich ist es sowie gesetzlich erst frühestens 14 Tage vor Abreise erlaubt, eine Restzahlung zu verlangen und dies eigentlich auch nur, wenn man gleichzeitig ein Dokument erhält, das einem zur Konsumation der bezahlten Leistung(en) berechtigt.

                                  Aber zurück in die BRD: nochmals: ein geschlossener Vertrag kann nicht ohne Setzung einer Nachfrist vom Reiseveranstalter aufgelöst werden, nur weil eine vereinbarte Zahlung nicht vereinbarungsgemäß geleistet wurde.

                                  Dass in Deutschland wesentlich früher Restzahlungen verlangt werden, ist ein Handelsbrauch, wohl aber nicht Recht. Oder: wenn es zwischen Kunden und Veranstalter so ausgehandelt wurde, dann ist das mal Fakt. Aber würde jetzt der VA  drei Woche vor Reise die Reise stornieren, weil "angeblich" keine Zahlung angekommen ist, dann hat er schlechte Karten!

                                  Wenn nämlich der Kunde seinen Willen bekräftigt, den vereinbarten Vertrag zu erfüllen und die vereinbarte Leistung zu konsumieren, dies aber nicht mehr könnte, weil der Veranstalter von sich aus die Reise storniert hat (weil keine Zahlung), ohne eine angemessene Nachfrist gesetzt zu haben, dann wäre er Schadenersatz pflichtig. Und überhaupt, wenn jemand schon eine Anzahlung geleistet hätte!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Fristen, wenn vertraglich vereinbart, sind einzuhalten. Das ist ganz klar und in aller Deutlichkeit im induviduellen Vertragsrecht fixiert, dem beide Vertragspartner in einem solchen Vertrag zugestimmt haben. Eine gesetzliche Nachfrist gibt es nicht, es liegt einzig und allein im Wohlwollen des Vertragspartners. Ist auch nur ein Teil des Vertrages nicht eingehalten worden hat der betroffene Partner ein Recht auf Kündigung des Vertrages. So isses !

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das Recht auf Kündigung des Vertrages wurde nicht nur gekippt, weil dem Kunden keine Nachfrist eingeräumt wurde. Zusätzlich musste in dem Fall auch noch Schadensersatz gezahlt werden.
                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Sunshine997S Offline
                                        Sunshine997S Offline
                                        Sunshine997
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @ Mosaik

                                        Und wie sieht es dann mit den Stornogebühren aus?
                                        Nehmen wir mal folgendes an:
                                        30 Tage vor Reisebeginn ist vereinbarter Restzahlungstermin
                                        20 Tage vorher ist immer noch nicht bezahlt; Reiseveranstalter setzt (per Einschreiben) Frist bis 14 Tage vorher und fordert den Kunden auf, sich zu melden. Kunde rührt sich nicht (z.B. weil er im Krankenhaus ist oder im Ausland und den Restzahlungstermin  einfach "verschwitzt" hat und das Einschreiben nicht erhalten hat).

                                        Wenn der Reiseveranstalter die Reise nun 14 Tage vorher storniert:

                                        • welche Stornogebühren kann er verlangen? Die bei Stornierung am 30. Tag vor Reisebeginn oder die vom 14. Tag vor Reisebeginn? Die dürften sich in der Höhe sehr unterscheiden
                                        • und was würde passieren, wenn der Reisepreis nach der Stornierung, sagen wir mal am 7. Tag vor Reisebeginn überraschend komplett beim Veranstalter eingeht und der Kunde zeitgleich anruft und darauf besteht, reisen zu wollen. Hat er Anspruch darauf? Was, wenn's nicht mehr geht (weil Flüge voll)? Muss der Kunde dann trotzdem die Stornogebühren zahlen?

                                        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CliffideoC Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Die Reiseveranstalter werden den ****** tun und von sich aus den Reisevertrag kündigen. Wenn der Kunde fliegen will, muss er eben am Flughafen seine Tickets gegen Barzahlung abholen.
                                          Es braucht ja nur ein Zahlendreher bei der Überweisung passieren, dann kommt das Geld nicht an, der Urlauber ist der Meinung, es ist alles klar und fordert seine Reiseunterlagen.
                                          Der Veranstalter kann es sich garnicht leisten, durch so etwas in die negative Werbung zu kommen.
                                          Zahlt der Kunde nicht und erscheint auch nicht zum Abflug(noshow), werden die dann anfallenden Stornokosten über Inkassofirmen eingetrieben.
                                          Das freigewordene Hotelzimmer steht dann für Überbuchungen anderer Hotels noch zur Verfügung.
                                          Selbst die Reiseleiter vor Ort können durch den Veranstalter zu berechtigt werden, den fälligen Reisepreis in bar entgegenzunehmen.
                                          Selbst getestet: Schon auf Mallorca gewesen, dort im Internetcafe bei Schauinsland noch eine Woche Hotel nachgebucht. Die Hotelvoucher gabs dann persönlich vom SLR-Reiseleiter im gebuchten Hotel gegen Barzahlung ausgehändigt.

                                          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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