Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Unabhängig von der Rechtslage, @Mam da bist Du völlig im Recht.... aber trotzdem kann ich verstehen, wenn man im Nov. für 600 Euro eine Reise bucht ( weils eben im Budget liegt ) und im Februar heißt es dann...sorry is nicht,kostet 250 Euro mehr p.P. und Du jetzt in der Zwickmühle bist - Du willst in Urlaub hast aber die 250 E's nicht - suchst und siehst Frühbucher z.B. is nicht mehr und unter den nun verlangten 850 E's p.P ist nichts mehr zu finden ; allerdings wäre das im November noch möglich gewesen, wenn dem VA dann der Fehler aufgefallen wäre....dann ist das schon sehr ärgerlich,und als Verbraucher versuchst Du natürlich schon alles mögliche,um den Urlaub noch wahrnehmen zu können....
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Klar ists ärgerlich, aber ist es nicht genauso ärgerlich, wenn Dien Lieblingssofa drei Tage nach Abschluss des Vertrags deutlich reduziert in der Werbung steht? Nur da regt sich fast niemand auf und behauptet das sei unrechtmäßig.
Und man kann ja dann immer noch Urlaub machen, halt möglicherweise 2 Tage kürzer oder in einem Hotel mit weniger Leistung/Beliebtheitsgrad. Das ist halt ganz normales Risiko bei einem Vertragsschluss und kommt eh nicht so wahnsinnig oft vor. Selber möchte man doch auch in so einem Fall geschützt sein.... -
@sonnenkind
Die betreffende Reise soll im Juni stattfinden, wurde am 23.1. gebucht und jetzt der Preis bestritten. Es ist nicht anzunehmen, dass sich seit einer Woche dramatische Änderungen am Markt ergeben haben und man dadurch einen Schaden erlitten hätte.
Ebenfalls ist das von dir beschriebene Szenario nicht sehr plausibel, da schon die von Chriwi beschriebenen 2Monate+ außergewöhnlich lang für die Entdeckung sind, dass ein Hotel zu einem Bruchteil des regulären Preises angeboten wird.In den beiden aktuell hier beschriebenen Fällen besteht jedenfalls kein Anspruch auf mehr als die Erstattung des bereits Erlangten.
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Ok @Mam...das kommt dann wohl auf den Käufer an...ich wrde da auflaufen,und ganz sicher die ''Kulanz'' des Sofaverkäufers ausreizen... und klar kann man immer noch Urlaub machen,aber nicht wie ursprünglich geplant....klar kommts nicht oft vor.... und wenn dann...is klar wie gesagt,man versucht halt eben alles raus zu holen was geht....
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Nunja, es mag ja richtig und nachvollziebar sein, was du schreibst Mama62 .
Doch grundsätzlich würde ich auch von einem RV Abstand nehmen, der mir eine Reise wegen Preisirrtums storniert, vor allem, wenn ich bereits angezahlt oder bezahlt habe.
(Eben weil ich um die Problematik der Schadensersatzsanspruches weiß und die Stunden die man als Reisesuchender im Internet verbracht hat, zahlt einem ja auch keiner :? ).Grundsätzlich wäre es dann natürlich vom RV wünschenswert und löblich, direkt alternative preislich annähernd vergleichbare Reisen anzubieten, entgegenzukommen oder eben im Falle von einem verursachten nachvollziehbaren Schaden, diesem auch dem Kunden umgehend auszugleichen.
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Sonnenkind5578:
...ich wrde da auflaufen,und ganz sicher die ''Kulanz'' des Sofaverkäufers ausreizen...In meinem aktuellen Fall besteht die Kulanz darin, dass mir der Sofavermittler (Holidaycheck) einen 50 Euro Reisegutschein zukommen lässt. Der Sofaverkäufer (Thomas Cook's Erben) beruft sich auf die gültige Rechtslage.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die sachdienlichen Informationen, seelischen Beistand brauch ich nicht, im Gegensatz zu manch anderem hier.

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Sorry @ Chriwi...ich musste jetzt doch nochmal ein paar Seiten zurück... @vs hat mich etwas verwirrt, ich hatte Deine Daten im Kopf und bezog sie aber leider auf den Beitrag nach Deinem Post .... und deshalb hatte ich zumindest nicht die Absicht Dir moralischen Beistand zu leisten, sondern bezog mich auf den Post von @Mam , dass beim Sofakauf mit Preis''irrung'' niemand was sagen würde....und da fängst an ....

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@Sonnenkind: Ich bezog mich in meinem letzten Beitrag nicht nur auf meinen, sondern auf beide hier aktuell diskutierte Fälle, und wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das ganze Gesülze nichts bringt, wenn es eine eindeutige Rechtslage gibt.
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Um ehrlich zu sein kann ich nicht erkennen besondere "Verwirrung" gestiftet zu haben, sonnenkind ...

Es ist auch nicht so, dass - trotz zuweilen sehr eng getakteter Aktualisierungen - die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums legion wäre, das passiert höchst selten.
Selbstverständlich kann man den Veranstalter sodann schneiden - das wird er aber billigend inkauf nehmen, und nicht etwa zum Anlass, etwas für 200€ zu verkaufen wofür er eigentlich 1000€ haben wollte. Man erreicht damit ergo überhaupt nichts, zudem betrifft das Risiko quasi alle Anbieter gleichermaßen und ist diese Maßnahme auch in sofern wenig sinnvoll.Letztlich ist auch nicht jedes schwindelerregend preiswerte Angebot irrtümlich, ich hab das Beispiel schon einmal gepostet:
Eine Urlauberin entdeckte, dass ihr Wunschhotel in einer bestimmten Reisezeit für einen sagenhaften einstelligen Eurobetrag buchbar war - allerdings nur, wenn man nur eine Nacht eingab. Sie testete das dann bei allen Nächten, buchte schließlich 10 einzelne und erhielt auch 10 Buchungsbestätigungen mit dem irrwitzigen Preis. Niemand focht das an oder fragte großartig nach - sie hatte schlichterdings das Glück, einen Superdeal gefunden zu haben und die Chuzpe, sich den auch zu sichern. Ich meine mich zu erinnern, dass das Angebot ein schlappes Fünftel des saisonal üblichen Preises ausmachte - und hab mich sehr für sie gefreut.

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Liebe @vs ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, aber ...
@sonnenkind
Die betreffende Reise soll im Juni stattfinden, wurde am 23.1. gebucht und jetzt der Preis bestritten. Es ist nicht anzunehmen, dass sich seit einer Woche dramatische Änderungen am Markt ergeben haben und man dadurch einen Schaden erlitten hätte.das hatte mich verwirrt, weil ich wie gesagt Chriwis Daten im Kopf hatte und Du Dich glaube ich auf die Reise von @Helmchens bezogen hattest...

und natürlich ist es vollkommen korrekt,dass der Veranstalter die Kosten nachfordern kann, und der Buchende ja das Recht zur kostenfreien Stornierung hat, das ist auch vollkommen ok. Dennoch ging es mir ja um den langen Zeitraum und doch hohen preisunterschied bei @Chriwi, jetzt noch ein vergleichbares Angebot zu finden wie im November zu dem Preis könnte schwierig werden...wobei es sich ja um nur Hotel handelt...könnte klappen.
Ärgerlich ist es allemal.
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Du irrst, sonnenkind ... Chriwi konnte niemals ein "vergleichbares Angebot" finden, da der Preis jenseits von Gut und Böse war und es überhaupt keine Rolle spielt, wann er danach gesucht hätte.
Insofern braucht sich der Betroffene (hier Chriwi) bei einem Erklärungsirrtum auch nicht übervorteilt fühlen oder hat Chancen versäumt - es gab sie ja erst gar nicht, da es sich um einen Schreib- respektive Eingabefehler und nie um einen realistischen Preis handelte.Ich habe mich zudem nicht "persönlich angegeriffen" gefühlt - keine Sorge.
Mein Hinweis betraf den Umstand, dass du zwei ganz verschiedene Sachverhalte irrtümlich vermischt hast.
Siehst du - so schnell kann´s gehen!
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@chriwi
Faire Verlierer sind mir überaus sympathisch ... !Halten wir zum besseren Verständis noch einmal fest:
Den Chriwi-Preis gab es nie, er wurde schlicht und einfach falsch eingegeben.
Hier geht es nicht um nachträgliche Erhöhung oder Reduzierung von Reisepreisen sondern um irrtümlich übermittelte - deutlich erkennbar oder nicht sonderlich ungewöhnlich abweichend - es gab sie einfach so nicht!
Der Erklärungirrtum kann nur unter sehr bedingten Voraussetzungen als Anfechtungsgrund dienen - nicht etwa nach der Erkenntnis, dass man wegen Begenhrlichkeit das Angebot viel teurer hätte losschlagen können. -
Möchte meine aktuellen Erfahrungen auch mal kurz teilen, nachdem mir der Blog zur persönlichen Meinungsbildung sehr hilfreich war.
Ich habe eine Reisegebucht zu einem wirklichen Schnäpchenpreis von 693€ (in den Osterferien, 3 Personen, Ägypten, 4 Sterne 80% Weiterempfehlung, der Preis war offensichtlich ein Fehler), die Reise wurde über Nix-Wie-Wg.de gebucht und kurze Zeit später, telefonisch und Schriftlich von Nix-Wie-weg.de bestätigt (per email). Auch auf die telefonische Rückfrage ob es sich um einen Preisfehler handelt, wurde bestätigt, dass alles korrekt wäre und ich mich freuen dürfte. Das habe ich dann auch gemacht. Am nächsten Tag kam eine Weitergeleitete email von Nix-wie-weg.de mit dem Hinweis um Kenntnisnahme und Rücksprache was ich machen möchte. Die email war vom Veranstalter, dieser teilte mit, dass es sich um einen Übertragunsfehler handelte und die Reise tatsächlich 1900€ kostet und ich kostenlos zurücktreten kann oder den höheren Preis bezahlen muss. Ich habe das Ganze erstmal nicht akzeptiert und um ein entgegenkommen gebeten, nach 2 x Nachverhandlung, hat der Veranstalter immerhin eine Preisreduzierung um 20% auf 1500€ angeboten. Nix-wie-weg.de ist leider nicht entgegengekommen (z.B. mit einem Gutschein oder so trotz Nachfrage). Den rechtlichen Weg wollte ich nicht gehen zu viel Ärger und geringe Erfolgschancen. Trotzdem war der Neue Preis immernoch durchaus gut und zum Buchungszeitraum war zu diesem Preis trotzdem kein Vergleichbares Hotel zu finden. Ich habe mich letztlich zwar doch für eine andere Reise entschieden (wenn ich schon viel bezahle wollte ich dann doch 5 Sterne und habe noch etwas draufgelegt) und bin vom Vertrag zurückgetreten, aber finde es hätte sich trotzdem gelohnt. Es gibt also Veranstalter, die durchaus wenigsten auf Rückfrage etwas entgegenkommen. Also wer wie ich nicht unbedingt gleich einen Rechtsstreit eingehen möchte, dem empfehle ich den Versuch einer Nachverhandlung.
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Am 01.02.2014 buchte ich eine Reise für 2 Personen über das Holidaycheckportal bei alltours.
Das Angebot: 3 Wochen Allincl. mit Flug,4Sterne,Türkei,für pro Person 399€. Die Reise soll am 19.09. losgehen.
Da dieses Hotel noch nicht eröffnet hat, hielt ich es für ein Eröffnungsangebot..Dieses Angebot war auch für mehrere Tage im Internet.Ich bekam die Reisebestättigung und Rechnung und zahlte die Reise auch an. Gestern bekam ich dann ein Einschreiben von alltours in dem sie den Reisevertrag anfechten nach §119 BGB abs. 1 2 aufgrund eines Eingabefehlers. Sie machen uns ein Angebot statt insgesamt 798€ sollen wir jetzt 1998 € bezahlen oder wir können kostenlos stornieren. Äußern sollen wir uns bis zum 14.02.2014.
Wir haben der Anfechtung des Vetrages widersprochen, am Mittwoch habe ich einen Anwaltstermin. Mal sehen wie er die Sache sieht.
Ich denke dies sind Lockangebote. -
@Patrick
Erst einmal herzlich willkommen im Forum.Zu deinem Posting:
399 € AI in einem 4* Haus für 3 Wochen im September (Flug inklusive) sind selbst für einen Eröffnungspreis ein sehr (!) geringer Preis.
:?
Und wenn dieses Angebot mehrere Tage im Netz war.. ja, das kommt vor. Der Anbieter hat dich allerdings benachrichigt, nachdem er den Irrtum festgestellt hat Somit hat alles seine Richtigkeit.
Natürlich bleibt es dir unbenommen, den Widerspruch anzufechten, eine Aussicht auf Erfolg ist m. E. jedoch äußerst dürftig.
Und da du einen Anwalt konsultieren wirst.. bitte teile uns der Ergebnis mit.
Ansonsten:
Das Angebot als Lockangebot zu bezeichnen, ist grenzwertig. Mit Unterstellungen sollte man in einem öffentlichen Forum vorsichtig sein. -
genau das Gleiche wollte ich auch schreiben. Besonders, dass man das Geld für den Anwalt - den das wird man sicher "umsonst" ausgeben - eher dafür investieren kann, dass gewünschte Produkt zu dem realistischen Preis zu bekommen.