Flugzeitänderung vor der Reise
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@kugelblitzin
Aus welchem der UrteilE (??) genau leitest du das denn ab?

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ich beziehe mich auf das Urteil LG Hannover,
da aus den Entscheidungsgründen
II. Ziffer 1 Buchstabe a)"Gemäß § Abs, 2 Nr. 2 BGB-InfoV muss die Reisebestätigung neben anderen Angaben den Tag, die voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr enthalten"
Ok, das Ding ist nicht rechtskräftig, aber die gesetzliche Grundlage wird sich auch in der nächsten Instanz nicht ändern oder ?
Und es entspricht eben nicht dem Inhalt der Verordnung keine Angaben zu machen.
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@Kugelblitzin
Hierzu lies bitte mal dieses Urteil vom 4. Juli 2012. -
Ok, Touche
aber nur zum Teil^^
Im Weiteren Text des Urteils wird festgestellt, daß keine Angabe imExtrem-Frühbucher-Fall zulässig sein kann (dann bleibt fraglich wann der VA die Angaben nachliefern muss aber dazu sagen Die Düsseldorfer nix), aber generell kann sich der VA nur bis zum Erscheinen der Flugpläne und seinen konkreten Einkäufen der Plätze auf Nicht-Wissen berufen.
Wenn Flugzeiten bekannt gewesen wären, hätte der VA sie angeben müssen (genau das konnte der Kläger ja nicht hinreichend belegen)
Wird also auf die meisten Buchungen nicht zutreffen ....
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Nicht ganz ... es wird zum Beispiel auch festgestellt, dass der Veranstalter nur im Rahmen der Angaben des Leistungsträgers Flug die Zeiten der Reise bekanntgeben kann. Dieser wiederum behält sich seinerseits aber vor, aus "flugbetrieblichen Gründen" auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen, für die wiederum der RV nicht haftbar zu machen ist. Ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der entsprechenden Airline ABB ist meines Wissens noch nicht ergangen.
Das Urteil ordnet überdies keine verbindliche Nennung der Airline an - das wäre ein weiteres Hintertürchen.Ich bleibe daher bei meiner Auffassung, dass diese Prozesse und die resultierenden Entscheidungen zumeist keine merkliche Verbesserung für den Verbraucher erwirken.
Hauptsächlich dienen sie der Kreativität in der Findung von Alternativen, denn mehr kosten darf der Spaß ja irgendwie auch nicht ...
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Also Deinem letzten Absatz stimme ich mal voll inhaltlich zu... Kreativität kennt kiene Grenzen^^
Aber ansonsten finde ich das D-dorfer Urteil nicht einschlägig und hoffe darauf, daß die Hannoveraner Schiene gefahren wird.
Ich selber buche jedenfalls auch bisher schon nur dann, wenn Flugzeiten angegeben werden und es laut Flugplan keine oder nur akzeptable Alternativen gibt. Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren. Da ich nicht auf Ferien angewiesen bin, kann ich das wohl auch lockerer sehen.
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Kugelblitzin:
Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren.Leider nicht bei Pauschalreisen, dahingehend sind die AGB noch nicht ausreichend angegriffen worden.
Zur Schiene: Weder das eine noch das andere Urteil hat irgendwie besondere "Leuchtkraft", die die VBZ ihnen jedoch zuordnen möchte.
Eine Wirkung in die eine oder andere Richtung steht schon deshalb nicht zu erwarten, da alle 3 relevanten Urteile noch nicht rechtskräftig sind und von den Beklagten angegriffen werden.
Überdies kann eine Signalwirkung erst bei wesentlich mehr und auch höheristanzlichen Entscheidungen erwartet werden, sodass abgesehen von den engen Grenzen der Bewertungen ein Verbraucherjubel wahrlich nicht angemessen erscheint. -
Habe auch eine Pauschalreise (Frühbucher) gebucht, mit den bereits bekannten Flugzeiten. War eine gewichtiger Grund, warum überhaupt gebucht!!
Habe sogar den Ausdruck hiervon vom Reisebüro.
Außerdem wurde der Taxitransfer Hin-Rückabholung zum Flughafen vom Reisebüro zu den 1. genannten Flugzeiten gebucht.
Flugzeiten auch noch immer im Flugplan von Condor:
Stuttgart -AntalyaDE 6402 -Hinflug-
Sa
15:10 - 19:25DE 6403 -Rückflug-
Sa
20:25 - 22:55Z.Zt. fliegt aber Condor lt. Flughafenanzeige Stuttgart, sowie wenn ich nun nur den Flug buchen wollte folgendes an:
14:40-18:55 DE6402 Sa -Hinflug-10:25-12:55 DE6403 Sa Rückflug
Vom Reiseveranstalter wurde bis jetzt noch nichts mitgeteilt, da es erst am 29.09.12 losgeht.
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Std. gefällt mir garnicht!!!!!

Hoffe, dass evtl. ab Sept. wieder wie "gebucht" geflogen wird.
Wenn nicht würde ich auch am liebsten stonieren. Was ja leider nicht geht ohne Kosten!!
Es geht hierbei nicht, das ich " zu wenig all in " usw. habe, dies hat leider andere Gründe, (kranken Mann) sonst wäre es doch noch tragbar. -
oh, diese Info ist nicht so prickelnd!!
Zurück geht es am 13.10.
Dann muß ich sicherlich in den sauren Apfel beissen.Darf daran garnicht denken, wird so für mich Stress, pur!
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Nur mal so:
Es handelt sich hier nicht um eine kurzfristige Änderung, die Rotation läuft so schon ziemlich den ganzen Sommer über ...
Vermutlich standen die Flugpläne bei deiner Buchung noch nicht fest, und der RV hat einfach die damaligen Zeiten für den DE6403 angegeben. Dafür kann die Airline nix und der RV beruft sich auf Nichtwissen.Auch wenn´s schon elfundneunzigtausendmal gesagt wurde:
Auf den Flugzeiten sollte die Entscheidung für die Buchung einer Pauschalreise generell nicht gründen, schon gar nicht jedoch wenn man frühzeitig bucht.
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Hallo,
ich hoffe, dass ich hier im Forum einen guten Tipp bekomme, was ich tun kann.
Ich habe explizit alltours single mit Kind Reisen gebucht. Bei meiner Buchung am 16. Juli wurden mit die Abflugszeiten 13 Uhr am Anreise und 9 Uhr am Abreisetag genannt- so steht es in meiner Buchungsbestätigung.
Nun kam die Änderung- auf 21 Uhr- das bedeutet eine Ankunft um 1:30 Uhr am Folgetag in der Türkei
Wohlgemerkt alleinreisend mit einem vierjährigen Kind!ich habe gelesen, dass es Änderungen zumutbar sein müssen (zumindest, wenn die zuvor zitierten Urteile rechtskräftig werden) - das ist doch wohl mehr als unzumutbar, wenn man allein mit einem Kind und Gepäck am Folgetag nachts ankommt und bestenfalls um vier Uhr Morgens im Hotel ist.
Hat jemand eine Idee, was ich tun kann.
Es gibt einen Flug um 12 Uhr- der wäre jedoch ausgebucht (auch dieser ist von 10:55 auf 12 Uhr verschoben worde)
Kann der RV einfach rücksichtslos Kinder und Alleinerziehende Nachts durch die Gegend schicken?Kann mir jemand einen guten Rat geben, wie ich mich Verhalten sollte?
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Ja, kann er...unabhängig davon ob es Familien, Alleinreisende, Kleinstkinder oder den "Papagei vom Nachbarn" trifft!
Du hast einzigst einen Transport von A nach B am bestätigten Datum gebucht. Selbst ein Abflug um 23:59 Uhr wäre noch rechtens!
An- und Abreisetage gelten im übrigen nicht als Urlaubstage. -
es sollte auch niemand davon ausgehen, das man als Alleinerziehende mit Kind anders behandelt wird als seine Mitreisenden. Und wie schon geschrieben, es gibt nicht wirklich Schutz vor Flugzeitverschiebungen bei Pauschalreisen 
Damit mit muss ich einfach rechnen -
Danke für die Antworten.
Ich empfinde es schon als Unterschied, ob ich zu zweit mit Kind/kindern reise oder allein mit dem Gepäck für zwei Wochen und einem Kind, dass keine Nachtruhe halten kann, unterwegs bin.
Ist möglicherweise subjektiv, meine Betrachtungsweise, aber vielleicht auch nachvollziehbar, sofern man möchte.
Mir ging es ja nicht darum, dass mir der "Urlaubstag" verloren geht- das habe ich schon verstanden, ich finde es einfach eine Zumutung vom RV. Dieser wirbt, dass "Alleinerziehende mehr als andere Erholung notwendig haben, die Last sich auf deren Schultern konzentriert..." und konzentriert dank einer Ankunftszeit in der Nacht, dass sich die Last tatsächlich konzentriert. Super. -
Sicher ist das irgendwo ein Unterschied und egal ob alleine, oder alleine mit Kind oder wer auch immer...ein Ärgernis ist es auf jeden Fall bzw. in den allermeisten Fällen. Das streitet auch niemand ab - nur darum ging und geht es nicht!
Die Frage war, ob "er" dies machen kann und die wurde klar, eindeutig und richtig mit "Ja, kann er!" beantwortet.
Ich bin mir aber sehr sicher, daß euer RV alles für eine größtmögliche Erholung vor Ort sorgen wird...wenn ihr dann mal dort seid

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Leider sind diese Verbraucherfeindlichen AGB`s immer noch Bestandteil des Vertrags und somit rechtens. :?
Allerdings sind diese z. Zt. aktuell im Focus des Verbraucherschutzes, diverser Medien und der Justiz.Für Dich leider nicht wirklich tröstend- aber es gibtzahlreiche Fälle wesentlich brisanterer Versionen derartiger Vorgehensweisen von RV und Airlines.
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Naja, ob eine juristisch erzwungene Abkehr von diesen angeblich ach so verbraucherfeindlichen AGB dann wirklich so "verbraucherfreundlich" wird, darf doch mehr als bezweifelt werden.
Das Ergebnis wäre (falls sich das wirklich durchsetzt) ganz simple - nämlich die komplette Streichung der Flugzeitangaben! Dann steht dort wirklich nur noch der Flugtag...und was daran so "verbraucherfreundlich" sein oder gar eine Verbesserung darstellen soll, kann keiner der Klagewütigen wirklich ernstzunehmend beantworten.
Ja vorallem in Form von chinesischen Restaurants