Flugzeitänderung vor der Reise
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... uuppps, ich dachte eigentlich, der Kindergarten "Große Gruppe" wäre am Wochenende geschlossen, nun ja
meine Meinung ist zwar OT, doch das sind ja geduldeter Weise mindestens 50 Seiten dieses Threads auch, vielleicht schafft es die IT, speziell hier einen "repeat button" einzurichten, dass wäre eigentlich ganz hilfreich, wenn auch vor manche/n nicht von Interesse.
Wie auch immer, zurück zum Thema:
Mein Reiseveranstalter hat mir jetzt in knapp 6 Wochen auf der Rückreise von Hellas nach HAM einen unvorhergesehenen Zwischenstopp in CGN spendiert. Natürlich verschiebt sich dadurch die eigentlich geplante Ankunftszeit an der Waterkant.
Meine Frage an die Altvorderen ist nun:
Mit wieviel hunderten von Euronen kann ich jetzt als Entschädigung rechnen?
Ich freue mich auf ganz viele Seiten hilfreiche Antworten,
herzlichen Dank
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Dem füge ich doch glatt ein weiteres OT hinzu:
Wieviele hundert Euronen Entschädigung hängt eben von der Ankunftszeit "auf der Reeperbahn nacht um halb eins" oder später ab. -
Man solle es Ihm nachsehen!Reeperbahn ist weit weg und Er möchte nur weiter provozieren.Er ist nicht so unwissend.

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...na ja und einer muss ja auf @VS aufpassen...
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vonschmeling:
@mfkpa
Du kannst zurücktreten, wenn sich eine Zusage ändert.
Die Flugzeiten sind aber keine solche ...
@vonschmeling
Doch, im Angebot sind die Flugzeiten eine Zusage.Und die Flugzeiten dürfen sich erst nach Vertragsabschluss ändern und nicht schon vorher.

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Aus den ersten AGB's die ich mir gerade ergoogelt habe:
Zitat:
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor.
Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.
Zitat Ende
Hallo! Die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Anmeldung und die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Bestätigung haben sich ja wohl geändert. Und das wurde vom Vertragspartner sogar schriftlich bestätigt. Ergo kein Vertrag!
Ich kann aber gerne auch noch mehr Beispiele raus suchen dass Flugzeiten im Angebot nicht unverbindlich sind, sondern dass sie sich erst ab rechtsgültigen Vertrag ändern dürfen.
PS: Und nein, Flugzeiten sind nicht Beispielhaft ausgewiesen sondern der RV hat nur die Möglichkeit diese, nach Vertragsabschluss, zu ändern.
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Du kannst noch googlen bis zum Abwinken, wähle irgendeine Pauschalreise aus der Buchungsmaske mit fiktiven Datum, gehe auf irgend ein "Angebot prüfen", bei Verfügbarkeit klicke auf "Infos zu den Flugzeiten" und kannst noch vor der Anmeldung gross und deutlich lesen: Ihre voraussichtlichen Flugdaten
Klick! -
Kein Thema, ja Flugdaten sind voraussichtlich und können sich ändern.
Ich habe auch keine Probleme mit voraussichtlichen Flugdaten sondern berufe mich auf das BGB dass mir erlaubt, wenn ich gewusst hätte das es zum Buchungszeitpunkt den Flug schon nicht mehr gab, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.
Nochmal, es geht um den ganz besonderen Fall dass der Flug schon vor der Buchung nicht mehr verfügbar war.
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Hier das Celler Urteil:
lm Namen des Volkes
Urteil
Verkündet am Landgericht Hannover 7. Februar 2013
ln dem Rechtsstreit
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucheıverbände
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., vertreten durch den Vorstand...
gegenTUI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer...
hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2013 .... für Recht erkannt:Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hannover****vom 13. März 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie, sich auf solche Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger nach dem 1.April 1977 geschlossener Verträge zu berufen:
„Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."
„Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. "
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht....Die Revision wird zugelassen.
Das vollständige Urteil nebst Begründung kann auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bunderverband e.V.) als PDF-Datei heruntergeladen werden. -
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Tja, @querenburg, und was soll nun der Veranstalter oder das Reisebüro machen, wenn die Airline die Flugzeit ändert? Sich `nen Flug stricken, oder was?
Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden. Damit wäre der Veranstalter auf der sicheren Seite.
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@Flora59
....aber genau das machen die RV doch bereits seit langer Zeit vor dem Celler-Urteil, denn sie stricken sich "voraussichtlichen" Flugzeiten. Dann bei Reisebuchung lieber keine vorausichtlichen und damit jederzeit veränderbare -also gestrickten- Flugzeiten. Was nützlich sind dem Reisenden Abflugzeiten, die jederzeit vom RV verändert werden können?
...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung.
Kann die Meinungen zu diesem Thema eigentlich nicht nebeneinander stehen lassen?
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Lange Diskussion Kurzer Sinn: Wann ich abreise ist doch egal. Ob in der Frühe oder am Abend, wichtig ist doch nur das ich auch zu meinem Urlaub komme!!!!Da muss ich mich eben auf das Reisebüro verlassen und diese wiederum auf die Fluglinien.Wenn das nicht immer passen sollte, was solls.Es ist ja mein Urlaub. Was ich später abfliege, kann ich dann länger bleiben.Das ist so und das wird immer so sein.
mfg
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Das Urteil ist bereits auf Seite 98 im Beitrag von @Bulgarienfan verlinkt.
Hier klicken, wer keine Lust hat zu suchen.Ein "triftiger Grund" ist - wie @Flora schon schrieb - beispielsweise die Flugzeitenänderung der Airline, die sich diese in ihren ABB vorbehält.
Zum ungefähr 742 866sten Mal: Dieser Passus wurden bislang nicht angegriffen.Ja, @Malini, wir sind schon mittendrin in der Endlosschleife ... :?
@querenburg
Doch, man kann der Meinung sein, das sei eine tolle und verbraucherfreundliche Entscheidung, deren Auswirkungen @Sokrates hier ja schon beschrieben hat.
Nur zu ...
@mkfpa
Ich bestelle gem. Angebot einen roten 5er Golf. Die Bestätigung lautet aber auf einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.
Irrtum - kein Vertrag.
Ich bestelle gem. Angebot einen 5er Golf und hoffe, es wird ein roter. Leider bestätigt man mir einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.
Kein Irrtum - Vertrag. -
@Querenburg: "...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung."
Was nützt das, wenn - wie hier vielfach bewiesen - er es nicht richtig interpretieren kann?
Die meisten lesen doch nur daraus, was ihrer Wunschvorstellung entspricht.
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@Flora schreibt
"Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden."... wobei das letzte Beispiel zu dieser Reakion der RV am 28.4. von @Sokrates kam:
"Sokrates" wrote:
Außerdem wird sich das mit den voraussichtlichen Flugzeiten in Zukunft erledigen, ich habe bereits für meinen Frühjahrsaufenthalt in Side eine Reisebestätigung der Firma Fefa-Reisen vom 22.10.12, in der nur die Flugstrecken, die Flugtage sowie die Airline bestätigt sind.Weitere Beispiele für die "neue Art" der Ausschreibungen sind im RV-Forum zu finden...
Mein persönliches Fazit / meine Meinung dazu:
Sollte es in Zukunft derart gehandhabt werden (keine Angaben zu den Flugzeiten), so erschließt sich mir nicht, was der Verbraucher an Positivem hinzugewonnen hat.@Malini
Ja, das ist die Endlosschleife. Und es wird sie wohl bis zum engültigen Urteil geben. :? -
Wenn es so kommen wird, dass die Flugzeiten mit dem Eintreffen der Reiseunterlagen(i.d.R. ja 14 Tage vor Reisebeginn) mitgeteilt werden, wird irgendein Lehrer kommen, der klagt, weil dadurch seine Zugfahrt zum Flug (der in seinem Falle nicht inkludiert war) nun teurer geworden ist, als wenn er ihn 90 Tage vorher hätte buchen können....


