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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
    #561

    Hallo Emmo,
    ich denke, dass deine Frage besser im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und dort im Thread "Hotel überbucht - was tun" - klickst du hier - aufgehoben ist.
    Kopier dein Posting doch einfach dort hinein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • happy.winnerH Offline
      happy.winnerH Offline
      happy.winner
      schrieb am zuletzt editiert von
      #562

      Besten Dank für den TIP mit dem Screenshot. Ich mach seit Jahren Urlaub, aber so ist mir noch keiner gekommen. Na gut, hatte bisher Glück mit meinen Buchungen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • MettigelmädchenM Mettigelmädchen

        Ich habe schon mehrmals bei dem Veranstalter FTI gebucht
        und war jedesmal mit der Abwicklung zufrieden, egal ob nur
        Hotel- und/oderPauschalbuchung.

        Aus diesem Grunde habe ich mich erneut fùr FTI entschieden,
        Pauschal nach Àgypten.

        Nach der Buchung ùber HC erhielt ich kurze Zeit spàter die Reisebestàtigung.
        Es wird alles online abgewickelt und das gefallt mir.
        Eine Zahlungsbestàtigung wird nicht versendet, benòtige ich auch nicht,
        denn der Bankauszug reicht mir.

        Ich erwarte auch bei meiner aktuellen getàtigten Buchung keinerlei gròßere Probleme.

        Ich werde wieder berichten......

        MettigelmädchenM Offline
        MettigelmädchenM Offline
        Mettigelmädchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #563

        @mettigelmaedchen sagte:

        Ich habe schon mehrmals bei dem Veranstalter FTI gebucht
        und war jedesmal mit der Abwicklung zufrieden, egal ob nur
        Hotel- und/oderPauschalbuchung.

        Aus diesem Grunde habe ich mich erneut fùr FTI entschieden,
        Pauschal nach Àgypten.

        Nach der Buchung ùber HC erhielt ich kurze Zeit spàter die Reisebestàtigung.
        Es wird alles online abgewickelt und das gefallt mir.
        Eine Zahlungsbestàtigung wird nicht versendet, benòtige ich auch nicht,
        denn der Bankauszug reicht mir.

        Ich erwarte auch bei meiner aktuellen getàtigten Buchung keinerlei gròßere Probleme.

        Ich werde wieder berichten......

        Nun mőchte ich ein kurzes Update geben.

        Es wurde seitens von FTI doch der Eingang der Voraus - und Restzahlung per Email bestätigt.
        Meine kommpletten Reiseunterlagen sind 4 Wochen vor Reiseantritt eingegangen.
        Die guten Flugzeiten sind unverändert.
        Somit läuft alles und ich freue mich in 5 Tagen in den Flieger zu steigen.

        Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #564

          FTI bringt neue Hotelmarke :

          Beim Thema "Budget-Hotels " mischt nun auch die FTI Group über die Tochter Meeting Points Hotels mit:

          Unter der neuen Marke Lemon &Soul soll "bezahlbarer Komfort in Strandnähe" gebucht werden können.
          Die Verpflegungsarten werden unterschiedlich sein-- und von Bed & Breakfast- über Halbpension- bis zu AI reichen...
          Einige Häuser werden wohl auch die eigene Versorgung ermöglichen- wie in einem privaten Apartment- aber mit Housekeeping Service.

          Zu Meeting Point Hotels gehören bereits :
          Labranda, Kairab Hotels ,Design Plus Resorts und Clubs Plus Resorts ---
          Mit der neuen Budgetmarke sind es dann fünf FTI Eigenmarken.
          Den ersten Standort eines Lemon &Soul Hotels wird Meeting Point Hotels in Kürze bekanntgeben.

          Quelle: Ausriss aus FVWonline

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SchlangenfangerS Offline
            SchlangenfangerS Offline
            Schlangenfanger
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von Schlangenfanger
            #565

            Unsere letzte Reise ging mit FTI in die Türkei . Die Reiseunterlagen bekamen wir fast drei Wochen vor der Abreise per Mail zugesandt . Es verlief alles reibungslos . Zum Begrüßungstreffen am Tag nach der Ankunft geht einer von uns und sagt dem Reiseleiter , dass alles passt und wir keine Fragen haben . Unsere Abholzeit konnten wir einen Tag vor Abreise in der Mappe an der Rezeption ablesen . Wir wurden pünktlich für die Rückreise abgeholt . Ein kleiner Appel an alle , die nicht mit dem Transferbus fahren wollen : meldet euch ab , auf der Hinfahrt zum Hotel fehlten 11 auf der Rückfahrt zum Flughafen 3 Personen .

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • TürkeifliegendeT Offline
              TürkeifliegendeT Offline
              Türkeifliegende
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
              #566

              @schlangenfanger,
              Du hast mit Deinem Aufruf zur Abmeldung vollkommen Recht.
              Bei meiem letzten Aufenthalt in der Türkei hatte ich mir auch einen Privattransfer gegönnt und meinem Reisebüro gebeten dem Va. mitzuteilen, dass ich nicht mit dem Transferbus mitfahre.
              Ich halte es auch für meine Pflicht und fair anderen Touris gegenüber.
              Nur leider musste ich feststellen, dass die Meldung in der Türkei wohl nicht angekommen ist, denn beim Rücktransfer war ich auf der Liste zum Abholen, , welches ich durch einen Anruf beim Reiseleiter berichtigen konnte.
              Mal sehen wie es bei meiner Ägyptenreise klappt, auch Privattransfer und gemeldet.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Zettel01Z Offline
                Zettel01Z Offline
                Zettel01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #567

                Das 5 Sterne Hotel AVANI Deira in Dubai war schon etwas betagt und die Sterne waren sicher das Überbleibsel einstigen Glanzes. In der Nähe des Flughafens gelegen bedeutet leider nicht eine kurze Anreisezeit sondern nur in der Einflugschneise eines Flughafens gelegen. Unser Flughafen war leider über 2 Stunden entfernt zwischen Abu Dhabi und Dubai, in der Wüste. Eine gewünschte Stadtbesichtigung incl. Burj Khalifa Besuch mit dem Reisebetreuer zu buchen war schwierig. Lange Wartezeiten auf ihn ohne Infos und Vertröstungen mit der Aufforderung das Geld an der Rezeption zu hinterlegen, obwohl wir mit Karte zahlen wollten, bewog uns die Bestellung zu stornieren und auf eigene Faust Dubai zu erkunden. Es folgten Drohungen und Polizeianzeige-Ankündigung. Die bestellten Karten zum Burj Khalifa können nicht zurückgenommen werden und müssen bezahlt werden. Wir haben sie also übernommen, doch statt der 31 € Kartenpreis forderten Sie 250 Dirham (56€), den Preis für eine geführte Tour zum Turm. In der Hoffnung die Tour zu bekommen zahlten wir, doch wir wurden von den Reiseleiter Mohamed Nagy am Turm in eine Reihe zum Aufzug geschoben und weg war er. Er hat also 50€ für nichts bekommen. Vom Tourguide oder Reisebetreuer hörten oder sahen wir nichts mehr. Die Abreiseinfos wurden vom Hotel durch die Tür geschoben und ein Busfahrer der uns abholte, arbeitete seine Handyliste ab um alle Reisenden 4Uhr früh wieder zum Flughafen zu bringen. Außer einer verspäteten und kargen Info am 1. Tag hatten wir keine Betreuung durch FDI.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #568

                  Unnu?
                  Erwartest du eine Kompensation und wenn ja in welchem Ausmaß?
                  Oder nur eine gewisse Öffentlichkeit für deine mahnendan Hinweise ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Br. HoffB Offline
                    Br. HoffB Offline
                    Br. Hoff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #569

                    Fuer mich steht fest " NIE WIEDER TUI". Ich kann nur warnen mit TUI zu buchen. Und falls man doch bucht, lest alles, aber auch alles kleingedruckte. Wenn Ihr Fragen habt nur schriftlich mit schriftlicher Antwort. Vor Ort wird gern ueber "Whatsapp" vom TUI reiseleiter kommuniziert, aber das besteht vor Gericht nicht weil Whatsapp auch manipuliert werden kann.
                    Es war unsere zweite Reise mit TUI, wir waren sonst immer mit Internetbuchung oder individuellem Kontakten unterwegs und hatten uns aber diesmal gesagt lass es uns nochmal mit TUI versuchen, die sind doch serioes und aus Hannover. Pustekuchen.
                    Das Hotel was wir vermeintlich gebucht hatten war ein anderes mit gleichem Namen aber aehnlichicher Beschreibung (Haupthaus), wir wurden dann aber in ein Hochhaus 45. Stock gesteckt, der Strand entpuppte sich als Innenhafenbecken mit Sand. Um diese Manipulation der 2 gleichnamigen Hotels nicht auffliegen zu lassen versuchte man uns ein paar Stunden vor Abflug in ein anderes Hotel zu verlegen (wegen angeblichem Laerm im gebuchten Hotel). Im gleichen Zeitraum ist das auch anderen TUI Kunden im Hotel passiert, diese haben durch Zuzahlung von 3.000 Euro sich aber verlegen lassen.
                    Versuch zur Kulanz wurde durch TUI mit Verweis auf das Kleinstgedruckte zurueckgewiesen. Unsere Kosten 19 Tage TUI Urlaub in Abu Dhabi (Februar-Nebensaison) 13.000 EUR. 😥

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                      #570

                      @Br. Hoff
                      Deshalb ist TUI auch mit Abstand größter deutscher Reiseveranstalter....
                      Aber was hat FTI damit zu tun ?

                      Wieder mal ein schönes Beispiel von „Wutkritik“ ... .

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #571

                        @Br.Hoff
                        In aller Kürze: Du bist im falschen Thread, hier geht es FTI Erfahrungen.
                        Kopiere deinen Beitrag in den zu TUI, ergänze Hotelnamen und am besten auch noch, welchen Inhalt das Kleinstgedruckte hatte ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied2628048H Offline
                          HC-Mitglied2628048H Offline
                          HC-Mitglied2628048
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2628048
                          #572

                          Ich habe im Oktober 2017 via HC eine FTI Pauschalreise für 3 nach Alanya gebucht und kann nicht klagen.
                          Alles lief reibungslos. Die Reisebestätigung & die Unterlagen kamen sehr schnell an. Unsere Flüge waren pünktlich. Die Transfers haben auch wunderbar geklappt.
                          Wir würden jederzeit wieder mit FTI fliegen

                          Das einzige was man bemängeln könnte war das hotel (Krizantem Hotel, Alanya) . Es sollte 4* haben, aber mehr als 2,5 hätte es eigentlich nicht verdient. Wir hatten nichtsdestotrotz einen unvergesslich schönen Urlaub. Wir waren aber auch nur zum Schlafen und zum Frühstück im hotel 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • deepdiver78D Offline
                            deepdiver78D Offline
                            deepdiver78
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #573

                            Ich habe aktuell leider sehr negative Erfahrungen mit FTI.
                            Im Airline Bereich habe ich darüber berichtet, dass wegen Annulierung meines Flugs nach Marsa Alam (10.06.2018 ab DUS) mein kompletter 2wöchiger Tauchurlaub storniert wurde.

                            Ich habe FTI entsprechend wegen Schadenersatzforerungen gem. §651f BGB angeschrieben.
                            Mit dem Ergebnis, dass FTI mich nun auf Zuständigkeit der Airline hingewiesen und in meinem Namen nach EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung beantragt hat.
                            Dieser Antrag ist aber direkt nach Stornierung der Urlaubsreise durch mein Reisebüro gestellt worden.

                            Auf den Inhalt meines Schreibens wurde gar nicht richtig eingegangen, und FTI versucht nun sich mit diesem Trick aus der Affäre zu ziehen.
                            Es gab nochmal eine Antwort meinerseits, und je nach Antwort seitens FTI geht die Sache dann an eine Fachanwältin.

                            Ich war schon öfters mit FTI mit. Bei einer früheren Reise haben die sich schon einmal nicht ganz korrekt verhalten, wie gesagt wurde ich hätte kein Stornorecht als mein Abflughafen nachträglich geändert wurde. Dies konnte damals aber mit klaren Worten des Reisebüros geklärt werden.
                            Was jetzt abläuft ist echt eine Unverschämtheit.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #574

                              Meines Erachtens ist ausgeschlossen, dass FTI eine solche Aussage irrtümlich trifft.
                              Das Nichtzustandekommen der Reise muss sich der Veranstalter zurechnen lassen, war er doch nicht in der Lage eine alternative Beförderung bereitzustellen. Damit gilt die Reise als vereitelt und selbstverständlich bestehen daher Ansprüche auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dieser Anspruch ist nicht auf Entschädigung der Airline gem. VO(EG)261/04 anzurechnen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              deepdiver78D 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • deepdiver78D Offline
                                deepdiver78D Offline
                                deepdiver78
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #575

                                Sehe es wie gesagt (siehe Small Planet Thread) genau so.
                                FTI versucht mich zu täuschen.

                                Je nach Reaktion auf meine erneute Email werde ich den Vorgang einer Fachanwältin übergeben.

                                Vielen Dank für Deine Tipps @vonschmeling

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Meines Erachtens ist ausgeschlossen, dass FTI eine solche Aussage irrtümlich trifft.
                                  Das Nichtzustandekommen der Reise muss sich der Veranstalter zurechnen lassen, war er doch nicht in der Lage eine alternative Beförderung bereitzustellen. Damit gilt die Reise als vereitelt und selbstverständlich bestehen daher Ansprüche auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dieser Anspruch ist nicht auf Entschädigung der Airline gem. VO(EG)261/04 anzurechnen.

                                  deepdiver78D Offline
                                  deepdiver78D Offline
                                  deepdiver78
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #576

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Meines Erachtens ist ausgeschlossen, dass FTI eine solche Aussage irrtümlich trifft.
                                  Das Nichtzustandekommen der Reise muss sich der Veranstalter zurechnen lassen, war er doch nicht in der Lage eine alternative Beförderung bereitzustellen. Damit gilt die Reise als vereitelt und selbstverständlich bestehen daher Ansprüche auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dieser Anspruch ist nicht auf Entschädigung der Airline gem. VO(EG)261/04 anzurechnen.

                                  @vonschmeling
                                  Ich habe heute eine erneute Email von FTI erhalten, deren nhalt ich für absoluten Blödsinn halte.
                                  Meine Eltern waren ja mit auf der Reise....bzw. sollten die nicht stattgefundene Reise mit antreten, und mein vater war bereits bei einer Fachanwätin. Für diese Kanzlei habe ich nun auch eine Vollmacht erteilt.
                                  Meiner Meinung nach versucht FTI wirklich zu erreichen, dass ich mich mit Geld nach den Fluggastrechten zufrieden gebe.

                                  Man schrieb mir:
                                  "Sehr geehrter Herr ...,
                                  vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben.
                                  Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es dem Reisenden zwar freigestellt ist, seine Ansprüche sowohl beim Reiseveranstalter als auch bei der zuständigen Fluggesellschaft geltend zu machen, dies jedoch insgesamt nur einmal und bis zur Höhe des jeweils höheren Betrages.
                                  Insgesamt werden entweder die Ausgleichsleistungen nach der EU-Verordnung oder aber die reiserechtlichen Ansprüche gewährt. Eine Forderung nach der EU-Verordnung bei der zuständigen Fluggesellschaft sowie nach Reiserecht bei dem jeweiligen Reiseveranstalter kann nicht zeitgleich gestellt werden.
                                  Sofern der Fluggesellschaft bekannt ist, dass der zuvor in Anspruch genommene Reiseveranstalter bereits eine Zahlung geleistet hat, wäre die Fluggesellschaft berechtigt, diese Zahlung von ihrer eigenen Ausgleichszahlung an den Reisenden abzuziehen.
                                  Wir bitten Sie aus oben genannten Gründen die Stellungnahme der zuständigen Fluggesellschaft abzuwarten. Eine Regulierung lehnen wir aus diesem Grund ab.
                                  ..."

                                  Die Anwaltskanzlei sieht dies jedenfalls anders.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #577

                                    Völliger Blödsinn, es handelt sich um 2 qualifizierte Ansprüche.
                                    Zitat:

                                    Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden bei kurzfristiger Reiseabsage 75%

                                    Die Klägerin hatte für sich und ihre Familie eine Flugpauschalreise gebucht. Nachdem die Familie am Flughafen bereits eingecheckt hatte und auf den Abflug wartete, wurde der Flug annulliert. Weder die Fluggesellschaft noch der Reiseveranstalter konnten eine alternative Beförderung ermöglichen.

                                    Die Familie war aufgrund der kurzfristigen Absage natürlich enttäuscht und wollte von dem Veranstalter auch eine Entschädigung gemäß § 651f Abs. 2 BGB (Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude) haben.

                                    Der Veranstalter wollte zunächst keine Entschädigung zahlen, so dass es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Aschaffenburg (Urteil vom 06.04.2018; Az.: 123 C 1640/17) kam.

                                    In dem Prozess berief sich der Veranstalter auf mehrere Entscheidungen anderer Gerichte, in denen 50% des Reisepreises zugesprochen worden sind. Die Beklagte meinte, dabei handele es sich um eine Obergrenze.

                                    Der BGH hatte in einer Entscheidung eine Entschädigung in Höhe von 50% des Reisepreises revisionsrechtlich nicht beanstandet, stellte in dieser Entscheidung aber auch klar, dass die Bemessung der Entschädigung grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters ist.

                                    Anm.: In seinem nach dieser Entscheidung ergangenen Urteil vom 29.05.2018 (Az.: X ZR 94/17) hielt der BGH eine vom LG / OLG Köln zugesprochene Entschädigung in Höhe von 73% des Reisepreises bei einer hochwertigen und attraktiven Kreuzfahrt, die sehr kurzfristig abgesagt worden ist, für nicht rechtsfehlerhaft.

                                    Das Gericht sah sich auch nicht an eine 50% Entschädigung gebunden und sprach der Familie eine Entschädigung in Höhe von 75% des Reisepreises zu. Von den vorgelegten Entscheidungen sei in diesem Fall eine Abweichung nach oben notwendig. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass die Annullierung in der Hauptreisezeit erfolgte und somit eine alternative Reise zu einem ähnlichen Preis nicht mehr gebucht werden konnte. Weiterhin berücksichtigte das Gericht, dass die Annullierung unmittelbar vor dem Abflug nach dem Einchecken, wenn die Urlaubsvorfreude nachvollziehbar bereits besonders groß ist, die Familie der Klägerin besonders schwer traf.

                                    In der Entscheidung vertrat das Amtsgericht Aschaffenburg zudem unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 26.05.2010 (Az.: X ZR 124/09) die Auffassung, dass der buchende Reisende auch die Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude von Mitreisenden gemäß § 651 f Abs. 2 BGB auch ohne Abtretung geltend machen kann. Die Zahlung kann er dann allerdings nicht an sich selbst, sondern nur an den jeweiligen Mitreisenden verlangen. Dies ist vor allem bei minderjährigen Kindern interessant, bei denen Abtretungen problematisch sind und die so keinem eigenen Prozessrisiko ausgesetzt werden.

                                    (zitiert von Janke&Kloth vom 17.5.2018)

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    deepdiver78D 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Völliger Blödsinn, es handelt sich um 2 qualifizierte Ansprüche.
                                      Zitat:

                                      Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden bei kurzfristiger Reiseabsage 75%

                                      Die Klägerin hatte für sich und ihre Familie eine Flugpauschalreise gebucht. Nachdem die Familie am Flughafen bereits eingecheckt hatte und auf den Abflug wartete, wurde der Flug annulliert. Weder die Fluggesellschaft noch der Reiseveranstalter konnten eine alternative Beförderung ermöglichen.

                                      Die Familie war aufgrund der kurzfristigen Absage natürlich enttäuscht und wollte von dem Veranstalter auch eine Entschädigung gemäß § 651f Abs. 2 BGB (Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude) haben.

                                      Der Veranstalter wollte zunächst keine Entschädigung zahlen, so dass es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Aschaffenburg (Urteil vom 06.04.2018; Az.: 123 C 1640/17) kam.

                                      In dem Prozess berief sich der Veranstalter auf mehrere Entscheidungen anderer Gerichte, in denen 50% des Reisepreises zugesprochen worden sind. Die Beklagte meinte, dabei handele es sich um eine Obergrenze.

                                      Der BGH hatte in einer Entscheidung eine Entschädigung in Höhe von 50% des Reisepreises revisionsrechtlich nicht beanstandet, stellte in dieser Entscheidung aber auch klar, dass die Bemessung der Entschädigung grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters ist.

                                      Anm.: In seinem nach dieser Entscheidung ergangenen Urteil vom 29.05.2018 (Az.: X ZR 94/17) hielt der BGH eine vom LG / OLG Köln zugesprochene Entschädigung in Höhe von 73% des Reisepreises bei einer hochwertigen und attraktiven Kreuzfahrt, die sehr kurzfristig abgesagt worden ist, für nicht rechtsfehlerhaft.

                                      Das Gericht sah sich auch nicht an eine 50% Entschädigung gebunden und sprach der Familie eine Entschädigung in Höhe von 75% des Reisepreises zu. Von den vorgelegten Entscheidungen sei in diesem Fall eine Abweichung nach oben notwendig. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass die Annullierung in der Hauptreisezeit erfolgte und somit eine alternative Reise zu einem ähnlichen Preis nicht mehr gebucht werden konnte. Weiterhin berücksichtigte das Gericht, dass die Annullierung unmittelbar vor dem Abflug nach dem Einchecken, wenn die Urlaubsvorfreude nachvollziehbar bereits besonders groß ist, die Familie der Klägerin besonders schwer traf.

                                      In der Entscheidung vertrat das Amtsgericht Aschaffenburg zudem unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 26.05.2010 (Az.: X ZR 124/09) die Auffassung, dass der buchende Reisende auch die Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude von Mitreisenden gemäß § 651 f Abs. 2 BGB auch ohne Abtretung geltend machen kann. Die Zahlung kann er dann allerdings nicht an sich selbst, sondern nur an den jeweiligen Mitreisenden verlangen. Dies ist vor allem bei minderjährigen Kindern interessant, bei denen Abtretungen problematisch sind und die so keinem eigenen Prozessrisiko ausgesetzt werden.

                                      (zitiert von Janke&Kloth vom 17.5.2018)

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                                      deepdiver78
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                                      #578

                                      Vielen Dank @vonschmeling , dass beruhigt mich etwas.
                                      Die Anwältin ist erst nächste Woche wieder erreichbar und wird sich dann meiner Sache annehmen. Ist ja parallel zu dem was sie bereits für meine Eltern macht.

                                      Aber was Du gepostet hast zeigt, dass ich richtig vermute.

                                      Ich war schon oft mit FTI unterwegs, und auch wenn dann viele sagen werden "wenn sonst alles gut war ist es doch nicht so schlimm", so bin ich doch jetzt sehr enttäuscht vom Verhalten dieses Veranstalters.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #579

                                        Es mag deine Entscheidung weiterhin tragen, dass Mitreisende, die nicht abgebrochen haben erst 61h später in Marsa Alam anlangten ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #580

                                          Meine Erfahrungen mit FTI sind leider nicht die besten. Es fällt schwer die Netiquette zu wahren.
                                           
                                          Zusammenfassung:
                                          FTI ist für den Kunden schriftlich nicht zu erreichen, telefonisch nur schwer. Es wird nicht auf Beschwerden eingegangen, es wird abgewimmelt, es werden rechtliche Unwahrheiten erzählt, es ist schlicht eine Katastrophe. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich dort nicht buchen und den Selbstbehalt dafür muss man auf den Reisepreis schon kalkulatorisch draufschlagen.
                                          Wenn man etwas zu reklamieren hat braucht man es erst gar nicht per Mail oder sonst wie zu versuchen. Sofort ein Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und Anwalt einschalten. Bloß keine Zeit verlieren! Alles andere ist vergebliche Liebesmüh. Kann sein, dass es bei allen Veranstaltern so läuft, ich hatte bisher noch nie solche Probleme.
                                           
                                          Es geht einmal mehr um die Verschiebung der Abflugzeiten, bei uns um mehr als 14 Stunden nach hinten. Man könnte meinen, das ist doch super. Ist es aber nicht wenn es sich um den letzten Eurowings Flug an diesem Tag handelt und selbst wenn dieser pünktlich stattfinden sollte (was so gut wie nie passiert) man um 3 Uhr früh am Flughafen oder am Bahnhof noch 3 Stunden auf den ersten Zug nach Hause warten muss und man am nächsten Tag einen wichtigen, frühen Termin hat. Aber selbst wenn nicht, 14 Stunden Verschiebung muss sich niemand gefallen lassen. Es gibt entsprechende Urteile.
                                           
                                          Abflug ist übrigens nächsten Sonntag. Ich ahne weitere Katastrophen. FTI hat uns den Urlaub, der einiges kostet, schon jetzt vermiest.
                                           
                                          Die Chronologie:

                                          • Am 03.01. gebucht
                                          • Am 27.02. Mail des Reisebüros, die Flugzeiten hätten sich geändert. Tatsächlich haben sie sich die neu genannten Zeiten gegenüber der Buchungsbestätigung nicht geändert.
                                          • Am 10.06. Restzahlung geleistet.
                                          • Am 17.06. die Reiseunterlagen erhalten. Dort zu unserer Überraschung festgestellt, dass als Abflugzeit des Rückflugs statt 09:00 Uhr nun 23:25 Uhr genannt wird.
                                          • Am selben Tag reklamiert. Eine Mail an FTI info@ft.de kann man sich sparen. Da passiert nichts. Fax geht nicht durch. Nach fast 2 Stunden in der Telefonwarteschleife höchst unfreundlich abgewimmelt worden, das Reisebüro sei zuständig. Das Reisebüro ist natürlich nicht zuständig. Vertragspartner ist FTI. Das Reisebüro (Holidaycheck) gibt sich anscheinend Mühe, passieren tut: Nichts
                                          • 4 Tage lang per Mail per Fax, per Telefon auf FTI herumgetrommelt. Reaktion seitens FTI. Keine
                                          • Am 21.06. eine weitere Verschiebung um 10 Minuten nach hinten - fast schon witzig
                                          • Am 25.05. per Mail und per Einschreiben (mit Rückschein) eine Frist für die Beseitigung des Mangels gesetzt mit der Androhung einen Anwalt einzuschalten. Fristsetzung ist immer gut um die gegnerische Partei in Verzug zu setzen. Damit kann der Anwalt die Anwaltskosten beim Veranstalter eintreiben. Reaktion seitens FTI. Keine
                                          • O.K., am 02.07. Anwaltsschreiben raus gegangen.
                                          • am 05.07. Es kommt Bewegung in die Sache, Benachrichtigung durch das Reisebüro(!), dass sich die Flugzeiten geändert haben. Nun auch auf eine passable Zeit. Allerdings steht irgendwo, dass FTI die Zeiten jederzeit ändern kann und nur die Zeiten auf dem Ticket verbindlich sind. Da steht noch 23:25 Uhr. Reaktion seitens FTI. Keine
                                          • Heute Androhung eines weiteren Anwaltsschreibens, wenn nicht neue Tickets ausgestellt werden führt nach wenige Minuten zu neuen Tickets per Email, vom Reisebüro(!). Reaktion seitens FTI. Keine
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