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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #2261

    Abgesehen davon, daß Burton für diesen Fall natürlich Recht hat, sehe ich den Fall im Allgemeinen eher so wie mkfpa.

    Ich habe das BGH-Urteil so verstanden, daß angegebene, voraussichtliche Flugzeiten nur dann noch geändert werden dürfen, wenn wichtige Gründe(Flugstreichungen, technische Probleme etc.) vorliegen und nicht, damit die Veranstalter ihre Kontingente so gut wie möglich auslasten können. Die relativ promblemlose Rücknahme der Änderung durch den Veranstalter in diesem Fall, könnte ein Indiz dafür sein, daß er es ähnlich sieht und lieber beim nächsten Urlauber probiert 😉

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    • bglanaB Offline
      bglanaB Offline
      bglana
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2262

      Mam62:
      Du warst Doch die Entrüstete, die Schimpftiraden auf Veranstalter und User losgelassen hat....

      Für ein Friede-Freude-Eierkuchen-Forum wo alle in das Na-ist-doch-wahr einstimmen, bist Du hier halt falsch.
      Würde ja auch keinem weiterhelfen, wenn flasche Auffassungen noch fröhlich bestärkt werden, oder?
      Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile... Und nicht nur Rechte und Ansprüche. Wird leider sehr oft vergessen bzw nicht erkannt und die Überbringer der schlechten Nachricht sind dann schuld, nicht diejenigen, die nicht willens oder in der Lage waren, sich umfassend zu informieren.

      Also Schimpftiraden habe ich nicht losgelassen das möchte ich mal klar stellen weder auf den Veranstalter oder die User.
      Hab ich den überhaupt Rechte sei es als Fluggast oder Hotelgast? Zahlen ja, aber die Regeln stellen wir auf.
      Und ein Friede-Freude-Eierkuchen Forum habe ich mir auch nicht gesucht. Bin kein "Pauschal-Reisender" weil ich nicht mit der Meute reisen will. Aber leider sind viele Reisen in Europa halt nun Pauschal Angebote. Vorteil die fliegen direkt in die Feriendestinationen ohne Umsteigen als Linienflüge.

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2263

        Das kannst du alles auch einzeln buchen, ohne Umsteigen, es sei denn Du fliegst von einem winzigen Provinzairport. Das kostet Zeit und möglicherweise auch mal etwas mehr Geld. Und den Anspruch auf manche Entschädigungen bzw auf Betreuung bei unvorhergesehenen Dingen wie z.B. Vulkanasche oder ähnlichem.

        Oder Du versuchst, einem Veranstalter ein Angebot für ne Buchung zu Deinen Bedingungen zu machen. Das dürfte aber etwas mehr kosten als die Reise von der Stange...

        Wenn Du einen Vertrag unterschreibst gelten nun mal die AGB die zugrundeliegen, wenn Du die nicht kennst, ist das Dein Problem, da kannst Du niemanden verantwortlich machen.

        Selbstverständlich hast Du Rechte, aber eben auch Pflichten. Unter anderem die, das Kleingedruckte zu lesen bevor Du nen Vertrag unterschreibst. Komischerweise wird immer aufs Recht gepocht, das man durch Bezahlung meint, erworben zu haben, aber die Rechte des anderen Vertragspartners werden ganz flott vergessen.

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2264

          @Namensvetter:
          ...und wie sieht das Ganze in der Realität aus? 😉
          Die Airlines haben das Urteil zur Kenntnis genommen und "reagiert". Glaub' mir, die waren schon lange vor dem Urteil auf diverse Dinge vorbereitet. Wirklich geändert hat dieses Urteil (trotz unzähliger, teils reichlich "blauäugiger" Jubelarien) "wenig bis nichts".

          @bglana:
          Selbstverständlich haben "wir, als Flug-/Hotelgast (wobei auch hier diverses völlig unterschiedlich zu bewerten ist) Rechte...man sollte sie aber kennen und(!) verstehen(!)- und möglichst auch realistisch angehen!

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • krabelK Offline
            krabelK Offline
            krabel
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2265

            Ich sehe es genauso wie doc3366 und mkfp. Und ich kann auch nicht sehen, dass blana hier irgendjemanden beschimpft hat, wie hier unterstellt wurde.
            Sie bekam ja die Änderung auch erst, nachdem Sie die Flugunterlagen schon ausgehändigt bekommen hat. Ich habe jetzt auch jede Menge im Netz über dieses Urteil gelesen. Hier ging bis jetzt auch niemand von Euch auf den Einwand von mkfp betreffend "wichtige Gründe" für eine Änderung ein. Und wie doc3366 schon angemerkt hat, ohne Gründe hätte der Veranstalter sicher nicht reagiert und die Änderung vorgenommen.
            Dir bglana wünsche ich einen schönen Urlaub.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bglanaB Offline
              bglanaB Offline
              bglana
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2266

              Mam62:
              Das kannst du alles auch einzeln buchen, ohne Umsteigen, es sei denn Du fliegst von einem winzigen Provinzairport. Das kostet Zeit und möglicherweise auch mal etwas mehr Geld. Und den Anspruch auf manche Entschädigungen bzw auf Betreuung bei unvorhergesehenen Dingen wie z.B. Vulkanasche oder ähnlichem.

              Oder Du versuchst, einem Veranstalter ein Angebot für ne Buchung zu Deinen Bedingungen zu machen. Das dürfte aber etwas mehr kosten als die Reise von der Stange...

              Wenn Du einen Vertrag unterschreibst gelten nun mal die AGB die zugrundeliegen, wenn Du die nicht kennst, ist das Dein Problem, da kannst Du niemanden verantwortlich machen.

              Bitte um Direktflug Vorschlag Basel-Antalya oder Zürich-Antalya.

              Gebucht habe ich direkt Basel-Antalya und Antalya-Zürich, dies beides mal mit SunExpress. Steht auch so auf der Reservation bzw. den Unterlagen die ich erhalten habe. Aber es steht auch noch Pauschalreise auf der Rechnung also sind wir Pauschalbucher. Musste aber für diesen Flugwunsch ja was extra bezahlen. War mir wurscht und nun werde ich kurzfristig vom Veranstalter auf eine andere Fluggesellschaft mit ergo anderen Zeiten umgebucht.
              Frage ist das ein zwingender Grund gemäss AGB?

              Selbstverständlich hast Du Rechte, aber eben auch Pflichten. Unter anderem die, das Kleingedruckte zu lesen bevor Du nen Vertrag unterschreibst. Komischerweise wird immer aufs Recht gepocht, das man durch Bezahlung meint, erworben zu haben, aber die Rechte des anderen Vertragspartners werden ganz flott vergessen.

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2267

                @bglana:
                (Zitat): "...Gebucht habe ich direkt Basel-Antalya und Antalya-Zürich, dies beides mal mit SunExpress. Steht auch so auf der Reservation bzw. den Unterlagen die ich erhalten habe. Aber es steht auch noch Pauschalreise auf der Rechnung also sind wir Pauschalbucher. Musste aber für diesen Flugwunsch ja was extra bezahlen. War mir wurscht und nun werde ich kurzfristig vom Veranstalter auf eine andere Fluggesellschaft mit ergo anderen Zeiten umgebucht.

                Frage ist das ein zwingender Grund gemäss AGB?"


                Es ist kein Problem für eine Airline, hier einen zwingenden Grund darzulegen. Zu beweisen(!) daß dieser nicht stimmig ist, würde dann an Dir liegen.

                Und nein, ich finde dieses "Verhalten" auch nicht "optimal", kann es aber nachvollziehen, weil in einer Vielzahl von Fällen ganz einfach bestimmte Faktoren dazu zwingen. Das ganze Thema ist sehr komplex und beinhaltet z.B. auch die Frage, wie denn bitte schön ein RV verbindliche Flugzeiten/-Gesellschaften angeben soll, wenn teils erst Monate später konkrete(!) Pläne erstellt werden. Hier muß(!) es alleine schon aus diesem Grunde bei voraussichtlichen (und somit jederzeit änderbaren) Angaben bleiben.
                Und nein, das Urteil beinhaltet nicht, daß die Airlines gezwungen werden, ihre Flugplan-Erstellungen parallel zu den Zeiten der Angebotsherausgaben der RV zu schalten. Besonders FB werden auch zukünftig so manche Flugänderungs-Kröte zu schlucken haben.
                Und nein, die Zahl von Änderungen ist bei weitem nicht so hoch, wie viele vielleicht vermuten.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • HC-Mitglied985931H Offline
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2268

                  Holginho, Du meintest sicherlich die Veranstalter und nicht Airlines?
                  Aber egal, ich gehöre bestimmt nicht zu den Jublern, nur sehe ich es so, daß es z.B. in diesem Fall dazu geführt hat, daß der Veranstalter hier die ursprünglichen Flüge problemlos wieder freigegeben hat, was er vor dem Urteil nicht gemusst hätte! Ich denke auch, daß solche "Gewinnmaximierungen" in Zukunft von den Veranstaltern vermehrt anders betrieben werden, unbegründete (im Sinne von rechtlich abgesichert, z.B. Flugstreichung) Flugzeitenänderungen aber deutlich weniger vorkommen werden.

                  Daß das für den Endverbraucher nicht zwingend eine Wendung zum Besseren ist, ist abhängig von dessen Vorlieben und Flexibilität, steht aber auf einem anderen Blatt und gehört m.E. nicht unbedingt hier hin.

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                  • HolginhoH Offline
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                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2269

                    doc, ja danke, ich meinte Airlines und(!) RV. Die wußten und wissen ganz genau wie sie auf dieses Urteil reagieren müssen und können 😉

                    Und nein, natürlich zähle ich Dich nicht zu dieser "ganz speziellen" Gattung der "Jubler"

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • HC-Mitglied985931H Offline
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                      HC-Mitglied985931
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2270

                      Ich bezog mich eben auf den Beitrag auf der Vorseite, geht schnell hier 😉

                      Ja, stimme Dir zu, die Airlines werden da schnell triftige Gründe finden, aber hier geht es ja um Flüge innerhalb einer Pauschalreise und für die Veranstalter wird das ungleich schwerer, die Airlines werden das nicht nur ihnen zuliebe machen. Der Verbraucher muss eigentlich nur nachweisen, daß der ursprünglich gebuchte Flug so stattgefunden hat.

                      Was Frühbucher angeht, wenn da die angegebenen Flugzeiten wegen noch nicht erstellter, oder geänderter Flugpläne geändert werden, ist das für mich durchaus ein wichtiger und belastbarer Grund.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bglanaB Offline
                        bglanaB Offline
                        bglana
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2271

                        Überflüssiges Zitat entfernt!
                        @doc3366:
                        Wenn ich Mitte Juni buche für eine Reise Mitte September bin ich doch kein Frühbucher mehr oder?. Die Flüge waren dann ja zu diesem Zeitpunkt schon publiziert.
                        Ich könnte mir vorstellen dass dies auch bei Last Minute geschehen könnte.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • fraenniF Offline
                          fraenniF Offline
                          fraenni
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2272

                          @bglana,

                          kleiner Hinweis: 😉
                          Oben und unten auf der Threadseite ist ein Button Beitrag verfassen.
                          Deine Beiträge verstecken sich unübersichtlich in kpl. Zitate der User. :?

                          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2273

                            bglana, wir waren inzwischen schon ein wenig von Deiner Causa ab, wozu nicht zuletzt auch Du beigetragen hast, mit den vielen Nebenkriegsschauplätzen, z.B. LH/4U 😉

                            Nein, Du bist kein Frühbucher, allet is juut und nen schönen Urlaub 😄

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2274

                              Zum einen war es eine Abreiseverschiebung nach hintsen - was nach landläufiger Attitüde zu "optimalen Flugzeiten" von den meisten Reisenden sehr begrüßt worden wäre, zum anderen reihen sich hier eine Menge grundätzlicher Irrtümer aneinander.

                              Grundsätzlich nämlich "drohte" bglana mit einem "Anspruch auf Schadenersatz" - dieser besteht nicht, da kein "Schaden" entstanden wäre.
                              Darauf bezog sich mein Hinweis, man wäre ggf. damit auf die Nase gefallen.
                              (Keine Rede also von "Ignoranz" geltender Rechtsauffassung!)

                              Weiter gibt sie/er an, man habe den Gabelflug innerhalb der Pauschalreise "wegen der Flugzeiten" ausgewählt - das ist Unsinn, denn es besteht generell das Risiko der Änderung, beispielsweise aus wichtigem Grund.
                              Dabei spielt es keine Rolle, dass dieser in der Causa nicht angeführt wurde.

                              Die Einrede zur Änderung ist unabhänging vom Termin der Bekanntgabe immer möglich. Ich bezweifle, dass hier der Veranstalter nur seiner vermeintlichen Pflicht zur Folge gehandelt hat.
                              Zum einen wurde - ungewöhnlich! - ehrlich kommuniziert, dass Auslastungskriterien veranlassend waren. Zum anderen sind Veranstalter viel kulanter als ihr Leumund vermuten lässt. Dieser bestimmte hat sich imho geradezu vorbildlich gezeigt - es geht durchaus auch anders!

                              Letztlich ist es m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man wegen jeder homöopathischen Änderung der Reisezeiten gleich auf das BGH Urteil abhebt und von Vertragsbruch fabuliert.
                              Der RV hat möglicherweise angenommen, der spätere Heimflug sei hochwillkommen (das kann man angesichts der üblichen Beschwerden niemandem verdenken!) und hat es versucht. Hat nicht funktioniert, er hat korrigiert.
                              Warum man deshalb einen Aufriss über die "verbrecherischen Machenschaften der Branche" machen muss bleibt mir unergründlich ...
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2275

                                bglana:
                                Bist Du Reiseexpertin? Deinen Comments entsprechend vielleicht ja?

                                Was genau hat diese Frage zu bedeuten und erwartest du eine Antwort? ❓
                                Wenn ja - von wem?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • burton_B Offline
                                  burton_B Offline
                                  burton_
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2276

                                  Ich denke, ein kurzer, aussagekräftiger Lebenslauf sollte reichen!  😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Nibjnile.N Offline
                                    Nibjnile.N Offline
                                    Nibjnile.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2277

                                    ....ein noch kürzeres "Ja" oder "Nein" täte es auch....einfach nur nervig!

                                    Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Mam62M Offline
                                      Mam62M Offline
                                      Mam62
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2278

                                      Weißt, was wirklich nervig ist?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2279

                                        Gibt es nichts Wichtigeres zu thematisieren?
                                        Das wäre überaus plüschig ... 😱

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #2280

                                          @bglana
                                          BSL-AYT z.B. mit EasyJet und AYT-ZRH mit Swiss, jeweils Non-Stop.

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