Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Guten Abend Freunde,
man sollte sich bei allem Ärger eines vor Augen halten.
Ein Rechtsstreit bringt in der Regel mehr Ärger als Entschädigung.In der Regel steht der Urlauber so einen Streit nicht durch.
Bei einem Reisepreis von 2000 Euro gibt es bei 20 % Entschädigung
ca. 4OO Euro.
Ist ein Anwalt tätig, dann ist dieser Betrag ganz schnell verbraucht.
Bei einem Vergleich zahlt jeder seine Kosten selber.
Da ist es schon besser, einen faulen Vergleich zu schließen.
Ein solcher Vergleich sieht dann so aus, daß man mit einem
Gutschein zufrieden ist, den man beim nächsten Urlaub verwendet.
In einem solchen Fall sind die Reisegesellschaften im allgemeinen
großzügiger als sonst.Einen schönen Abend noch
kurt -
privacy wrote:
(...)wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine 180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008, also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.Privacy, da du ja jedes Anführungszeichen (über-) bewertest, möchte ich auch mal genauer auf ein Wort von dir eingehen: es gibt eben keine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung.
Es gibt ein einzelnes amtsgerichtliches Urteil, nicht mehr und nicht weniger. Ein einzelnes Urteil ist keine Wende in der Rechtsprechung. Zumal ein Urteil immer nur für diesen einen speziellen Fall gilt und ich persönlich darüber hinaus das Urteil in vielen Punkten auch noch für angreifbar halte, aber das würde jetzt hier komplett den Rahmen sprengen.
Ich würde deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemandem aufgrund eines einzelnen der herrschenden Meinung komplett widersprechenden Urteils Hoffnung auf irgendwelche Ansprüche machen. Zumal, wie ich selbst schon geschrieben habe und wie es auch agricola noch einmal ausführlicher geschrieben hat, das Kostenrisiko und der zu erwartende Ärger nicht ganz unerheblich sind.
Es mag sein, dass sich dies in (vielleicht sogar absehbarer) Zukunft ändert. Aber noch kann nicht von einer allgemeinen Änderung gesprochen werden und wie die Rechtsprechung das in ein, zwei oder gar 10 Jahren sieht, gehört in den Bereich der Spekulation.
Der Satz "es gibt keinerlei Ansprüche" ist deshalb im Rahmen eines Forums, das ja keine Rechtsberatung sein kann und darf, vollkommen richtig. Denn das ist es, was in 99,99% der Fälle das Ergebnis ist - und 100% Sicherheit gibt es vor Gericht ohnehin nie.
So, und dann, auch kurz zu deinem OT: ich finde, jeder hat das Recht für sich zu entscheiden, ob er einen Experten als solchen anerkennt oder nicht und ihn für kompetent hält oder nicht. Zumal dein Experte alles andere als unumstritten ist - auch hier im Forum hatten wir ja schon die Diskussion; womit sich mir denn die Gegenfrage stellt, wer sich das Recht nimmt, jemanden allgemein als "anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten" zu bezeichnen und damit jede Kritik an diesem anerkannten Experten von Anfang an unterbindet? Wenn es dir in der Tat nur um eventuell mißverständliche Anführungszeichen geht, dann tut mir das leid, sie sollten lediglich ausdrücken, dass ich persönlich nicht viel von diesem Experten halte - ich lege dazu aber nicht jedes Satzzeichen auf die Goldwaage. Und das Recht, zu entscheiden, ob der Experte für mich persönlich kompetent erscheint oder nicht, habe ich.
Meiner Meinung nach wird ganz allgemein der Begriff Experte ohnehin inflationär benutzt. Leicht überspitzt gesagt ist heutzutage jeder, der mal einen Tag am Strand von Mallorca gelegen hat, gleich ein Experte für Spanien.
Gruß,
soedergren
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soedergren wrote:
Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere FälleSag doch einfach, du warst nicht vollständig informiert. Wer kann das auch schon von sich behaupten. Und es handelt sich um eine interessante Information zur Abrundung des Sachverhaltes.
Zum Thema Expertenmeinungen verweise ich auf meine Signatur

Gruß privacy
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Yep, man kann ja auch nicht jedes Urteil kennen
Ist zumindest zur Zeit trotzdem ein Einzelfall. Mal sehen, was die Zukunft bringt...Gruß,
soedergren
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Einzelfall praktisch schon verdoppelt

Gruß privacy
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Mal abgesehen davon, dass auch zwei Fälle bei der Vielzahl von Prozessen immer noch Einzelfälle sind, ging's im Urteil des AG Düsseldorf aber weniger um die Flugzeitenverschiebung an sich, sondern um die entgangene Nachtruhe.

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Jein. Dem AG Düsseldorf ging es nicht um "x" Stunden Flugzeitvorverlegung, sondern auf welche Zeit der Flug vorverlegt wurde. Eine Vorverschiebung um z.B. 12 Stunden von 20h auf 08h wäre demnach okay, eine Verlegung um ebenfalls 12 Stunden von 14h auf 02h nicht. Anders beim Urteil des AG Hannover.
Wie auch immer, dies sind zwei Richter, die von der "normalen" Linie (von hunderten, wenn nicht gar tausenden von Urteilen) abgewichen sind, ob diese Urteile Bestand haben und Schule machen, bleibt abzuwarten.
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Abwarten, soedergren.
Ich würde mich auch davor hüten, die Klassifizierung "normal" und -unterstellt ins Gegenteil- "unnormal" zu verwenden. Ich hoffe ( und glaube fest daran ), das es im Reiserecht ganz langsam in die aus meiner Sicht richtige Richtung geht. Und mit mir eine sehr sehr sehr grosse Schar von Verbrauchern. Das es mal endlich Klarheit gibt, dass das, was mir im Reisebüro heute noch unter Vorbehalt verkauft wird ( werden muss !! ) auch tatsächlich geliefert wird.
Gruss Gabriela
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Hi Gabriela,
deshalb "normal" extra für dich
in Anführungszeichen und bezogen auf die derzeit normalerweise vorherrschende Meinung. Ist doch ganz richtig. Und "abwarten" was die Zukunft bringt hab ich ja auch schon geschrieben.Gruß,
soedergren
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Beitrag hier eingefügt !
CostaRica wrote:
Hallo zusammen,ich habemir zwar alle Regelwerke durchgelesen aber da gibt es doch recht vieleAusnahmen aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wir habenbei unserem Flug nach Costa Rica 10 Stunden Verspätung gehabt und habendeshalb unseren ersten Rundreisetag verpasst, der runter gerechnet füruns beide 200 Euro gekostet hat. Man hat uns bei dem Zwischenstop einHotelzimmer und Essen organisiert und bezahlt. Trotzdem haben wir jafür einen Tag bezahlt, den wir nicht in Anspruch nehmen konnten. Ichhabe der Fluggesellschaft einen Brief gesendet, allerdings erstattendie uns nur für 2 Per. 75 Euro zurück!!Und das nur als einenFluggutschein, das finde ich echt unverschämt. Erstes haben wir ja vielmehr bezahlt und wir wurden nicht gefragt ob wir einen Gutscheinmöchten. Den wollen wir nämlich nichtVielen Dank für Eure Antworten!
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Moin
Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Sollten am 9.7. um 19.00 mit Air Berlin Ankunft 22.45 nach Berlin Tegel fliegen. Am Flughafen Hurghada erfuhren wir um 16.00, dass der Flug erst um 22.00 starten sollte. Tatsächlich ging der Flug erst um 22.40 los. Ankunft aber in Schönefeld und nicht Tegel um 2.05. Nachdem endlich alle Passagiere Ihr Gepäck hatten ging es dann mit Bussen nach Tegel, dort nach Koffererhalt um 4.10 weitere 20 Minuten auf Taxe warten müssen, da um diese Zeit der Flughafen zu war und Taxen erst angefordert werden mussten. Um 4.40 konnte ich dann endlich mit meinem bei Bekannten abgestellten PKW die Rückfahrt nach Hamburg antreten. Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem RV für die fast 6 Stunden Verspätung ??
Telefonkosten für 2 Telefonate mit meinen Bekannten, da Abholung von Schönefeld unzumutbar war, Taxenkosten ?
Reise war Pauschalreise mit großem deutschen RV.
Würde mich über Hilfe freuen.
Liebe Grüße und Hummel Hummel,
Michael
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Rücktritt des Fluges bei einer Paschalreise!
Was passiert, wenn ein Reiseteilnehmer den Rückflug einer gebuchten Pauschalreise nicht antritt?
Entstehen dadurch Stornokosten?
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, da die Fluggesellschaft/Reiseveranstalter dadurch keinen Aufwand bzw. Verlust hat.Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße
Patrycja -
"...Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem RV für die fast 6 Stunden Verspätung ?..."
Vermutlich keine Ansprüche. Irgendwo findest Du es auch hier im Thread, eine Flugverschiebung bei Abflug bis 4 Stunden musst Du ohne Entschädigung akzeptieren, nach Tegel wurdet Ihr mit dem Bus gebracht.
Die Taxikosten werden nicht erstattet, vielleicht die beiden Telefonate, versuche es mal mit einem Brief an den Veranstalter.
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Vielen Dank für Eure Antworten,

habe gestern mit der Kundenbetreuung des RV Kontakt aufgenommen.
Bei schriftlicher Eingabe sollen die Telefonkosten und für die über 4 Stunden hinausgehende Verspätung 5 % des Tagepreises für jede weitere Stunde ersetzt werden. Über eine weitere Kulanz wg. der unnötig entstandenen Taxenkosten will man nachdenken.
Wenn auch nicht viel dabei herauskommen wird, aber den Versuch wars Wert.
Hummel Hummel, Michael
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Hallo,
Fliege in 3 Wochen nach Sydney über Singapor.
Wir haben nur 1,5 Stunden Aufenthalt in Singapor.
Wie häufig kommt es denn ca. vor dass auf so einer Strecke eine Verspätung von 1,5h ensteht und wie schnell können wir damit rechnen einen neuen Flieger zu bekommen falls wir den Planmäßigen verpassen?LG
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Falls es Quantas sein sollte, die fliegen eigentlich immer Australien - Europa mit Zwischenstop in Singapore. Das heisst, es wird höchstwahrscheinlich die gleiche Maschine sein, die auch bei einer Verspätung den Flug wieder aufnimmt ( nach Crew-Wechsel etc. ).
Gruss Gabriela
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Ja, wie fliegen mit Qantas.

Dann mal danke für deine Antwort !