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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ADEgiA Offline
    ADEgiA Offline
    ADEgi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    Hallo,

    nein, auch mit erhalt der Tickets werden die Flugzeiten nicht verbindlich. Es kann immer noch zu Änderungen kommen. Jederzeit. Daher verlangen die Veranstalter und die Airlines ja auch nach einer Telefonnummer, damit die Kunden benachrichtigt werden.

    Wenn man es ganz genau nehmen will, dann können die Zeiten gar nicht mit dem Erhalt der Flugtickets fest wrden, weil auch die Sky so etwas gar nicht mehr hat. Die Flugtickets sind weitestgehend abgeschafft und die Kunden erhalten maximal noch so etwas, das aussieht wie ein Flugticket. Ist aber faktisch keines mehr.

    Gruß

    Berthold

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    • carofeliC Offline
      carofeliC Offline
      carofeli
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      Wie schon geschrieben, hat sich unser Abflug vom 30.06. auf den 01.07. verschoben, Airline ist Pegasus.
      Meine Erkundungen im Internet zu diesem Sachverhalt haben ergeben, dass Veränderungen bei den Abflugzeiten nur am An- bzw. Abreisetag zumutbar sind, dann sogar über mehrere Stunden. Dies wäre bei uns der Fall.
      Ist dies dann auch ein rechtlicher Aspekt, den man dem RV gegenüber geltend machen kann?

      Danke für alle Tipps und Hinweise.

      LG Birgit

      Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
      Voreingenommenheit.

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      • ulli1049U Offline
        ulli1049U Offline
        ulli1049
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        Info Flugzeitenänderung:

        Urlauber müssen geänderte Flugzeiten nicht immer hinnehmen.
        Grenzen hat das Amtsgericht Hannover aufgezeigt.

        Reisende hatten eine Woche Gran Canaria gebucht.
        Der Rückflug sollte um 17:35 Uhr gehen, wurde aber auf
        07:30 Uhr vorverlegt. Das Gericht sah darin eine gravierende
        Reisedauer-Verkürzung und sprach eine Entschädigung
        für einen halben Urlaubstag zu. AZ: 519C7511/08.

        In einem ähnlichen Fall war der Rückflug sogar auf
        morgens fünf Uhr umgelegt worden.
        Das Amtsgericht Düsseldorf sprach den Urlaubern
        40 Prozent des Tagespreises als Schadensersatz zu.
        AZ: 232C8970/08

        Reiseanwälte warnen aber davor, einen Reisevertrag
        wegen Flugzeitänderung vorschnell zu kündigen.
        Die Kündigung sei nur bei einem erheblichen und
        unzumutbaren Mangel zulässig, und in der Bewertung
        seien sich die Gerichte aber nicht einig.

        LG
        Ulli

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        • carofeliC Offline
          carofeliC Offline
          carofeli
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          Erstmal danke für die schnelle Antwort, das hilft mir schonmal weiter.

          LG Birgit

          Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
          Voreingenommenheit.

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          • Chiquita*C Offline
            Chiquita*C Offline
            Chiquita*
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Hallo an Alle!

            Ich brauch mal eure Hilfe und euren Rat, denn das war uns in unserem diesjährigen Urlaub passiert ist, ist bestimmt nicht normal und rechtlich in Ordnung meiner Meinung nach!...
            Meine Eltern und ich buchten Last-Minute eine Türkeireise (31.7-7.8.09), die von GTI Travel angeboten wurde!
            Der Hinflug verlief einwandfrei!Unser Hotel war super. Der Urlaub generell verlief bis zu unseremRückflug sehr schön!Dieser sollte um 19uhr stattfinden und in FRANKFURTlanden. Der Transfer vom Hotel sollte um 14.45Uhr sein (ich hab noch den Aushang im Hotel fotografiert) Mitten in derNacht um1.30Uh wurden wir wachgeklingelt und es hieß in 15min sollenwir abfahrtbereit sein,unser Flug würde um 6.35Uhr (in Saarbrückenlanden und von dort würden wir mit einem Bus nach Frankfurt gefahrenwerden) gehen und wenn wir nicht fertig sind dann fahren sie ohneuns!Voller Panik packten wir unsere Sachen in15min. Am Flughafen trafenwir am GTI-Schalter weitere Betroffene, die sich dort beschwerten! Wir wurden jedoch nur unhöflich und aggresiv abgewiesen! Wir tauschten vorsichtshalber mal unsere Telefonnummern aus. Der Knaller kommt aber erst noch! Nach dem ersten Schock gingen wir zum Check-In für den Flug um 6.35 Uhr. Dort sagte man uns aber dann das wir nicht drinstehen. Zurück beim GTI-Schalter wollten wir wissen was los ist un wann wir denn nun fliegen würden, jedoch wurden wir nur wie Dreck behandelt undangeschrieen. Der Mann meinte es sei nicht seine Angelegenheit und ermüsste sich nicht um uns kümmert! Er gab mir eine türkische Nummer undmeinte ich solle mich selber darum kümmern! Dennoch versicherte er unsdas wir planmäßig mit dem Flug um19uhr fliegen und er nicht wüsstewieso wir schon abgeholt wurden!! Nach 17 Wartestunden am Flughafen,gingen wir wieder zum Check-In. Und schon wieder hörten wir das wirnicht auf der Liste stehen!!!ein neuer noch-unfreundlichererGTI-Zuständiger wurde gerufen. Dieser beschuldigte uns den Flug um 6.35Uhr verpasst zu haben, denn dieser wäre der richtige gewesen unddeshalb könnte er uns nicht weiterhelfen! Wir waren mit unseren Nerventotal am ende und wollten einfach nur wieder nach Deutschland. Soerkundigten wir uns schon bei TUI nach One-Way-Tickets (Dort wurden wirwenigstens wie Menschen behandelt). Schließlich fiel uns ein, mal beiGTI in Düsseldorf anzurufen und uns dort zu beschweren. Diese versprachen uns nun dieSache in die Hand zu nehmen und haben zugegeben einen Fehler gemacht zuhaben, denn unser Flug wurde umgebucht(Gründe nannte man uns nicht, wasich auch nicht verstand, denn schließlich fand der gebuchte Flugstatt!!!) und eigentlich sollten wir ein Abend vor dem Abfluginformiert werden!Was leider nicht getan wurde!GTI aus Deutschland riefin der türkei an, und erst dann änderte sich etwas der Ton derAngestellten und (ich vermute der Chef) hat sich nun mit unsererAngelegenheit befasst! Völlig mit den Nerven am Ende und totalübermüdet bekamen wir 3 Plätze für einen späteren Flug nach Frankfurtzugesichert. Glauben konnten wir es jedoch erst wenn wir die Tickets inder Hand hielten!! Nach weiteren 3 Stunden Wartezeit saßen wir endlichim Flieger nach Deutschland!

            Und nun möcht ich wenigstens für diesen Streß und dem geklauten Urlaubstag eine Entschädigung, schließlich waren wir fast 24stunden auf den Beinen und kamen statt erholt, total gestreßt aus dem Urlaub!! Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir vllt paar tipps geben, ob und vorallem wie ich vorgehen soll.

            Vielen Dank im Vorraus

            Liebe Grüße
            Irene

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            • dairesaoirseD Offline
              dairesaoirseD Offline
              dairesaoirse
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              also die Story ist ja wirklich heftig.
              Sofort Brief an Veranstalter (wenn ihr die Telefonnummern der anderen habt, dann vielleicht mit denen zusammentun und Sammelbrief) und das ganze Tam-Tam schildern und angemessene Entschädigung verlangen. Auch wenn das Umbuchen von Flügen teilweise hingenommen werden muss, so ist euch durch Verschulden der Mitarbeiter zugemutet worden, 17 Stunden (oder noch länger) am Flughafen rum zusitzen. Hat man euch wenigstens Verpflegung oder Getränke zur Verfügung gestellt? Würde ich auch gleich noch mit einfordern, falls nicht.
              Halt uns mal auf dem laufenden, bin gespannt wie der Veranstalter darauf reagiert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Chiquita*C Offline
                Chiquita*C Offline
                Chiquita*
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                jaaaa wir waren auch wirklich mit den Nerven am Ende!
                Was wär denn deiner Meinung nach eine angemessene Entschädigung? Ich kenn mich da überhaupt nicht aus.
                NEEE uns wurde nichts angeboten weder was zu Essen noch zu Trinken! Der GTI-Angestellter hat mich angeschrieen und gemeint ich soll abhauen, er will mich nicht mehr sehen. Die haben uns wie Dreck behandelt. Wir wussten echt nicht mehr weiter, weil dir keiner helfen wollte und niemand etwas wusste (oder wissen wollte). Zum Glück haben wir noch im Bus 3 Flaschen Wasser gekauft, da der Reisebegleiter meinte der Flughafen sei sehr teuer und das war er au!!! Wir haben für 3 toasts, nur mit Käse belegt, 14 euro gezahlt un das war das günstigste was du da bekommen hast!
                Ja klar mach ich...verfass jetzt mal den Brief un schick ihn die Woche noch raus

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                • CaptainJarekC Offline
                  CaptainJarekC Offline
                  CaptainJarek
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  Sprich doch auch mit Deiner Buchungsstelle, die sind Dir sicherlich auch behilflich und können Dir vielleicht den einen oder anderen Tipp rund um das Thema geben.

                  Viele Grüße.

                  Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                  • ralfphwR Offline
                    ralfphwR Offline
                    ralfphw
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    Wir haben den "berühmten" Malle Urlaub mit einer ganzen Gruppe gebucht. Abflug sollte bei Buchung sein am Donnerstag um 10.15 Uhr ! Jetzt bei Übergabe der Tickets stellt sich raus, daß wir erst um 18.45 Uhr abfliegen, erst ca. 21.30 Uhr im Hotel sind und damit von 4 Tagen fast 1 ganzen verpassen !

                    Wie sieht das hier aus ? Kann mir da einer helfen oder hat jemand eine Quelle ?

                    gruß ralfphw

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                    • schnicki-schnackiS Offline
                      schnicki-schnackiS Offline
                      schnicki-schnacki
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      Nee, da kannste nix gegen machen....sorry.
                      Das haste sogar unterschrieben....

                      Wir fliegen um 10.10 Uhr, statt 6.00 Uhr hin und um 6.40 Uhr statt 20.00 Uhr zurück, stört mich aber nicht, dann bin ich gegen 10 daheim und bei 3 Wochen tut's auch nicht weh...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • miriusM Offline
                        miriusM Offline
                        mirius
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        Hallo ralfphw

                        Falls ihr pauschal gebucht habt könnt ihr nichts machen. Bei getrennter Buchung, könnt ihr bei der Airline auf eine zeitnahe Beförderung (ggfalls auch durch eine andere Fluggesellschaft) bestehen.

                        LG mirius

                        PS:Mehr infos findest Du in dem oben festgetackerten Thread Flugstornierungen/ änderungen

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Chiquita*C Offline
                          Chiquita*C Offline
                          Chiquita*
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          Hallöchen,

                          dacht ich berichte euch mal was nun aus meinem Fall wurde. Ich hab gleich ein Schreiben an GTI verfasst. Hab alles was uns passiert ist und wie wir von den Mitarbeitern behandelt wurden, geschildert und pro Person 100Euro, sprich 300Euro, zurückverlangt. Bei Focus.de hab ich dann noch gelesen das man die Reklamation am besten per Einschreiben und Rückschein abschickt, was ich auch so getan habe. 3 Tage später haben wir den Rückschein bekommen und ein Tag später dann die Antwort von GTI mit einem Scheck von 150 Euro. Sie haben sich mehrmals wegen dem Vorfall entschuldigt und sich bei mir bedankt dass ich ihnen alles so ausführlich geschildert habe. Sie belehrten mich jedoch auch das Ankunft und Abfahrt keine Urlaubstage darstellen lediglich für den Transport dienen und das in ihren AGB´s kurzfristige Flugzeitenänderungen vorbehalten sind. Das alles war für mich nichts neues, schließlich hab ich die AGB´s durchgelesen, trotzdem find ich es unverschämt die Leute durch die Flugzeiten anzulocken un dann den Flug einfach umzubuchen. Naja ist ja anscheinend ganz normal in dieser Branche.

                          Wir sind mit dem Ergebnis eigentlich recht zufrieden, dachten nicht das es so schnell gehen würde und haben einen weiteren Briefwechsel erwartet.
                          (Ich muss aber auch noch dazu schreiben das ich Ihnen eine Frist von 2 Wochen gesetzt habe um mir das Geld auf mein Konto zu überweisen)

                          Soo wünsch euch noch einen schönen Abend und vielen Dank für eure schnelle Antwort und Hilfe!!!

                          Liebs Grüßle
                          Irene

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bangkokmanB Offline
                            bangkokmanB Offline
                            bangkokman
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Ich glaube das dies hier mein Doppel Posting wird.
                            Aber trotzdem hier ein Problem von einem Kumpel der zur Zeit noch in Thailand ist ohne die geringste Ahnung vom Internet.oder was Gulf Air mit ihm macht.Deshalb muss ich mir das Problem erstmal annehmen.
                            Ja Hallo Leute.
                            Mal ne Frage was mein Kollege machen kann.
                            heute morgen kommt ne mail vom Reisebüro.
                            Inhalt.
                            Sehr geehrter Herr Hubert,

                            für Ihren Rückflug haben wir seitens der Gulf Air eine Flugzeitenänderung für Sie bekommen.

                            Sie würden nun statt 19:55 Uhr, schon um 10:20 Uhr ab BKKabfliegen undwürden um 13:15 Uhr in BAH ankommen. Der Weiterflugerfolgt aber wiegebucht am 01.05.10 um 01:20 Uhr. Das bedeutet für Sieundviele weitere Passagiere einen Aufenthalt von ca. 11 Std in BAH.DieGulf Air bietet aber jedem Kunden einen Aufenthalt in einemAirporthotelmit Transfer und Snack an. Sollte Ihnen dieseAlternativezusagen, schreiben Sie uns bitte eine kurze mail, damit wirdies an dieGulf Air weiterleiten können.

                            So er hat ein 6 Monats Tiket.Obwohl wir erst November haben,wollen die jetzt schon umbuchen.
                            Scheint wohl ne gängige Praxis von Gulf Air zu sein.
                            Wenn er mich anruft,muss ich ihm dann ja etwas erklären.
                            oder ich rufe ihn an.
                            Also was soll oder kann man tun.
                            Hätte er das bei Buchung gewusst,er hätte diese Airlines nicht genommen.
                            Diese Airline hat wohl ihren Flugplan darauf abgestimmt.
                            Es spielt also keine Rolle ob man 1 bis 2 Tage früher oder später umbucht.die Flugzeit ist die gleiche.
                            Entweder auf einen andren Rückflug mit einer andren Airlines zu dennormalen Tagen bestehen?und dann in Deutschland rechtlich dagegenangehen?
                            Ich glaube nicht das er Rechtsschutz hat.
                            oder annehmen und dann in Deutschland dagegen angehen?
                            Es gibt ja das Warschauer Abkommen.Wo ja auch etwas geregelt ist.z.b.Bei solchen Verspätungen ab x Std.
                            bei Fernflügen ab xxx Meilen.
                            Wenn ja?was muss er sich seitens der Airlines bestätigen lassen?oder ist mit dem Hotelaufenthaltschon alles abgegolten?
                            Wer hat Ahnung?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • privacyP Offline
                              privacyP Offline
                              privacy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Auszug aus einem aktuellen rechtskräftigen Urteil:

                              Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
                              Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert
                              .

                              Der Reisende habe wirksam vom Reisevertrag zurücktreten können, da die Änderung der Flugzeiten im vorliegenden Fall eine wesentliche Änderung der Reiseleistung darstelle. Zwar habe sich die Beklagte mit dem Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten eine Änderung vorbehalten. § 651 a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches schränke dieses Recht jedoch ein. Danach bestehe bei einer wesentlichen Änderung ein Rücktrittsrecht.
                              Der Reiseveranstalter mußte auf berechnete Stornogebühren verzichten und wurde zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verurteilt.

                              Gruß privacy

                              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                              Bertrand Russell (1872-1970)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mkfpaM Offline
                                mkfpaM Offline
                                mkfpa
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                Dein Kumpel ist jetzt bereits in Thailand und fliegt am 1. Mai 2010 zurueck. Da gehe ich mal von keiner Pauschalreise aus, sondern vermute dass der Flug individuell gebucht wurde.

                                Damit wuerde ich mich direkt bei Gulf Air, bestimmt aber hoeflich, beschweren und denen ganz klar sagen dass ich die Umbuchung bzw. den Off-Load nicht akzeptiere. Denn ich vermute stark dass der Abendflug nur voll ist.

                                Das er gestrichen ist glaube ich nicht. Denn ich koennte ihn z.B. fuer den 28.4. oder den 3.5. buchen und er ist auch noch im Online Flugplan von Gulf Air aufgefuehrt.

                                Wenn gar nichts geht, dann wuerde ich zumindestens einen Upgrade in die Business Class fordern.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Gisela_Sch
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Ich habe am 10.02 über LTURfly, die jedoch nur als Vermittler auftreten, eine Reise nach Gran Canaria gebucht. Hinflug mit TUIfly um 11.45 Uhr, Rückflug mit Condor um 14.10 Uhr. Die Reisezeit war mir sehr wichtig und nur deshalb wählte ich diese Flüge. Wäre mir die Flugzeit egal gewesen, hätte ich billigere Flüge und auch für mich günstiger gelegene Flughäfen nehmen können.
                                   
                                  Gestern, also nur einen Tag nach Buchung, erhielt ich die Nachricht, dass der Rückflug um 6 1/2 Stunden nach vorne verlegt wurde und nun um 07.40 Uhr startet. Wie ich aus dem Flugplan des Airports entnahm, ist diese Flugzeitänderung gleich für einen ganzen Monat vorgenommen worden.
                                   
                                  Nach einer Recherche im Internet und dem Durchgucken der Beiträge hier im Forum stellte ich fest, dass eine solche Änderung zum Negativen zum einen sehr häufig ist und zum anderen nur wenige Gerichtsurteile dem Kunden Recht geben und nicht der Fluggesellschaft. Das erweckt mein völliges Unverständnis.
                                   
                                  Wenn Flugzeiten tatsächlich völlig unverbindlich sind, dann wäre die einzige ehrliche Möglichkeit, dass man bei Charterflügen nur den Tag angibt, nicht aber die Flugzeit. Dann müssten aber auch die Preise für den ganzen Tag gleich sein. Das Gegenteil ist der Fall! Flüge zu "günstigeren" Tageszeiten sind teuer, die zu Nachtzeiten sind billig. Also werden mit günstigeren Zeiten ganz bewusst einerseits Kunden gefangen und andererseits der höhere Flugpreis einkassiert. Dann ändert man die Flugzeiten unter Verweis auf die AGB, steckt das Geld ein und lässt den Kunden nach Belieben der Fluggesellschaft fliegen. Auch wenn ich es nicht beweisen kann, ist für mich nach dem gesunden Menschenverstand vollkommen klar, dass System und Absicht dahintersteckt!
                                   
                                  Für mich ist die o. g. Änderung ganz klar eine "wesentliche" Änderung der Reiseleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html (wobei ich nicht weiß, ob dieser Absatz sich auch auf reine Flugbuchungen anwenden lässt). Der Flug ist um erhebliche Zeit nach vorne verlegt, so dass ich ihn bei Wissen um die tatsächlichen Flugzeiten nie gebucht hätte. Zudem ist die Nachtruhe erheblich verkürzt, da ich um um 4.00 Uhr morgens oder früher aufstehen muss. Ich werde mich daher an Condor wenden und eine Umbuchung verlangen.

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                                    Gisela_Sch
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    Nachtrag: Soeben stelle ich fest, dass doch ein Reiseveranstalter in meinen Unterlagen genannt wird, nämlich TUIfly. Also werde ich mich an diesen wenden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • AntoniaWA Offline
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                                      AntoniaW
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      @Gisela_Sch
                                       Dass die genannten Flugzeiten unverbindlich sind, wurde bei der Buchung betont und Vertragsgegenstand. Aufregen und Verschwörungen ausmachen, bringt nichts. Die Umbuchung auf anderen Flugzeiten der gebuchten Airline - ggf. auch auf einen anderen Flughafen - mag erfolgversprechend, aber ggf. auch mit Mehrkosten verbunden sein.
                                      Ansprechpartner dürfte dafür weder Condor (Fluggesellschaft) noch TUIfly (dito) sein, sondern aussschliesslich der Reiseveranstalter resp. das Reisebüro.

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                                      • Evil_EvaE Offline
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                                        Evil_Eva
                                        Experte Großbritannien & Irland
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        Bin nicht ganz sicher, ob der Fall diesmal so eindeutig ist. Es handelt sich um Flüge, gebucht über L´Tur Fly, und, wenn ich das richtig sehe, nicht um eine Pauschalreise. Habe mir die Website gerade mal angeschaut, die Buchungsmaske suggeriert schon, dass man sich für einen speziellen Flug mit eindeutigen Flugzeiten entscheidet und im Gegensatz zu den Flugzeiten bei Pauschalreisen steht hier kein Hinweis, dass diese Zeiten unverbindlich sind. 
                                        Lediglich in den AGBs findet sich die vage Aussage 
                                        "Änderungen der Flugzeiten, der Flugnummer und der Fluggesellschaft können nicht ausgeschlossen werden", womit sie wahrscheinlich rechtlich auf der sicheren Seite sind. 
                                        Ich würde sagen: ärgerlich, wenig kundenfreundlich und im Vergleich zur Pauschalreise nicht wirklich nachvollziehbar.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #140

                                          Gisela_Sch wrote:
                                          Nachtrag: Soeben stelle ich fest, dass doch ein Reiseveranstalter in meinen Unterlagen genannt wird, nämlich TUIfly. Also werde ich mich an diesen wenden.

                                          TUIFly ist eine Airline, kein Veranstalter!

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