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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LuganskL Offline
    LuganskL Offline
    Lugansk
    schrieb am zuletzt editiert von
    #441

    Hallo christina2912!
     
    Der erste und letzte Tag einer Reise sind keine Urlaubstage sondern Reisetage. Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter Fluggesellschaften und Flugzeiten am gleichen Tag wechseln, ohne das sich daraus Ansprüche des Reisenden ergeben.
     
    Bei Kurzreisen ist das aber nicht erlaubt.
     
    In Eurem Fall würde ich sagen das Ihr kostenlos stornieren könnt.
     
    Aber Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen ist immer noch eine andere Sache!

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    • Anni1973A Offline
      Anni1973A Offline
      Anni1973
      schrieb am zuletzt editiert von
      #442

      Anspruch auf Transfer bei Flughafenänderung?
      ´
      Hallo liebe Forums-Mitglieder,
      mein Mann und ich haben heute eine unglaubliche Geschichte mit GTI-Travel und Sky-Airlines erlebt und würden gern eure Meinung wissen...

      Wir waren in der Türkei und unser Flug sollte um 15.30 Uhr zurück nach Hannover gehen. Am Vorabend sahen wir dann, dass der Flug auf 6.15 Uhr vorverlegt wurde, was jetzt nicht schön war, aber noch hinnehmbar erschien.
      Am nächsten Morgen beim Abholen wurden wir vom Reiseleiter gefragt, ob wir denn wüssten, wo wir landen. Tja, wir gingen von Hannover aus. Dem war allerdings nicht so: unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!! Gleichzeitig mit der Annahme der "Entschädigung" sollten wir unterschreiben, dass wir keine weiteren Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen. Dies haben wir natürlich nicht getan und haben somit auch keine 20 Euro erhalten. Am Flughafen Münster angekommen, standen wir dann tatsächlich blöd da.... Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzte Dauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

      Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben....

      Jetzt meine Frage an euch: Wie seht ihr das? Ist der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich, dass man wieder an seinem gebuchten Heimathafen ankommt?

      Habt ihr sowas auch schon erlebt? Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

      p.S. Urlaub in Kumköy, Hotel Sidekum, war uneingeschränkt empfehlenswert, wir waren bereits zum 2. Mal da! Allerdings bestimmt das letzte Mal mit GTI!!!!!

      Hotel aus diesem Beitrag
      91%
      alltoura Club Hotel Sidekum
      Türkische Riviera/Türkei
      Zum Hotel
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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #443

        Hallo Anni 1973,

        in einem ähnlichem Fall hat das AG Düsseldorf Urlaubern (gelandet statt in Hannover in Paderborn) als Schadensersatz einen vollen Tagessatz der Urlaubsreise zugestanden.
        Aktenzeichen: 58 C 14546/01

         
        Hinweis:
        Jedes Gericht ist frei in seiner Urteilsfindung und kann auch zu anderer Bewertung   kommen, da auch die Einzelheiten jeweils anders liegen.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • travelmindT Offline
          travelmindT Offline
          travelmind
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #444

          Anni1973 wrote:
          unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!!  Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzteDauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

          Immer diese Übertreibungen ❓   ok, ärgerlich ... aber mittleiweise animieren diese
          Beschwerden zum... gäääääähn

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #445

            "...dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten... Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet..."
             
            Richtig, die wären auch sicher erstattet worden. Allerdings wird es bei

            "...Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben..."

            etwas schwieriger.

            privacy
            Ok beim AG Düsseldorf und der Hinweis ist sehr treffend. Aber lohnt sich der ganze Terz wegen eines Tagessatzes von vielleicht € 100 für 2 Personen?

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LuganskL Offline
              LuganskL Offline
              Lugansk
              schrieb am zuletzt editiert von
              #446

              Hallo!
               
              Finaziell lohnt das kaum. Aber es sollte um das Prinzip gehen. Wenn sich keiner beschwert werden die in Zunkunft das immer so machen und auch keinen Schadensersatz bezahlen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #447

                Qui bono? Jedes AG Urteil ist ein Einzelurteil und juckt Veranstalter/Airlines mal herzlich wenig.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • LuganskL Offline
                  LuganskL Offline
                  Lugansk
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #448

                  Hallo travelmind!
                   
                  Die Fahrzeit von 4 Stunden zwischen den Flughäfen von Münster und Hannover ist durchaus realistisch. Allein die Fahrzeit der Expressbuses zum Hbf Osnabrück beträgt 35 Minuten und der Bus fährt nur stündlich. Der Bus kostet pro Person schon alleine 9 €. Vom HBf Hannover muß man dann ja noch zum Flughafen Hannover.
                   
                  Ich persönlich hätte mir einen Mietwagen genommen und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Anni1973A Offline
                    Anni1973A Offline
                    Anni1973
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #449

                    Vielen Dank für die Antworten! Und ja: die Fahrtzeit von 4 Stunden ist realistisch, danke Lugansk!!
                    Mietwagen hätten wir auch gern genommen, nur hatten wir beide unsere Führerschein zu Hause liegen...blöd gelaufen...
                     
                    Und zu travelmind: ob du es auch zum gähnen finden würdest, wenn man dir sagt: sieh mal zu, wie du nach Hause kommst, wage ich zu bezweifeln!! Wollen wir nur mal hoffen, dass es dir nicht auch mal so geht...
                     
                    Den anderen trotzdem vielen Dank für die Antworten!!
                     

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #450

                      kdschubln 16.09.10:
                      Hallo, wer weiß Bescheid,
                      mit Air Berlin sollten wir von Teneriffa abgeholt werden, Abflugzeit 16.50 Uhr. Um 15.00 Uhr hieß es am Airport, die Machine hat 3 Std. Verspätung. Gegen 20.45 traf dann die Maschine ein. Bis dahinkeine keine Information. Die Maschine wurde dann betankt und beladen. Wir rechneten mit baldigen Abflug. Gegen 22.oo Uhr wurde die Machine entladen und es hieß wir müssen unser Gepäck wiederübernehmen. Es folgte eine Busfahrt und eine kostenlose Hotelübernachtung.Bis hier hatten wir einen Verzehrgutschein über 6,00€ erhalten.Am nächsten Morgen wurden wir zum Flughafen gebracht , dasGepäck eingescheckt und. gegen 10.oo Uhr traten wir den Rückflug an,
                      Im Flieger teilten uns der Kapitän mit, dass er von den spanischen Behörden keine Starterlaubnis bekommen hat. wegen angeblicher Flugzeitüberschreitung der Crew
                      Welche Entschädigung kann geltend gemacht werden, nach welchem Recht?
                      Liebe Grüße
                      Klaus

                       ...................................................................................................................................

                      Hallo Klaus,

                      so wie geschildert greift die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Probleme mit der Crew hinsichtlich Einsatzzeiten gelten meiner Meinung nach nicht als ausser-gewöhnlicher Umstand und liegen demnach in der Verantwortung der Airline.

                        
                      In Verbindung mit den Urteilen des EU-Gerichtshofes und des BGH können bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung in Verbindung mit der Flugentfernung 400 Euro pro Person als Ausgleichszahlung bei der Fluglinie ( und nur dort, nicht beim Veranstalter) angefordert werden.

                      Die entsprechenden Urteile findest Du in diesem Thread weiter vorne verlinkt.

                      Momentan sperren sich etliche Airlines aber sehr gerne in Bezug auf die Verspätungsregelung. Weil sie hoffen, doch noch eine für sie günstigere gesetzliche Regelung zu erhalten. Da laufen aktuell aus Grossbritannien noch Bemühungen auf europäischer Ebene, an die man sich gerne anhängen möchte. Du solltest Dich also auf Durchsetzungsprobleme und längere Korrespondenz einrichten. Die Hinzunahme von fachlicher Hilfe wie Fachanwalt für Reiserecht oder euclaim könnte vorteilhaft sein. Zumindest bei Ablehnung der Ansprüche.

                      Die Betreuung vor Ort incl. Hotel und Verpflegungsgutschein vor der Rückreise dürfte wohl angemessen gewesen sein.

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LuganskL Offline
                        LuganskL Offline
                        Lugansk
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #451

                        Hallo!
                         
                        Einen Verzehrgutschein von 6,- € für ein Abendessen und Getränke halte ich angesichts der hohen Preise an den Flughäfen für nicht angemessen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #452

                          @Lugansk
                          Der Geschädigte wurde in ein Hotel verbracht; es sollte vorher geklärt werden, zu welchen Bedinungen.
                          Ich gehe davon aus, dass der Verzehrbon von 6€ nur über eine kleine Verspätung trösten sollte!?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Calaratjada2010C Offline
                            Calaratjada2010C Offline
                            Calaratjada2010
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #453

                            Hallo, wir hatten vor 2 Wochen unseren Rückflug von unserer Pauschalreise Mallorca nach Düsseldorf. Als wir am Flughafen angekommen sind teilte uns Airberlin mit, dass der Flug nicht um 9 Uhr morgens sei sondern wegen eines Flugzeugdeffekts erst um 17 Uhr abends. Wir mussten also einen Tag am Flughafen verbringen. Zur Krönung mussten wir sogar nochmal eine Stunde im Flugzeug sitzen, weil sich einige Fluggäste wohl für einen anderen Flug entschieden haben, jedoch sich nicht abgemeldet haben. Mir ging als Freiberufler ein ganzer Arbeitstag flöten ausserdem musste ich ständig mit Kunden telefonieren, weil die ja dachten ich wäre wieder in Deutschland. Was kann man denn nun als Entschädigung von Airberlin für die Verspätung verlangen und wie mache ich das geltend?
                             Gruss Lars

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • juanitoJ Offline
                              juanitoJ Offline
                              juanito
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #454

                              @ Lars
                               
                              Ich habe gerade ein Déjà-vu
                              Kann es sein, dass du es zum 3. mal postest?

                              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • tina1312T Offline
                                tina1312T Offline
                                tina1312
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #455

                                Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen! 😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Calaratjada2010C Offline
                                  Calaratjada2010C Offline
                                  Calaratjada2010
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #456

                                  tina1312 wrote:
                                  Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen! 😆

                                  ja habt ihr doch selber vorgeschlagen!!

                                  eine kompetente anwort was den schadenersatz angeht wäre mir allerdings lieber.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #457

                                    Hallo Calaratjada2010,

                                    bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden können als Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 in Verbindung mit den Entscheidungen des EuGH und BGH pro Person 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) verlangt werden. Technische Defekte liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Sonstige Erstattungen wären Verpflegung und 2 Telefonate am Flughafen bei der von Dir geschilderten Verzögerung.

                                    Kannst Du aber alles in diesem Thread nachlesen, evtl. mal zurückblättern.

                                    Der Reiseveranstalter wäre ggf. zuständig für einen Tagessatz der Pauschalreise und davon ein prozentualer Anteil. 

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sunshine997S Offline
                                      Sunshine997S Offline
                                      Sunshine997
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #458

                                      @ privacy

                                      Nur leider zahlen die Airlines meist trotzdem nicht freiwillig ...  da kann man so viele Briefe schreiben wie man will ... betrifft auch sehr große DEUTSCHE Airlines ...
                                      die lassen es darauf ankommen, dass man vor Gericht zieht ... dann folgt (habe ich zumindest schon mehrfach gehört) kurz vor dem Urteil ein außergerichtlicher Vergleich (denn ein Urteil zu ihren Ungunsten wollen die Airlines nicht).
                                       
                                      Da viele Fluggäste wegen ein paar hundert Euro nicht klagen, lohnt sich diese Strategie für die Airlines sehr.
                                       
                                      Dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern in der Verantwortung der Airlines liegt, ist doch gerichtlich festgestellt, oder? Frage an die Anwälte hier im Forum: Kann man eigentlich Airlines auch abmahnen, wenn sie (berechtigte) Forderungen ihrer Fluggäste einfach abweisen und die Fluggäste für dumm verkaufen wollen?  

                                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                                        #459

                                        Du kannst eine Beschwerde beil Luftfahrtbundesamt machen. Da gibt es ein Formular. Dieses macht dann ggf. die Abmahnung und kann auch ein Bußgeld festsetzen. Als Privatperson bekommst Du i.d.R. allerdings nicht gesagt, ob Deine Eingabe erfolgreich war. Außerdem türmen sich beim LBA angeblich schon diese Beschwerden besonders gegen manche Airlines.

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                                          Sunshine997
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                                          #460

                                          Diese ganze EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist das Papier (fast) nicht wert, auf dem sie steht, da die Airlines sich nicht daran halten ...
                                           
                                          Bei Überbuchung zahlen die Airlines meist sehr kulant, da können sie sich auch nicht rausreden ...  bei technischen Defekten zahlen sie im Normalfall einfach nicht, auch wenn das Gesetz was anderes sagt ...
                                           
                                          Mich würde mal interessieren, welche Forenmitglieder, die hier gerne die Zahlen in Euro nennen, die einem Geschädigten theoretisch zustehen, tatsächlich schon mal nach einer berechtigten schriftlichen Forderung wegen einer Verspätung aufgrund eines technischen Defekts OHNE Einschaltung eines Anwalts eine Entschädigung von einer Airline nach der EU-Verordnung erhalten haben ...
                                           

                                          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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