Rückerstattung für Ägypten-Reise
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Hallo! Für meine gebuchte Reise ( Die nach 3 Tagen beendet war) bei Bix Xtra vom 30.1.-13.2.11 für 1456,-- (2Pers.) wurde mir eine Erstattung von 321,39 angeboten. Würde mich über Nachricht von geschädigten freuen.
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Ganz allgemein gesprochen (und deshalb auch in diesem Forum und nicht bei Big Xtra):
Du hast ja einen Großteil der Leistungen in Anspruch genommen (Hin-und Rückflug, Transfers, 3 Nächte) und die Reise wurde nicht durch Verschulden des Veranstalters abgebrochen.
Deshalb glaube ich kaum, dass Du wesentlich mehr Geld zurückbekommen wirst.Hat Dir der Veranstalter eigentlich die Wahl gelassen, ob Du bleiben oder zurückfliegen willst?
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@Sunshine
Ich vermutete, dass heber eher Interesse an Auskünften seitens anderer Geschädigter hat.
Daher mein Verweis auf den Thread von BigXtra.
Die Antwort auf deine Frage *"Hat Dir der Veranstalter eigentlich die Wahl gelassen, ob Du bleiben oder zurückfliegen willst?"*würde mich auch interessieren.
Wäre nett, wenn heber sich dazu äußern würde.
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@ Kurion
Dass war doch keine Kritik von mir, dass Du auf den anderen Thread verwiesen hast ...
... für spezielle Probleme mit Big Xtra und um andere Geschädigte zu finden, sind die Fragesteller dort richtig aufgehoben.Allerdings finde ich, dass dies eben gleichzeitig ein allgemeines und auch interessantes Rechtsproblem ist, das bei Reisen mit ALLEN Veanstaltern auftreten kann und deshalb auch hier im Reiserechtsforum diskutiert werden sollte.
Ich finde es immer schade, wenn solche Diskussionen "aus Gründen der Übersichtlichkeit" dann in einen bestimmten Reiseveranstalter- oder Airline-Thread verschoben werden. Da allgemeine Probleme irgendwann bei den meisten Reiseveranstaltern und Airlines auftauchen und somit dutzend- oder gar hundertfach in verschiedenen Threads diskutiert werden und Threads aber gleichzeitig ellenlang sind wegen vieler anderer Fragestellungen, finde ich ... dass dabei die Übersicht die leidet ... ( an dieser Stelle noch ein ...
... für curi ...)P.S. Wäre wirklich schön, wenn der Fragesteller sich nochmal zu den genauen Umständen der verfrühten Abreise aus Ägypten äußert. Gab es Alternativen? Was genau wurde ihm vort Ort bzgl. Teilerstattung gesagt?
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Ich würde einfach beim Veranstalter um eine Erklärung bitten, wie sich der Betrag errechnet. Vielleicht wird dann klar, dass ein Tag im Hotel das allerbilligst an so einer Reise ist. Interessant dürfte auch sein, ob der Reisevertrag gekündigt wurde, so dass evtl. der außerplanmäßige Rückflug wesentlich teurer ist als der ursprüngliche etc.
Allerdings verliere ich langsam die Lust etwas zu schreiben, da Leute immer öfter ein paar Brocken hinwerfen und dann nicht mehr gesehen werden.
Allerdings will der TO ja auch gar nicht wissen, ob das Vorgehen in Ordnung ist, er hat ja für sich schon entschieden dass er ein "Geschädigter" ist und Gleichgesinnte sucht. -
@Sunshine
Näää, habe ich auch nicht so empfunden
Ist schon richtig, dass es sowohl hier als auch dort hinpasst.
Und wäre für den TO - in beiden Foren - am besten.
Aber man kann ja - wenn man das Posting liest / "suche weitere Geschädigte" - mit einer Schließung hier rechnen.
Wäre in diesem Fall allerdings schade (selbst wenn es ev. zu einem Doppelposting kommt). -
chepri wrote:
Interessant dürfte auch sein, ob der Reisevertrag gekündigt wurde, so dass evtl. der außerplanmäßige Rückflug wesentlich teurer ist als der ursprüngliche etc.Ich meine, in solchen Situationen muss zumindest keine förmliche Kündigung erfolgen, sondern sich diese aus der Gesamtsituation schlüssig ergibt.
Sollte der Rückflug tatsächlich teurer gewesen sein, so haben Veranstalter und Kunde diese Mehrkosten zu gleichen Teilen zu tragen.
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chepri wrote:
Allerdings verliere ich langsam die Lust etwas zu schreiben, da Leute immer öfter ein paar Brocken hinwerfen und dann nicht mehr gesehen werden.Lieber @chepri, wirf die Nerven nicht weg - das ist ganz normal! Otto-Normalverbraucher (nicht du gemeint
) weiß halt oft nicht, worauf es ankommt und formuliert halt unbeholfen. Jetzt einmal von jenen abgesehen, die vorsätzlich etwas verschweigen, damit sie "bessere" Auskünfte erhalten
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Das gibt doch bloß wieder Ärger. Ist doch nichts dabei, wenn vor Ort ein Mitarbeiter des Anbieters oder ein Beauftragter ein Papier überreicht: Gemäß § 651 j I BGB kündigen wir den Reisevertrag wegen höherer Gewalt.
Eventuelle Kosten gem § 651 j II 2 BGB werden zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet.So oder so ähnlich haben es die Veranstalter bei der "Aschewolke" gemacht und vermutlich auch diesmal. Sonst sehe ich nämlich großen Ärger auf sie zukommen, wenn sie die anteiligen Kosten haben wollen. Schließlich war dort weder Krieg, noch eine größere Naturkatastrophe noch sonst ein Ereignis, das sofortiges unverzügliches Handeln erforderte.
Manchmal frage ich mich schon, wozu wir wunderschöne §§ haben, wenn sie nicht angewendet werden. Und was heißt schon "in solchen Situationen"? In Hurghada war ringsum tiefster Frieden und die Situation am 03.02. nicht anders als am 30.01., dem Beginn der Reise.
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Meines Wisssens nach ( war ja auch Direktbetroffene ) wurden von einem Tage x an alle Buchungen nach Ägypten gestoppt, sprich, alle gebuchten Reisen konnten entweder storniert oder umgebucht werden.
Ich kann nun das Abreisedatum 30.01. nicht hundertprozentig in diese Schiene einordnen, aber zumindest weiss ich sicher, das alle vor dem Tag x in Ägypten weilende Urlauber zu ihren gebuchten Rückreiseterminen zurückreisen konnten. Also gab es nie eine "von Amts wegen" angeordnete Pflicht. Auch wir sind von einer leer ankommenden Maschine nach Deutschland zurückgefolgen worden. Liegt das hier wohl an dem Veanstalter, der da "billigst" rauskommen will ?
Gruss Gabriela
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Nun hat sich ja der TO noch nicht wieder gemeldet. Wäre interessant zu erfahren, was für eine Art Reise es denn war - wenn es eine Rundreise o.ä. gewesen sein sollte, wäre die Durchführung ja doch wohl erheblich erschewert gewesen. Aber das ist Kaffeesatzleserei, solange nicht mehr Infos rüberkommen.
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chepri wrote:
Manchmal frage ich mich schon, wozu wir wunderschöne §§ haben, wenn sie nicht angewendet werden.ich gebe es ehrlich zu: mir ist das Suchen zum mühsam, wo doch alles hier ehrenamtlich und gratis ist. Aber wir beide ergänzen uns ja doch eh oder nicht?

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Moin allerseits,
hatte selber vor Ort ( El Gouna) nachfolgendes erleben "dürfen" :
Gebucht Pauschalreise v. 18.1. -15.2.
Beginn der Unruhen 25.1. Ab 1.2. div. Hinweise von RV in den Kontaktmappen über Erklärungen der Bundesregierung. ab 3.2. werden Skandinavier und Schweizer ausgeflogen. Ab 6.2. "Angebote" div. deutscher RV. mit Ankündigung der "Ausreise bis spätestens 13.2
Mein RV TUI ( Discount travel) am 8.2. : Für alle Gäste deren Abreise nach dem 11.2. stattfinden sollte, organisieren wir derzeit Rückflüge bis zum 13.2. Bitte haben Sie Verständnis dafür,dass wir uns gezwungen sehen, Ihren Reisevertrag wg. höherer Gewalt zu kündigen sollten Sie unser Angebot nicht annehmen.
Am 9.2. erhielt ich um 17:51 Nachricht : Abflug 10.2. 15:15
Weder in El Gouna noch in Hurghada haben wir, außer im Fernsehen, etwas von den Unruhen bemerkt ! Von Schwierigkeiten in Logistik oder Versorgung konnte keine Rede sein. Klar, dass die RV keine leeren Flugzeuge runter und halbvolle zurückholen wollten !
Habe Kontakt wg .der aus gefallenen Leistungen aufgenommen und am 16. Schreiben erhalten, dass mein Anliegen demnächst bearbeitet wird.
Bin auch gespannt was man mir anbieten wird ! :?
Hoffentlich geht es dort bald wieder los. Mir tun die dort ausschließlich vom Tourismus lebenden Menschen leid, die überhaupt nicht die Panik der RV verstanden,mit denen die Touristen "evakuiert "wurden.
L.G. Michael -
ich muss zugeben, das meine Informationen bezgl. der planmässigen Rückflüge sich nur bis zum 07.02.2011 beziehen. Wir selbst sind am 04.02. zurückgeflogen, konnten aber die anstehenden Rückflüge in den entsprechenden Mappen der RV einsehen.
Es war wohl wie auch in Tunesien eine Entscheidung der RV, die Bücher zuzumachen und alles möglichst kostensparend zum Abschluss zu bringen, sprich alle auf einmal rauszuholen. Wie hier eine Kündigung des Reisevertrages juristisch zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, das sich de jure ( über das AA ) wohl zwischen dem 01.02. und dem 08.02.2011 nichts geändert hat.
Gruss Gabriela
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mosaik wrote:
...mir ist das Suchen zu mühsam,Das ist eine Antwort, mit der ich sehr gut leben kann. Aber viel suchen mußt du nicht:
Das Standardrezept: Nimm den § 145 BGB, füge eine Portion 651a I hinzu, verrühre das Ganze mit ein wenig 323 und runde mit einem Schuß 157 ab. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellen kannst du versuchen mit 651 e oder d noch etwas zu retten, bevor du alles mit 651f in die Tonne kloppst..
Gruss
cheprigabriela_maier wrote:
Wie hier eine Kündigung des Reisevertrages juristisch zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen.
Viel mehr würde mich interessieren, welche Ansprüche ein Reisender geltend machen kann, wenn ein Gericht feststellt, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. -
Sorry komme erst jetzt dazu!
Es war eine Nilkreuzfahrt+ Badeurlaub gebucht. Verlauf: 30.1. Hug Hotel, 31.1.LUxor Schiff. 22.30Uhr Mitteilung das wiram 1.2.nach Antalja ausgeflogen werden. 1.2. Abends nach Antalja. Unterbr. Im Hotel. 2.2. wer will konnte umbuchen. Abflg am 2.2. mittags nach Ffm. BigXtra Kosten: 550,00 Etrsatzrückbef., 54,00 ANtalya Hotel, ./. 351,17 Kosten des urspr.bebuchten Rückfl. = 202,83 davon 1/2 = 101,42. Nicht in Anspruch gen. Leist. In Äypten 422,81 = 321,39. Teurer Urlaub.Übrigens wurde der Ausflug nach Antalya ohne Alternative angeordnet.