ITS ..
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Der Unterschied ist aber, dass du bei Schauinsland dann nicht buchen mußt. Finde ich zwar auch furchtbar ärgerlich, aber das sind wohl technische Mängel, sagen die Fachleute.

ITS kommt mit der Preiserhöhung aber einige Tage später daher und beruft sich auf einen Irrtum. -
Der Irrtum wurde innerhalb von 6 Tagen entdeckt und angezeigt. Damit braucht man gar nichts mehr zu unternehmen, da der Vertrag rückabgewickelt wurde. Es gibt den status wie vor der Buchung. Das neue Angebot des RV zu einem um 33% höheren Preis muss niemand annehmen.
Der Zeitraum von 6 Tagen wird von den Gerichten akzeptiert. Es ist also sinnlos, auf Erfüllung des ursprünglichen Preises zu beharren.
Gruss Gabriela
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Guten Tag, ich habe heute nachmittag etwa 2 Stunden wegen dem ,,Irrtum" recherchiert und telefoniert.
Gut, meine Rechtsschutz hätte mir einen Anwalt meiner Wahl ohne Prüfung der Unterlagen gewährt, da bin ich wirklich gut versichert ( ohne SB
).
Interessanter waren aber die Gespräche bei ITS, die ich im Gegensatz zu Holidaycheck nicht über eine teure Hotline, sondern dank Recherche dann im Festnetz hatte.
Ich will keine Schlammschlacht über den Inhalt anzetteln, aber mit der Reihenfolge des Weiterverbindens kommt man ganz schnell zur Erkenntnis, das ist kein versehentlicher Irrtum gewesen. Dazu hat sich eine Mitarbeiterin verplappert, was dann die Obrigkeit anders stellte.
Der Ton wurde auch immer schärfer, als ich den Par. 651 a BGB ansprach.
Und ITS hat in seinen AGB tatsaechlich eine Hintertuer, was den Vertragsschluss betrifft, erst mit der Annahme durch ITS und Absendung der Bestaetigung besteht ein Vertrag.
Ob das tatsaechlich so vor Gericht Bestand haette, ist eine Frage, deren Antwort ich mir schenke. Weil ich werde nicht mehr versuchen, dort den 1.Preis einzufordern.
ITS ist fuer mich ein unserioeser Laden, mit denen bzw. REWE& Consortium verreise ich nie mehr.
Viele Gruesse,uweco -
chepri wrote:
Das ist keine Hintertür sondern ganz normales Vertragsrecht. Keine Chance für dich, bei keinem Gericht der Welt. Aber du hast doch geschrieben, dass du eine Buchungsbestätigung hast.Guten Abend, chepri,
ja, ich habe eine Buchungsbestätigung vom 6.11., also dem nächsten Tag, an dem angeblich laut Mitarbeiterin angeblich ,,versehentliche falsche" Angebote durch ITS korrigiert werden. Diese habe ich abgespeichert und ausgedruckt. Und da war man bei ITS schon sehr erstaunt, dass ich eine schriftliche Bestätigung vorzeigen könne, in deren Briefkopf ja auch ITS Reisen steht.
Pikanterweise wurde trotz Systemcheck die Reise am nächsten Tag auch noch ab München ähnlich preisgünstig angeboten ?
Bei Holidaycheck existiert nur noch die zweite Version der Reisebestätigung, bei der die Reiseanmeldung dann in eine Reiseanmeldung auf Option und 640 € teurer umgewandelt wurde.
Auch diese habe ich zum Vergleich gespeichert und ausgedruckt.
Und mit dem jetzigen Preis als HP kriegt man diese Reise auch nur mit dieser miesen Masche an den Mann, weil für bissel mehr gibts auch AI in Kenia, und allein für die Getränke geht dort schon was übern Tisch.
Ich kann aber immer noch wenn ich möchte, kostenfrei einen Anwalt kontaktieren. Vielleicht sieht die Rechtslage auch anders aus, als ITS es sich in Ihren AGB schönschreibt.
Es gibt auch eine Schiedsstelle der Reiseveranstalter, bei der man auch kostenfrei solche Fälle überprüfen kann. Nur, die wird nur aktiv, wenn der betreffende RV auch in dem Verbund ist. Die Liste der dort vertretenen RV habe ich nun. Das sind auch die Kandidaten, bei denen ich eine Ersatzreise buchen will.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass die REWE-RV-Group sich um den Verbund mit Schiedsstelle drückt.
Allerdings lebt es sich mit solchen offenen Rechnungen, wie dies ITS bei mir hat, heutzutage schon bequem, solange man nicht von diversen Reporterteams bloßgestellt wird.
Und wenn ich zum Fenster rausschaue, blicke ich auf den Sendeturm eines bekannten Senders, der gern auch mal Märkte checkt. Wenn das keine Einladung zur Revanche ist...
Trotz allem Frust und abgeschmetterter Urlaubsfreude danke ich chepri dennoch für die Beschäftigung mit dem Problem,
euer
uweco -
uweco wrote:
.....
Interessanter waren aber die Gespräche bei ITS, die ich im Gegensatz zu Holidaycheck nicht über eine teure Hotline, sondern dank Recherche dann im Festnetz hatte.
.......ein weiterer ansatzpunkt, um mal das fernsehen vorbei zu schicken.
hc kostet nämlich unglaubliche 14 cent pro minute.
das sind bei 10 minuten schon sage und schreibe 1,40 eur.
da kann man sich schon einen ganzen laib frisches brot für kaufen (kein körnerbrot, normales) -
chepri wrote:
Da hast du schon recht, aber so mancher Kunde möchte eben NICHT zurücktreten, sondern dass der Vertrag wie ursprünglich geschlossen auch erfüllt wird.Mittlerweile kam auch eine Antwort vom Reisevermittler Holidaycheck:
Kurz und knapp interpretiert: was ich an Papier von Holidaycheck erhielt, ist zum Hintern abwischen tauglich, aber ansonsten nichts wert.
Ich war bisher der Meinung, dass ich hier mit dem Klick auf Bestätigen eine Reise gebucht habe, wie es mir die Internetseite vortäuscht.
Dem ist nicht so. Für Holidaycheck habe ich lediglich ein Angebot abgegeben, dass ich die Reise zu diesem Preis kaufen will.
Und wenn ITS dann der Meinung ist, das Angebot nicht anzunehmen, dann habe ich eben Pech gehabt. Ohne deren Bestätigung kommt der Vertrag nicht zustande.
Also, Vorsicht ! In meinem Fall habe ich eine Bestätigung von Holidaycheck erhalten, mit ITS im Briefkopf, welche nur eine ANGEBOTSBESTÄTIGUNG darstellt.
Ob Holidaycheck überhaupt berechtigt ist, eine Bestätigung ( dies steht nämlich darauf ) einer Buchung ( ist das im Nachhinein auch nicht gewesen ) für einen Veranstalter dem Kunden zu übermitteln, ist vielleicht juristisch höchst interessant.
In Bezug auf Verbraucherschutz habe ich hier noch nicht fertig !
Und ob das Ganze vielleicht arglistige Täuschung darstellen kann, lasse ich mal als Frage im Raum stehen.
Das Ganze ist nämlich keine Reisebuchung, sondern ähnlich dem System Preisvorschlag Sofort-Kauf ebay. Nimmt es der Verkäufer an, hat man gekauft, wenn nicht, dann nicht.
Nur hier hat man nicht den Hintern in der Hose, sofort zu reagieren, sondern lässt 6 Tage den Kunden in dem Glauben gekauft zu haben. Zum Glück habe ich die Bahntickets zum Flug noch nicht gebucht!
Fazit: dieses Buchungsportal bei holidaycheck ist ein Fake, eine Täuschung, und man sollte die Finger davon lassen, hier auf Bestätigen zu klicken, um Stress und Ärger zu vermeiden.
Kleiner Hinweis an Admin Günter- Sorry, wenn ich als einer, dem die Urlaubsvorfreude versaut wurde, deinen Laden nicht weiterempfehlen kann- dies ist zwar nicht deine Baustelle, aber bin nicht nur auf ITS schlecht zu sprechen.
Ich mache meinen Job immer so gut wie es nur geht, egal wie lang und hart der Tag wird, damit die Leute auf der Straße nicht verrecken.
Und wenn ich mich dann mal 2 Wochen erholen möchte, wünsche ich mir diesen Stress und die Verarschetour erst recht nicht.
Und wenn der Sender nebenan diese Story veröffentlichen möchte, von mir aus gern,
uweco -
...eine Reise ist erst dann gebucht, wenn der Veranstalter Dir dieses bestätigt, egal ob hier oder in einem anderen Reisebüro. Egal ob mit ITS als Veranstalter oder mit TUI oder sonst einem RV Ein Blick in die AGB zeigt es Dir, die Du ja mit der Buchungsanfrage akzeptiert hast. Worüber echauffierst Du Dich also? Über die eigene Unzulänglichkeit einen Vertragsbestandteil falsch interpretiert bzw. nicht gelesen zu haben?
Egal wo Du nun als nächstes buchst, Du wirst an den AGBs nicht umhin kommen...
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@uweco deinen Ärger kann man nachvollziehen, deine Äußerungen eher nicht!
Ich habe bis jetzt 3 Reisen hier gebucht, meine Tochter ebenfalls, Veranstalter waren verschieden, von TUI bis JT, also ein breites Spektrum. Probleme gab es noch nie.
Wegen der angeblichen "Veranstalterirrtümer" pflichte ich dir aber bei. Es passiert wohl zu häufig, als das man von einem klassischen Irrtum sprechen kann. Das gleiche gilt für die "Angebotsplatzierung" in den Suchmaschinen, oft einfach nur dreist. Aber das ist kein Verschulden von HC. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede mehr als entbehrlich ist.
Guten Abend, curiosus,
das ist aber jetzt schweres Geschütz mit eigener Unzulänglichkeit.
Ich habe allerdings andere Dinge im Kopf, als beim Checken von Reiseangeboten immer alle AGBs am besten vom Anwalt abchecken zu lassen.
Ich habe diese ABGs in allen bisherigen Urlauben noch nie gebraucht, auf manche Dinge sollte man sich schon verlassen können. Z.B. wenn ich eine Reise buche wie in dem Fall Holidaycheck und ITS und dann eine BUCHUNGSBESTÄTIGUNG zugeschickt bekomme, das dies auch mit rechten Dingen zugeht.
Und mit dem Geschiss, hier wäre halt mal ein Systemfehler passiert und jetzt wollen wir nur 1/3 mehr Kohle und dies ist uns laut AGB auch möglich, brauch mir keiner zu kommen. Mir persönlich darf so ein Fehler nicht passieren, weil das was ich beruflich tue auch dokumentiert wird und mir dann bei persönlichem Versagen von Behördenseite in Form eines Untersuchungsberichts präsentiert wird.
Soll ich Ihren genialen Einwurf mit den ABG dahingehend verwirklichen und in Zukunft die Kartentasche vom Rettungsassistent mit Vordrucken der AGB unseres Lädchens vollstopfen und die geneigten Unfallopfer mögen diese bitte auch noch durchlesen und unterschreiben, egal ob diese reanimiert oder mit nicht mehr vollzählig vorhandenen Körperteilen auf der Trage ins nächste Klinikum gebracht werden ???
Habe fertig, uweco -
...auch wenn man nicht lesen mag oder wie auch immer, die AGBs gab es früher schon und heute immer noch. Man mag sie ignorieren, aber dann sollte man auch seine Finger still halten wenn es mal daneben geht und eben nicht so läuft wie man es sich gedacht hat.
Übrigens gibt es auch im Rettungsdienst vergleichbare Vertragsinhalte, nur mag man da ganz offensichtlich nicht öffentlich darüber referieren...
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Hallo uwco,
ich kann zwar deinen Ärger verstehen, kann aber nur wiederholen, dass rechtlich soweit alles i.O. ist. Auch HC ist kein Vorwurf zu machen, im RB um die Ecke wäre es nicht anders gelaufen.
Dennoch sehe ich hier ein anderes neues Problem, wenn dieses Vorgehen Methode haben sollte. Wie oben gastwirt schon geschrieben hat, ist die Masche, sich mit Tricks in den Suchmaschinen noch oben zu katapultieren gang und gäbe. Auch die Irrtumsanfechtung nach 119 BGB ist häufiger zu beobachten. Wenn aber nun vermehrt das Geschäftsgebaren so läuft, dass ein vom Kunden abgegebenes Angebot ncit angenopmmen wird, sondern ein teureres neues Angebot dem Kunden zugeschickt wird, ist das schlichtweg unverschämt. Man spekuliert wohl damit, dass zumindest ein teil der Kunden das neue Angebot annimmt, denn schließlich hat man sich ja nicht ohne Grund für ein bestimmtes Hotel entschieden.
Mir kann das zum Glück nicht passieren: Gebucht wird direkt beim Hotel und bei der airline. Und da ist das was bestätigt wird auch wirklich eine Bestätigung und der Vertrag besteht.
Jetzt kann ich dir nur raten, vergiss es schnellstmöglich, denk über Alternativen nach und der Sender gegenüber muß schon arge Flaute haben, wenn ihn dieser Vorgang interessieren sollte. -
Was einen Irrtum angeht, klipp und klar: Nein, aber das Risiko ist in meinen Augen viel geringer.
Im vorligenden Fall ging es aber mal nicht um einen Irrtum (weil es ja noch keinen Vertrag gab, den man anfechten hätte können), sondern dass der RV das abgegebene Angebot "Hallo du lieber RV, ich würde gerne die und die Reise zu dem und dem Preis machen" abgeschmettert hat mit "tut mir leid, zu dem Preis kriegst du es jetzt nicht. Ich mach dir aber ein neues Angebot".
Und das kann mir wiederum nicht passieren, denn ich hab ja keinen "Zwischenhändler" drin.
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Guten Abend, chepri,
ganz so ein Irrtum war es wohl nicht, weil dieses Hotel mit gleichem Abflug und HP aber 2 Tagen weniger Aufenthalt heute bei Jahn Weltreisen für 50 Euro weniger als das erste Angebot angeboten wurde.
Das Hotel wird scheinbar derzeit als Schnäppchen angeboten, weil es 2011 renoviert werden soll. Nur in der Frage, gebe ich das auch für diesen Preis tatsächlich weiter, unterscheiden sich Spreu und Weizen der Veranstalter.
Und ob das der Sender nebenan interessant findet, was hier gelaufen ist, weiß ich vielleicht schon morgen abend, weil mit Name und Adresse ist das schon bei einer Redaktion, die auch mit Außendienstreporter ganz schön aufdringlich nachfragen kann, zumal Köln auch im Sendegebiet liegt
.
Wenn ja, informiere ich dann über de Sendetermin, bis dann,
uweco -
uweco wrote:
...weil mit Name und Adresse ist das schon bei einer Redaktion...Ja, wie auch die von tausenden anderen.
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uweco wrote:
Guten Abend, chepri,
ganz so ein Irrtum war es wohl nicht, weil dieses Hotel mit gleichem Abflug und HP aber 2 Tagen weniger Aufenthalt heute bei Jahn Weltreisen für 50 Euro weniger als das erste Angebot angeboten wurde.
......hallo.
jeder ist ja bekanntlich seines eigenen glückes schmied.
ich an deiner stelle würde mir überlegen, ob dein name und dein gesicht im beitrag zu sehen ist, wenn er denn gesendet wird.
denn du bringst wirklich wichtige dinge durcheinander.
durch diese unkenntnis heraus haust du dinge raus, die so einfach nicht richtig sind.
sagen dir die begriffe vermittler, veranstalter, irrtum, rücktritt, storno, anfechtung etc. etwas?
weißt du, dass es zwischen diesen dingen immense unterschiede gibt?
du willts doch nicht wirklich nun ein fass aufmachen, weil ein anderer veranstalter (jahn) die reise noch verkauft? in deinem ursprungsposting war doch von its die rede.
verstehe ich nicht. -
Überflüssiges Doppelzitat entfernt. Ein @user ist vollkommen ausreichend.
@bernhard707
Ja, weil die Sache System hat- siehe Link:www.swr.de%2Fmarktcheck%2Freise%2Freiseangebote%2F-%2Fid%3D2249406%2Fnid%3D2249406%2Fdid%3D5732974%2Fhq6eq3%2Findex.html