Flugzeitänderung vor der Reise
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Tendenzen vielleicht ... wirklich repräsentativ eher nicht!
Das Urteil kommt in dieser Form nicht wirklich unerwartet, hat es doch so manchen juristischen "background" ...
...es zeigt aber auch, wie weit vorbei an Realitäten und Voraussetzungen oftmals entschieden wird.
So hat das "hohe Gericht" sicher auch einen Vorschlag, wie denn in der Realität schon z.B. ein Jahr vor Reisebeginn bei Buchung verbindliche Flugzeiten genannt werden sollen, wenn diese (sprich entsprechende Flügpläne) zu diesen Zeitpunkten in nicht geringer Zahl noch gar nicht existent sind.
Wer jetzt als Verbraucher jubelt sollte sich genau diesen Jubel (zumindest in seiner Lautstärke und Heftigkeit) allerdings tunlichst noch einmal genauestens überlegen und zu eruieren versuchen, ob dabei wirklich Voorteile für ihn herausgekommen sind.
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Da zum Zeitpunkt der zur Verfügungsstellung der Reiseangebote noch nicht die Slot-Vergabe der Flughäfen abgeschlossen ist, wird man also entweder keine Flugzeiten mehr bei den Frühbuchern angeben oder aber das Angebot der Frühbucher per se nicht mehr zur Verfügung stellen (können).
Ob das nun im Sinne der Reisenden ist/sein wird, bleibt somit abzuwarten. Ich freue mich allerdings schon auf die Beiträge dazu, wenn die RV konsequenterweise die Frühbucherangebote nicht mehr zur Verfügung stellen und so wie bei dem ex-last minute die Reisepreise tagesaktuell dann anbieten.

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..ich persönlich befürchte genau wie in dem Bericht erwähnt den berühmten "Bärendienst" am Verbraucher. Dieses muß eigentlich jedem unternehmerisch denkenden Menschen (und das sind wir ja alle, auch der Verbraucher möchte ja möglichst günstig die Pauschalreise einkaufen) einleuchten, es erschwert erheblich die langfristige Planung der RV. Als persönlich sehr pauschalreiseerfahrener Touri kann sagen daß sich bei mir bei den gebuchten Reisen die Anzahl für mich "günstiger" bzw. "ungünstiger" Flugzeiten ungefähr die Waage gehalten hat. Insofern verstehe ich die ganze Aufregung um dieses eigentlich (zumindest für mich) unwichtige Thema nicht.
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Armin, und doch wird es eine Jubelfraktion in nicht geringer Anzahl geben...
...zumindest bis auch diese Leute dann die Tragweite und die Folgen dieses Urteils begriffen haben und sich mit den neuen Realitäten (und diese werden vielfältigster Art sein) konfrontiert sehen.
Ich "freue" mich ähnlich wie curi auch schon auf entsprechende Statements (so z.B. auch in diesem Forum) wenn "einige Leute" merken, daß es keine FBR und ähnliche Rabatte/Vergünstigungen mehr gibt und sie ihre Reisen nicht schon langfristig buchen können.
Davon abgesehen ist nun m.E. aber zu prüfen, wie das Urteil exakt(!) zu deuten ist.
Variante a)
Müssen Flugzeiten immer(!) schon im voraus verbindlich(!) genannt werdenoder
Variante b)
Müssen sie wenn(!) sie genannt(!) werden(!) nur dann verbindlich(!) genannt werden.Was wie ein nur kleiner Formulierungsunterschied aussieht, wäre in der Tragweite ein enormer Unterschied...nicht nur für die RV, sondern auch und gerade auch für den Verbraucher!
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Juchu, ich hab die mir angenehmen Flugzeiten für das Frühjahr schon im Vertrag stehen und wehe die ändern das jetzt grundlos, dann befolge ich die Gebrauchsanweisung und ja , ich finde das jetzt durch den BGH bestätigte Urteil immer noch prima.
Wenn ich z.B. bei der Bahn oder dem Fernbus weit im Voraus Tickets kaufe, dann ja auch mit der mir passenden Reisezeit und nicht die Katze im Sack, höhere Gewalt mal außen vor gelassen... -
Rhodos-Peter, der Unterschied zwischen den Strukturen einer Pauschalreise mit dem Bestandteil Flug auf der einen Seite und einer "Bus- oder Bahnreise auf der anderen ist Dir aber schon bekannt, oder?
Desweiteren, wie kommst Du darauf, daß das Urteil auch für bereits zurückliegende Buchungen gilt?
Sicher mußt Du auch nicht langfristig im voraus buchen und FBR oder sonstige ähnliche Vergünstrigungen nimmst Du ebenso grundsätzlich nicht in Anspuch und kannst gerne auf sie verzichten

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..dein Vergleich Pauschalreise/Bus bzw. Bahn hinkt meiner Ansicht nach ein wenig. Eine Buchung bei Bus und Bahn (Ticketbuchung) entspricht in den Merkmalen einer Flugbuchung direkt bei der Airline. Eine Pauschalreise besteht rein rechtlich in der Regel aus Beförderung an den gebuchten Tagen Abflughafen-Zielflughafen-Abflughafen sowie in der Regel den Transfer zum und vom gebuchten Hotel und den Hotelaufenthalt mit bzw. ohne gebuchter Verpflegungsleistung. Bei der Wahl seiner Leistungsträger kann der RV frei entscheiden solange die Vertragsbedingungen eingehalten werden, bezüglich der "Beförderung" muß diese nur an den gebuchten Tagen erfolgen durch wen auch immer...
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Mam62, Da ist schon ein kleiner Unterschied. Von der Bahn erwartest du ja nur, dass sie dich von Hanau-Süd nach Darmstadt-Ost bringt. Von einem Reiseveranstalter erwartet man, dass er den Flug, das Hotel, den Transfer zum Hotel usw. organisiert und sich etwas zu Deiner LaktoseUnverträglichkeit einfallen lässt . Da ist schon ein bisschen mehr Vorlauf nötig, denkst du nicht?
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Rhodos-Peter, ja, ich kenne Deine Meinung, aber nein, wir streiten doch gar nicht!
Sicher möchtest Du uns aber noch erklären, warum Du das Urteil (ich zitiere Dich aus Deinem Beitrag von eben, 18:35:46 Uhr) "...immer noch prima findest...".
Liegen die Vorteile Deiner Meinung nach in
...zukünftig höheren Preisen?
...zukünftig wegfallenden Frühbucherrabatten und anderen Vergünstigungen?
...zukünftig erst später buchbaren Reisen?
...ähnlichen "überragend vom Verbraucher zu bejubelnden Vorteilen"? -
Schade, das der BGH mal wieder das Kind mit dem Bade ausschüttet. Sicherlich wäre eine zeitliche Begrenzung sehr sinnvoll gewesen. Also quasi z.B. ab 3 Monate vor Reisebeginn muss der Reiseveranstalter verbindliche Zusagen machen. Und was auch m.E. machbar wäre ist, dass der Veranstalter bei Drucklegung zumindest eine Einschränkung auf Abendflug, Nachmittagflug usw angeben muss. Denn leider ist es ja für viele so, dass sie nur ein sehr enges Zeitfenster für den Urlaub haben und manch einer geradewegs aus der Tagschicht in den Fleiger hüpfen will. Ganz zu schweigen von denen, die den Abflugort woanders wählen, weil halt dort noch oder schon wieder keine Ferien sind. Wenn dann der Abflugtermin von 19 Uhr auf 04:30 vorverlegt wird, kann es durchaus schwierig mit der Anfahrt werden.
Logisch wird der Endverbraucher dann wieder maulen, wenn sich wie bereits von TUI angedeutet die Schadensersatzzahlungen auf die Reisepreise niederschlagen werden. Egal wie es gemacht wird- man kann es nur falsch machen. -
..zusätzlich ist zu befürchten daß das tolle Urteil nicht nur verteuernde Auswirkungen auf Pauschalreisende sondern auch auf die "Nur-Flug-Bucher" hat, die meisten Airlines fahren ein gemischtes Konzept aus EPV und Veranstalterreisen...
höre grad im ZDF daß nach dem Urteil "begründete Änderungen" doch seitens der RV möglich sind im vertretbaren Rahmen..das ist natürlich alles schwammig und wird am Ende nur Verlierer produzieren (befürchte ich jedenfalls)...
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Rumsstein, ich durchquere das Bundesgebiet und halb Europa mit der Bahn. Da gibts manchmal Termine die man früh weiß
"Deine" Verbindung dürfte im RMV-Gebiet liegen und ist daher eh dessen Tarif unterworfen, da ist erst recht nix mit Vorbuchen... 
Ausserdem stammt das Beispiel nicht von mir, sondern von Peter, der eben meinte, er könne ein Bahnticket ja auch bereits so früh wie Flüge buchen. Dass das eben nicht so ist, wurde ihm lediglich von mir vorgehalten.
Ich persönlich gehöre ja nicht zu den Reisezeitoptimierern die am liebsten kurz nach Mitternacht abfliegen und auf der Rückreise ebensolches als Unverschämtheit bezeichnen. Denn mir ist völlig klar, dass ein Flugzeug nur in der Luft Geld verdient und mir ist auch der Inhalt der bisherigen Verträge und AGB immer klar gewesen.
Ich habe in vielen Jahren Urlaub nur eine einzige Flugverschiebung erlebt. Vom gemütlichen Nachmittagshinflug auf einen beschxxxenen Abflug vor 6 Uhr morgens. Was die meisten Nörgeltouris zu Begeisterungs-La-Olas veranlasst. Zumindest bis sie morgens um 9 im Hotel sind und noch auf ihr Zimmer warten müssen..... -
Armin, ich lehne mich jetzt mal "etwas aus dem Fenster" und vermute, daß es letztlich darauf hinaus läuft, daß Flugzeiten bei Buchung nicht benannt werden müssen, sie aber wenn sie doch genannt werden, dann auch verbindlich sein müssen und nur noch aus sehr wenigen Gründen geändert werden können.
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DerTUI-Konzern hat die Preiserhöhung schon angekündigt.....
Hier mal eine Zusamenfassung des BGH Urteils klick -
Und wenn das so wäre, fände ich persönlich das fatal. Ich kenne viele, die dürfen nur 14 Tage am Stück Urlaub nehmen und dieser muss bereits im Januar eingetragen werden. Wer würde denn dann noch buchen und planen können? Oder er beschränkt sich auf 12 Tage, wobei er dann davon ausgehen muss, dass es ggf nur 10 Tage sind mit entsprechenden Abflugzeiten. Der Gedanke ist echt gruselig.
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Holginho:
Rhodos-Peter, ja, ich kenne Deine Meinung, aber nein, wir streiten doch gar nicht!Sicher möchtest Du uns aber noch erklären, warum Du das Urteil (ich zitiere Dich aus Deinem Beitrag von eben, 18:35:46 Uhr) "...immer noch prima findest...".
Liegen die Vorteile Deiner Meinung nach in
...zukünftig höheren Preisen?
...zukünftig wegfallenden Frühbucherrabatten und anderen Vergünstigungen?
...zukünftig erst später buchbaren Reisen?
...ähnlichen "überragend vom Verbraucher zu bejubelnden Vorteilen"?Also ich persönlich würde verbindliche Flugzeiten sehr begrüssen, oder fände das prima.
Ob ich zukünftig höhere Preise zahle, Frühbucherrabatte oder andere Vergünstigungen wegfallen (die zwei vin dir genannten Punkte sehe ich für mich als einen) oder ich erst später buchen kann ist mir völlig schnuppe.
Aus beruflichen Gründen ist für mich wichtig das ich zu denen Zeiten fliegen kann die mir bei der Buchung genannt werden.