holidaycheck - HCX und Castello Boutique Resort in Sissi auf Kreta
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@Holginho: "Bevor ich jetzt gleich eine Höflichkeitsgrenze überschreite ..."
Wie darf ich das interpretieren? Gelten die Forumsregeln nur für diejenigen, die keine Kritik - und sei es nur an interpretierbaren Formulierungen - üben?
@curiosus: "es ist keine Wortklauberei, es ist die entsprechende Katalogsprache, auch wenn Du es anders sehen möchtest."
Die Sache mit der Katalogsprache ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso die Buchungsabteilung von HC im ersten Anruf, wie auch in der mir vorliegenden EMail nach nochmaliger Nachfrage (Zitat: "Laut Kataloginformation von V-Tours haben Sie bei einer Junior Suite definitiv einen separaten (also abgetrennten) Schlafraum." ) nun mal ganz eindeutig meiner Interpretation folgt. Hätten Sie mich dann nicht gleich auf meine - nach Deiner Meinung ja ganz eindeutig und unstrittigen - fehlerhaften Interpretation der Angaben hinweisen können, dürfen, sollen oder müssen?
@Holginho "Zu diesem Passus gibt es i.d.T. verschiedene (im Sinne von unterschiedliche) Urteile (eine Garantie darauf, das Du in einem eventuellen Rechtsstreit "gewinnen" würdest"
Das sehe ich ganz genau so wie Du. Nach meinen Recherchen und RA-Rückfragen ist da die Rechtslage nicht eindeutig. Mal gewinnen die einen, dann verlieren die anderen. Wenn allerdings HC selbst (s.o.) meiner Interpretation folgt... Mmmh
@Kourion: Der Hinweis auf das Internet ist rechtlich gesehen vollkommen irrelevant.
Und nochmal: Ich kann den teilweise doch sehr aufgeregten Antworten auf meinen Eintrag nicht ganz folgen. Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, warte ich mal auf eine Antwort vom HC Kundendienst.
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rhaa:
Also ich kann bei meinem Geschriebsel keine Unhöflichkeit sondern allenfalls ein bisschen Verärgerung bzw. Sarkasmus feststellen. Und den Post vorher möchte ich bitte NICHT so interpretieren müssen, dass es meine eigene Schuld ist, dass ich vor der Buchung über HC nun mal NICHT auf die hoteleigene Webseite geschaut habe. Das könnte dann wirklich zur Überschreitung der Höflichkeitsgrenze führen.
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Ich habe nur Deine Worte gebraucht
......und Deine Antwort vom 11.5., 11:15 Uhr hatte schon einen gewissen aggressiven Unterton.
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rhaa:
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Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso die Buchungsabteilung von HC im ersten Anruf, wie auch in der mir vorliegenden EMail nach nochmaliger Nachfrage (Zitat: "Laut Kataloginformation von V-Tours haben Sie bei einer Junior Suite definitiv einen separaten (also abgetrennten) Schlafraum." ) nun mal ganz eindeutig meiner Interpretation folgt. Hätten Sie mich dann nicht gleich auf meine - nach Deiner Meinung ja ganz eindeutig und unstrittigen - fehlerhaften Interpretation der Angaben hinweisen können, dürfen, sollen oder müssen?@Holginho "Zu diesem Passus gibt es i.d.T. verschiedene (im Sinne von unterschiedliche) Urteile (eine Garantie darauf, das Du in einem eventuellen Rechtsstreit "gewinnen" würdest"
Das sehe ich ganz genau so wie Du. Nach meinen Recherchen und RA-Rückfragen ist da die Rechtslage nicht eindeutig. Mal gewinnen die einen, dann verlieren die anderen. Wenn allerdings HC selbst (s.o.) meiner Interpretation folgt... Mmmh
Und genau da ist einer der (möglichen) Knackpunkte die in einem eventuellen Streit u.U. darüber entscheiden (können!) ob Du "Recht" bekommst oder nicht. Hast Du das "...definitiv einen separaten (*alsoabgetrennten)*** Schlafraum" wirklich schriftlich oder gibt es da eine andere (vielleicht auch nur minimalst abweichende) Wortwahl?
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Holginho: Hübsch geschrieben, Dein gutes Recht und auch vollkommen okay. Bringt uns aber inhaltlich nicht sehr viel weiter...
Kleine Ergänzung, weil ich das gerade nicht vollständig gelesen habe: Alles was bei dem Zitat in Anführungszeichen steht, ist genau so und ohne Modifikation aus der Antwort-Mail entnommen. Deswegen ja auch Zitat.
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Meine Antwort von 17:21 Uhr u.U. aber schon

Ergänzend ein kurzes OT an die Admins:
Ich kenne selbstverständlich die Regularien zum zitieren...hier erschien es mir allerdings aufgrund bestimmter detaillierter Formulierungen angebracht und sinnvoll so zu verfahren wie ich es schlußendlich dann auch getan habe. Ich hoffe, es war auch in eurem Sinne oder zumindest ausnahmsweise akzeptabel. -
Wieso "Sieg"? Wir führen hier doch - Gott sei Dank - keinen Krieg.
Es geht hier um - vorsichtig ausgedrückt - sehr interpretierbare Formulierungen in der Hotelbeschreibung, deren Interpretation in meinem Sinne die Buchungsabteilung von HC bis heute sowohl mündlich wie schriftlich folgt. Ich hab jedenfalls bis jetzt nix anderes gehört.
Ich will auch nicht zwangsweise vor Gericht ziehen, sondern mit HC/VTOURS eine einvernehmliche Regelung.
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rhaa, noch einmal, der Schlafraum ist abgetrennt vom Wohnbereich, dieses ist deutlich bei den Bilder zu erkennen und auch entspricht dieses der Formulierung des RV.
Im übrigen lese ich hier keine aufgeregten Antworten, sondern sachliche, ggf. kritische, aber sicher hilfreiche im Hinblick auf Deine Interpretation des "separaten Schlafraums".

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rhaa, es ist Deine Interpretation, denn die von HC weicht nicht von der des Veranstalters ab. Der Schlafraum ist separat und somit abgetrennt vom Wohnbereich. Es war nie die Rede davon, daß diese "Abtrennung" durch eine Tür gewährleistet ist.

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"rhaa" wrote:
Und nochmal: Ich kann den teilweise doch sehr aufgeregten Antworten auf meinen Eintrag nicht ganz folgen.
Das Folgende entspricht schon eher einer "aufgeregten" Antwort: 
"rhaa" wrote:
Wenn dem so wäre wie Du schreibst dann kann also jeder RV und HC allen möglichen Unfug hier reinschreiben ohne dafür belangt zu werden? Das glaubst Du ja wohl selber nicht. -
@rhaa
Bei allem Respekt für deinen Ärger - den ich im Grunde verstehe! - woraus leitest du präzise eine fehlerhafte Ausschreibung und einen daraus resultierenden Rechtsanspruch ab?
:?
Ich gehe davon aus, dass die Lösung so aussehen wird:
Sofern verfügbar wird man dir 2 DZ - eines zur Einzelnutzung, ergo sehr wahrscheinlich mit einem Aufpreis - anbieten. Sollte dein Anliegen "kulant" geregelt werden, ist dieser Aufpreis gering oder bestenfalls wird er gar nicht verlangt.
Aus einer irgendwie gearteten fernmündlichen Zustimmung zu deinem Vorwurf, es handle sich um eine fehlerhafte Auschreibung, wird jedenfalls kein irgendwie gearteter Rechtsanspruch!?Übrigens empfehle ich bei einer gewissen Wichtigkeit bestimmter Eigenschaften der Unterbringung stets eine intensive Nutzung der Informationsmöglichkeiten vor der Buchung, an die zu den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten der Suiten im besagten Hotel hättest du leicht gelangen können.
Es mag dir vielleicht nicht komfortabel erscheinen, aber die von Herrn Führich tabellarisch verlinkten Urteile sind auf deine Causa nicht anwendbar, da keine "zugesicherte Eigenschaft" der Unterbringung fehlt, sondern es diese vielmehr niemals so gab, auch nicht in der Ausschreibung.
Üblicherweise kann man die spezifischen Eigenschaften der fantasievollen Zimmerbezeichnungen (ich hab schon unfassbare Varianten einer "Junior Suite" kennengelernt!) aus dem Factsheet des Hotels erlesen. Getrennte Schlafräume sind auch so bezeichnet (beispielsweise "verfügt über 2 getrennte Räume mit je einem Doppel- und zwei Einzelbetten" o.ä.), und nicht als "separater" oder "optisch getrennter" Schlafbereich. -
Hallo,
wer kann mir denn etwas zu HXC sagen,kenne den Anbieter nicht...
Der hat manchmal recht gute Preise.

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