Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Hallo christina2912!
Der erste und letzte Tag einer Reise sind keine Urlaubstage sondern Reisetage. Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter Fluggesellschaften und Flugzeiten am gleichen Tag wechseln, ohne das sich daraus Ansprüche des Reisenden ergeben.
Bei Kurzreisen ist das aber nicht erlaubt.
In Eurem Fall würde ich sagen das Ihr kostenlos stornieren könnt.
Aber Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen ist immer noch eine andere Sache! -
Anspruch auf Transfer bei Flughafenänderung?
´
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
mein Mann und ich haben heute eine unglaubliche Geschichte mit GTI-Travel und Sky-Airlines erlebt und würden gern eure Meinung wissen...Wir waren in der Türkei und unser Flug sollte um 15.30 Uhr zurück nach Hannover gehen. Am Vorabend sahen wir dann, dass der Flug auf 6.15 Uhr vorverlegt wurde, was jetzt nicht schön war, aber noch hinnehmbar erschien.
Am nächsten Morgen beim Abholen wurden wir vom Reiseleiter gefragt, ob wir denn wüssten, wo wir landen. Tja, wir gingen von Hannover aus. Dem war allerdings nicht so: unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!! Gleichzeitig mit der Annahme der "Entschädigung" sollten wir unterschreiben, dass wir keine weiteren Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen. Dies haben wir natürlich nicht getan und haben somit auch keine 20 Euro erhalten. Am Flughafen Münster angekommen, standen wir dann tatsächlich blöd da.... Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzte Dauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben....
Jetzt meine Frage an euch: Wie seht ihr das? Ist der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich, dass man wieder an seinem gebuchten Heimathafen ankommt?
Habt ihr sowas auch schon erlebt? Vielen lieben Dank für eure Meinungen!
p.S. Urlaub in Kumköy, Hotel Sidekum, war uneingeschränkt empfehlenswert, wir waren bereits zum 2. Mal da! Allerdings bestimmt das letzte Mal mit GTI!!!!!
-
Hallo Anni 1973,
in einem ähnlichem Fall hat das AG Düsseldorf Urlaubern (gelandet statt in Hannover in Paderborn) als Schadensersatz einen vollen Tagessatz der Urlaubsreise zugestanden.
Aktenzeichen: 58 C 14546/01
Hinweis:
Jedes Gericht ist frei in seiner Urteilsfindung und kann auch zu anderer Bewertung kommen, da auch die Einzelheiten jeweils anders liegen.Gruß privacy
-
Anni1973 wrote:
unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!! Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzteDauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.Immer diese Übertreibungen
ok, ärgerlich ... aber mittleiweise animieren diese
Beschwerden zum... gäääääähn -
"...dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten... Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet..."
Richtig, die wären auch sicher erstattet worden. Allerdings wird es bei"...Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben..."
etwas schwieriger.
privacy
Ok beim AG Düsseldorf und der Hinweis ist sehr treffend. Aber lohnt sich der ganze Terz wegen eines Tagessatzes von vielleicht € 100 für 2 Personen? -
Qui bono? Jedes AG Urteil ist ein Einzelurteil und juckt Veranstalter/Airlines mal herzlich wenig.
-
Hallo travelmind!
Die Fahrzeit von 4 Stunden zwischen den Flughäfen von Münster und Hannover ist durchaus realistisch. Allein die Fahrzeit der Expressbuses zum Hbf Osnabrück beträgt 35 Minuten und der Bus fährt nur stündlich. Der Bus kostet pro Person schon alleine 9 €. Vom HBf Hannover muß man dann ja noch zum Flughafen Hannover.
Ich persönlich hätte mir einen Mietwagen genommen und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. -
Vielen Dank für die Antworten! Und ja: die Fahrtzeit von 4 Stunden ist realistisch, danke Lugansk!!
Mietwagen hätten wir auch gern genommen, nur hatten wir beide unsere Führerschein zu Hause liegen...blöd gelaufen...
Und zu travelmind: ob du es auch zum gähnen finden würdest, wenn man dir sagt: sieh mal zu, wie du nach Hause kommst, wage ich zu bezweifeln!! Wollen wir nur mal hoffen, dass es dir nicht auch mal so geht...
Den anderen trotzdem vielen Dank für die Antworten!!
-
kdschubln 16.09.10:
Hallo, wer weiß Bescheid,
mit Air Berlin sollten wir von Teneriffa abgeholt werden, Abflugzeit 16.50 Uhr. Um 15.00 Uhr hieß es am Airport, die Machine hat 3 Std. Verspätung. Gegen 20.45 traf dann die Maschine ein. Bis dahinkeine keine Information. Die Maschine wurde dann betankt und beladen. Wir rechneten mit baldigen Abflug. Gegen 22.oo Uhr wurde die Machine entladen und es hieß wir müssen unser Gepäck wiederübernehmen. Es folgte eine Busfahrt und eine kostenlose Hotelübernachtung.Bis hier hatten wir einen Verzehrgutschein über 6,00€ erhalten.Am nächsten Morgen wurden wir zum Flughafen gebracht , dasGepäck eingescheckt und. gegen 10.oo Uhr traten wir den Rückflug an,
Im Flieger teilten uns der Kapitän mit, dass er von den spanischen Behörden keine Starterlaubnis bekommen hat. wegen angeblicher Flugzeitüberschreitung der Crew
Welche Entschädigung kann geltend gemacht werden, nach welchem Recht?
Liebe Grüße
Klaus
...................................................................................................................................Hallo Klaus,
so wie geschildert greift die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Probleme mit der Crew hinsichtlich Einsatzzeiten gelten meiner Meinung nach nicht als ausser-gewöhnlicher Umstand und liegen demnach in der Verantwortung der Airline.
In Verbindung mit den Urteilen des EU-Gerichtshofes und des BGH können bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung in Verbindung mit der Flugentfernung 400 Euro pro Person als Ausgleichszahlung bei der Fluglinie ( und nur dort, nicht beim Veranstalter) angefordert werden.Die entsprechenden Urteile findest Du in diesem Thread weiter vorne verlinkt.
Momentan sperren sich etliche Airlines aber sehr gerne in Bezug auf die Verspätungsregelung. Weil sie hoffen, doch noch eine für sie günstigere gesetzliche Regelung zu erhalten. Da laufen aktuell aus Grossbritannien noch Bemühungen auf europäischer Ebene, an die man sich gerne anhängen möchte. Du solltest Dich also auf Durchsetzungsprobleme und längere Korrespondenz einrichten. Die Hinzunahme von fachlicher Hilfe wie Fachanwalt für Reiserecht oder euclaim könnte vorteilhaft sein. Zumindest bei Ablehnung der Ansprüche.
Die Betreuung vor Ort incl. Hotel und Verpflegungsgutschein vor der Rückreise dürfte wohl angemessen gewesen sein.
Gruß privacy
-
Hallo, wir hatten vor 2 Wochen unseren Rückflug von unserer Pauschalreise Mallorca nach Düsseldorf. Als wir am Flughafen angekommen sind teilte uns Airberlin mit, dass der Flug nicht um 9 Uhr morgens sei sondern wegen eines Flugzeugdeffekts erst um 17 Uhr abends. Wir mussten also einen Tag am Flughafen verbringen. Zur Krönung mussten wir sogar nochmal eine Stunde im Flugzeug sitzen, weil sich einige Fluggäste wohl für einen anderen Flug entschieden haben, jedoch sich nicht abgemeldet haben. Mir ging als Freiberufler ein ganzer Arbeitstag flöten ausserdem musste ich ständig mit Kunden telefonieren, weil die ja dachten ich wäre wieder in Deutschland. Was kann man denn nun als Entschädigung von Airberlin für die Verspätung verlangen und wie mache ich das geltend?
Gruss Lars -
tina1312 wrote:
Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen!
ja habt ihr doch selber vorgeschlagen!!
eine kompetente anwort was den schadenersatz angeht wäre mir allerdings lieber.
-
Hallo Calaratjada2010,
bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden können als Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 in Verbindung mit den Entscheidungen des EuGH und BGH pro Person 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) verlangt werden. Technische Defekte liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Sonstige Erstattungen wären Verpflegung und 2 Telefonate am Flughafen bei der von Dir geschilderten Verzögerung.
Kannst Du aber alles in diesem Thread nachlesen, evtl. mal zurückblättern.
Der Reiseveranstalter wäre ggf. zuständig für einen Tagessatz der Pauschalreise und davon ein prozentualer Anteil.
Gruß privacy
-
@ privacy
Nur leider zahlen die Airlines meist trotzdem nicht freiwillig ... da kann man so viele Briefe schreiben wie man will ... betrifft auch sehr große DEUTSCHE Airlines ...
die lassen es darauf ankommen, dass man vor Gericht zieht ... dann folgt (habe ich zumindest schon mehrfach gehört) kurz vor dem Urteil ein außergerichtlicher Vergleich (denn ein Urteil zu ihren Ungunsten wollen die Airlines nicht).
Da viele Fluggäste wegen ein paar hundert Euro nicht klagen, lohnt sich diese Strategie für die Airlines sehr.
Dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern in der Verantwortung der Airlines liegt, ist doch gerichtlich festgestellt, oder? Frage an die Anwälte hier im Forum: Kann man eigentlich Airlines auch abmahnen, wenn sie (berechtigte) Forderungen ihrer Fluggäste einfach abweisen und die Fluggäste für dumm verkaufen wollen? -
Du kannst eine Beschwerde beil Luftfahrtbundesamt machen. Da gibt es ein Formular. Dieses macht dann ggf. die Abmahnung und kann auch ein Bußgeld festsetzen. Als Privatperson bekommst Du i.d.R. allerdings nicht gesagt, ob Deine Eingabe erfolgreich war. Außerdem türmen sich beim LBA angeblich schon diese Beschwerden besonders gegen manche Airlines.
-
Diese ganze EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist das Papier (fast) nicht wert, auf dem sie steht, da die Airlines sich nicht daran halten ...
Bei Überbuchung zahlen die Airlines meist sehr kulant, da können sie sich auch nicht rausreden ... bei technischen Defekten zahlen sie im Normalfall einfach nicht, auch wenn das Gesetz was anderes sagt ...
Mich würde mal interessieren, welche Forenmitglieder, die hier gerne die Zahlen in Euro nennen, die einem Geschädigten theoretisch zustehen, tatsächlich schon mal nach einer berechtigten schriftlichen Forderung wegen einer Verspätung aufgrund eines technischen Defekts OHNE Einschaltung eines Anwalts eine Entschädigung von einer Airline nach der EU-Verordnung erhalten haben ...