Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Vollkommen richtig Bernhard!
Ich gehe mal davon aus, dass sie aus dem Cockpit, oder von anderen TUIfly-Mitarbeitern kam. Aber das ist doch wohl überprüfbar, genau wie die Aussage das schlechte Wetter betreffend, was eine Landung sowohl in Saarbrücken, als auch Zweibrücken unmöglich machte!
@ Fipz
Ich will hier beileibe keinen zu einer Klage überreden, um ein Grundsatzurteil für meine persönlichen Belange oder Zufriedenheit auf dessen Kosten zu erreichen! Genauso möchte ich betonen, dass ich keine Rechtserfahrungen habe und meine Aussagen nur meine persönliche Meinung widerspiegeln!
Aber ichwürde es nicht einfach als Lebenserfahrung verbuchen, würde zumindest mal bei einer Verbraucherzentrale vorstellig werden, oder mich ans LBA wenden, nach einem Schreiben an die Airline, mit Forderung und Fristsetzung und höchstwahrscheinlich negativer Antwort!
Eine Klage auf meine Kosten, wäre mir bei dem Risiko und möglichen Ertrag allerdings auch zu riskant!
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doc,
Cockpit oder TUIfly Mitarbeiter kann möglich sein, nur aus leider eigenem Erleben vor ein paar Jahren bei einem planmässigen Tankstop in Sharjah lief es komplett anders.
Der Flug konnte, warum auch immer nicht fortgesetzt werden, es kamen keine Durchsagen vorher aus dem Cockpit und auch im Gate war kein Mitarbeiter der Airline zu sehen.
Also keinerlei Auskünfte zum Grund der Flugverschiebung, aber jede Menge Gerüchte
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minka5: Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden wrote:
Das hört sich für mich aber schon nach einer Airline/Cockpitinfo und nicht nach Gerücht an, aber Minka wird uns bestimmt noch aufklären!
Wie gesagt, es müsste doch nachzuprüfen sein, wie die Aussage zum Wetter!
Am leichtesten über eine Beschwerde beim LBA, wenn die nicht, wie in Panorama unterstellt, den Airlines näher stehen, als dem Verbraucher

Edit: Schlecht zitiert

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Äh doc
"Hört sich für mich an..." ist Hörensagen 
Edit:
Fällt Dir bei der ersten und nun zweiten Schilderung ein Unterschied auf?"Als wir dann am Flughafenwaren,kam eine Frau(glaube von Tui) die sagte uns dann dass unser Flug erst in 4Stunden geht,da das Flugzeug aus Zweibrücken verspätung hat!"
und
"Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und dasErsatzteil mußte erst angefordert werden"
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Bernhard, für Dich ist das Hörensagen, für mich meine persönliche Interpretation der zweiten Aussage

Aber mal im Ernst, die Aussage ist so detailliert, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich das ein Touri aus den Fingern saugt, sondern eher, dass es von "offizieller" Seite kommt!
Gehe davon aus, dass Minka nicht wusste, ob besagte Dame zu TUIfly gehörte, oder sonstwie zum Flughafen, sie aber in dem Gespräch auch die Info über den Defekt im Cockpit bekommen hat.
Vielleicht erhellt Minka meine Spekulationen ja noch

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@minka5:
*"Meine Frage ist jetzt,ob ich von der Airline vielleicht eine Entschädigung bekomme!**Ich hatte zwar keine richtigen Nachteile,nur das ich total KO war!*Das lange warten schlaucht einem schon!"
-----------Ich bin ja neu hier im Forum, wundere mich aber schon, wie schnell immer nach Entschädigung usw. gerufen und auch die Forderung danach empfohlen wird.....
Ihr wurdet auf GC in ein 5Hotel gebracht, habt dort sicher zu essen & trinken bekommen,*
wurdet auch von FRA nach ZQW geflogen. Nach deinen Angaben gab es auch auf diesem Flug für die Piloten die Wetterprobleme.......Vielleicht sehe ich es falsch aber man hat sich um Euch gekümmert und sicher ans Ziel gebracht, wenn auch mit etwas Verspätung.......und ob die Maschine einen Defekt hatte oder das Wetter "schuld" war, wäre für mich nicht so wichtig WIE heil wieder zu hause anzukommen und dafür würde ich persönlich gerne noch eine weitere Stunde in kauf nehmen.
Wenn Jeder für einen (eventuellen) Fehler in seiner Arbeit soviel und so oft bezahlen müßte wie es in der Touristikbranche verlangt wird, möchte ich , ehrlich gesagt, nicht wissen, ob es überhaupt noch irgend etwas geben würde.
Ist aber nur meine Meinung.... -
Zuckerpueppi, glaub mir, ich bin keiner, der direkt aufschreit und nach Entschädigung verlangt(verteidige auch öfter RV und Airlines, wenn hier, wie so oft, unbegründete Kulanzforderungen und "nie wieder..."-Sprüche aufs Tapet kommen), nur bei einer über 10 stündigen Verspätung, finde ich die genauere Betrachtung der Umstände schon vertretbar!
Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Reiseveranstalter und Airlines aus wirtschaftlichen Günden gehandelt haben und die Tourismusbranche bemitleiden, muss man nicht wirklich!
Richtig ist ganz klar, dass Sicherheit vorgeht und die Reisenden auf GC auch sehr gut behandelt wurden, nur irgendwie hinterlässt die ganze Geschichte bei mir einen faden Beigeschmack, gerade was die Landung in Frankfurt angeht, denn auch der Airline sollte doch klar gewesen sein, dass zur vorgesehenen Landezeit in Zweibrücken, nur Notfälle abgefertigt werden...
Aber das ist nur meine Meinung

Schade, dass Minka sich nicht nochmal zu der von Bernhard und mir besprochenen Problematik äussert, woher jetzt die Infos bzgl. des Defektes im Cockpit kam!
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Hallo,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, da ich Probleme mit einer gebuchten Pauschalreise habe und hoffe, dass Ihr einen Rat für mich habt.
Ich habe im Februar eine All-In-Reise vom 9.9. bis 15.9. nach Fujairah gebucht, das Angebot lautete: 7-tägige Flugreise. Als Leistung wurden 5 Übernachtungen angegeben. Bei der tel. Beratung hieß es, es sind nur 5 Übernachtungen, da es sich am 15.9. um einen Nachtflug handele. Unter dieser Maßgabe und dem Angebot 7-tägig konnte ich wohl davon ausgehen, dass mir der 14.9. noch als kompletter "Urlaubstag" zur Verfügung steht. Ich habe diese 7-tägige Flugreise dann gebucht und eine Bestätigung bekommen in der steht: Hinflug: 9.9.2011, Rückflug 15.9.2011, es liegen noch keine Flugdaten vor, Flugzeiten sind unverbindlich. Anzahlung wurde geleistet.
Heute bekomme ich einen Anruf bzw. eine E.Mail, dass sich die Flugzeiten geändert hätten, der Rückflug wäre am 14.9. um 14:30 Uhr (d. h. Abreise aus dem Hotel nach dem Frühstück).
Mir ist schon bewusst, dass An- und Abreisetag nicht zu den "Urlaubstagen" zählen. Aber Abreisetag war ja ursprünglich der 15.9. und der beginnt um 0:00. Außerdem sehe ich das so, dass die ursprünglich angebotene und bestätigte 7-tägige Reise nun eine 6-tägige Reise zum gleichen Preis ist.
Wie seht Ihr das? Habe ich Ansprüche auf Reisepreisminderung oder kann ich sogar kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, da ich eine andere Leistung gebucht habe?
Viele Grüße
MMW69 -
Auf welche Ankunftzeit in Fujairah bist Du denn jetzt am 09.09. gebucht?
Wenn Du bereits am 09.09. bzw. in der Nacht zum 10. das Zimmer beziehen kannst bist Du wieder bei 5 Nächten. -
Ankunft in Dubai ist 9.9.2011 23:35 Uhr zzgl. Anfahrt zum Hotel mind. 1,5 Stunden, d. h. ich wäre am 10.9.2011 um ca. 1:00 Uhr im Hotel. Die Reise wurde als 7-tägige Reise angeboten und gebucht und ist jetzt definitiv nur noch eine 6-tägige Reise: 9. (Anreise), 10., 11., 12., 13., 14. (Abreise) September.
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Nur 6 Tage ist dann richtig, wenn Du das Zimmer jedoch direkt nach Ankunft im Hotel am 10.09. um 1:00h beziehen kannst und nicht erst ab 14:00h bist Du bei 5 Nächten.
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VErstehe ich irgendwie nicht ganz. Es ist doch ne Täuschung, wenn man ausdrücklich eine 7-tägige Reise anbietet und bei der Beratung von einem Nachtflug am 15.9. gesprochen (und mir das DATUM auch bestätigt) wird und jetzt ist der Rückflug am 14.9.? Ich kann mich beim Zusammenzählen anstrengen und komme nicht auf 7 Tage?!
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Nö. Dein zählen ist schon richtig 6 Tage, allerdings bei Bezug des Zimmers in der Nacht zum 10. sind es immer noch 5 Nächte

Eine Preisminderung beim Veranstalter wegen des fehlenden Reisetags oder einen Rücktritt kannst Du ja versuchen und eine Antwort vom VA bekommen. -
Die Reise war lt. Reisebestätigung vom 09.09.2011 bis 15.09.2011 bestätigt.
Wenn er jetzt schon am 14. 09. abreisen muss, hat sich der Abflugtag für die Heimreise um 1 Tag verschoben und somit hat er doch das Recht kostenlos zu stornieren. Oder sehe ich das falsch?
LG Elle -
Ich sehe das egt. genau wie Elle. Dass ich 5 Übernachtungen gebucht habe, ist mir bewusst, aber ich finde es echt ne Täuschung im Angebot! Ich hatte ja extra nachgefragt, warum bei 5 Übernachtungen von 7 Tagen die Rede sein kann! Ich arbeite selbst bei einem Dienstleister, der wg jedem P*ps abgemahnt wird. Und sowas soll dann durchgehen?
Habe jetzt erst mal den neuen Flugzeiten widersprochen und um Preisminderung gebeten. -
@mmw69
Ja, die Werbung verspricht viel, manchmal alles aber die Realität sieht anders aus.
Es ist leider so wie Bernhard707 geschrieben hat, wenn du dein Zimmer gleich bei der Ankunft im Hotel , also am 10.09. in der Nacht beziehen kannst , dann bekommst du das was gebucht wurde : 5 Übernachtungen mit der Abreise am 14.09.
Es tut mir so leid für dich aber vielleicht beim nächsten mal buchst du den Flug und Hotel getrennt .
mfG. -
Hallo,
wir waren letzte Woche in der Türkei im Urlaub. Geplanter Heimflug sollte Sonntag um 10 Uhr mit Sunexpress sein. Ein Tag vor dem Heimflug kam unser Reiseleiter aufs Schiff und übergab uns ein neue Tickets. Heimflug war nun 15 Uhr und mit AirBerlin. Das mit der Airline war uns ja egal, aber wir hatten extra morgens den Heimflug gebucht, da wir sonntags noch etwas erledigen mussten. Darf der Reiseveranstalter das einfach so ändern?
Vielen Dank schonmal!
Gruss Vreni -
@mmw69
Die Verlegung des Rückfluges auf einen Tag früher ist (auch angesichts der Kürze der Reise) eine wesentliche Vertragsänderung, die dich zur einseitigen Kündigung, respektive einem Anspruch auf kostenfreie Stornierung berechtigt.
Dabei spielt es m.E. keine Rolle, dass die vereinbarte Anzahl der Übernachtungen theoretisch dieselbe bleibt!
Es ist sinnlos, "den Flugzeiten" zu widersprechen, du kannst lediglich den neuen vertraglichen Bedingungen die Akzeptanz verweigern und dem RV mitteilen, dass du diese wesentlich Änderung des Vertrages zum Anlass nimmst, dein Recht auf ein kostenloses Storno zu beanspruchen.
Deine Anzahlung erwartest du zum - Fristsetzung 10 Werktage - zurück und bittest um Bestätigung der Kündigung.Alternativ kannst du auf Erfüllung des Vertrages bestehen, also darauf, erst am 15. zurückgeflogen zu werden.
Solltest du unter den gegebenen Umständen dennoch reisen wollen, kannst du eine Reisepreisminderung gem. Frankfurter Tabelle beim Veranstalter geltend machen. Das bedeutet eine Minderung von 5% eines Tagessatzes über 4h hinaus und zwar gerechnet vom Gesamtpreis der Reise.
In diesem Fall würde ich dir allerdings raten, schriftlich deinen Vorbehalt bezüglich der geänderten Reisezeiten anzukündigen, die Minderung zu beziffern und ebenfalls um eine Bestätigung seitens der Reiseleitung zu bitten.