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Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    "Wer eine extrem billige Reise gebucht hat, kann das Pech haben, dass der Veranstalter das Angebot für ungültig erklärt. Selbst wenn der Schnäppchenpreis vorher telefonisch bestätigt wurde.

    Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, können zu extreme Billigangebote vom Veranstalter storniert werden. Und zwar dann, wenn das Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung so groß ist, dass der Käufer es ohne weiteres erkennen kann. Da nützt auch der geschlossene Kaufvertrag nichts, selbst wenn dem Verbraucher auf Nachfrage der zu niedrige Preis bestätigt wurde."

    Der ganze Artikel zum Urteil kann hier auf focusonline nachgelesen werden klick mich.

    Quelle: www.focus.de

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
    ( Epikur von Samos )

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ich habe mir den ganzen artikel mal angeschaut.
      irgendwie widersprechen die sich doch da.
      es heißt, dass der bucher erkennen muß, dass es ein mißverhältnis zwischen preis und leistung besteht.
      die netten angestellten, die den preis telefonisch nochmals bestätgit haben, müssen das aber scheinbar nicht erkennen.
      denn dort hätte man ja schon intervenieren können bzw. erkennen können, dass was mit dem preis nicht stimmen kann.
       
      und wie immer ist der verbraucher der dumme.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Da stimme ich uneingeschränkt zu. Ich habe das Urteil am Montag in der SZ gelesen, und mich auch gefragt, wer -wenn nicht die eigenen Mitarbeiter- sollte diesen Irrtum in der software bemerken. Das Gericht hatte angeführt, das sie aber nur auf das zurückgreifen können was im System hinterlegt ist. Schon komisch. Das bedeutet ja, das der Urlauber einem günstigen Preis nicht mehr trauen darf, und durch dieses Urteil aufgefordert wird, selbst den Preis auf den Wahrheitsgehalt zu untersuchen. Allerdings war hier der Preisunterschied sehr hoch ( real dreifach höher ).

        Gruss Gabriela

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Zum einen ist das nichts Neues (hier im forum gibt es doch genügend Beispiele), zum Anderen geht es im Ende um etwas anderes, und zwar um § 122 BGB, die Schadensersatzpflicht bei einer Anfechtung.
          Vermutlich wird das in der Urteilsbegründung auch anders aussehen, als das was die Presse reißerisch daraus macht. Rechtlich finde ich das Urteil in Ordnung.
          Viel wichtiger wäre meiner Meinung nach, strengere Regeln im Hinblick auf die Möglichkeiten der Anfechtung zu setzen. Hier ist der Verbraucher wirklich der Dumme, denn in aller Regel hat er nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich eben NICHT um einen softwarefehler handelte.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • carofeliC Offline
            carofeliC Offline
            carofeli
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich plane eine Reise, mache mich im Internet schlau und finde ein Super-Schnäppchen. Ich buche und freue mich. Wenn ich dann die Info erhalte, dass es sich um einen Software-Fehler handelt und der Preis so nicht stimmt usw.... dann wäre mir das Urteil plausibel.
            Wenn ich aber zur Absicherung noch einen Anruf tätige und dieser Mitarbeiter mir das Ganze noch bestätigt, würde ich Laiedie Sachlage anders sehen. Gerade dieser Mitarbeiter, der ja dann wohl vom Fach wäre, müßte stutzig werden und ggf. die Sache erstmal abklären. Sein OK wäre für mich auch entscheidend gewesen.

            Wenn das Schule macht, na dann Kunde - Gute Nacht.

            Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
            Voreingenommenheit.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ist doch schon die gängige Praxis und absolut nicht neu.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • papaya46P Offline
                papaya46P Offline
                papaya46
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Es wäre noch wichtig zu erfahren , welche Fristen gibt es bei einer Anfechtung des Reisepreises durch RV ?
                Oder habe ich es überlesen ?
                Gruss.

                suum cuique

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                • carofeliC Offline
                  carofeliC Offline
                  carofeli
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Für mich war´s schon neu, aber liegt vielleicht auch daran, dass ich generell nicht so ein Schnäppchen-Jäger bin...

                  Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                  Voreingenommenheit.

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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wenn ich mich richtig erinnere war das "Schnäppchen-Angebot" zeitlich befristet, und der Reisetermin abgelaufen, so das auf Vertragserfüllung sowieso nicht geklagt werden konnte. Was mich aber wundert ist, dass das Urteil rechtskräftig sein soll. Der Streitwert müsste weit über  € 600.-- gelegen haben ( Ersatzreise plus Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude). Es kann auch kein Anerkenntnisurteil sein, da der Reisende als Kläger aufgetreten ist.

                    Hier würde mich wirklich die wörtliche Urteilsbegründung interessieren. Schliesslich ist doch nicht bei einem call-center die Rückfrage und Bitte um Bestätigung des Preises erfolgt.

                    Ansonsten ist für mich die Begründung des Urteiles auf die ins Auge fallende Diskrepanz nachvollziehbar, aber wo ist da die Grenze ? Einen grundsätzlichen Freibrief für die RV darf es nicht geben, ausgewiesene Preise mit dem Argument eines software-Fehlers zurücknehmen zu können. Er muss seinen Laden im Griff haben, und wenn vom Kunden die Nachfrage kommt ob der Preis ok ist muss er spätestens reagieren. Wie es gelaufen ist ist das Urteil unbefriedigend. Aber wie gesagt, was steht in der Begründung.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernardo2001B Offline
                      bernardo2001B Offline
                      bernardo2001
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      ich denke, dass sind wir alle selbst Schuld. Jeder fuer seine Branche. Wir haben uns die Leutchen doch so erzogen, die glotzen doch nur alle noch in diesen leicht rechteckigen Kasten und es geht nach dem Motto: Das ist richtig, das steht hier doch so!

                      Wer denkt denn noch logisch - leider viel zu wenige Mitbuerger.

                      Heute hatte ich am Flughafen Duesseldorf zu tun. Dort gibt es zwei Etagen wo sich ein Reisebuero an das naechste reiht. Ich bin da mal durchgelaufen - jeder der Counter war besetzt. Und alle Mitarbeiter dort, aber wirklich alle, glotzten in den Kasten. Ich habe gefragt, was man dort macht und einer der Mitarbeiter sagte mir: 'Neue Angebote suchen'. Und wenn Du das staendig machst, was passiert da, Du hoerst auf zu denken...... Die Leutchen suchen Angebote, schreiben diese auf diverse Zettel, wo man sich die Bude mit vollkleistert und garantiert faellt niemandem auf, wenn sich da ein Fehler beim RV eingeschlichen hat...... wenn er auch noch so eklatant ist.

                      Viele Gruesse
                      bernardo2001

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es ist wirklich dringend angeraten, sich die Begründung im Original zu besorgen und zu lesen (und vielleicht sogar zu verstehen). In dieser Begründung stehen sicher auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hier wird nämlich schon wieder fleißig alles bunt durcheinandergemischt, (Anfechtung, Willenserklärung nichtig, Schadenersatz etc.) kein Wunder, man macht sich ja auch nicht die Mühe zu subsumieren.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BulgarienfanB Offline
                          BulgarienfanB Offline
                          Bulgarienfan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Interessant finde ich, dass der RV lt. Presseartikel verurteilt wurde, die Anzahlung zurückzuzahlen. Wollte er die etwa behalten?

                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das dürfte ganz sicher nicht der Fall gewesen sein. Dem Veranstalter wird schon bewußt gewesen sein, dass der Vertrag bei erfolgreicher Anfechtung von Anfang an nichtig ist und deshalb kein Rechtsgrund für die Anzahlung vorliegt. Anders als dem Schreiberling, der halt wild irgendwelche Ausschnitte kopierte.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tina1312T Offline
                              tina1312T Offline
                              tina1312
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Vielleicht habe ich ja auch was überlesen: Bis wann der RV wg. Irrtums denn von der gebuchten Reise zurücktreten. Wir haben z.B. am 13. März eine Reise gebucht für November. Kann der RV jetzt immer noch anfechten?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @tina1312
                                "unmittelbar nach Feststellung des Irrtums" bedeutet immerhin, dass er seit Feb genügend Zeit gehabt hätte, den Preis nachzuprüfen.
                                Das wird ihn ggf. zwar nicht hindern, aber rein rechtlich stünde er auf eher tönernen Füßen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • CliffideoC Offline
                                  CliffideoC Offline
                                  Cliffideo
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Die Frage, die sich mir stellt:
                                  Ab wann muss ein "Laie" denn davon ausgehen, ob ein Preis gerechtfertigt ist?
                                  Im Dezember gab es von Neckermann ein Angebot für ein Teneriffawochenende mit Condorflug, 2 Übernachtungen AI im 3-Sternehotel und Transfer für 125 EUR pro Person.
                                  Habs telefonisch gebucht und ging durch. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte nur, dass dies ja sehr günstig sei und wünschte eine gute Reise.
                                  Üblicherweise kostet schon der Flug mehr als der komplette Reisepreis..

                                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gastwirtG Offline
                                    gastwirt
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wenn man sowas bucht, wird man ja mit diesem Urteil fast zur Selbstanzeige genötigt...... 😆

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • chepriC Offline
                                      chepriC Offline
                                      chepri
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hi,

                                      ich hab es zwar schon zweimal geschrieben, aber es scheint wieder untergegangen zu sein. Durch dieses Urteil wird sich die Praxis der "Anfechtungen" nicht ändern, denn im bisher bekannten Text steht ja nichts zur Rechtmäßigkeit der Anfechtung.
                                      Ich lese daraus lediglich eine Entscheidung im Hinblick auf den zu leistenden möglichen Schadenersatz, den ja der Kläger gefordert hat ("entgangene Urlaubsfreude"). Deshalb wird es ja auch erst zur Gerichtsverhandlung gekommen sein, weil sich der RV geweigerrt haben dürfte, einen solchen zu leisten. Und genau diesen Anspruch hat im vorgetragenen Fall das Gericht verneint (vergl. § 122 II BGB). Nicht mehr und nicht weniger!
                                      Und wie gesagt: Ich frage mich, warum man da so ein Theater macht, denn neu ist das Ganze wahrlich nicht. Jedenfalls ist es ein Musterbeispiel dafür, was man mit einer dummen Schlagzeile erreichen kann, weil man keine Ahnung hat um was es eigentlich geht.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • gabriela_maierG Offline
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                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Wer möchte, kann das Urteil nachlesen ( bin extra noch raus zu unserer Papiertonne und habe die alte Zeitung rausgekramt )

                                        AZ 163 C 6277/09

                                        Das Urteil in Bezug auf die Diskrepanz des Preises kann ich nachvollziehen, aber die Bewertungen des Richters, was den Angestellten des RV`s zuzumuten ist teile ich nicht. Vielleicht ist die Klage völlig falsch angelegt worden, vielleicht hätte eine Klage auf genau diese Aussagen des Personals mehr Erfolg gehabt. Allerdings muss ja immer ein entstandener Schaden nachgewiesen werden. Gab es u.U. zu dem Zeitpunkt eine vergleichbare Reise "nur" zum doppelten Preis statt -wie hier- real zu dreifachen Preis ?

                                        Natürlich ist das Urteil nur vorläufig rechtskräftig, aber eine Revision erscheint mir nicht erfolgversprechend.

                                        Gruss Gabriela

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                                          Biggi12345B Offline
                                          Biggi12345
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo an Alle,
                                          habe mal eine Frage. Wenn ich eine Reise geblockt habe, aber der Preis sich innerhalb der 3 Tage ( vom Blocken bis zum Buchen ) erhöht, bleibt mir der günstige Preis erhalten oder muss ich den aktuellen teuren Reisepreis bezahlen.
                                          vielen Dank für eure Antworten
                                          Biggi

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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