Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo,
haben in Mombasa am Flughafen erfahren, dass wir erst am nächsten Tag nach Sansibar weiterfliegen, da der Pilot krank ist. Wir sind dann 24 Stunden später auf Sansibar angekommen. Weiß jemand, was einem an Entschädigung zusteht. Lt. Condor war dies ein unvorhergeseheber Vorfall. -
Zumindest unstrittig den anteilig verlorenen Urlaubstag auf Sansibar. Die Flugverspätung gemäss Europäischer Fluggastverordnung 261/2004 wirst Du vermutlich mühsam von Condor, evtl. bis zum BGH einklagen müssen.
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Hallo,
folgendes ist uns passiert:
Wir hatten Flüge bei Condor für die Strecke Köln/Bonn - Marsa Alam gebucht. Condor wiederum hat diese Flüge von Hamburg International ausführen lassen. HI hatte 1 Tag vor der geplanten Abreise Insolvenz angemeldet und alle Flüge wurden gestrichen. Wie wir erfahren haben wurden wohl alle Flüge umgebucht und es wurde Ersatz gefunden. Alle? Nein, unsere nicht. Unser Urlaub ist somit ausgefallen und Condor hat uns die Flugticketpreise nach 14 Tagen erstattet. Unsere Reklamation wurde mit Begründung "außergewöhnliche Situation" abgelehnt.
Ich finde jetzt leider überhaupt nichts zum Thema Fluggastrecht und Entschädigung in einem solchen Fall. Kann mir hierzu jemand etwas sagen, ode rist jemand ähnlich betroffen? Da wir die Flüge nicht bei HI sondern bei Condor gebucht haben und Condor mein vertragspartner ist, kann sich doch Condor hier nicht auf eine außergewöhnliche Situation berufen, oder irr ich da?
Grüße -
Hallo,
wir hatten im alten Jahr eine Pauschalreise nach Hurghada unternommen.
Der Airbus von air-Berlin, der von Nürnberg aus zum Ziel fliegen sollte, war jedoch defekt. Wir konnten erst nach 4 Stunden weiterfliegen. Dadurch waren der Aufenthalt und Transport vom Flughafen Hurghada ins Hotel insgesamt verlängert. Der Bus fuhr ewig nicht los, die Fahrt dauerte durch Umwege nicht wie von TUI angegeben 30 sondern 70 Minuten.
Insgesamt waren wir 6 Stunden später am Ziel, so dass wir nicht am Nachmittag, sondern erst 20.45 unseren all inklusive-Aufenthalt beginnen konnten.
Wir haben uns die Ankunftszeit vom Hotelchef bestätigen lassen und alles am nächsten Tag der TUI- Betreuerin geschildert. Sie wollte sich erkundigen, inwiefern als Entschädigung ein Ausflug verrechnet werden kann. Bis zu unserem Abflug (es war nur eine 8 Tage-Reise, im Endeffekt war der erste Tag durch die Verspätung im Eimer, konnte sie uns aber dazu nichts Genaues sagen.Nun habe ich schon ein bisschen herumgegoogelt, finde aber recht widersprüchliche Aussagen bezüglich einer Entschädigung.
Kennt sich jemand genauer aus?Danke.
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@fraur
willkommen im forum.
schau mal hier. dort steht ein guter link
http://www.holidaycheck.de/thema-EUGH+Ab+3+Stunden+Flugverspaetung+gibt+es+Geld-id_96356.html
meines erachtens kannst du nur ansprüche aus der flugverspätung herleiten.
der bustransfer kann immer variieren, je nachdem, welche hotels angefahren werden.
von daher kannst du daraus keinen anspruch ableiten.
zudem gilt der erste und der letzte tag immer als "reisetag". ist also für die an- bzw. abreise vorgesehen.
von daher werden aus den 6 stunden verpätung "nur" noch 4. nämlich die, die die airline gebraucht hat, um den defekt zu reparieren. -
Danke für die Antwort.
Die TUI-Betreuerin im Hotel meinte, das darf nicht sein, dass der Bus mehr als die doppelte Zeit unterwegs ist, es wäre nur eine halbe Stunde Anfahrtszeit, auch lt. Katalog. 6 Stunden Verspätung insgesamt sind doch bei eienr so kurzen Reisedauer viel?! Wir hätten fast den halben Tag noch am Anreisetag gehabt, so haben wir gerade halb zehn die Reste vom Abendessen bekommen, die noch vom Buffett übrig waren.
Ich schau mir den Link erst mal an.
Noachmals danke! -
@Frau R.
Ich schließe mich Lexilexi an.
Flugverspätung wegen des Defekts: OK. 4 Stunden.
Der längere Bustransfer: Könnte mir vorstellen, dass durch eure verspätete Ankunft noch Gäste von anderen Flügen im Bus saßen, die auch zu ihren Hotels gebracht werden mussten.
Der 1. Tag gilt eben als Anreisetag und zu eurer 1. gebuchten Übernachtung seit ihr rechtzeitig angekommen
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Hallo!
Anspruch auf einen guten Schadenseratz wegen mehr als 3 Stunden Verspätung gegen die Fluggesellschaft nach EU Verordnung. Muß bei der Fluggesellschaft eingefordert werden. Die zahlen leider oft einfach nicht.
Schadensersatz sonst besteht nicht. Siehe Vorschreiber. -
Hallo zusammen
Wir fliegen am 13.03.2011 von Zürich nach Punta Cana via Frankfurt.
Wir haben eine Pauschalreise über Holidaycheck (Veranstalter FTI) gebucht.
Der Zubringerflug (Lufthansa) von Zürich nach Frankfurt wird um 10:15 Uhr in Frankfurt landen.
Der Anschlussflug (Condor) von Frankfur nach Punta Cana wird um 11:20 Uhr starten.Ich habe bei FTI angerufen, die Dame am Telefon meite das würde locker reichen.
Ich habe gesehen, dass z.B heute derselbe Flug von Zürich nach Frankfurt gut 1 Stunde verspätung gehabt hat, was es uns ja unmöglich machen würde, den Anschlussflug zu erlangen.
Jetzt meine Frage:
Falls wir den Anschlussflug tatsächlich nicht erwischen sollten aufgrund der Verspätung von Lufthansa
- An wen muss ich mich wenden?
- Werden wir kostenlos auf einen nächsten Flug nach Punta Cana umgebucht?
- Wer erstattet die Übernachtungs und Mehrkosten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüsse
Adriana -
Dazu muß man zuerst wissen, ob der Zubringerflug Bestandteil der Pauschalreise ist, oder extra gekauft/gebucht wurde. Falls Bestandteil der gesamten Reise (also eine Beschreibung, ein Gesamtpreis), ist es Problem des RV. Falls nicht mauss mal weiterschauen. Am besten, Du teilst noch alle Einzelheiten zur Reise mit (was ist mit dem Rückflug?)
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@ chepri
Ja es ist 1 Reise alles Pauschal gebucht!
Der Rückflug findet mit denselben beiden Airlines statt, dieser ist jedoch kein Problem, da wir über 3 Stunden Zeit haben.Habe echt bammel!
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Also wenn das alles als Paket, also auch der Zubringerflug, gebucht wurde und der Reiseverlauf auch so im Katalog oder online beschrieben war, ist es Sache des Veranstalters, dich von Zürich nach Punta Cane zu bringen. Das heißt, wenn es Verspätungen gibt, ist es seine Sache.
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Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke!
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@ chepri
Vielen Dank für deine Antwort=)
Ich habe mich mit FTI in Verbindung gesetzt, die haben mir gesagt, dass Condor dafür verantwortlich wäre, dass ich nach Punta Cana komme (obwohl Conder der Anschlussflug ist) ?Habe ihnen gesagt, sie sollen genau abklären an wen ich mich im Falle einer Verspätung zu wenden habe.
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@FrauR
Ja, steht auf der Seite 53
Und hier der Link zur Frankfurter Tabelle.
Bezüglich der Transferdauer wird sich absolut nichts machen lassen. Wieso auch ?
Die Dauer des Transfers ist nirgendwo vertraglich festgehalten.
Außerdem ist eine längere Transferzeit gerade in diesem Fall verständlich, da durch eure verspätete Ankunft vllt. noch zwischenzeitlich eingetroffene Gäste befördert werden mussten. -
Hallo Kourion,
danke für die Antwort.
Meines Erachtens tritt die EU-Verordnung und nicht die Frankfurter Tabelle in Kraft?
Steht zumindest überall, auch auf Seiten von Rechtsberatungen. Widersprüchlich zu lesen ist, dass mitunter steht, bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter verantwortlich, manchmal aber auch, dass man sich an die Fluggesellschaft wenden soll.
Die TUI-Tante hatte ja den Sachverhalt noch in Ägypten weitergeleitet und gemeint, dafür wäre TUI der Ansprechpartner. Auch der verlängerte Transfer berechtigt zur Reklamation. War "ihre" Meinung.
Aber bis zur Abreise konnte sie nicht klären, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.
Deshalb sollten wir das noch mal schriftlich machen, wenn wir nach Hause kommen.
AirBerlin wollte uns am Flughafen nicht bescheinigen, dass der Flug über 4 Stunden später erfolgte. "Das ist dokumentiert und nachzuvollziehen", war die Antwort.
Nun hat TUI alles auf AirBerlin abgewälzt und die werden jetzt sicher sagen, für eine Reklamation ist es zu spät. -
Du hast grundsätzlich auch Ansprüche gegenüber dem RV, da diese Verspätung ein Reisemangel ist. Deshalb die Frankfurter Tabelle. Allerdings geht nicht beides nebeneinander, der RV kann die Entschädigungszahlung aufrechnen.
Wesentlich symphatischer käme deine Frage rüber (siehe auch deine ersten Beiträge dazu), wenn du nicht auf dieser längeren Transferzeit rumreiten würdest, sondern bei den Sachen, die tatsächlich rechtlich relevant sind. Auch dein Hinweis darauf, dass du verspätet in den Genuß der AI-Leistung gekommen bist und nur noch Reste vom abgeräumten Buffet zum Abendessen vorhanden waren, sind uninteressant. Und freundlicher als "TUI-Tante" hört sich "die Reiseleitung vor Ort" allemal an. Vielleicht lesen hier ja Tanten und Onkel mit.
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Frau R. wrote:
Hallo,ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke!
Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat! Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen.
Darüber hinaus liegt bei einer Flugverspätung ab drei bzw. vier Stunden im Rahmen einer Pauschalreise ein Reisemangel vor. Das heißt, kommt man verspätet am Urlaubsort an, hat der der Reiseveranstalter jene Leistungsteile zurückzuerstatten, die der Kunde aufgrund seiner Verspätung vor Ort nicht in Anspruch nehmen konnte. Endet ein Flug nicht am vereinbarten letzten Reisetag, kann der Kunde nachweislich erlittenen materiellen Schaden (zusätzliche Taxi-Heimfahrtskosten, ein zusätzlicher Urlaubstag - muss vom Arbeitgeber aber schriftlich bestätigt werden! Entgangener Gewinn bei Selbständigen - Nachweis muss erbracht werden! usw.) dem Reiseveranstalter verrechnet werden.
Allerdings ist beim letzten Punkt mit Einschränkungen zu rechnen: wäre der Flug z. B. zwar noch vor Mitternacht planmässig gewesen z.B. 23:30 Uhr, landete aber dann um 3 Uhr Früh, kann man nicht einwenden, der Ankunftstag wäre nicht mehr als Arbeitstag möglich gewesen. Denn selbst bei einer Landung um 23:30 Uhr wäre davon auszugehen gewesen, dass, je nach Heimatort, man nicht vor 2 - 3 Uhr Früh ins Bett gekommen wäre.