Flugzeitänderung vor der Reise
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Pressestelle des BGH klick zur Urteilsverkündung vom heutigen Tag.
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El Barto, Dein Standpunkt sei Dir gerne belassen. Dies gilt natürlich auch für jeden anderen Urlauber mit identischen Voraussetzungen oder "Schwerpunkten" - nur, denkst Du wirklich, daß dies auf die Mehrheit der Urlauber zutrifft? Glaubst Du wirklich, denen ist eine "gut zweistellige" Preissteigerung egal? Glaubst Du, denen ist es egal, wenn sie zukünftig "anstatt im Dezember erst im Mai" buchen können?
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Wie gesagt Armin, es mag Urlauber wie @El Barto geben, die die entstehenden Nachteile nicht betreffen bzw. diese ihnen egal sind - aber ich bleibe dabei, für die weitaus überwiegende Anzahl Urlauber ist dieses Urteil alles andere als ein Grund zu jubeln.
...aber warten wir mal ab, welche Vorteile z.B. @Rhodos-Peter sieht
- und ob ihm der "Preis" dafür nicht vielleicht doch zu hoch ist! -
Ich finde das Urteil mehr als gut.
Da kann man es doch glatt mal wagen, wenn man zur arbeitenden Bevölkerung gehört kurzfristig spontan eine Reise zu buchen die beispielsweise am späten Freitagabend startet, bei einer Kurzreise ja oft anders nicht möglich.
Ist doch prima, wenn man sich dann auf die Flugzeiten verlassen kann.LG Christina
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..genau..ich denke jetzt mal weniger an mich, bei mir würde es nicht so ins Kontor schlagen..ich denke aber grad mal an den Familienvater mit 2 schulpflichtigen Kindern der sich vielleicht grad mal 2 Wochen Urlaub (z.B. 2 Wochen AI in der Hauptsaison in der Türkei für 3500€ ) leisten kann..was dann eine "zweistellige Preiserhöhung" ausmacht kann sich wohl jeder denken...
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Das:
***** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV****Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten:**
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr
Habt ihr aber schon gelesen?
Für mich genau wie erwartet - ein gepflegtes Fastnix an vielen Worten.
(Und gar nix im Blick auf die Causa Ramona ...)Jau - schade! :?
Künftig wird - wie bereits prognostiziert - eben begründet, dass die notwendige Teilnehmerzahl für die exakte Durchführung der Reise nicht ausreichend war, und diese Passi der AGB sind leider noch nicht vor dem BGH angegriffen worden.
Big deal!
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Deine Wochenendkurzreise kannst du dann perfekt pauschal buchen, wenn gar keine Flugzeiten mehr angegeben werden, oder die Reise halt jetzt nen Hunderter mehr kostet als vorher, wenn du verbindliche Flugzeiten bekommst.
So eine Kurzreise würde ich eh nur mit Flug und Hotel gesondert buchen, weil es hier eben auf die Flugzeiten ankommt.Ich kann mich nur voll und ganz den Ausführungen von Holginho anschliessen.
Dieses Urteil ist alles andere als ein Segen für die Verbraucher.
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StefanLupus:
@holginho:Und wenn das so wäre, fände ich persönlich das fatal. Ich kenne viele, die dürfen nur 14 Tage am Stück Urlaub nehmen und dieser muss bereits im Januar eingetragen werden. Wer würde denn dann noch buchen und planen können? Oder er beschränkt sich auf 12 Tage, wobei er dann davon ausgehen muss, dass es ggf nur 10 Tage sind mit entsprechenden Abflugzeiten. Der Gedanke ist echt gruselig.
Aber genau das musste man doch eigentlich die letzten Jahr immer machen, weil man ja eben nie genau wusste wann es wirklich los geht und wann man zurück ist!!!
auch kann man doch hier nachlesen was für Nachteil viele....und gerade mit Kindern.... in Kauf nehmen mussten....das war hofft alles andere als Lustig und hat oft auch viel Geld gekostet.
Und in der Pressmitteilung steht...
***** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV**
Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr
also nix mit gar keine Flugzeiten mehr.
Ich denke allerdings das sich erstmal gar nichts ändern wird und die weiter "lustig"
Flugzeiten ändern werden und nur denen die das nun wissen und sich auch wehren werden, entweder ein Stornoangebot machen oder einen Preisnachlass anbieten werden.Den Grund für Preiserhöhungen wird man allerdings tatsächlich nun gerne "mitnehmen".
Aber sag mir mal bitte einer wieso es mit ein paar Euros mehr auf einmal dann möglich sein soll doch festere Flugzeiten anzugeben???!!!
Ich hätte die in den letzen Jahren dann oft gerne gezahlt, es wär mir viel Ärger und Stress erspart geblieben. -
@puma
Verwechsel nicht die Bestätigung mit dem Angebot.
Die Bestätigung kann dann ggf. zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem Daten bezüglich der Flüge auch rechtschaffen verbindlich verfügbar sind.
Mit dem Angebot (keine Flugdetail Angabe) ist rechtlich zunächst mal noch alles i.O. ...

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warum eine Preiserhöhung?
Hier ein Auszug der Pressestelle der Tui dazu:...“Die Flexibilität bei der Planung von Charterflügen sinkt drastisch. Wir können aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen künftig nur noch sehr eingeschränkt auf kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren – zum Beispiel in Krisensituationen”, “Die Verbraucherschützer erweisen den Konsumenten somit einen Bärendienst. Mit diesem Urteil bleibt den Reiseveranstaltern nach in Kraft treten – voraussichtlich im Frühjahr 2014 – wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben”.
Unweigerlich müssen Rücklagen gebildet werden, um spätere Reisepreisminderungen zu kompensieren. Eine Stabilisierung des Flugplanes, so wie vom vzbv angestrebt, ist nur bedingt möglich, da die Flugzeiten für Charterflüge bei Buchung meistens noch nicht endgültig feststehen. Die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten “Slot-Konferenzen” – haben dann zumeist noch gar nicht stattgefunden. Außergerichtliche Einigungsversuche hat der vzbv im Übrigen durchgehend abgelehnt....
Der ganze Artikel klick klick
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Stimmt!
Allerdings haben wir immer recht schnell die Bestätigung erhalten.
Erst dann ist ja auch die Buchung verbindlich und .....vor allem....
erst dann ist eigentlich auch erst die Anzahlung fällig....
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Diese (viel diskutierte Klausel) in den AGB wurde untersagt:
"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen..."Begründung:
"... Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird..." (Quelle: bundesgerichtshof.de)Das ist alles recht vage: "nicht ohne sachlichen Grund", "nicht vollständig aufgegeben"...
Bin echt gespannt, wie diese "Gründe" / das "Vollständig" in Zukunft aussehen werden.
Ansonsten: Verteuerungen sind bereits angekündigt, gar keine Angaben zu den Flugzeiten gibt's heute schon. -
Puma12, es werden nicht nur "ein paar Euro mehr" werden. Aber es ist ja so gewollt worden.

Was mich an der ganzen Sache am meisten stört ist es, daß nunmehr eben auch die bisher von den Pauschalurlaubern nur wenig frequentierten Linienflüge wohl ebenso preislich ansteigen werden. Leider die Folge vom veränderten Angebot zur Nachfrage und somit habe ich einen direkten Nachteil aus diesem mir ansonsten ziemlich gleichgültigem Urteil. :?
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Puma12, wenn die Bestätigung bisher (zumindest bei Dir) immer recht zeitnah erfolgte, so muß dies nicht zwangsweise auch in Zukunft so sein
Und ja, erst dann leistest "Du" (und jeder andere Pauschaltouri) die Anzahlung - diesen späteren Zeitpunkt bezahlst allerdings ebenfalls Du mit einer saftigen "Preisanpassung". -
Ich frag mich grade allerdings, inwieweit die tatsächliche Auswirkung des Urteils korrekt ermessen wird?
Dazu hab ich mir aber schon die Taste fusselig getippt und wen es interessiert kann ja nachlesen ...

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@Ahotep
da die Flugzeiten für Charterflüge bei Buchung meistens noch nicht endgültig feststehen.
genau...wozu dann irgendwelche Angaben die, zumindest bei uns, so gut wie nie
eingehalten wurden?!
Man eh nichts wirklich planen und buchen kann....was auch nur im geringsten mit den
Flugzeiten in Verbindung steht.......ein ZUSÄTZLICHER NACHTEIL entsteht doch gar nicht!
Man wusste vorher nicht wann die Flüge wirklich gehn und man wird,sofern die Gesellschaften es so umsetzten wie hier "befrüchtet wird" auch jetzt erst kurz vorher erfahren.
Den VORTEIL den ich sehe ist das man in diesem Fall dann bei der Urlaubssuche auf
die Flugzeiten nicht mehr schauen wird (und vielleicht ja auch nicht mehr kann)
was ich gut finde den viele waren (auch ich früher) bereit etwas teurere Angebote
auszuwählen weil einem gute Flugzeiten etwas Wert waren.
(das war ein Fehler, was ich seit einer Zeit weiss)
Nun kann man sicher aber voll und ganz auf die günstigsten Angebote konzentieren
und holt damit ja man Ende die "saftigen Preisanpassungen" wieder raus....
Und es fällt auch niemand mehr auf diese "Lockflugzeiten" rein....was die Beschwerden,
die sie hier ja zu Hauf stehn, auch sehr reduzieren wird....
