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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
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  • Rhodos-PeterR Offline
    Rhodos-PeterR Offline
    Rhodos-Peter
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1401

    ... uuppps, ich dachte eigentlich, der Kindergarten "Große Gruppe" wäre am Wochenende geschlossen, nun ja

    meine Meinung ist zwar OT, doch das sind ja geduldeter Weise mindestens 50 Seiten dieses Threads auch, vielleicht schafft es die IT, speziell hier einen "repeat button" einzurichten, dass wäre eigentlich ganz hilfreich, wenn auch vor manche/n nicht von Interesse.

    Wie auch immer, zurück zum Thema:

    Mein Reiseveranstalter hat mir jetzt in knapp 6 Wochen auf der Rückreise von Hellas nach HAM einen unvorhergesehenen Zwischenstopp in CGN spendiert. Natürlich verschiebt sich dadurch die eigentlich geplante Ankunftszeit an der Waterkant.

    Meine Frage an die Altvorderen ist nun:

    Mit wieviel hunderten von Euronen kann ich jetzt als Entschädigung rechnen?

    Ich freue mich auf ganz viele Seiten hilfreiche Antworten,

    herzlichen Dank

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1402

      Dem füge ich doch glatt ein weiteres OT hinzu:
      Wieviele hundert Euronen Entschädigung hängt eben von der Ankunftszeit "auf der Reeperbahn nacht um halb eins" oder später ab.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • ENIGMA13E Offline
        ENIGMA13E Offline
        ENIGMA13
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1403

        Man solle es Ihm nachsehen!Reeperbahn ist weit weg und Er möchte nur weiter provozieren.Er ist nicht so unwissend. 😛

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1404

          Rhodos-Peter:
          ... uuppps, ich dachte eigentlich, der Kindergarten "Große Gruppe" wäre am Wochenende geschlossen, nun ja

          Bereitschaft? ❓

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied81428H Offline
            HC-Mitglied81428H Offline
            HC-Mitglied81428
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1405

            ...na ja und einer muss ja auf @VS aufpassen...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ENIGMA13E Offline
              ENIGMA13E Offline
              ENIGMA13
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1406

              ...oder auf Dich 😆

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1407

                vonschmeling:
                @mfkpa
                Du kannst zurücktreten, wenn sich eine Zusage ändert.
                Die Flugzeiten sind aber keine solche ... 😉

                @vonschmeling
                Doch, im Angebot sind die Flugzeiten eine Zusage.

                Und die Flugzeiten dürfen sich erst nach Vertragsabschluss ändern und nicht schon vorher. 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1408

                  @mkfpa
                  Der ewige Irrtum ...? :? ❓
                  Die Flugzeiten sind als beispielhaft ausgewiesen undeben keine zugesagte Eigenschaft der Ausschreibung.
                  Wo hakt es denn eigentlich? 😱
                  Ei oder Henne?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1409

                    Aus den ersten AGB's die ich mir gerade ergoogelt habe:

                    Zitat:

                    Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor.

                    Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.

                    Zitat Ende

                    Hallo! Die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Anmeldung und die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Bestätigung haben sich ja wohl geändert. Und das wurde vom Vertragspartner sogar schriftlich bestätigt. Ergo kein Vertrag!

                    Ich kann aber gerne auch noch mehr Beispiele raus suchen dass Flugzeiten im Angebot nicht unverbindlich sind, sondern dass sie sich erst ab rechtsgültigen Vertrag ändern dürfen.

                    PS: Und nein, Flugzeiten sind nicht Beispielhaft ausgewiesen sondern der RV hat nur die Möglichkeit diese, nach Vertragsabschluss, zu ändern.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1410

                      Du kannst noch googlen bis zum Abwinken, wähle irgendeine Pauschalreise aus der Buchungsmaske mit fiktiven Datum, gehe auf irgend ein "Angebot prüfen", bei Verfügbarkeit klicke auf "Infos zu den Flugzeiten" und kannst noch vor der Anmeldung gross und deutlich lesen: Ihre voraussichtlichen Flugdaten
                      Klick!

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1411

                        Kein Thema, ja Flugdaten sind voraussichtlich und können sich ändern.

                        Ich habe auch keine Probleme mit voraussichtlichen Flugdaten sondern berufe mich auf das BGB dass mir erlaubt, wenn ich gewusst hätte das es zum Buchungszeitpunkt den Flug schon nicht mehr gab, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.

                        Nochmal, es geht um den ganz besonderen Fall dass der Flug schon vor der Buchung nicht mehr verfügbar war.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied81428H Offline
                          HC-Mitglied81428H Offline
                          HC-Mitglied81428
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1412

                          Hier das Celler Urteil:

                          lm Namen des Volkes

                          Urteil

                          Verkündet am Landgericht Hannover 7. Februar 2013
                           
                          ln dem Rechtsstreit
                           
                          Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucheıverbände
                          - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., vertreten durch den Vorstand...
                           
                          gegen

                          TUI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer...
                          hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2013 .... für Recht erkannt:

                          Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hannover****vom 13. März 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

                          Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie, sich auf solche Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger nach dem 1.April 1977 geschlossener Verträge zu berufen:

                          „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."

                          „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. "
                          Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht....

                          Die Revision wird zugelassen.
                           
                          Das vollständige Urteil nebst Begründung kann auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bunderverband e.V.) als PDF-Datei heruntergeladen werden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MaliniM Offline
                            MaliniM Offline
                            Malini
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1413

                            @querenburg

                            Und täglich grüßt das Murmeltier?  :?

                            Und wenn man mal so zurückblättert bis S. 83 - was bringt dieser Beitrag nun Neues für den interessierten Leser? Oder soll Dein Beitrag der Beginn einer Endlosschleife sein?  :?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Flora_59F Offline
                              Flora_59F Offline
                              Flora_59
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1414

                              Tja, @querenburg, und was soll nun der Veranstalter oder das Reisebüro machen, wenn die Airline die Flugzeit ändert? Sich `nen Flug stricken, oder was?

                              Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden. Damit wäre der Veranstalter auf der sicheren Seite.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied81428H Offline
                                HC-Mitglied81428H Offline
                                HC-Mitglied81428
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1415

                                @Flora59

                                ....aber genau das machen die RV doch bereits seit langer Zeit vor dem Celler-Urteil, denn sie stricken sich "voraussichtlichen" Flugzeiten. Dann bei Reisebuchung lieber keine vorausichtlichen und damit jederzeit veränderbare -also gestrickten- Flugzeiten. Was nützlich sind dem Reisenden Abflugzeiten, die jederzeit vom RV verändert werden können?

                                @Malini

                                ...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung.

                                @All

                                Kann die Meinungen zu diesem Thema eigentlich nicht nebeneinander stehen lassen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SodaminS Offline
                                  SodaminS Offline
                                  Sodamin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1416

                                  Lange Diskussion Kurzer Sinn: Wann ich abreise ist doch egal. Ob in der Frühe oder am Abend, wichtig ist doch nur das ich auch zu meinem Urlaub komme!!!!Da muss ich mich eben auf das Reisebüro verlassen und diese wiederum auf die Fluglinien.Wenn das nicht immer passen sollte, was solls.Es ist ja mein Urlaub. Was ich später abfliege, kann ich dann länger bleiben.Das ist so und das wird immer so sein.

                                  mfg

                                  Bin für alles offen!!!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1417

                                    Das Urteil ist bereits auf Seite 98 im Beitrag von @Bulgarienfan verlinkt.
                                    Hier klicken, wer keine Lust hat zu suchen.

                                    Ein "triftiger Grund" ist - wie @Flora schon schrieb - beispielsweise die Flugzeitenänderung der Airline, die sich diese in ihren ABB vorbehält.
                                    Zum ungefähr 742 866sten Mal: Dieser Passus wurden bislang nicht angegriffen.

                                    Ja, @Malini, wir sind schon mittendrin in der Endlosschleife ... :?

                                    @querenburg
                                    Doch, man kann der Meinung sein, das sei eine tolle und verbraucherfreundliche Entscheidung, deren Auswirkungen @Sokrates hier ja schon beschrieben hat.
                                    Nur zu ... 😉

                                    @mkfpa
                                    Ich bestelle gem. Angebot einen roten 5er Golf. Die Bestätigung lautet aber auf einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.
                                    Irrtum - kein Vertrag.
                                    Ich bestelle gem. Angebot einen 5er Golf und hoffe, es wird ein roter. Leider bestätigt man mir einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.
                                    Kein Irrtum - Vertrag.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Flora_59F Offline
                                      Flora_59F Offline
                                      Flora_59
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1418

                                      @Querenburg: "...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung."

                                      Was nützt das, wenn - wie hier vielfach bewiesen - er es nicht richtig interpretieren kann?

                                      Die meisten lesen doch nur daraus, was ihrer Wunschvorstellung entspricht.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1419

                                        @Flora schreibt
                                        "Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden."

                                        ... wobei das letzte Beispiel zu dieser Reakion der RV am 28.4. von @Sokrates kam:

                                        "Sokrates" wrote:
                                        Außerdem wird sich das mit den voraussichtlichen Flugzeiten in Zukunft erledigen, ich habe bereits für meinen Frühjahrsaufenthalt in Side eine Reisebestätigung der Firma Fefa-Reisen vom 22.10.12, in der nur die Flugstrecken, die Flugtage sowie die Airline bestätigt sind.

                                        Weitere Beispiele für die "neue Art" der Ausschreibungen sind im RV-Forum zu finden...

                                        Mein persönliches Fazit / meine Meinung dazu:
                                        Sollte es in Zukunft derart gehandhabt werden (keine Angaben zu den Flugzeiten), so erschließt sich mir nicht, was der  Verbraucher an Positivem hinzugewonnen hat.

                                        @Malini
                                        Ja, das ist die Endlosschleife. Und es wird sie wohl bis zum engültigen Urteil geben. :?

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1420

                                          Wenn es so kommen wird, dass die Flugzeiten mit dem Eintreffen der Reiseunterlagen(i.d.R. ja 14 Tage vor Reisebeginn) mitgeteilt werden, wird irgendein Lehrer kommen, der klagt, weil dadurch seine Zugfahrt zum Flug (der in seinem Falle nicht inkludiert war) nun teurer geworden ist, als wenn er ihn 90 Tage vorher hätte buchen können.... 😆

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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