Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ja danke. Hab diesen Thread zu spät entdeckt.
Aber damit hat sich das Thema ja bereits erübrigt.
@bernhard707
Vielen DAnk für die Hilfe -
Hallo,
ich hab zwar eine Weile gesucht, aber leider nichts gefunden was unserem Fall in etwa entspricht...Wir haben im letzten Jahr bei der Lufthansa Flüge gebucht. (Unter Einlösunf von 120.000 Meilen):
Frankfurt - Seattle Flug hat wunderbar geklappt.Sowie:
Vancouver - Frankfurt, via Montreal. Dieser Flug wurde jedoch unmöglich, da der Abschnitt Montreal nach Frankfurt vorverlegt wurde und somit starten sollte bevor der erste Flug in Montreal war. Auf NAchfrage hat man uns seitens der Lufthansa dann folgende Verbindung gebucht:Air Canada 15.05. 11.15 Vancouver nach Montreal Aufenthalt knapp 1 Stunde
Air Canada 15.05. 19:45 Montreal nach Brüssel Aufenthalt knapp 1 Stunde
Lufthansa 16.05. 09:25 Brüssel nach Frankfurt Ankunft in Frankfurt wäre gegen 10.15 geplantIch habe bei der Buchung bereits drauf hingewiesen, dass das alles sehr knapp geplant sei.
Alle Flüge waren in einer Buchung unter einer Ticketnummer!
Der erste Flug war nahezu pünktlich abgegangen und wir waren rechtzeitig in Montreal am Gate.
Der zweite Flug ging mit rund 1,5 Stunden Verspätung ab. Unter anderem mit der Begründung man würde noch auf Pasagiere eines Zubringers warten.
Letztlich war der Flieger rund 40 Minuten zu spät in Brüssel. Ich habe mehrfach bei der Besatzung nachgefragt ob unser Anschlussflug klappen würde. Man hat mir versichert dies wäre kein Problem. MAn würde unserwarten und am Gate würde jemand weiterhelfen schnell zum Gate zukommen.
Am Gate teilte man uns dann mit man hätte uns umgebucht auf einen späteren Flug.
Wir sind noch schnell zum Gate und waren 5 Minuten zu spät, man hat uns nicht mehr mitgenommen.Der nun eingebuchte Flieger sollte um 13.25 Uhr starten. Tatscählich hatten wir erneut 1,5 Stunden verspätung.
Statt am 16.05. um 10.15 waren wir um 15.25 Uhr in Frankfurt.
Erhalten haben wir bislang in Brüssel 2 Verzehrgutscheine für je 8 Euro.
Was kann/sollte ich jetzt machen. Ich steige durch die Eu Verordnung 261/04 nicht ganz durch, bzw. werden nur Bedingungen beschrieben die alle nicht genau zutreffend sind.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Ich will nicht undankbar erscheinen, aber das Vorgehen der Lufthansa bzw. Air Canada macht mich nur wütend.
Daher nochmals vielen Dank für Eure Tipps.
Okay, hier passt es vielleicht ganz gut rein... ;o) -
Hallo zusammen,
nun hat es mich auch erwischt:
Urlaub mit FTI vom 07.-17-06. auf Aruba. Heute kam die Info, dass der Hinflug "aus Logistikgründen" nicht mehr möglich ist und wir einen Tag später fliegen können (23h später) + 250€ Entschädigung.
Das wollen wir aber so nicht hinnehmen, 9 Tage sind uns einfach zu kurz (schon 10 waren grenzwertig für uns).
- Können wir nun von der Reise vollständig zurücktreten und uns etwas neues suchen? Meiner Meinung nach liegt ein erheblicher Mangel vor, der durch die Zahlung nicht aufgewogen wird.
- Falls sich das Reisebüro und / oder der Veranstalter quer stellt (was den Anschein hat), wie sollen wir vorgehen? Mit einem Anwalt drohen (wir sind allerdings beide nicht rechtschutzversichert)? Sonst was?
Danke für Eure Antworten, hoffentlich zeitnah, da wir bald (womöglich schon morgen) etwas unternehmen sollten,
viele Grüße,
w. -
Wenn schon die 10 Tage grenzwertig waren, warum hast Du sie überhaupt gebucht?
Wegen einer Drohung mit Rechtsanwalt wird FTI kaum für Dich einen extra Flieger chartern.
Nimm die 250 Öcken Entschädigung oder storniere wenn FTI es Dir nicht sowieso kostenlos angeboten hat. -
Ja, du kannst kostenfrei stornieren (Flugdaten wurden geändert).
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum du eine schon zur Zeit der Buchung "grenzwertige Dauer" gebucht hast.
Was die Stornierung betrifft, so musst du nicht mit "dem Anwalt drohen" - wie du schreibst.
Der RV (was hat das RB damit zu tun ?) weiß, dass du bei einer Flugdatenänderung kostenfrei stornieren kannst. -
Überflüssiges Zitat entfernt!
Okay, das ist schon einmal eine Auskunft - ich denke, dass sich die Flugdaten geändert haben, reicht nicht, allerdings, dass sich der Tag geändert hat.
Zwecks Dauer: nun, 10 Tage waren unser absolutes Minimum, das haben wir ja bekommen - alles andere war mit unseren Rahmenbedingungen eben nicht drin (es wäre danach nur 14 Tage gegangen, und dafür hat der Urlaub nicht ausgereicht).
Ein Anruf meiner Freundin bei FTI ergab, man könnte das nur über das Reisebüro regeln, nicht direkt - fragt mich nicht, warum sie das sagen...
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Daten = Datum, nicht Zeiten

Die Zeiten darf / kann ein RV in der Tat ändern. Ebenso die Airline oder den Streckenverlauf. (siehe AGB)
Wenn's allerdings ein abgeändertes Datum oder ein anderer Abflug- / Zielflughafen ist, kannst du - wenn du es wünscht - kostenfrei stornieren. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Alles klar... inzwischen habe ich mehr Details:
Ursprünglicher Flug: am 7.06 um 9:35 ab VIE über AMS nach Aruba an 17:05Neuer Flug: am 8.06 um 6:55 ab VIE über AMS nach Aruba an 16:05
Interessanterweise gibt es online auf diversen Reisebörsen noch die ursprünglichen Reisetage, allerdings statt mit KLM / Martinair mit Austrian und American Airlines.
Könnten wir ggf. verlangen, dass wir damit fliegen und die ursprüngliche Reise doch machen können (im Endeffekt wäre es schlechter für uns, länger unterwegs, später an, früher retour), aber das wäre uns egal, wir haben lange genug nach dem Ziel und dem Hotel gesucht, was meint Ihr, kann man das einfordern?
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Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.
Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?
Wie ist das rechtlich?
Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.
wbundb -
wbundb wrote:
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.
Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?
Wie ist das rechtlich?
Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.
wbundbDa hast Du definitiv Pech. Eine Entschädigung gibt es meines Kenntnisstandes nach nicht, da sich an den Reisetagen an sich nichts ändert.
Viele Grüße,
w. -
Noch mal meine Frage (da wir heute Nachmittag noch einmal mit dem RB verhandeln), ausführlicher auf der vorherigen Seite:
können wir einen alternativen Flug am gleichen Tag verlangen, nachdem der ursprüngliche Flug gestrichen wurde, aber die Reise mit gleichen Datum (aber inzwischen anderen Flügen) auch online noch angeboten wird?
Viele Grüße,
w. -
Update: wir haben die Pauschalreise storniert.
Laut Auskunft von FTI gibt es neue Urteile, die ab einer Reisezeit von 7 Tagen die Kürzung nicht mehr als erheblichen Reisemangel ansehen. Dennoch: wir haben eine kostenlose Stornierung bekommen, abzgl. 60 €, die die Fluglinie uns für den Storno in Rechnung stellt (für den Flug einen Tag später), den wir allerdings vom RV zurückbekommen, wenn wir bei ihm eine Anschlussbuchung vornehmen.
Nun heißt es auf ein Neues :?
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Hallo,
am 17.04.11 ist mein Flug statt 9:45 Uhr erst um 15:24 Uhr gestartet. Vom Flughafen hieß es, dass die Airline den Slot in der Türkei verpasst hatte. Später hieß es, die Maschine ist defekt.
Habe vom Flughafen Düsseldorf per Fax direkt die Bestätigung der Verspätung erhalten. Die Mutter von meinem Reisebegleiter hatte sich während unseres Urlaubs direkt um die Weiterleitung zu der Airline bemüht.
Heute, fast 6 Wochen später, haben wir immer noch keine Antwort von der Airline erhalten.
Das besondere an der Airline ist, dass diese erstmal in den Osterferien Düsseldorf angeflogen ist und dies auch nur für die zwei Wochen gemacht hat.
Wie gehe ich weiter vor? Einen Anwalt einschalten?
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Ich habe schon vor Wochen für Februar 2012 2 Flüge Köln-Istanbul-Antalya und zurück (Pegasus) gebucht. Billigtickets ohne Änderung und Stornierung. Die Abflug- und Ankunftszeit in Köln ist gegen 1:00 nachts. Nun habe ich gestern gehört, das nun doch in Kürze für den Flughafen Köln ein Nachtflugverbot verhängt werden soll......Dann müsste Pegasus die Flugzeiten ja um Stunden verschieben.....Hätte ich in diesem Fall ein Recht auf Stornierung der Flüge und kompletter Rückerstattung?
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Hey losi... da würd ich (für den Moment) noch nix drauf geben, da Köln der Ausweichflughafen für Düsseldorf und Frankfurt ist, wenn dort die Flieger verspätet nicht mehr landen dürfen.
Und warum denkst du jetzt an Stornierung? Willst du nicht mehr fliegen

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Hallo!
Ich habe vor 4 Monaten eine Pauschalreise nach Kreta gebucht ( Go-Bucher, Tui.fly, ab Zweibrücken, Abflug 6Uhr00), vor 2 Tagen ( eine Woche vor der geplanten Reise) habe ich die Reiseunterlagen per Email erhalten, bin fast tot umgefallen, Abflug um 17Uhr25, wenn alles gut geht bin ich kurz vor Mitternacht mit meinem Kind im Hotel. Durch diese Aktion verliere ich einen ganzen Urlaubstag... Wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich die Reise nicht gebucht. Klar, sind die Flugzeiten nicht verbindlich, aber 11 Stunden später fliegen, finde ich schon frech...
Es sieht so aus, daß ich mich nur ärgern kann, weil die Reiseveranstellter mit den Urlaubern offensichtlich so was machen dürfen, oder?
Grüsse
J.
P.S. Als "Trost" habe ich zusätzlich eine Info bekommen, daß eine Bordverpflegung bei Flügen mit Germanwings (4U) nicht im Preis inklusive ist. Ich habe jetzt aber genug Zeit (11Stunden) um für mich und meine Tochter schöne Brote vorzubereiten
Danke Tui.fly! -
Es ist durchaus möglich, dass der X3 Flug in der Früh wie geplant stattfindet, nur leider GoBucher einen anderen für dich gewählt hat - bevor du dich bedankst solltest du vielleicht recherchieren, bei wem?!
Sehr viel mehr wird dir aber nicht übrig bleiben ... deinen Bekundungen zur Folge solltest du des Risikos eingedenks gewesen sein?
Zudem - schöne Grüße von der Gebetsmühle! - definiert man An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag und somit "verlierst" du auch keinen.
Kurz und gut ... großartige rechtliche Handhaben gibt es in der Situation nicht.
Du kannst aber immerhin ein höfliches Schreiben an den Veranstalter richten, in dem du um die Erstattung von anteilig 50% des Tagespreises ersuchst. Zumindest bezüglich einer vorgezogenen Rückreise (im Bezug auf die Nutzung der Leistungen vor Ort ist das immerhin vergleichbar!) gibt es Urteile von den AG´s Hannover und Düsseldorf, die eine Entschädigung in ungefähr diesem Rahmen zuerkannt haben.
